Von Pop über Alternativ und Hip Hop bis zu Rap – so unterschiedlich klingen die Bands, die 2023 im PopCamp gefördert werden. In dem vom Deutschen Musikrat getragenen Meisterkurs für populäre Musik konnten sich Bands aus Deutschland für eine Förderung bewerben, im sogenannten „Live Audit“ wurden sie von einer Jury nach Originalität, Entwicklungspotential und künstlerische Umsetzung ausgewählt. In diesem Jahr haben es fünf Bands in die Masterclass geschafft, u.a. Jupiter Flynn (Pop/Alternative/Independent aus Berlin), Lena & Linus (Pop aus Würzburg), Lynn (Pop/Alternative/Independent aus Mannheim, s. Foto) und Piya (Alternative/Independent/Jazz aus Mannheim). Die fünf Künstler*innenprojekte erhalten zwei je einwöchige Arbeitsphasen im August und November. Dort werden sie mit Dozent*innen aus den Bereichen Performance, Produktion, Gesangstechnik, Image/Fotografie, Musikrecht oder Social Media zusammenarbeiten. Am 10.11.2023 findet ein Abschlusskonzert in Berlin statt.
Projektförderung des Landes Hessen
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst stellt Fördermittel zur Förderung von
Jazzprojekten von Vereinen, Jazzinitiativen und Institutionen, die kontinuierlich, aber nicht
gewinnorientiert arbeiten, zur Verfügung. Einzelne Bands sind nicht antragsberechtigt.
Es können Konzertreihen und Workshops gefördert werden. Es wird eine angemessene finanzielle Beteiligung der Kommunen erwartet. Veranstaltungen ohne Eintritt oder Teilnehmerbeiträge sind nicht förderungswürdig. Den Anträgen ist eine ausführliche Projektbeschreibung mit einer Dokumentation der
vorangegangenen Aktivitäten sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Die Antragsfrist für das Förderjahr 2024 endet am 5. November 2023. Das Projekt sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen, d.h. es sollten noch keine projektbezogenen Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen worden sein. Sollte es zeitlich einmal knapp werden, könnt ihr frühzeitig und vor dem eigentlichen Förderantrag einen Antrag auf Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns stellen. Die Bewerbung muss vollständige Antragsunterlagen (Kosten-Finanzierungsplan und eine detaillierte Projektbeschreibung) enthalten und via Online-Antragsformular eingereicht werden. In diesem Jahr werden aus Kulanz auch Anträge auf dem Postweg und per E-Mail akzeptiert. Ansprechpartner für Rückfragen ist Nicholas Henne, Telefon 0611 32 164204, Mail. Die Kulturberatung Hessen bietet für alle Kulturschaffenden Informationen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfestellungen.
popNRW startet neue Fördermodule für junge Musik-Unternehmen
Vor kurzem hat die Antragsphase für 2 neue Fördermodule von popNRW begonnen, die sich explizit an (junge) Musik-Businesses richtet, die mit Künstler*innen aus NRW zusammenarbeiten. Das Förderprogramm popNRW möchte neue Wege zur Stärkung des Musikstandorts NRW aufzeigen und die Infrastrukturentwicklung unterstützen. Im Modul 1, der Anschubfinanzierung können bis zu 10.000 € brutto für ein Starter- oder Aufbau-Paket beantragt werden. Das Modul 2 fördert die Zusammenarbeit von Business-Partner*innen (in und mit NRW) und Newcomer*innen aus NRW. Es können bis zu 5.000 € brutto für ein Projekt beantragt werden. Es handelt sich bei beiden Modulen um eine Anteilsfinanzierung, bei der ein Eigenanteil von mind. 10 % zu erbringen ist. Die Antragsphase läuft noch bis 31.08.2023.
„Feuerwehrtopf“ für Live-Aktivitäten in NRW
Heute startet die Antragsphase für den Feuerwehrtopf für LIVE-Aktivitäten in NRW, den das Popboard NRW gemeinsam mit popNRW und create music NRW ins Leben gerufen hat. Der Feuerwehrtopf unterstützt Musiker*innen aus NRW, die sich der Popkultur zugehörig fühlen dabei, ihre Live-Vorhaben für 2023 in die Tat umzusetzen bzw. ermutigt sie dazu, solche zu planen. Ziel des Förderprogramms ist es, Musiker*innen aus NRW in einer post-pandemischen Zeit und vor dem Hintergrund der enormen Kostensteigerungen, dabei zu helfen, sich live präsentieren zu können. Die Fördersumme beträgt 1.000 Euro brutto pro Antrag und Musiker*in/Projekt/Band/Act und kann für das laufende Jahr einmalig über das digital zur Verfügung gestellte Formular beantragt werden. Die Vorgaben müssen bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein. Die Antragsphase läuft vom 01.-31.08.2023.
Brandenburg unterstützt innovative Musikprojekte
Das Kulturministerium unterstützt zehn popularmusikalische Projekte, Programmschwerpunkte und Präsentationen mit insgesamt 50.000 Euro aus dem Innovationsfonds Pop. Kulturministerin Manja Schüle: „Ob Fahrradtour mit dem Pop-Chor, Open Stage und Wettbewerbe für junge Musik-Talente, Band-Camps für Ältere oder barrierefreies Festivalprogramm – Hauptsache Popularmusik! Mit dem Innovationsfonds Pop können wir tolle, neue Vorhaben und Veranstaltungen aus unserem Land unterstützen. Ich freue mich auf frische Musikprojekte aus Brandenburg, denn: Pop rocks!“ Der inhaltliche Schwerpunkt beim Innovationsfonds Pop liegt in diesem Jahr auf Formaten, die in Zusammenarbeit mit ImPuls Brandenburg e.V., Landesverband für Soziokultur, Popularmusik und Festivals, Brandenburger Nachwuchstalente unterstützen, etwa neue Konzertreihen für Newcomer oder Vernetzungs- und Weiterbildungsangebote. Insgesamt sind 30 Bewerbungen beim Kulturministerium eingegangen. Die Förderhöhe beträgt pro Projekt maximal 10.000 Euro und mindestens 2.500 Euro. Die tollen Projekte findet ihr hier.
61. Förderrunde der Künstler*innenförderung Initiative Musik
In ihrer 61. Förderrunde der Künstler*innenförderung unterstützt die Initiative Musik 185 Acts mit einem Fördervolumen von 1,9 Mio Euro. Die zentrale Fördereinrichtung für die deutsche Musikwirtschaft setzt dieses Programm bereits seit 15 Jahren um. Seit Beginn an stehen die Künstler*innen im Mittelpunkt der kulturwirtschaftlichen Arbeit der Initiative Musik. Die Förderung ermöglicht es den Musiker*innen, ihre Projekte im Bereich der Popularmusik bis Jazz umzusetzen und ihre musikalischen Ideen national und international zu präsentieren. Bereits zum zweiten Mal konnten Soloanträge gestellt werden, was von vielen genutzt wurde. In diesem Jahr sind Aisha Devi, Künstlerin aus der Schweiz mit tibetischen Wurzeln sowie die Newcomerin Babyboy dabei. Claudia Döffinger bekommt für ihr neues Bigband-Projekt Torso Ventuno eine Förderung. Weitere Geförderte sind Alma Naidu, Anika, Defne Şahin, Delphine Maillard, Efrat Alony, Lina Maly, Lisa Wulff, Llucid, MADANII, Mary Ocher, Olga Reznichenko Trio u.v.m. Die vollständige Liste findet ihr hier. Habt ihr euch bereits für die Künstler*innenförderung beworben? Wie sind eure Erfahrungen? Schreibt uns gern eine Mail.
Musikfonds: Projektförderung
Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musikbetriebs. Der Musikfonds fördert avantgardistische Musik aller Sparten wie u.a. Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst.
Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 € nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 2.000 € gestellt werden. Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu sechs festgelegten Fristen im Jahr (28.02., 30.04., 30.06., 31.08., 31.10. und 29./30.12.) eingereicht werden. Anträge auf reine Tonträger- oder Videoproduktionen haben wenig Chancen. Ein Mindesthonorar von 250 €pro Künstler*in und Konzert sollte auch bei den Anträgen nicht unterschritten werden. Nächster Antragsschluss: 31.08.2023.
Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 2.001 und max. 50.000 € können zu drei festgelegten Fristen im Jahr (31.01., 31.05. und 30.09.) eingereicht werden. Bei Antragssummen ab 25.000 € ist eine Kofinanzierung zwingend erforderlich. Für die Projektförderung von 2.001-50.000 € muss bis 30.09.2023 ein Antrag vorliegen.
Infocall zur Internationalen Tourförderung der Initiative Musik 19.07.23
Die Internationale Tourförderung dient der Unterstützung von Touren ausübender Künstler*innen (Solist*innen oder Ensembles) aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Heavy Metal und elektronische Musik ins Ausland und dabei dem Ausgleich von Finanzierungslücken. Sie will Künstler*innen unterstützen, internationale Auftrittsangebote wahrzunehmen, die mit hinreichend professioneller Perspektive eine außergewöhnliche Chance zum Markteintritt sowie zur weiteren Etablierung bieten. Für maximal 15 Auftritte, Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder in TV- und Hörfunksendungen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten gewährt werden. Der Fokus der Förderung liegt dabei auf absatzstarken Zielmärkten wie den USA, Japan, Südkorea, Australien sowie Europa – hier insbesondere Großbritannien, Frankreich, die Benelux-Staaten und die nordischen Länder. Im digitalen Infocall am 19.07. um 16 Uhr wird die Tourförderung vorgestellt. Es werden die Phasen der Förderung erläutert sowie Schritt für Schritt durch das Antrags-Tool und den Verwendungsnachweis geführt. Anschließend ist Zeit für Fragen der Teilnehmer*innen.
Förderprogramm „Musik für alle!“
Das Förderprogramm „Musik für alle!“ des Bundesverbandes Chor & Orchester richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren, die in verschiedenen Risikolagen aufwachsen und bisher keinen oder nur geringen Zugang zur Musik haben. Das Förderprogramm soll Teilhabe und Entwicklungsmöglichkeiten in musikalischen Angeboten für alle ermöglichen. Die Risikolage muss nicht für die einzelnen Teilnehmenden nachgewiesen werden. Vielmehr soll das Bündnis im Antrag nachvollziehbar darstellen, wie die Zielgruppe im Sozialraum anhand der drei Risikolagen erreicht werden kann. Es ist möglich und erwünscht, dass auch Kinder und Jugendliche teilnehmen, die nicht von den Risikolagen betroffen sind. Eine Stigmatisierung soll bewusst vermieden werden. Antragsschluss: 1. September 2023
Bundesmittel für energetische Sanierung sozialer Infrastruktur
Der Bund stellt erneut beträchtliche Mittel bereit, um Städte und Gemeinden bei der energetischen Sanierung ihrer sozialen Infrastruktur zu unterstützen. Nachdem im vergangenen Jahr 476 Mio. Euro zur Verfügung standen, folgen 2023 weitere 400 Mio. Euro über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) aus dem Klima- und Transformationsfonds. Gefördert werden kommunale Einrichtungen wie beispielsweise Sport- und Schwimmhallen, Jugendclubs, Begegnungsstätten, Bibliotheken und Kulturzentren. Die zu fördernden sozialen Infrastrukturen sollen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die soziale Integration vor Ort entfalten. Interessenbekundungen können bis zum 15. September 2023 digital eingereicht werden.
Kultursommer 2024: „Kompass Europa: Sterne des Südens“
Der Kultursommer fördert Kulturprojekte aller Sparten, die zwischen 1. Mai und 31. Oktober 2023 in Rheinland-Pfalz stattfinden. Jedes Jahr steht unter einem Motto, 2024 lautet es „Kompass Europa: Sterne des Südens“. Nachdem in den letzten Jahren bereits der Norden, Osten und Westen betrachtet wurden, ist der Fokus jetzt auf den Kulturen der Länder Europas südlich von Rheinland-Pfalz. Ein Bezug des Projekts zu diesem Motto ist willkommen, aber das Kultursommer-Team freut sich auch über andere kreative Ideen und steht gerne zur Beratung zur Verfügung. Insbesondere neue Konzepte mit einem Zuschussbedarf über 5.000 € sollten spätestens im September 2023 vorgestellt werden. Einsendeschluss: 31. Oktober 2023
Förderprogramm „Live 500“ – Jetzt bewerben!
Die Initiative Musik (getragen von der Bundesregierung) hat mit „Live 500“ ein neues Förderprogramm aufgelegt. Es richtet sich vor allem an „kleinere“ Akteur*innen und zielt darauf ab, „die Musikspielstätten und Veranstalter*innen bei einer diverseren Programmplanung zu unterstützen und somit mehr kulturelle Teilhabe für Künstler*innen zu ermöglichen, die in der Livemusik unterrepräsentiert sind. Schließlich soll Live 500 auch die ländlichen und kultur-strukturell schwächeren Regionen stärken.“ Anträge für Live 500 können voraussichtlich bis 31.7.2023 (23:59 Uhr) eingereicht werden.