Bewerbung für Live Music Fonds Stuttgart ab 22.03. möglich

Der Live Music Fonds Stuttgart ist ein Förderfonds für Veranstalter*innen in popkulturellen und popmusikalischen Bereichen. Mit der Förderung unterstützen das Kulturamt Stuttgart und das Pop-Büro Region Stuttgart Veranstalter*innen aus der Region, die jeweils im vergangenen Jahr Livemusik Veranstaltungen oder Events mit künstlerischen DJs in Stuttgarter Clubs, Musikspielstätten und auf Open Air Flächen durchgeführt haben. Zu diesem Zweck stellte das Kulturamt Stuttgart eine Fördersumme von jährlich € 80.000,- zur Verfügung. Ab dem 22.03.2023 könnt ihr euch wieder für den LMFS 2023 bewerben!

15.03.2023

Hamburger Music Award KRACH+GETÖSE startet am 07.03.23

Macht euch bereit! Am Freitag, den 07. März 2023, startet der Hamburg Music Award KRACH+GETÖSE mit einer fetten Jubiläumsausgabe, einem wie immer packevollen Supportprogramm und einer formidablen Fachjury – to be announced very soon! Gemeinsam mit der Haspa Musik Stiftung sucht RockCity wieder die spannendsten Nachwuchsbands und Musiker*innen aus Hamburg und der Metropolregion. Voraussetzungen: Solomusiker*innen müssen ihren Wohnsitz in Hamburg oder der Metropolregion haben, für Bands gilt: mindestens 51% der Band müssen in Hamburg oder der Metropolregion gemeldet sein. Ihr müsst das 18. Lebensjahr vollendet haben (entscheidend ist das Alter zum Ende der Bewerbungsphase) und innerhalb der letzten 24 Monate vor Bewerbungsstart eine Veröffentlichung nachweisen können (physischer Tonträger oder digital über professionellen Vertrieb, z.B. Bandcamp). Den fünf Preisträger*innen winkt ein Preisgeld in Höhe von 1.200 Euro sowie ein Jahr maßgeschneiderter Rückenwind in Form von u.a. Bookingslots, Young Professional Meetups, Mediensupport und einem monsterdicken Netzwerk. Die Bewerbungsphase startet am Dienstag, den 07. März 2023 und endet am 02. April 2023

01.03.2023

Vereine in Hessen können Ausgleich von Energie-Mehrkosten beantragen

Um die hohen Energiekosten infolge des Ukrainekriegs zu dämpfen, können gemeinnützige Vereine in Hessen ab 1. März 2023 einen Antrag auf Ausgleichszahlungen für ihre Energiemehrkosten stellen. Die Landesregierung hatte das Hilfspaket im Dezember vergangenen Jahres aufgelegt, um dort passgenau und subsidiär helfen zu können, wo die vom Bund beschlossenen Hilfen zur Milderung der Energiekosten nicht wirken. Gemeinnützige Vereine mit Sitz in Hessen (in einigen Bereichen ist zusätzlich eine Dachverbandsmitgliedschaft zu beachten) können die Hilfe beantragen, wenn die Mehrkosten für Energie nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Von diesen Mehrkosten werden 80 Prozent und höchstens 5.000 Euro erstattet. In begründeten Härtefällen kann eine Ausgleichszahlung auch über den Höchstbetrag hinaus gewährt werden. Die Hilfen können rückwirkend für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 28. Februar 2023 von Vereinen beantragt werden.

27.02.2023

Kulturfonds Energie unterstützt Kultureinrichtungen

Steigende Energiepreise gefährden den Erhalt von Kulturangeboten – aus diesem Grund haben Bund und Länder den Kulturfonds Energie des Bundes entwickelt. Insgesamt steht für den Förderzeitraum 01.01.2023 bis 30.04.2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung. Über den Kulturfonds Energie des Bundes können Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende eine Unterstützung zur Abfederung der durch die Energiekrise verursachten Härten beantragen. Wer ist antragsberechtigt?

  • Zu den Kulturorten zählen: inländische, öffentliche und private Kultureinrichtungen inklusive Clubs und Musikspielstätten, deren Kulturprogramm nachweislich mindestens 80% der möglichen Auslastung ausmacht. Zu den Kulturorten zählen auch soziokulturelle Einrichtungen sowie Orte kultureller Bildung, die nicht an eine Hochschule angeschlossen sind.
  • Kulturveranstaltende können Anträge für ihre Veranstaltungen stellen, wenn sie für diese Tickets verkaufen und die Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, die keine Kulturorte sind (d.h. Kulturveranstaltungen weniger als 80% ausmachen), stattfinden.

Festivals werden in dem Programm derzeit noch nicht berücksichtigt. Anträge für die erste Tranche (1. Januar bis 31. März 2023) müssen spätestens am 30. Juni 2023 eingereicht werden. Weitere Infos könnt ihr der Aufzeichung einer Online-Infosession hier entnehmen.

22.02.2023

Infotour zur Künstler*innenförderung der Initiative Musik im März

Die Initiative Musik geht wieder auf Infotour! Gemeinsam mit den regionalen Partnern Feierwerk e.V. / Fachstelle Pop, Rock City Hamburg, Wacken Foundation und dem Pop-Office Bremen veranstaltet sie erneut Infosessions zur Künstler*innenförderung. Rund um den Start der neuen Antragsphase will sie einen Überblick zu den Fördermöglichkeiten geben und in den Dialog mit den Geförderten und Interessierten aus der Region treten. Kommt vorbei! Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung vorab ist aber notwendig! 

28. März 2023, 19:00 Uhr Orangehouse (Feierwerkgelände), München, Anmeldung
30. März 2023, 17:00 Uhr, Sommersalon, Hamburg und hybrid, Anmeldung
31. März 2023, 17:00 Uhr, Klub Dialog e.V., Bremen, Anmeldung

Die nächste Antragsphase der Künstler*innenförderung startet am 22. März 2023. Anträge können bis 12. April 2023, 12:00 Uhr eingereicht werden.

22.02.2023

Horst und Gretl Will Jazzstipendium für Nachwuchsmusiker*innen aus NRW

Die „Horst und Gretl Will-Stiftung“ hat erneut ihr Jazz-Stipendium ausgeschrieben. Das Stipendium, das mit 12.000 Euro dotiert ist, soll der Förderung der zeitgenössischen Musik und der freien künstlerischen Entfaltung junger Musiker*innen dienen. Bewerben können sich professionelle Musiker*innen im Bereich des Jazz und der Improvisierten Musik, die in Nordrhein-Westfalen leben und arbeiten und höchstens 30 Jahre alt sind. Erwartet wird, dass auswärtige Preisträgerinnen und Preisträger während der Dauer der Förderung Köln als ihren Lebensmittelpunkt ansehen. Dafür steht für einen Zeitraum von drei Monaten ein städtisches Gästeatelier zur Verfügung. Die Verleihung des Stipendiums wird am 10. August bekanntgegeben, ein Preisträgerkonzert findet am 15. August im Rahmen der Cologne Jazzweek im Stadtgarten statt. In der Vergangenheit haben Musikerinnen wie Luise Volkmann und Tamara Lukasheva das „Horst und Gretl Will Stipendium“ erhalten. Bewerbungsschluss: 28. Februar 2023

20.02.2023

7 Teilnehmerinnen für SOFIA 2023 ausgewählt

Ende Januar wurden die Teilnehmerinnen für „SOFIA 23“ (Support Of Female Improvising Artists) ausgewählt: Ana Cop, Catherine Tang, Ella Zirina, Kirsi-Marja “Kiki” Harju, Louise Knobil, Sonya Sytnik und Sonya Chernysh. Die Musikerinnen bekommen die Möglichkeit, vom 30. Mai bis zum 4. Juni 2023 an Workshops zu Themen wie Booking, PR, Buchhaltung, Altersvorsorge und mehr teilzunehmen. Das von Nicole Johänntgen gegründete Förderprojekt greift eine Idee des amerikanischen Förderprogramms Sisters in Jazz auf, das zur musikalischen Weiterbildung von Jazzmusikerinnen eingerichtet wurde, ergänzt es aber um eine wichtige Komponente: Neben der künstlerischen Profilierung junger Musikerinnen geht es um die Förderung ihrer Vernetzung und Selbstvermarktung. Mit dieser Ausrichtung reagiert SOFIA auf die spezifischen Anforderungen, die gegenwärtig an junge improvisierende Musikerinnen gestellt werden, und versteht sich als Teil eines neu erwachten Trends zur gezielteren Förderung junger Musikerinnen (z.B. Take Five Europe). Aufgrund seiner eigenständigen Ausrichtung positioniert sich SOFIA im internationalen Kontext als Pionierprojekt.

06.02.2023

Support Your Local Artist in Stuttgart

Das Förderangebot unterstützt kleine und mittlere Veranstalter*innen bei ihren Aktivitäten und dient als Impuls regionale Musiker*innen als Support Act für nationale und internationale Booking in Betracht zu ziehen. Art, Umfang und Höhe der Unterstützung: Bezuschusst werden Musiker*innen von Band in der Popmusik mit maximal 100,- Euro pro Bandmitglied, insgesamt maximal 500,- Euro. Ein formloser Antrag mit der Begründung ist an das Pop-Büro Region Stuttgart zu richten, das über die jeweilige Bewilligung entscheidet.

01.02.2023

Keychange Future Leaders 2023 bekannt gegeben

Das Talententwicklungsprogramm „Future Leaders“ der Keychange-Initiative bietet weiblichen* und diversen* Künstler*innen und Innovator*innen die Möglichkeit, sich ein Jahr lang professionell weiterzuentwickeln. Für die nächste Runde wurden aus 830 Bewerber*innen 74 Teilnehmende aus 12 Ländern – in Europa und Kanada – ausgewählt. Das innovative einjährige Talententwicklungsprogramm bietet Frauen* und diversen* Teilnehmer*innen die Fähigkeiten, Ressourcen und Wege, die sie benötigen, um ihr volles Potenzial in ihrem Fachgebiet auszuschöpfen. Aus Deutschland wurden Lucy Kruger & The Lost Boys, Gloria de Oliveira und Ava Vegas sowie Katie Wellenberg, Sarah Jane Nicholson und Amande Dagod ausgewählt.

31.01.2023

Hamburger Labelförderung

Ab sofort bis 1. März können wieder Anträge auf Labelförderung bei der Behörde für Kultur und Medien gestellt werden. Hamburger Kleinstunternehmen können einen Zuschuss zwischen 3.000 und 10.000 Euro beantragen. 

26.01.2023

Allianz Foundation: Förderprogramm

Mit dem Förderprogramm der Allianz Foundation werden Projekte von Initiativen mit zivilgesellschaftlichem, ökologischem, kulturellem und künstlerischem Hintergrund unterstützt, die damit einen systematischen Wandel und eine Transformation anstoßen. Anträge können bis zum 15.02. eines Jahres für Projekte, die frühestens am 01.08. desselben Jahres beginnen, eingereicht werden.

25.01.2023

Innovationsfonds Pop stärkt Popularmusik in Brandenburg

Die popularmusikalische Szene Brandenburgs stärken und weiterentwickeln – das ist das Ziel des Innovationsfonds Pop. Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg jedes Jahr popularmusikalische Projekte, Veranstaltungen und Präsentationen. Noch bis 1. März 2023 können entsprechende Förderanträge beim Kulturministerium eingereicht werden. Die Förderhöhe je Projektantrag beträgt maximal 10.000 Euro. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, die künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten und der Gemeinnützigkeit unterliegen. Der Projektschwerpunkt muss in Brandenburg sein. Ein besonderes Augenmerk liegt in diesem Jahr auf Formaten, die Brandenburger Nachwuchsmusiker*innen unterstützen und auf die Bühne bringen. Außerdem werden popularmusikalische Workshop-Programme und interdisziplinäre Formate, Formate in den Bereichen Nachwuchsförderung, Nachhaltigkeit, Diversität oder Gender Equality, neue Modellprojekte oder Kampagnen zum Zugang zur Livemusik, der Auf- oder Ausbau popularmusikalischer Netzwerke und mehr gefördert.

17.01.2023