Förderprogramm „Jugend ins Zentrum!“
Der Bundesverband Soziokultur e.V. fördert mit seinem Konzept „Jugend ins Zentrum!“ in den Jahren 2018-2022 Angebote der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche mit erschwerten Zugängen zu Bildung, Kunst und Kultur. „Jugend ins Zentrum!“ ist Teil des Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Gefördert werden Projekte aller künstlerischen Sparten, bei denen die beteiligen Kinder und/oder Jugendlichen sich aktiv in der jeweiligen künstlerischen Disziplin erproben können und in denen sie eine Kunstproduktion entwickeln und präsentieren. Bewerbungsschluss: 13.06.2021
Internationaler Koproduktionsfonds des Goethe-Instituts
Internationale Koproduktionen stehen beispielhaft für die partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit. Das Goethe-Institut will mit dem seit Sommer 2016 aufgelegten Koproduktionsfonds neue kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch anregen, um die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen zu unterstützen und um neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit zu erproben. Gefördert werden Koproduktionen von Künstler*innen in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance. Hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien können dabei tragende Komponenten darstellen. Der Fonds richtet sich an professionell arbeitende Künstler*innen bzw. Ensembles im Ausland und in Deutschland, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um ihr Vorhaben einer Koproduktion zu verwirklichen. Bewerbungsschluss: 15.10.2021.
Förderprogramm „Kultur macht stark“ wird fortgesetzt
Das Förderprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ wird verlängert und ab 2023 in einer dritten Förderphase fortgeführt. Außerdem wird das Bildungsangebot in der Corona-Pandemie verstärkt: Kurzfristig sollen bundesweit noch mehr Ferienprojekte für Kinder und Jugendliche auf die Beine gestellt werden, die sonst wenig Zugang zu Angeboten der kulturellen Bildung haben. Antragstellungen sind ab sofort möglich. Eine dritte Förderphase von 2023 bis 2027 ist bereits in Planung. In der Pandemie sind soziales Miteinander und Persönlichkeitsentwicklung bei vielen Kindern und Jugendlichen zu kurz gekommen. Daher sollen die Angebote von ‚Kultur macht stark‘ in den Sommer- und Herbstmonaten verstärkt werden. Wenn voraussichtlich wieder mehr Präsenzangebote möglich sein werden, sollen noch mehr Kinder und Jugendliche erreicht werden.
Förderprogramm Soforthilfe Kultur III läuft in Schleswig-Holstein an
Gemeinnützige Einrichtungen der Kultur und der Minderheiten erhalten weitere finanzielle Hilfen vom Land Schleswig-Holstein. „Wir sind immer noch mitten in der Corona-Pandemie und nach wie vor sind Kultureinrichtungen von den Einschränkungen stark betroffen. Sie können laufende Ausgaben nicht durch Veranstaltungseinnahmen decken und brauchen daher Unterstützung, um ihre Existenz zu sichern. Deshalb starten wir jetzt mit der Soforthilfe Kultur III“, sagte Kulturministerin Karin Prien heute (19. April) in Kiel. Insgesamt rund 13,5 Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung. Antragsberechtigt sind gemeinnützige, überregional wirkende Einrichtungen aus den Bereichen Kultur, kulturelle Weiterbildung, Minderheiten und Volksgruppen, die nicht in Trägerschaft einer Kommune sind; kulturelle Vereine mit maximal einer / einem geringfügig Beschäftigten, die nur regional wirken (in begrenztem Umfang) und Einrichtungen, die institutionelle Förderung aus der Kulturabteilung des Landes Schleswig-Holstein erhalten oder in den Jahren 2016-2021 Fördermittel aus der Kulturabteilung erhalten haben. Antragsschluss für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 ist der 31. Juli 2021. Ein weiterer Bewilligungszeitraum ist für Juli bis Dezember 2021 geplant, der Antragsschluss dafür ist dann am 31. Januar 2022.
Bewerbungsphase für den Hamburger Elbkulturfonds 2022 startet
Die Freie Szene ist von den pandemiebedingten Einschränkungen stark betroffen, da sie in besonderem Maße auf die Umsetzung einzelner Projekte angewiesen ist. Die Behörde für Kultur und Medien stockt daher auch dieses Jahr den Fonds um 250.000 Euro aus dem Corona Hilfspaket Kultur auf insgesamt 750.000 Euro auf. Gefördert werden nicht-kommerzielle Projekte aus allen Bereichen der freischaffenden Kunst- und Kulturszene. Projektanträge für den Elbkulturfonds können bis zum 1. Juni 2021 digital eingereicht werden. Freischaffende Künstler*innen können sich über das Online-Antragsverfahren auf die Projektförderung bewerben. Der Elbkulturfonds fördert interdisziplinäre Ansätze, die inspirieren, aufrütteln und gesellschaftspolitische Relevanz entfalten und sonst nicht realisiert werden könnten. Hierunter fallen Projektvorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Tanz, Performance, Architektur, Design, Fotografie und Literatur sowie spartenübergreifende Arbeiten, welche die Vielfalt des künstlerischen Schaffens in Hamburg auf einzigartige Weise abbilden. Eine fünfköpfige, unabhängige Fachjury entscheidet im dritten Quartal 2021 über die Vergabe der beantragten Fördergelder für das Kalenderjahr 2022. Das Fördervolumen soll pro Projekt etwa zwischen 50.000 bis 100.000 Euro liegen. Der Elbkulturfonds steht für Teilhabe und richtet sich gegen Benachteiligung. Die Behörde für Kultur und Medien begrüßt ausdrücklich Bewerbungen von Kunstschaffenden und Künstler*innen mit motorischen, visuellen, auditiven oder kognitiven Einschränkungen sowie Anträge, deren Projekte die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen oder fördern.
Footprints Tour- und Mentoringprogramm für Nachwuchsmusiker*innen
Junge Nachwuchsmusiker*innen können sich ab sofort bei Förderprogramm Footprints bewerben und Teil der 2021 Edition der „International Jazz Platform“ in Lodz/Polen werden. 50 Musiker*innen können an einem Sommerworkshop (18.-22.07.2021) teilnehmen, als Dozent*innen stehen Susana Santos Silva (Trompete), Lotte Anker (Saxophon), Håvard Wiik (Piano), Petter Eldh (Bass) und Gard Nilssen (Drums) zur Verfügung. 6 Musiker*innen werden ausgewählt, denen in der Folge das internationale Footprints Tour- und Mentoringprogramm zugute kommt; dabei wird ein Kontakt zu Akteur*innen der Musikindustrie hergestellt, Knowhow in künstlerischen und unternehmerischen Skills vermittelt u.v.m. Bewerbungsschluss: 30.04.2021.
Jetzt bewerben: aktuelle Kulturförderprogramme in Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt
Hessen
LandKulturPerlen: Förderprogramm für kulturelle Bildung ausgeweitet
Das Programm des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, das Kulturelle Bildung im ländlichen Raum stärktist nun hessenweit aktiv. Die Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e.V. ist Träger des Programms. In drei Regionalbüros bietet das Programm auch Beratung zur Projektentwicklung und weiteren Fördermöglichkeiten, kostenlose Kulturseminare sowie Vernetzung der Kulturschaffenden vor Ort. Insgesamt werden mindestens 30 Projekte im Landkreis Kassel, im Schwalm-Eder-Kreis, im Lahn-Dill-Kreis, im Landkreis Limburg-Weilburg, im Landkreis Darmstadt-Dieburg und im Odenwaldkreis gefördert. Die Anträge sind über die Regionalbeauftragten erhältlich und können bis zum 15. Juni 2021 eingereicht werden. Am 21.April 2021 um 11 Uhr stellt die Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e. V. gemeinsam mit Kunstministerin Angela Dorn das Angebot der LandKulturPerlen bei einer digitalen Kick-off-Veranstaltung im Detail vor. Infos
„Ins Freie!“
Kulturveranstalter*innen in Hessen können Anträge für das Programm „Ins Freie!“ stellen, mit dem das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst für den Sommer den Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Spielstätten sowie pandemie-kompatibler Pop-Up-Spielstätten unterstützt. Die erste Programlinie richtet sich an geübte Veranstalter mit größeren Projekten. Ausdrücklich gewünscht ist die Kooperation verschiedener Veranstalter und Gruppen. So können mehrere Beteiligte gemeinsam eine Spielstätte einrichten, kann ein Veranstalter freien Akteuren Programmslots einräumen oder ein traditionelles Open-Air-Programm sein Angebot erweitern. Ein Gesamtprojekt soll eine Mindestdauer von einem Monat haben und pro Veranstaltungsmonat mindestens 15 Veranstaltungen umfassen. Ein wichtiges Element der Programme sollten Auftritte hessischer Künstlerinnen und Künstler sein. Die zweite Linie unterstützt kleine, auch semiprofessionelle Veranstalter mit Summen bis zu 40.000 Euro. Den Antrag können auch Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern stellen. Auch hier gilt die Idee, dass möglichst mehrere Akteure zusammenarbeiten sollten. Hier gilt eine Mindestzahl von zehn Veranstaltungen pro Monat. Für die ersten beiden Linien konnte die erfahrene Agentur Diehl+Ritter als Kooperationspartnerin gewonnen werden, über die nun die Antragstellung und Beratung läuft. Es gibt keine Antragsfrist. Anträge werden bei Erfüllung der Voraussetzungen nach Verfügbarkeit der Mittel bewilligt. Eine dritte Linie richtet sich an Open-Air-Kinos. Infos
Förderprogramm #viertelnach12 des Hessischen Musikverbands
Amateurmusikvereine sind durch Corona schwer getroffen – viele sind in ihrer Existenz gefährdet. Der Hessische Musikverband e.V. will hier finanzielle Abhilfe schaffen. Das Programm ist niederschwellung angelegt und kann zum Beispiel für Kosten für Dirigent*innen und Miete verwendet werden. Besonders hilfreich für Antragsteller*innen ist die Möglichkeit der Selbstprüfung des Antrages vorab: Das Antragsformular ist so konzipiert, dass bereits beim Ausfüllen eine Fehlermeldung erfolgt, wenn auf Basis der eingegebenen Zahlen keine Fördermittel zu erwarten sind. Zusätzlich sorgt ein nicht zuwendungsschädlicher Selbstbehalt in Höhe von 5.000 € dafür, dass Vereine noch liquide Mittel in dieser Höhe besitzen dürfen, um nach Corona wieder Konzerte anfinanzieren zu können. Infos
Baden-Württemberg
„Kunst trotz Abstand“ fördert Veranstaltungen im Freien
Mit der aktuellen Ausschreibung von „Kunst trotz Abstand“ unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst kulturelle Einrichtungen und Vereine bei der Umsetzung von Freiluftveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 28. Februar 2022 stattfinden. Gefördert werden analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen aller Sparten, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen und rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Die Mittel sollen dafür eingesetzt werden, dass die Veranstalter verantwortungsvoll arbeiten und die erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährung des Gesundheitsschutzes treffen können. Auch digitale Formate können gefördert werden, sind aber kein Schwerpunkt der Ausschreibung. Eine Antragstellung im Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ ist noch bis zum 18. April 2021 über die Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst möglich. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro; die Mindestfördersumme umfasst 10.000 Euro.
Sachsen-Anhalt
Förderprogramm Kultur ans Netz geht in die zweite Runde
Kulturschaffende in Sachsen-Anhalt können Anträge für die Neuauflage des Stipendienprogramms „Kultur ans Netz“ stellen. Mit dem Programm gewährt das Land Kulturschaffenden für das Erstellen einer künstlerischen Leistung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro monatlich, für die Dauer von bis zu drei Monaten. Die Anträge können bis 5. Juni 2021 per Onlineverfahren bei der IB gestellt werden. Das Programm richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die hauptberuflich in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermedialen Kunstformen tätig sind. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen von freiberuflich tätigen Kulturschaffenden, die im Zuge der Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ihren künstlerischen Tätigkeiten nicht nachgehen konnten. Infos
Krach + Getöse sucht Nachwuchsmusiker*innen aus Region Hamburg
Am 01.04.21 startet der #hamburgmusicaward KRACH+GETÖSE in eine neue Runde! Haspa Musik Stiftung & RockCity suchen wieder die spannendsten Nachwuchsbands und -musiker*innen aus Hamburg & der Metropolregion. Gesucht werden Musiker*innen und Bands, die in ihrem Wirken eigenständig, originell, mutig und experimentierfreudig sind und sichtbar ‚Bock auf mehr‘ haben! Den fünf Preisträger*innen winkt ein Preisgeld in Höhe von 1.200 Euro und ein individuelles, 12-monatiges Supportprogramm in Zusammenarbeit mit dem KRACH+GETÖSE-Partner*innen-Netzwerk! Auch wenn viele Auftritte aus dem Programm wegen Corona verschoben werden müssen, bemühen sich die Veranstalter*innen des Wettbewerbs um adäquaten Ersatz und „feinsten Rückenwind“ für die beteiligten Künstler*innen. Die Bewerbungsphase läuft vom 1.-29. April 2021.
Hessen legt neues Förderprogramm „Ins Freie!“ auf
Die Pandemie lässt kaum Voraussagen für den Kulturbetrieb in Innenräumen zu, etwa in Theatern, Kinos und Konzertsälen. Freilichtveranstaltungen dagegen können im Sommer mit großer Wahrscheinlichkeit unter Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden. Mit dem von der Hessischen Landesregierung aufgelegten Programm „Ins Freie!“ sollen daher der Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Veranstaltungsformate sowie pandemie-kompatibler Pop-Up-Spielstätten unterstützt werden. Damit bekommen Künstler*innen Auftrittsmöglichkeiten, technisches Personal und Dienstleister erhalten Aufträge, und das Publikum bekommt endlich wieder kulturelle Angebote. „Ins Freie!“ hat drei Programmlinien: Förderlinie A richtet sich an geübte Veranstalter*innen mit größeren Projekten. Sie können bis zu 500.000 € beantragen (die aber natürlich nicht ausgeschöpft werden müssen). Damit können zu gleichen Teilen Kosten für die Infrastruktur (Bühnenelemente, Mietkosten, technisches Personal u.ä.) und für künstlerische Programme (Gagen, Reisekosten, Öffentlichkeitsarbeit u.ä.) unterstützt werden. Ein wichtiges Element der Programme sollten dabei Auftritte hessischer Künstler*innen sein. Weil der Aufwand für Einrichtung und Bewerbung solcher Projekte groß ist, wird ausdrücklich die Kooperation verschiedener Veranstalter und Gruppen ermutigt. Ein Antrag muss sich dabei nicht zwangsläufig auf einen festen Standort beziehen, sondern kann auch „wandern“ oder an mehreren Orten stattfinden. Ein so verstandenes Gesamtprojekt soll dabei eine Mindestdauer von einem Monat haben und pro Veranstaltungsmonat mindestens 15 Veranstaltungen umfassen. Die Förderlinie B unterstützt kleine, auch semiprofessionelle Veranstalter*innen mit Summen bis zu 40.000 €. Den Antrag können auch Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohner*innen stellen. Auch hier gilt die Idee, dass möglichst mehrere Akteur*innen zusammenarbeiten sollten. Hier gilt eine Mindestzahl von zehn Veranstaltungen pro Monat. Die dritte Programmlinie betrifft Open Air-Kinos. Die Anträge können ab 06.04.2021 gestellt werden.
Eilt: Initiative Musik sucht Projektbetreuung (Bewerbung bis 22.03.21)
Zur Unterstützung der gemeinnützigen Geschäftsstelle sucht die Initiative Musik zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitkraft für die Projektbetreuung in dem Förderprogramm „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur (Livemusik-Veranstaltungen und Musikfestivals)“ (m/w/d).
Ihre Aufgaben: Sie betreuen die Durchführung des monetären Förderprogramms für Veranstalter*innen und Festivals in Abstimmung mit der Projektleitung und den Projektpartnern der Regionalbüros. Dazu gehört u.a.:
- Betreuung und Beratung der Fördernehmer*innen in ihrer Projektlaufzeit
- Prüfung der Mittelabrufe und Verwendungsnachweise
- Erstellung von Dokumentationen, Gesprächsprotokollen, Auswertungen, sowie Prüfungs- und Sachberichten
Bewerbungsschluss: 22.03.2021!
Dritte Spendenaktion der Initiative Musik abgeschlossen
Bis zum 9. März 2021 hat die Initiative Musik Spenden für ihr Hilfsprogramm für Musiker*innen gesammelt. Dabei sind von über 3.200 Privatpersonen und Unternehmen unglaubliche 866.000 Euro zusammengekommen. Die Spendenaktion ist damit beendet.
Für die dritte Runde des Hilfsprogramms stehen 433.000 Euro zur Verfügung, die in Kürze an insgesamt 242 Solokünstler*innen, Bands, Tourmusiker*innen, Booker*innen und soloselbstständige Einzelpersonen aus der Livemusikbranche ausgezahlt werden. Es waren über 1.500 Anträge eingegangen. Die Auswahl erfolgte durch ein Gremium aus vier Mitgliedern der Jury für Künstler*innenförderung der Initiative Musik sowie weiteren Expert*innen der Musikwirtschaft. Die Zu- und Absagen werden in den nächsten Tagen verschickt.
Tik Tok setzt Förderprogramm „CreatorsForDiversity“ auf
Das Videoportal Tik Tok hat #CreatorsForDiversity ins Leben gerufen, um Kulturinstitutionen in ihrer Antwort auf die COVID-19-Pandemie zu unterstützen. Mit #CreatorsForDiversity sollen neue Orte der Begegnung und interaktive Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit dem Thema Diversität und Kultur geschaffen werden. Mit dem Programm werden 50 Kulturinstitutionen mit jeweils mit bis zu 100.000 Euro gefördert und beim Einstieg in die digitale Kommunikation und dem Erreichen neuer Zielgruppen unterstüttt. Bewerbungsschluss: 11.04.2021.