Supporttour-Förderung für Berliner Nachwuchsmusiker*innen
Wie in den Vorjahren vergibt das Musicboard Berlin im Jahr 2025 Supporttourförderungen an Berliner Nachwuchsmusiker*innen. Diese Förderung unterstützt Musiker*innen, die planen, als Vorband für einen etablierteren Act auf Tour zu gehen. Sie versucht, den enormen finanziellen Aufwand von Tourvorhaben auszugleichen und ermöglicht Künstler*innen dadurch, Live-Erfahrung zu sammeln und ihre Fanbase zu vergrößern. Die Supporttourförderung wird als zweckgebundenes Stipendium vergeben. Pro Antragsteller*in und geplantem Tourvorhaben können maximal 3.500,00 Euro beantragt werden. Diese Summe kann nicht pauschal beantragt werden, sondern muss mit den tatsächlich anfallenden Kosten kalkuliert werden. Die Bewerbung ist ab sofort und laufend bis zum 30. November 2025 möglich. Eingehende Bewerbungen werden in diesem Förderprogramm laufend bearbeitet. Um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten, muss der Antrag mindestens drei Wochen vor dem geplanten Tourbeginn gestellt werden.
Netzwerktreffen zum Thema „Künstler*innenförderung“ der Initiative Musik 13.02.2025
Musiker*innen aus Schleswig-Holstein – ihr habt Lust auf Vernetzung und Wissenstransfer? Dann ist das zweite Netzwerktreffen vom @landesmusikrat_sh und Popnet Schleswig-Holstein im @nordkolleg.rendsburg vielleicht etwas für euch. Die Initiative Musik wird vor Ort sein, wenn die verschiedenen Fördermöglichkeiten für Künstler*innen diskutiert werden. Dazu gibt es neben einer Podiumsdiskussion auch ein Barcamp, bei dem ihr die Möglichkeit habt, euch von Profis individuell zu eurem Musikprojekt beraten zu lassen. Als Gäst:innen sind u.a. Henrik Rohde (Initiative Musik), David Trautmann (PRO Musik), Kerstin Mayer (Allgemeine Förderberatung) und Phil Siemers (Crowdfunding) eingeladen.
Eine Anmeldung per Mail ist notwendig.
Wann? 13.02.2025, 17 Uhr
Wo? Nordkolleg Rendsburg, Am Gerhardshain 44, 24768 Rendsburg
Infocall zu Fördermöglichkeiten des Musikfonds 04.02.2025
Ihr habt ein Projekt und sucht nach Fördermöglichkeiten? Dann meldet euch für den Infocall des Musikfonds am 04.02.2025 an. Darin erfahrt ihr vom Musikfonds-Team, wie ihr erfolgreich eine Förderung beantragen könnt. Der Musikfonds bietet eine Projektförderung bis 3.000 Euro (nächste Antragstellung: 01.02.-28.02.2025, 18:00 Uhr) sowie eine bis 50.000 Euro (nächste Antragstellung: 01.-31.03.2025, 18:00 Uhr) an.
Beginn: 14 Uhr | Online via Zoom | Anmeldung per Mail
Rusch-Stiftung fördert Einzelprojekte junger Künstler*innen
Die Rusch-Stiftung fördert Einzelprojekte junger Künstler*innen im Bereich Musik und Theater mit einem Betrag von bis zu 7.500 Euro (im Einzelfall auch höher) und konzentriert sich auf die Förderung der kulturellen Beziehungen zwischen Berlin und Hamburg. Anträge auf Förderung können formlos an den Stiftungsvorstand gerichtet werden. Eingereicht werden muss eine detaillierte Projektbeschreibung mit Darstellung des Bezugs zu den Städten Berlin und Hamburg sowie ein Finanzplan.
Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes fördert große Projekte
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können; die Mindest-Antragssumme beträgt 50.000 Euro. Die nächste Jurysitzung findet im Frühjahr 2025 statt. Der Einsendeschluss für die 47. Jurysitzung ist der 31. Januar 2025.
Förderprogramm Music4all 2025 bis 31.01.2025
Der Landesmusikrat Hamburg (LMR) und die Behörde für Kultur und Medien (BKM) wollen Hamburger Chöre und Ensembles niedrigschwellig unterstützen. Finanziert durch die BKM vergibt der Landesmusikrat Hamburg deshalb insgesamt 50.000 € im Jahr 2024. Ensembles und Chöre der Hamburger Amateurmusik können pro Jahr eine Förderung von maximal 1.500 € erhalten. Gefördert werden Maßnahmen mit musikalischem Output, wie Konzerte und musikalische Veranstaltungen, Festivals, Nachwuchs- und Musikvermittlungsprojekte und musikalische Weiterbildungsmaßnahmen von Ensembles der Fachverbände. Ob du antragsberechtigt bist erfährst du hier. Annahmeschluss: 31.01.2025, 23:59 Uhr. Die Auswahl erfolgt nach dem Windhund-Prinzip (First Come First Served). Dabei gilt das Datum des Eingangs des vollständigen Förderantrages.
Infrastrukturförderung der Initiative Musik: Infocall 22.01.25
Von 03.02. – 17.02.2025 können Anträge für die erste von zwei Förderrunden der Infrastrukturförderung im Jahr 2025 gestellt werden. Das Programm der Initiative Musik unterstützt Projekte, die nachhaltige Strukturen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland schaffen – besonders auch in ländlichen Regionen. Alle wichtigen Informationen zur Antragstellung und den Förderkriterien erfahrt ihr in einem Infocall am 22.01.2025 um 14 Uhr, für den ihr euch hier anmelden könnt.
„Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen“: Antrag ab sofort möglich
Kulturinstitutionen in deutschen Großstädten stehen vor einer Vielzahl komplexer, kulturpolitischer Zukunftsaufgaben, die durch sich derzeit überlagernde Krisen entstehen. Das bundesweite Programm „Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen“ lädt Kultureinrichtungen und Kommunen ein, trotz dieser Herausforderungen einen Raum für grundlegende Innovationen zu schaffen und sich dem Impuls zu widersetzen, auf Bekanntes und Vertrautes zurückzugreifen. Mit dem Programm stellt die Kulturstiftung des Bundes die Mittel zur Verfügung, um Überlegungen zu neuen Modellen zu ermöglichen: etwa für interkommunale Kooperationen oder experimentelle Nutzungskonzepte für Kulturorte. Das Programm beruht auf der Annahme, dass Kulturinstitutionen in zehn Jahren nur dann eine breite gesellschaftliche Unterstützung genießen werden, wenn sie noch stärker als Gemeingut wahrgenommen werden.
Keychange Talent Leadership Programme
Das Keychange Talent Leadership Program (TLP) ist ein sechsmonatiges Training für Frauen und gender-diverse Personen, die bereit sind, Veränderungen in der Musikindustrie voranzutreiben. Das Programm stattet zukünftige Führungskräfte mit den Werkzeugen aus, um Vielfalt, Inklusion, Gerechtigkeit und Zugänglichkeit (DIEA) voranzutreiben. Durch Workshops, Mentoring und praktische Projekte erwerben die Teilnehmer*innen praktische Fähigkeiten, neue Erkenntnisse und das Selbstvertrauen, lokal und global Veränderungen anzustoßen. Das Programm beginnt bei der Tallinn Music Week im April 2025, wird online fortgesetzt und endet beim Reeperbahn Festival im September 2025. Bewerbungsschluss: 13. Januar 2025
Infocall zur 68. Künstler*innenförderung der Initiative Musik 17.12.2024
Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik dient der Förderung der Popularmusik in Deutschland. Sie verfolgt das Ziel der Nachwuchsförderung, der Verbreitung deutscher Musik im Ausland sowie der Integrationsförderung von Personen mit Migrationshintergrund. Das Programm leistet einen Beitrag zur Standortförderung, der Förderung der Kultur und der Musikwirtschaft in Deutschland. Antragsberechtigt sind Musiker*innen, Interpret*innen und Künstler*innenensembles, die bisher nicht mehr als zwei Alben veröffentlicht haben, von denen bisher keines Goldstatus erreicht haben sollte. Sie können sich entweder in Eigenregie, oder in Kooperation mit einem Tonträgerunternehmen, Agentur, Management oder Musikverlag bewerben. Gefördert werden: Werkkreation, Vorproduktion und Probenzeiten; Produktion von Audio- und audiovisuellen Aufnahmen; Herstellung von Ton- und Bildtonträgern; Digitalisierung; Promotion- und Marketingmaßnahmen und Konzertauftritte von Künstler*innen im Rahmen von Konzert- und sonstigen Veranstaltungstourneen – mindestens 60 Prozent der Auftrittstermine einer Tour müssen innerhalb Deutschlands stattfinden; jeweils einschließlich der Personalkosten, soweit diese in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorgenannten Inhalten stehen (soweit wir wissen, also auch Kosten für Kinderbetreuung!).
Die nächste, 68. Förderrunde beginnt morgen. Infos zur Antragstellung bietet ein kostenfreier Infocall heute, am 17.12.2024 um 18 Uhr. Dafür könnt ihr euch hier registrieren. Anträge könnt ihr von 18.12.2024 – 08.01.2025 stellen!
Ausschreibung zur Unterstützung ukrainischer Künstler*innen und Kulturschaffender
Als Reaktion auf den russischen Krieg in der Ukraine und seine dramatischen Auswirkungen auf die ukrainische Bevölkerung und das kulturelle Erbe unterstützt die Europäische Kommission mit 5 Millionen Euro Projekte für den ukrainischen Kultur- und Kreativsektor. Gefördert werden Konsortien von Organisationen, die Aktivitäten durchführen und damit einer größeren Anzahl von Akteur*innen zugutekommen. Somit sollen ukrainische Künstler*innen, Organisationen und Fachleute aus der Kreativ- und Kulturbranche erreicht und unterstützt werden. Die Ausschreibung führt zu einer Auswahl von Projekten zu folgenden Themen: Wiederaufbau des ukrainischen Kultur- und Kreativsektors in der Nachkriegszeit, Förderung des Zugangs der ukrainischen Bevölkerung zur Kultur und zum kulturellen Erbe sowie der Unterstützung ukrainischer Künstler*innen und kultureller Organisationen bei der Schaffung gemeinsamer Werke. Die Frist für die Ausschreibung ist der 6. Februar 2025, 17 Uhr.