VUT und Initiative Musik starten Mentoringprogramm für den FLINTA*-Nachwuchs
Seit 2015 verbindet das VUT-Mentoringprogramm MEWEM erfahrene Branchenkenner*innen mit Menschen, die noch am Anfang ihres Berufsweges in der Musikwirtschaft stehen. Für die diesjährige Ausgabe hat sich der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V. (VUT) mit der Initiative Musik zusammengetan, um dazu beizutragen, dass langfristig mehr Frauen, trans und non-binäre Menschen die Musikbranche mitgestalten und um diese sichtbar zu machen. Im Rahmen des fünfmonatigen Programms werden zehn sich als Frau, trans oder non-binär identifizierende Menschen, die über langjährige Erfahrung in u.a. den Bereichen Label, Verlag, Vertrieb, Booking, Promotion und selbstvermarktende Künstler*innen verfügen, mit zehn Nachwuchskräften zusammengebracht, um diese nachhaltig bei ihrer beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung zu unterstützen. Die Bewerbung auf einen der Mentee-Plätze ist ab Mitte April möglich. Das Programm wird mit Projektmitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert.
61. Runde Künstler*innenförderung Initiative Musik: Infocalls & mehr
Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen, Bands und Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour. Am 22. März 2023 startet die Antragsphase der 61. Förderrunde, Anträge können bis 12. April 2023, 12:00 Uhr eingereicht werden. In einem Infocall am 20. März 2023 um 18:00 Uhr werden die wichtigsten Bestandteile des Antrags vorgestellt, die Erstellung des Finanzplans sowie Begrifflichkeiten erkärt und einzureichende Unterlagen angesprochen. Anmeldung
Bald gibt es in Hamburg, München und Bremen die Gelegenheit, sich bei der Infotour einen Überblick zu den Fördermöglichkeiten zu verschaffen und sich mit anderen Akteur*innen & Interessierten aus der Region auszutauschen: Am 28. März 2023 um 19:00 Uhr im Orangehouse (Feierwerkgelände), München (Anmeldung), am 30. März 2023 um 17:00 Uhr im Sommersalon, Hamburg und hybrid (Anmeldung) und am 31. März 2023 um 17:00 Uhr bei Klub Dialog e.V., Bremen (Anmeldung). Die Teilnahme ist kostenlos.
Musikstadtfonds fördert freie Musikszene Hamburgs
Hamburg ist Musikstadt. Zu dieser Tradition gehören neben kulturellen Leuchttürmen vor allem die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene. Um auch diese weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, stellen Senat und Bürgerschaft im Zusammenhang mit der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie mit dem Musikstadtfonds 2024 jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr bereit. Gefördert werden Projekte wie Konzerte, Reihen und kleine Festivals, die im Jahr 2024 in Hamburg stattfinden. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Bewerbungsschluss: 15.06.2023
2. Antragsrunde des Musikfonds & Sonderprogramm ländliche Regionen
Mit dem Musikfonds unterstützt der Bund herausragende Musikprojekte aller Sparten mit bis zu 50.000 Euro. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell–kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Er fördert avantgardistische Musik aller Sparten wie u.a. Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio–Installationen und Klangkunst. Antragsfrist: 31.05.2023.
Für die Förderung aktueller Musikprojekte in ländlichen Regionen Deutschlands schreibt der Musikfonds ein Sonderprogramm für das laufende Jahr 2023 aus. Gefördert werden Projekte mit einer experimentellen, zeitgenössischen und nicht-kommerziellen Zielsetzung im Sinne der Fördergrundsätze des Musikfonds. Damit sollen die Produktion und die Präsentation, die Vermittlung und die Rezeption aktueller Musikformate in ländlichen Regionen unterstützt werden. Das Antragsverfahren für das Sonderprogramm muh[sic] gliedert sich in zwei Antragsphasen. In der ersten Antragsphase (20.03. bis 02.04.2023) ist eine Projektskizze einzureichen. In der zweiten Antragsphase (29.04. bis 07.05.2023) wird – nach Aufforderung durch die für das Sonderprogramm berufene Jury – ein zweiter, detaillierter Antrag eingereicht.
Bewerbung für Live Music Fonds Stuttgart ab 22.03. möglich
Der Live Music Fonds Stuttgart ist ein Förderfonds für Veranstalter*innen in popkulturellen und popmusikalischen Bereichen. Mit der Förderung unterstützen das Kulturamt Stuttgart und das Pop-Büro Region Stuttgart Veranstalter*innen aus der Region, die jeweils im vergangenen Jahr Livemusik Veranstaltungen oder Events mit künstlerischen DJs in Stuttgarter Clubs, Musikspielstätten und auf Open Air Flächen durchgeführt haben. Zu diesem Zweck stellte das Kulturamt Stuttgart eine Fördersumme von jährlich € 80.000,- zur Verfügung. Ab dem 22.03.2023 könnt ihr euch wieder für den LMFS 2023 bewerben!
Hamburger Music Award KRACH+GETÖSE startet am 07.03.23
Macht euch bereit! Am Freitag, den 07. März 2023, startet der Hamburg Music Award KRACH+GETÖSE mit einer fetten Jubiläumsausgabe, einem wie immer packevollen Supportprogramm und einer formidablen Fachjury – to be announced very soon! Gemeinsam mit der Haspa Musik Stiftung sucht RockCity wieder die spannendsten Nachwuchsbands und Musiker*innen aus Hamburg und der Metropolregion. Voraussetzungen: Solomusiker*innen müssen ihren Wohnsitz in Hamburg oder der Metropolregion haben, für Bands gilt: mindestens 51% der Band müssen in Hamburg oder der Metropolregion gemeldet sein. Ihr müsst das 18. Lebensjahr vollendet haben (entscheidend ist das Alter zum Ende der Bewerbungsphase) und innerhalb der letzten 24 Monate vor Bewerbungsstart eine Veröffentlichung nachweisen können (physischer Tonträger oder digital über professionellen Vertrieb, z.B. Bandcamp). Den fünf Preisträger*innen winkt ein Preisgeld in Höhe von 1.200 Euro sowie ein Jahr maßgeschneiderter Rückenwind in Form von u.a. Bookingslots, Young Professional Meetups, Mediensupport und einem monsterdicken Netzwerk. Die Bewerbungsphase startet am Dienstag, den 07. März 2023 und endet am 02. April 2023.
Vereine in Hessen können Ausgleich von Energie-Mehrkosten beantragen
Um die hohen Energiekosten infolge des Ukrainekriegs zu dämpfen, können gemeinnützige Vereine in Hessen ab 1. März 2023 einen Antrag auf Ausgleichszahlungen für ihre Energiemehrkosten stellen. Die Landesregierung hatte das Hilfspaket im Dezember vergangenen Jahres aufgelegt, um dort passgenau und subsidiär helfen zu können, wo die vom Bund beschlossenen Hilfen zur Milderung der Energiekosten nicht wirken. Gemeinnützige Vereine mit Sitz in Hessen (in einigen Bereichen ist zusätzlich eine Dachverbandsmitgliedschaft zu beachten) können die Hilfe beantragen, wenn die Mehrkosten für Energie nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Von diesen Mehrkosten werden 80 Prozent und höchstens 5.000 Euro erstattet. In begründeten Härtefällen kann eine Ausgleichszahlung auch über den Höchstbetrag hinaus gewährt werden. Die Hilfen können rückwirkend für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 28. Februar 2023 von Vereinen beantragt werden.
Kulturfonds Energie unterstützt Kultureinrichtungen
Steigende Energiepreise gefährden den Erhalt von Kulturangeboten – aus diesem Grund haben Bund und Länder den Kulturfonds Energie des Bundes entwickelt. Insgesamt steht für den Förderzeitraum 01.01.2023 bis 30.04.2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung. Über den Kulturfonds Energie des Bundes können Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende eine Unterstützung zur Abfederung der durch die Energiekrise verursachten Härten beantragen. Wer ist antragsberechtigt?
- Zu den Kulturorten zählen: inländische, öffentliche und private Kultureinrichtungen inklusive Clubs und Musikspielstätten, deren Kulturprogramm nachweislich mindestens 80% der möglichen Auslastung ausmacht. Zu den Kulturorten zählen auch soziokulturelle Einrichtungen sowie Orte kultureller Bildung, die nicht an eine Hochschule angeschlossen sind.
- Kulturveranstaltende können Anträge für ihre Veranstaltungen stellen, wenn sie für diese Tickets verkaufen und die Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, die keine Kulturorte sind (d.h. Kulturveranstaltungen weniger als 80% ausmachen), stattfinden.
Festivals werden in dem Programm derzeit noch nicht berücksichtigt. Anträge für die erste Tranche (1. Januar bis 31. März 2023) müssen spätestens am 30. Juni 2023 eingereicht werden. Weitere Infos könnt ihr der Aufzeichung einer Online-Infosession hier entnehmen.
Infotour zur Künstler*innenförderung der Initiative Musik im März
Die Initiative Musik geht wieder auf Infotour! Gemeinsam mit den regionalen Partnern Feierwerk e.V. / Fachstelle Pop, Rock City Hamburg, Wacken Foundation und dem Pop-Office Bremen veranstaltet sie erneut Infosessions zur Künstler*innenförderung. Rund um den Start der neuen Antragsphase will sie einen Überblick zu den Fördermöglichkeiten geben und in den Dialog mit den Geförderten und Interessierten aus der Region treten. Kommt vorbei! Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung vorab ist aber notwendig!
28. März 2023, 19:00 Uhr Orangehouse (Feierwerkgelände), München, Anmeldung
30. März 2023, 17:00 Uhr, Sommersalon, Hamburg und hybrid, Anmeldung
31. März 2023, 17:00 Uhr, Klub Dialog e.V., Bremen, Anmeldung
Die nächste Antragsphase der Künstler*innenförderung startet am 22. März 2023. Anträge können bis 12. April 2023, 12:00 Uhr eingereicht werden.
Horst und Gretl Will Jazzstipendium für Nachwuchsmusiker*innen aus NRW
Die „Horst und Gretl Will-Stiftung“ hat erneut ihr Jazz-Stipendium ausgeschrieben. Das Stipendium, das mit 12.000 Euro dotiert ist, soll der Förderung der zeitgenössischen Musik und der freien künstlerischen Entfaltung junger Musiker*innen dienen. Bewerben können sich professionelle Musiker*innen im Bereich des Jazz und der Improvisierten Musik, die in Nordrhein-Westfalen leben und arbeiten und höchstens 30 Jahre alt sind. Erwartet wird, dass auswärtige Preisträgerinnen und Preisträger während der Dauer der Förderung Köln als ihren Lebensmittelpunkt ansehen. Dafür steht für einen Zeitraum von drei Monaten ein städtisches Gästeatelier zur Verfügung. Die Verleihung des Stipendiums wird am 10. August bekanntgegeben, ein Preisträgerkonzert findet am 15. August im Rahmen der Cologne Jazzweek im Stadtgarten statt. In der Vergangenheit haben Musikerinnen wie Luise Volkmann und Tamara Lukasheva das „Horst und Gretl Will Stipendium“ erhalten. Bewerbungsschluss: 28. Februar 2023
7 Teilnehmerinnen für SOFIA 2023 ausgewählt
Ende Januar wurden die Teilnehmerinnen für „SOFIA 23“ (Support Of Female Improvising Artists) ausgewählt: Ana Cop, Catherine Tang, Ella Zirina, Kirsi-Marja “Kiki” Harju, Louise Knobil, Sonya Sytnik und Sonya Chernysh. Die Musikerinnen bekommen die Möglichkeit, vom 30. Mai bis zum 4. Juni 2023 an Workshops zu Themen wie Booking, PR, Buchhaltung, Altersvorsorge und mehr teilzunehmen. Das von Nicole Johänntgen gegründete Förderprojekt greift eine Idee des amerikanischen Förderprogramms Sisters in Jazz auf, das zur musikalischen Weiterbildung von Jazzmusikerinnen eingerichtet wurde, ergänzt es aber um eine wichtige Komponente: Neben der künstlerischen Profilierung junger Musikerinnen geht es um die Förderung ihrer Vernetzung und Selbstvermarktung. Mit dieser Ausrichtung reagiert SOFIA auf die spezifischen Anforderungen, die gegenwärtig an junge improvisierende Musikerinnen gestellt werden, und versteht sich als Teil eines neu erwachten Trends zur gezielteren Förderung junger Musikerinnen (z.B. Take Five Europe). Aufgrund seiner eigenständigen Ausrichtung positioniert sich SOFIA im internationalen Kontext als Pionierprojekt.
Support Your Local Artist in Stuttgart
Das Förderangebot unterstützt kleine und mittlere Veranstalter*innen bei ihren Aktivitäten und dient als Impuls regionale Musiker*innen als Support Act für nationale und internationale Booking in Betracht zu ziehen. Art, Umfang und Höhe der Unterstützung: Bezuschusst werden Musiker*innen von Band in der Popmusik mit maximal 100,- Euro pro Bandmitglied, insgesamt maximal 500,- Euro. Ein formloser Antrag mit der Begründung ist an das Pop-Büro Region Stuttgart zu richten, das über die jeweilige Bewilligung entscheidet.