Musikfonds: Projektförderung
Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musikbetriebs. Der Musikfonds fördert avantgardistische Musik aller Sparten wie u.a. Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst.
Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 € nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 2.000 € gestellt werden. Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu sechs festgelegten Fristen im Jahr (28.02., 30.04., 30.06., 31.08., 31.10. und 29./30.12.) eingereicht werden. Anträge auf reine Tonträger- oder Videoproduktionen haben wenig Chancen. Ein Mindesthonorar von 250 €pro Künstler*in und Konzert sollte auch bei den Anträgen nicht unterschritten werden. Nächster Antragsschluss: 31.08.2023.
Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 2.001 und max. 50.000 € können zu drei festgelegten Fristen im Jahr (31.01., 31.05. und 30.09.) eingereicht werden. Bei Antragssummen ab 25.000 € ist eine Kofinanzierung zwingend erforderlich. Für die Projektförderung von 2.001-50.000 € muss bis 30.09.2023 ein Antrag vorliegen.
Infocall zur Internationalen Tourförderung der Initiative Musik 19.07.23
Die Internationale Tourförderung dient der Unterstützung von Touren ausübender Künstler*innen (Solist*innen oder Ensembles) aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Heavy Metal und elektronische Musik ins Ausland und dabei dem Ausgleich von Finanzierungslücken. Sie will Künstler*innen unterstützen, internationale Auftrittsangebote wahrzunehmen, die mit hinreichend professioneller Perspektive eine außergewöhnliche Chance zum Markteintritt sowie zur weiteren Etablierung bieten. Für maximal 15 Auftritte, Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder in TV- und Hörfunksendungen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten gewährt werden. Der Fokus der Förderung liegt dabei auf absatzstarken Zielmärkten wie den USA, Japan, Südkorea, Australien sowie Europa – hier insbesondere Großbritannien, Frankreich, die Benelux-Staaten und die nordischen Länder. Im digitalen Infocall am 19.07. um 16 Uhr wird die Tourförderung vorgestellt. Es werden die Phasen der Förderung erläutert sowie Schritt für Schritt durch das Antrags-Tool und den Verwendungsnachweis geführt. Anschließend ist Zeit für Fragen der Teilnehmer*innen.
Förderprogramm „Musik für alle!“
Das Förderprogramm „Musik für alle!“ des Bundesverbandes Chor & Orchester richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren, die in verschiedenen Risikolagen aufwachsen und bisher keinen oder nur geringen Zugang zur Musik haben. Das Förderprogramm soll Teilhabe und Entwicklungsmöglichkeiten in musikalischen Angeboten für alle ermöglichen. Die Risikolage muss nicht für die einzelnen Teilnehmenden nachgewiesen werden. Vielmehr soll das Bündnis im Antrag nachvollziehbar darstellen, wie die Zielgruppe im Sozialraum anhand der drei Risikolagen erreicht werden kann. Es ist möglich und erwünscht, dass auch Kinder und Jugendliche teilnehmen, die nicht von den Risikolagen betroffen sind. Eine Stigmatisierung soll bewusst vermieden werden. Antragsschluss: 1. September 2023
Bundesmittel für energetische Sanierung sozialer Infrastruktur
Der Bund stellt erneut beträchtliche Mittel bereit, um Städte und Gemeinden bei der energetischen Sanierung ihrer sozialen Infrastruktur zu unterstützen. Nachdem im vergangenen Jahr 476 Mio. Euro zur Verfügung standen, folgen 2023 weitere 400 Mio. Euro über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) aus dem Klima- und Transformationsfonds. Gefördert werden kommunale Einrichtungen wie beispielsweise Sport- und Schwimmhallen, Jugendclubs, Begegnungsstätten, Bibliotheken und Kulturzentren. Die zu fördernden sozialen Infrastrukturen sollen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die soziale Integration vor Ort entfalten. Interessenbekundungen können bis zum 15. September 2023 digital eingereicht werden.
Kultursommer 2024: „Kompass Europa: Sterne des Südens“
Der Kultursommer fördert Kulturprojekte aller Sparten, die zwischen 1. Mai und 31. Oktober 2023 in Rheinland-Pfalz stattfinden. Jedes Jahr steht unter einem Motto, 2024 lautet es „Kompass Europa: Sterne des Südens“. Nachdem in den letzten Jahren bereits der Norden, Osten und Westen betrachtet wurden, ist der Fokus jetzt auf den Kulturen der Länder Europas südlich von Rheinland-Pfalz. Ein Bezug des Projekts zu diesem Motto ist willkommen, aber das Kultursommer-Team freut sich auch über andere kreative Ideen und steht gerne zur Beratung zur Verfügung. Insbesondere neue Konzepte mit einem Zuschussbedarf über 5.000 € sollten spätestens im September 2023 vorgestellt werden. Einsendeschluss: 31. Oktober 2023
Förderprogramm „Live 500“ – Jetzt bewerben!
Die Initiative Musik (getragen von der Bundesregierung) hat mit „Live 500“ ein neues Förderprogramm aufgelegt. Es richtet sich vor allem an „kleinere“ Akteur*innen und zielt darauf ab, „die Musikspielstätten und Veranstalter*innen bei einer diverseren Programmplanung zu unterstützen und somit mehr kulturelle Teilhabe für Künstler*innen zu ermöglichen, die in der Livemusik unterrepräsentiert sind. Schließlich soll Live 500 auch die ländlichen und kultur-strukturell schwächeren Regionen stärken.“ Anträge für Live 500 können voraussichtlich bis 31.7.2023 (23:59 Uhr) eingereicht werden.
Stiftung Ávore vergibt Künstler*innenförderung: jetzt bewerben (28.-30.06.)
Die Stiftung Árvore vergibt monatliche Lebenskostenbeiträge, welche über 4 Jahre an freischaffende, hauptberufliche Musiker*innen ausbezahlt werden. Letztes Jahr konnten 20 Artists unterstützt werden. Der monatliche Beitrag an Musikschaffende in der Schweiz ist 2100 Franken und 1200 Euro an solche in Deutschland. Das sind jeweils 60 % des Mindestlohns in den beiden Ländern. Die Stiftung unterstützt jedoch keine CD-Produktionen, Tourneen, Festivals oder Konzertreihen! Bewerben können sich Musiker*innen aus den Bereichen Electronica, improvisierter Musik, Hip-Hop, Jazz, Pop/Indie und Rock und den Schnittstellen dazu, die seit mindestens 6 Jahren hauptberuflich Musik machen und in einem Berufsverband (z.B. SONART, Deutsche Jazzunion) oder Interessensvertretung (z.B. Helvetiarockt, Music Women* Germany) Mitglied sind. Bewerbungen sind nur vom 28.06. (12 Uhr) – 30.06. (12 Uhr) möglich.
Ideeninitiative Kulturelle Vielfalt mit Musik
Die Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung unterstützt mit ihrer bundesweiten, jährlichen „Ideeninitiative Kulturelle Vielfalt mit Musik“ die Entwicklung und Umsetzung neuer Projektideen. Dafür stellt sie Fördermittel in Höhe von insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung. Ab Juni 2023 startet der Bewerbungszeitraum für kreative Projektideen, die das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener kultureller Herkunft fördert. Gefördert werden Projektideen von Bildungseinrichtungen, Vereinen und individuellen Akteur*innen mit gemeinnützigen Partnern gleichermaßen. Ebenso werden digitale Projekte gesucht, die sich für ein Miteinander der Kulturen einsetzen. Bewerbungsfrist: 1. November 2023
The Power of the Arts 2023
„The Power of the Arts“ unterstützt vier gesellschaftsrelevante Projekte mit jeweils 50.000 €. Bewerben können sich gemeinnützige Institutionen mit Projekten und Initiativen aus den Sparten Musik, Theater, Kunst, Tanz, Literatur, Architektur, Film und angewandte Künste mit Sitz in Deutschland. Eingereicht werden können sowohl Projektvorhaben als auch bereits begonnene Projekte von gemeinnützigen Institutionen, die sich an Menschen ab 18 Jahren richten. Bewerbungsfrist: 30. Juni 2023
Innovationsfonds Soziokultur von ImPuls Brandenburg
Der ImPuls Brandenburg e.V. vergibt jährlich – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel aus dem MWFK Brandenburg – Mittel zur Förderung von zeitlich befristeten und modellhaften Projekten aus dem Praxisfeld Soziokultur, die im Land Brandenburg realisiert werden. Gesucht werden Projekte mit Labor-Charakter, die die soziokulturelle Praxis mithilfe künstlerischer Mittel neu denken und ergebnisoffene Prozesse ermöglichen. Es sollen neue Entwicklungen enstehen, weshalb ein transparenter Umgang mit Fehlern auch gewünscht ist. Das Fördervolumen des „Innovationsfonds Soziokultur“ für das Jahr 2023 beträgt 40.000 €. Für die Antragsstellung wurde eine Fristverlängerung bis zum Freitag, den 30.06.2023 gesetzt. Voraussetzungen: Die Mehrzahl der Projektbeteiligten lebt (Erstwohnsitz) und arbeitet im Land Brandenburg bzw. der Brandenburg-Bezug ist durch den Sitz des/der Antragsteller*in gegeben. Förderwürdig sind grundsätzlich Honorar- und Sachkosten. Förderberechtigt sind nur die Antragsteller*innen, die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen können. Fragen beantwortet Lucija Gudlin per Mail.
KulturPass für 18Jährige
Ab Mitte Juni kommt der KulturPass! Mit einem Guthaben von 200 Euro möchte der Bund junge Menschen, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern, dazu anregen, Kultur vor Ort zu erleben. Das Budget kann für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und vieles andere verwendet werden.
Kulturanbietende in ganz Deutschland können sich aktuell auf dem digitalen Marktplatz registrieren und ihre Veranstaltungen und Angebote zur Verfügung stellen.
Grün unterwegs fördert nachhaltige Konzertreisen
Musik & Nachhaltigkeit: Das Pilotprojekt „Grün unterwegs“ des Goethe Instituts lädt professionelle Musiker*innen ein, nachhaltige Konzepte zu entwickeln und im Rahmen einer ressourcenschonenden Musikreise umzusetzen. Der intensive Austausch zum Thema Nachhaltigkeit soll neben der musikalischen Qualität im Fokus stehen. Gefördert werden nachhaltige und ressourcenschonende Musikreisen innerhalb Europas mit einer Pauschalsumme für alle anfallenden Kosten wie Bahntickets, Unterkunft, Verpflegung, Technik und Ausrüstung. Die Tour muss 10-21 Tage dauern und bis spätestens 31.12.2024 erfolgen. Die Anzahl der geförderten Personen beschränkt sich auf maximal vier Personen. Die Bewerber*innen müssen die Bereitschaft haben, die Reise zu dokumentieren, in einem Abschlussbericht über die gemachten Erfahrungen zu informieren und an einer Evaluation des Förderprogramms teilzunehmen. Anträge können jederzeit eingereicht werden, sie sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.