Von Pop über Alternativ und Hip Hop bis zu Rap – so unterschiedlich klingen die Bands, die 2023 im PopCamp gefördert werden. In dem vom Deutschen Musikrat getragenen Meisterkurs für populäre Musik konnten sich Bands aus Deutschland für eine Förderung bewerben, im sogenannten „Live Audit“ wurden sie von einer Jury nach Originalität, Entwicklungspotential und künstlerische Umsetzung ausgewählt. In diesem Jahr haben es fünf Bands in die Masterclass geschafft, u.a. Jupiter Flynn (Pop/Alternative/Independent aus Berlin), Lena & Linus (Pop aus Würzburg), Lynn (Pop/Alternative/Independent aus Mannheim, s. Foto) und Piya (Alternative/Independent/Jazz aus Mannheim). Die fünf Künstler*innenprojekte erhalten zwei je einwöchige Arbeitsphasen im August und November. Dort werden sie mit Dozent*innen aus den Bereichen Performance, Produktion, Gesangstechnik, Image/Fotografie, Musikrecht oder Social Media zusammenarbeiten. Am 10.11.2023 findet ein Abschlusskonzert in Berlin statt.
4. Runde des NICA Artist Development startet im September
Das Förderprogramm NICA artist development geht im September in die vierte Runde mit der Sängerin und Multiinstrumentalistin Ray Lozano, der Saxophonistin Theresia Philipp, der Pianistin Marlies Debacker und dem Bassisten Stefan Schönegg. Das Programm bietet herausragenden Musiker*innen aus NRW, die im Bereich Jazz und aktuelle Musik arbeiten, eine Plattform für künstlerische Profilierung und Professionalisierung ihrer Karrieren. Das vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen initiierte Künstler*innenförderprogramm ist im Herbst 2019 als Pilotprojekt im Europäischen Zentrum für Jazz und aktuelle Musik am Stadtgarten Köln gestartet. Innerhalb eines Förderzeitraums von bis zu maximal drei Jahren erhalten die von einer Fachjury ausgewählten NICA artists die Möglichkeit, in gleichen Teilen ihre künstlerischen als auch unternehmerischen Kompetenzen weiterzuentwickeln, um frei und unabhängig von ihrer Kunst leben zu können. Um dies zu erreichen, bietet NICA artist development Unterstützung in den Bereichen Masterclass, Konzerte und Residenzen. NICA artist development versteht Jazz und aktuelle Musik im zeitgenössischen Sinne als Musik/Klang und erfordert daher einen mutig erweiterten Musikbegriff in all seinen Maßnahmen.
Förderprogramm pop rlp masterclass nominiert vier Acts
Die pop rlp masterclass ist ein vom Bund und vom Land Rheinland-Pfalz gefördertes Projekt, das Popmusiker*innen mit einem bedarfsgerechten Förderprogramm unterstützt. Jetzt wurden die Teilnehmenden der kommenden Masterclass verkündet: aus über 40 Bewerbungen wurden in diesem Jahr u.a. die junge Deutschrapperin Dimi463 (Foto) und die Popmusikerin Kiara Mali ausgewählt. Auf die vier Formationen wartet nun über einen Zeitraum von 12 Monaten ein umfangreicher und vielseitiger Förderparcours, der die jeweiligen Künstleridentitäten stärken soll und die Akteur*innen nicht nur in der Szene vernetzt, sondern auch ganz individuell auf ihrem musikalischen Weg begleitet. Die Teilnehmenden werden an verschiedenen Workshops, Netzwerktreffen, individuellen Arbeitsphasen sowie Beratungsgesprächen teilnehmen, und zum Abschluss gibt es einen gemeinsamen Video-Dreh, der den Künstler*innen am Ende des Parcours ein professionelles Live-Musik-Video bereitstellt.
Förderung des Digitalen Wandels im Kulturbereich im Land Brandenburg 2024
Das Kulturministerium in Brandenburg wird seine Digitalisierungsförderung im kommenden Jahr fortsetzen. Erstmals werden dabei die Förderung der Kulturgut-Digitalisierung und die Unterstützung des Digitalen Wandels in einem Förderprogramm zusammengefasst (ohne Reduktion der Mittel!). Die Förderung zielt zukünftig auf folgende vier Förderschwerpunkte, die z.T. aufeinander aufbauen oder sich ergänzen können:
A) Strategie und Qualifikation
B) Infrastruktur
C) Retrospektive Digitalisierung
D) Kunst und Vermittlung
Bis 31. Oktober 2023 könnt ihr eure Anträge im Rahmen des Förderprogramms postalisch oder per Mail stellen.
Projektförderung des Landes Hessen
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst stellt Fördermittel zur Förderung von
Jazzprojekten von Vereinen, Jazzinitiativen und Institutionen, die kontinuierlich, aber nicht
gewinnorientiert arbeiten, zur Verfügung. Einzelne Bands sind nicht antragsberechtigt.
Es können Konzertreihen und Workshops gefördert werden. Es wird eine angemessene finanzielle Beteiligung der Kommunen erwartet. Veranstaltungen ohne Eintritt oder Teilnehmerbeiträge sind nicht förderungswürdig. Den Anträgen ist eine ausführliche Projektbeschreibung mit einer Dokumentation der
vorangegangenen Aktivitäten sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Die Antragsfrist für das Förderjahr 2024 endet am 5. November 2023. Das Projekt sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen, d.h. es sollten noch keine projektbezogenen Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen worden sein. Sollte es zeitlich einmal knapp werden, könnt ihr frühzeitig und vor dem eigentlichen Förderantrag einen Antrag auf Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns stellen. Die Bewerbung muss vollständige Antragsunterlagen (Kosten-Finanzierungsplan und eine detaillierte Projektbeschreibung) enthalten und via Online-Antragsformular eingereicht werden. In diesem Jahr werden aus Kulanz auch Anträge auf dem Postweg und per E-Mail akzeptiert. Ansprechpartner für Rückfragen ist Nicholas Henne, Telefon 0611 32 164204, Mail. Die Kulturberatung Hessen bietet für alle Kulturschaffenden Informationen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfestellungen.
popNRW startet neue Fördermodule für junge Musik-Unternehmen
Vor kurzem hat die Antragsphase für 2 neue Fördermodule von popNRW begonnen, die sich explizit an (junge) Musik-Businesses richtet, die mit Künstler*innen aus NRW zusammenarbeiten. Das Förderprogramm popNRW möchte neue Wege zur Stärkung des Musikstandorts NRW aufzeigen und die Infrastrukturentwicklung unterstützen. Im Modul 1, der Anschubfinanzierung können bis zu 10.000 € brutto für ein Starter- oder Aufbau-Paket beantragt werden. Das Modul 2 fördert die Zusammenarbeit von Business-Partner*innen (in und mit NRW) und Newcomer*innen aus NRW. Es können bis zu 5.000 € brutto für ein Projekt beantragt werden. Es handelt sich bei beiden Modulen um eine Anteilsfinanzierung, bei der ein Eigenanteil von mind. 10 % zu erbringen ist. Die Antragsphase läuft noch bis 31.08.2023.
„Feuerwehrtopf“ für Live-Aktivitäten in NRW
Heute startet die Antragsphase für den Feuerwehrtopf für LIVE-Aktivitäten in NRW, den das Popboard NRW gemeinsam mit popNRW und create music NRW ins Leben gerufen hat. Der Feuerwehrtopf unterstützt Musiker*innen aus NRW, die sich der Popkultur zugehörig fühlen dabei, ihre Live-Vorhaben für 2023 in die Tat umzusetzen bzw. ermutigt sie dazu, solche zu planen. Ziel des Förderprogramms ist es, Musiker*innen aus NRW in einer post-pandemischen Zeit und vor dem Hintergrund der enormen Kostensteigerungen, dabei zu helfen, sich live präsentieren zu können. Die Fördersumme beträgt 1.000 Euro brutto pro Antrag und Musiker*in/Projekt/Band/Act und kann für das laufende Jahr einmalig über das digital zur Verfügung gestellte Formular beantragt werden. Die Vorgaben müssen bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein. Die Antragsphase läuft vom 01.-31.08.2023.
Brandenburg unterstützt innovative Musikprojekte
Das Kulturministerium unterstützt zehn popularmusikalische Projekte, Programmschwerpunkte und Präsentationen mit insgesamt 50.000 Euro aus dem Innovationsfonds Pop. Kulturministerin Manja Schüle: „Ob Fahrradtour mit dem Pop-Chor, Open Stage und Wettbewerbe für junge Musik-Talente, Band-Camps für Ältere oder barrierefreies Festivalprogramm – Hauptsache Popularmusik! Mit dem Innovationsfonds Pop können wir tolle, neue Vorhaben und Veranstaltungen aus unserem Land unterstützen. Ich freue mich auf frische Musikprojekte aus Brandenburg, denn: Pop rocks!“ Der inhaltliche Schwerpunkt beim Innovationsfonds Pop liegt in diesem Jahr auf Formaten, die in Zusammenarbeit mit ImPuls Brandenburg e.V., Landesverband für Soziokultur, Popularmusik und Festivals, Brandenburger Nachwuchstalente unterstützen, etwa neue Konzertreihen für Newcomer oder Vernetzungs- und Weiterbildungsangebote. Insgesamt sind 30 Bewerbungen beim Kulturministerium eingegangen. Die Förderhöhe beträgt pro Projekt maximal 10.000 Euro und mindestens 2.500 Euro. Die tollen Projekte findet ihr hier.
Fünf Bands für PopCamp ausgewählt
61. Förderrunde der Künstler*innenförderung Initiative Musik
In ihrer 61. Förderrunde der Künstler*innenförderung unterstützt die Initiative Musik 185 Acts mit einem Fördervolumen von 1,9 Mio Euro. Die zentrale Fördereinrichtung für die deutsche Musikwirtschaft setzt dieses Programm bereits seit 15 Jahren um. Seit Beginn an stehen die Künstler*innen im Mittelpunkt der kulturwirtschaftlichen Arbeit der Initiative Musik. Die Förderung ermöglicht es den Musiker*innen, ihre Projekte im Bereich der Popularmusik bis Jazz umzusetzen und ihre musikalischen Ideen national und international zu präsentieren. Bereits zum zweiten Mal konnten Soloanträge gestellt werden, was von vielen genutzt wurde. In diesem Jahr sind Aisha Devi, Künstlerin aus der Schweiz mit tibetischen Wurzeln sowie die Newcomerin Babyboy dabei. Claudia Döffinger bekommt für ihr neues Bigband-Projekt Torso Ventuno eine Förderung. Weitere Geförderte sind Alma Naidu, Anika, Defne Şahin, Delphine Maillard, Efrat Alony, Lina Maly, Lisa Wulff, Llucid, MADANII, Mary Ocher, Olga Reznichenko Trio u.v.m. Die vollständige Liste findet ihr hier. Habt ihr euch bereits für die Künstler*innenförderung beworben? Wie sind eure Erfahrungen? Schreibt uns gern eine Mail.
Musikfonds: Projektförderung
Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musikbetriebs. Der Musikfonds fördert avantgardistische Musik aller Sparten wie u.a. Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst.
Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 € nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 2.000 € gestellt werden. Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu sechs festgelegten Fristen im Jahr (28.02., 30.04., 30.06., 31.08., 31.10. und 29./30.12.) eingereicht werden. Anträge auf reine Tonträger- oder Videoproduktionen haben wenig Chancen. Ein Mindesthonorar von 250 €pro Künstler*in und Konzert sollte auch bei den Anträgen nicht unterschritten werden. Nächster Antragsschluss: 31.08.2023.
Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 2.001 und max. 50.000 € können zu drei festgelegten Fristen im Jahr (31.01., 31.05. und 30.09.) eingereicht werden. Bei Antragssummen ab 25.000 € ist eine Kofinanzierung zwingend erforderlich. Für die Projektförderung von 2.001-50.000 € muss bis 30.09.2023 ein Antrag vorliegen.
Infocall zur Internationalen Tourförderung der Initiative Musik 19.07.23
Die Internationale Tourförderung dient der Unterstützung von Touren ausübender Künstler*innen (Solist*innen oder Ensembles) aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Heavy Metal und elektronische Musik ins Ausland und dabei dem Ausgleich von Finanzierungslücken. Sie will Künstler*innen unterstützen, internationale Auftrittsangebote wahrzunehmen, die mit hinreichend professioneller Perspektive eine außergewöhnliche Chance zum Markteintritt sowie zur weiteren Etablierung bieten. Für maximal 15 Auftritte, Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder in TV- und Hörfunksendungen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten gewährt werden. Der Fokus der Förderung liegt dabei auf absatzstarken Zielmärkten wie den USA, Japan, Südkorea, Australien sowie Europa – hier insbesondere Großbritannien, Frankreich, die Benelux-Staaten und die nordischen Länder. Im digitalen Infocall am 19.07. um 16 Uhr wird die Tourförderung vorgestellt. Es werden die Phasen der Förderung erläutert sowie Schritt für Schritt durch das Antrags-Tool und den Verwendungsnachweis geführt. Anschließend ist Zeit für Fragen der Teilnehmer*innen.
Förderprogramm „Musik für alle!“
Das Förderprogramm „Musik für alle!“ des Bundesverbandes Chor & Orchester richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren, die in verschiedenen Risikolagen aufwachsen und bisher keinen oder nur geringen Zugang zur Musik haben. Das Förderprogramm soll Teilhabe und Entwicklungsmöglichkeiten in musikalischen Angeboten für alle ermöglichen. Die Risikolage muss nicht für die einzelnen Teilnehmenden nachgewiesen werden. Vielmehr soll das Bündnis im Antrag nachvollziehbar darstellen, wie die Zielgruppe im Sozialraum anhand der drei Risikolagen erreicht werden kann. Es ist möglich und erwünscht, dass auch Kinder und Jugendliche teilnehmen, die nicht von den Risikolagen betroffen sind. Eine Stigmatisierung soll bewusst vermieden werden. Antragsschluss: 1. September 2023