Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen und Bands, die in Deutschland leben. Gefördert wird eine breites Genrespektrum: neben Rock, Pop, Jazz und Hip-Hop auch Metal, experimentelle und elektronische Musik. Die Initiative Musik unterstützt mit diesem Förderprogramm insbesondere Newcomer*innen dabei, auf dem deutschen sowie dem internationalen Markt Fuß zu fassen. Gemeinsam mit ihren wirtschaftlichen Partnerunternehmen können Musiker*innen finanzielle Unterstützung für Albumproduktionen und -veröffentlichungen sowie für Konzerttourneen beantragen. Entscheidend für eine Förderung sind Originalität, musikalische Sprache und musikwirtschaftliches Potenzial. Grundsätzlich gibt es vier Förderrunden jährlich. In der 50. Förderrunde wurden 95 Künstler*innen gefördert. Die Initiative Musik stellt diese in einer Playlist vor. Und schon geht es weiter: Anträge für die 51. Förderrunde (Projektzeitraum 28. September 2020 bis 27. September 2021) können bis 11. August 2020, 18 Uhr, eingereicht werden. Die Jury ist paritätisch besetzt.
Künstler*innenförderung der Initiative Musik
Die nächste Förderrunde der Künstler*innenförderung der Initiative Musik rückt näher, Anträge für die 51. Förderrunde (Projektzeitraum 28. September 2020 bis 27. September 2021) können bis 11. August 2020 (18 Uhr) eingereicht werden. Sie richtet sich an Solokünstler*innen und Bands, die in Deutschland leben. Gefördert wird ein breites Genrespektrum: neben Rock, Pop, Jazz und Hip-Hop auch Metal, experimentelle und elektronische Musik. Die Initiative Musik unterstützt mit diesem Förderprogramm insbesondere Newcomer*innen dabei, auf dem deutschen sowie dem internationalen Markt Fuß zu fassen. Gemeinsam mit ihren wirtschaftlichen Partnerunternehmen können Musiker*innen finanzielle Unterstützung für Albumproduktionen und -veröffentlichungen sowie für Konzerttourneen beantragen.
Music WorX sucht innovative Geschäftsmodelle an der Schnittstelle von Musik & Technologie
Verriegelte Konzertsäle, abgesagte Festivals, menschenleere Tanzflächen – die Coronakrise erschüttert die (Live-)Musikindustrie. Alternative Erlös- und Geschäftmodelle müssen her. Die Hamburg Kreativ Gesellschaft sucht daher für ihr Förderprogramm Music WorX innovative Geschäftsmodelle an der Schnittstelle zwischen Musik und Technologie, die die Branche beim Schritt in eine digitale Zukunft unterstützen können, um die Krise zu stemmen. Music WorX ist eine der wenigen Acceleratoren weltweit, der sich explizit an Start-Ups und Gründer*innen aus der Musikwirtschaft wendet. Bis zu vier junge Unternehmen werden gefördert. In einem komprimierten, dreimonatigen Programm entwickeln sie ihre Geschäftsidee weiter. Unterstützt werden sie dabei von Expert*innen und Mentor*innen aus der Hamburger Musikwirtschaft und erhalten zudem einen finanziellen Zuschuss. Ob der Accelerator 2020 als analoges, als digitales oder als hybrides Format stattfinden wird, ist abhängig davon, wie sich die Pandemie-Situation in Europa entwickelt.
Bewerben können sich Gründer*innen aus ganz Europa, deren innovative Geschäftskonzepte eine hohe Realisierungschance haben und die ihr Unternehmen noch nicht oder erst vor kurzem gegründet haben. Die Veranstalter*innen laden explizit Frauen* ein, sich zu bewerben, denn diese sind leider bisher stets unterrepräsentiert. Bewerbungen über den Online-Fragebogen werden noch bis 13. Juli 2020 angenommen.
Konjunkturpaket der Bundesregierung: wie unterstützt es die Kulturszene?
Im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung verschiedene Förderprogramme und Maßnahmen auf den Weg gebracht, die die Kulturszene unterstützen sollen. laPROF Hessen e.V. hat auf seiner Website eine kurze Zusammenstellung der für Kulturschaffende relevanten Teile veröffentlicht:
● „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ (250 Mio.€) für die Wiedereröffnung von Kultureinrichtungen, um die Einhaltung von Hygienekonzepte und Abstandsregeln zu ermöglichen (Online-Ticketing-Systeme, Modernisierung von Belüftungssystemen, neue Besucherführung und Bestuhlung usw.).
● Ein Programm zur “Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen” (450 Mio.€) soll kleine und mittlere Kulturstätten und -projekte unterstützen, die vor allem privatwirtschaftlich finanziert sind. Durch die BKM-Hilfen sollen Kreative aus der Kurzarbeit herausgeholt werden und ihrer künstlerischen Arbeit nachgehen können. Außerdem sollen sie die Möglichkeiten eröffnen, neue Aufträge an freiberuflich Tätige und Soloselbständige zu vergeben.
● Zudem sollen mit 150 Mio.€ alternative, digitale Angebote und neue Formate und Projekte, die der Vermittlung, Vernetzung und Verständigung im Kulturbereich dienen, gefördert werden.
Weitere Maßnahmen wie die Senkung des Mehrwertsteuersatzes, Überbrückungshilfen, usw. kommen dem Kulturbereich ebenfalls zugute. laPROF begrüßt die Maßnahmen des Konjunkturpaketes, bemängelt jedoch, dass „weiterhin eine regelmäßige Unterstützung von durch Corona finanziell geschädigten Soloselbstständigen [fehle], wie es beispielsweise ein fiktiver, monatlicher Unternehmerlohn von 1000.-€ in einer verlängerten, veränderten Version der Soforthilfe hätte sein können“. (Quelle)
Förderprogramm „Musik für alle!“
Mit „Musik für alle!“ werden außerschulische Projekte gefördert, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Musik ermöglichen. Sei es das Singen im Chor, ein Beatbox Workshop, das Kennenlernen verschiedenster Instrumente, gemeinsames Musizieren in der Gruppe, ein Konzertbesuch oder eine Ferienfreizeit, bei der die Kinder und Jugendlichen ein Musical erarbeiten und aufführen – das Förderprogramm „Musik für alle!“ bietet vielfältige Möglichkeiten für die Umsetzung der Projektideen. Als Teil des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) initiierten Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ unterstützt der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. Chöre, Orchester und Musikvereine sowie Kulturinstitutionen bei ihren Vorhaben. Das Programm fördert Angebote für finanzschwache und bildungsferne Kinder und Jugendliche, die zwar in Schulen durchgeführt werden können, aber außerhalb des regulären Unterrichts, nachmittags, im offenen Ganztagsbetrieb oder am Wochenende stattfinden müssen. Bei Kitas und Kindergärten ist eine Förderung als Schnupperprojekt möglich. Auch hier muss die Teilnahme freiwillig sein. Die Organisation und Durchführung der Projekte erfolgen in so genannten Bündnissen, in denen sich mindestens drei Institutionen vor Ort mit verschiedenen Eigenleistungen in die Arbeit einbringen.
Interessierte können sich im Projektbüro beraten lassen und ihren Antrag online hier stellen; Antragsfristen im Jahr 2020: 1. Juni 2020 (für Projektbeginn 1. August 2020), 1. September 2020 (für Projektbeginn 1. November 2020). Für Projekte, die ausschließlich digital stattfinden, gilt keine Antragsfrist. Diese können laufend eingereicht werden. Ein Projektbeginn ist ca. 4 Wochen nach Antragseingang möglich.
Hessen: Neues Hilfsprogramm für Vereins- und Kulturarbeit
Das Land Hessen startet jetzt mit einem neuen Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft abzufedern. „Von diesem Programm können alle 41.000 gemeinnützigen Vereine profitieren“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier heute in Wiesbaden. Je nach Situation des einzelnen Vereins kann dieser bis zu 10.000 Euro finanzielle Unterstützung beantragen, so der Ministerpräsident weiter. Die Corona-Pandemie bedrohe die Existenz der Sportvereine, Kultureinrichtungen und Initiativen.
Beispielsweise können Mittel für Nachwuchsarbeit, Mieten / Betriebskosten (Wasser, Strom, weitere Nebenkosten), Instandhaltungen und Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagten Projekte (Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o.ä.) beantragt werden.
Diese Mittel können ab 1. Mai 2020 beim fachlich zuständigen Ministerium beantragt werden. Der Antrag ist online abrufbar. Für kulturell tätige Vereine können die Anträge beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst unter ed.ne1728884290sseh.1728884290kwmh@1728884290eflih1728884290snier1728884290ev-an1728884290oroc1728884290 gestellt werden.
50. Förderrunde Künstler*innen- und Infrastrukturförderung: Abgabeschluss 28.04.20
Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen und Bands, die in Deutschland leben. Gefördert wird eine breites Genrespektrum: neben Rock, Pop, Jazz und Hip-Hop auch Metal, experimentelle und elektronische Musik. Die Initiative Musik unterstützt mit diesem Förderprogramm insbesondere Newcomer*innen dabei, auf dem deutschen sowie dem internationalen Markt Fuß zu fassen. Gemeinsam mit ihren wirtschaftlichen Partnerunternehmen können Musiker*innen finanzielle Unterstützung für Albumproduktionen und -veröffentlichungen sowie für Konzerttourneen beantragen. Entscheidend für eine Förderung sind Originalität, musikalische Sprache und musikwirtschaftliches Potenzial. Grundsätzlich gibt es vier Förderrunden jährlich.
Mit der Infrastrukturförderung werden Projekte unterstützt, die günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Künstler*innen schaffen. Neben dem Aufbau neuer Infrastrukturen für die Popularmusik in Deutschland fördert die Initiative Musik auch auf den Export ausgerichtete Projekte bei wichtigen Festivals und Konferenzen in Deutschland. Bei Showcase-Formaten können Newcomer*innen und ihre Partner*innen so Kontakte zu Fachgästen aus dem Ausland wie Festivalveranstalter*innen oder Labelbetreiber*innen aufbauen, um stärker in den dortigen Musikmärkten Fuß zu fassen.
Der Abgabeschluss für die nächste, 50. Förderrunde der Künstler*innen- und Infrastrukturförderung ist am 28.04.2020 um 18 Uhr. Die Projekte müssen im Zeitraum vom 22. Juni 2020 bis 21. Juni 2021 stattfinden.
MusikVorOrt – Förderprogramm fürs Musizieren in ländlichen Räumen
Gemeinsam singen und musizieren ist wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das soziale Gefüge. Der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) hat ein Förderprogramm für Modellprojekte in ländlichen Räumen ausgeschrieben, die im Zeitraum vom 31.03.2020 bis 31.03.2021 stattfinden sollen. Das Besondere: bewerben kann sich jede*r – ob Einzelperson oder Institution –, und es gibt keinen Eigenanteil der Kosten, der finanziert werden muss. Da der BMCO bei den Projekten formal die Funktion des Veranstalters übernimmt, entsteht für die Antragsteller*innen keine Veranstalterhaftpflicht, keine GEMA-Gebühr und kaum bürokratischer Aufwand. Die Förderhöhe beträgt bis zu 25.000.-€ pro Projekt. Die Antragsfrist läuft bis 12.01.2020.
Bewerbungsstart für Popakademie-Förderprogramm „Pop macht Schule“
Bewerben können sich Realschulen, Werkrealschulen, Realschulen Plus, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Einrichtungen, Förderschulen und Berufsbildende Schulen aus der Metropolregion Rhein-Neckar. Die Schüler*innen formieren Bands, schreiben Texte und entwickeln eigene Songs. Viele der Teilnehmer*innen halten bei diesen Workshops zum ersten Mal ein Instrument in der Hand. Es entstehen keine Kosten für die Schulen. Ziel des gemeinsam mit der BASF SE initiierten Projekts ist die frühzeitige Sinnesschärfung der Jugendlichen für den kreativen Umgang mit Popmusik. Das gemeinsame Musizieren fördert zudem die soziale Kompetenz der Jugendlichen. Beim großen Abschlusskonzert am 8. Juni 2020 in der Popakademie mit allen beteiligten Schulen erfahren die Schüler*innen dann, wie es sich anfühlt, Bühnenluft vor großem Publikum zu schnuppern.
Hier geht es zur Online-Bewerbung.
Workshop „Neue Musik ist spielbar!“ 14. & 16.11.2019 @ HfMT Köln
An dem über 4 Jahre von der Europäischen Union geförderten Projekt Composer Collider Europe nehmen Kompositionsstudierende der Hochschule für Musik und Tanz Köln, der Aristotle University Thessaloniki und des Royal Conservatoire The Hague teil und erarbeiten in intensiven Projektphasen neue Werke mit dem Ensemble Musikfabrik. Am 16. November sind vier der Uraufführungen im Konzertsaal der HfMT zu erleben. Außerdem haben Musikinteressierte die Möglichkeit, selbst musizierend aktiv zu werden und an einem der spielBar Workshops teilzunehmen, die am 14. und 16. November in der Hochschule stattfinden: „Lernen Sie eine Musizierpraxis kennen, die keinespieltechnischen, sondern vor allem schöpferische und geistige Ansprüche an die Beteiligten stellt. Das Angebot richtet sich an Laien und Amateur*innen ohne besonderes Spezialwissen, ebenso wie an ausgebildete Musiker*innen, Musikpädagog*innen und Lehrer*innen, die neue Herangehensweisen des Musizierens und der Vermittlung kennenlernen möchten. Offenheit und Neugier genügen, um sich durch spielBar kreative Gestaltungsräume zu erschließen und den Blickwinkel auf die eigenen künstlerischen Möglichkeiten zu erweitern. Wir laden Sie ein, diese außergewöhnliche Erfahrung in zwei unabhängigen Workshops mit uns zu teilen“, heißt es in der Ankündigung. Anmeldung werden bis zum 8.11.2019 unter ue.ki1728884290rbafk1728884290isum@1728884290nnamk1728884290nilk.1728884290asere1728884290ht1728884290 erbeten. Der Eintritt ist frei.
Do, 14.11.2019 | 19-22 Uhr | Raum 114 & Sa, 16.11.2019 | 10–13 Uhr | Raum 001
Veranstaltungsort: Hochschule für Musik und Tanz Köln, Unter Krahnenbäumen 87, 50668 Köln
Förderpreis für interkulturelle Kulturprojekte für Kinder & Jugendliche
Der Förderpreis der Pill Mayer Stiftung würdigt herausragende, beispielhafte und nachhaltig wirkende interkulturelle Kulturprojekte für Kinder und/oder Jugendliche, die mit künstlerischen Ausdrucksformen den interkulturellen Dialog fördern. Bewerbungsschluss: 1. Mai 2020.
KIWit-Traineeprogramm in BKM-geförderten Kunst- und Kulturinstitutionen
Ab September 2019 beginnt die Stiftung Genshagen mit einem zehnmonatigen Traineeprogramm, das zum Ziel hat, Menschen mit Einwanderungsgeschichte bei ihrem Berufseinstieg in öffentlich geförderte Kulturinstitutionen zu unterstützen. Neben der Stärkung der Trainees eröffnet das Programm große Chancen für die gastgebende Kulturinstitution: Multiperspektivität wird gefördert, Raum für neue Narrative und andere ästhetische Ausdrucksformen wird geschaffen.
Die Arbeitszeit der/des Trainee beträgt 30 Stunden pro Woche und wird auf Mindestlohnbasis vergütet. In Absprache mit der Kulturinstitution und der Stiftung Genshagen besteht für die Trainees außerdem die Möglichkeit, Weiterbildungsangebote wahrzunehmen, um ihre Kompetenzen zu stärken und sich so auf ihre weitere berufliche Laufbahn vorzubereiten. Das Traineeprogramm wird vom 1. September 2019 bis 30. Juni 2020 dauern.
Die folgenden Stellenausschreibungen wurden bereits veröffentlicht:
• Museum für Sepulkralkultur, Kassel / Bewerbungsfrist: 14.06.2019
• Akademie der Künste, Berlin / Bewerbungsfrist: 19.06.2019
• Weltkulturerbe Völklinger Hütte, Völklingen / Bewerbungsfrist: 19.06.2019
• Franckesche Stiftungen zu Halle / Bewerbungsfrist: 21.06.2019
• Kunstforum Ostdeutsche Galerie, Regensburg / Bewerbungsfrist: 26.06.2019