Teilnehmende Bands des 14. PopCamp-Jahrgangs stehen fest
Am vergangenen Wochenende hat in der CD-Kaserne in Celle das PopCamp Live-Audit 2018 stattgefunden. Hier stellten sich die acht Bands vor, die im März von einem Jury-team in Berlin ausgewählt wurden. Beim Live-Audit präsentierten sich die Bands in einem 20-Minuten-Auftritt auf der Bühne und gingen dann für 30 Minuten ins Gespräch mit der Jury. Nun stehen fünf Bands als Teilnehmer des 14. PopCamp-Jahrgangs fest. Das künstlerische Spektrum reicht von Pop und Alternative/Independent über Techno/Electronic bis hin zu World/Ethno Pop. Dabei ist z.B. das Electronic Sound-Collective HAIÓN aus Osnabrück, außerdem nimmt die Mannheimer Band MADANII (Foto re: Leif Blumensammler) am Förderprogramm teil, die jüngst in der Newcomer-Hotlist des Musikexpress genannt wurde. Im Dialog mit den Musiker*innen stellt das PopCamp-Team jetzt ein Dozententeam zusammen, welches in zwei je einwöchigen Arbeitsphasen im September und November mit den Bands an den nächsten Karriereschritten arbeitet. Im Anschluss an die zweite Arbeitsphase wird am 16. November 2018 das große gemeinsame Konzert im Pfefferberg Haus 13 in Berlin präsentiert.
PopCamp ist ein Projekt des Deutschen Musikrates und wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) gefördert.
BDO sucht eine*n Projektleiter*in (Trossingen) (bis 30.11.2017 bewerben!)
Für das Förderprogramm „Musik für alle!“ im Rahmen von „Kultur macht stark“ sucht die Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände e. V. (BDO) zum 1. Januar 2018 oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Person für die Projektleitung (Teilzeit 70%, TVöD Bund, E12) in Trossingen. Bewerbungsschluss ist am 30. November 2017.
Initiative Musik startet neues Förderprogramm für Liveclubs
Mit dem neuen Förderprogramm „Technische Erneuerungs- und Sanierungsbedarfe in Livemusikspielstätten in Deutschland“ baut die Initiative Musik ihre Livemusikförderung aus. Ihre Förderprogramme für KünstlerInnen und Liveclubs haben das Ziel, eine lebendige wie vielfältige Musikszene zu unterstützen, indem sie die Voraussetzungen für künstlerische Kreativität nachhaltig stärkt. Das Programm wird gemeinsam mit der Live Musik Kommission e.V. (LiveKomm) realisiert, die bereits beim Digitalisierungsprogramm im letzten Jahr als Kooperationspartner mitwirkte. Es fördert gezielt Clubs von unterschiedlicher Größe, Programmaktivität und musikalischer Ausrichtung. Antragsberechtigt sind Musikspielstätten aus dem ganzen Bundesgebiet, denn gerade bei kleineren bis mittleren Livemusikspielstätten reichen die laufenden Einnahmen nicht aus, um den Investitionsbedarf im Bereich der Bühnen-, Aufführungs- sowie Sound- und Backlinetechnik abzudecken. Es dient der Sicherung und Steigerung der kulturellen Vielfalt und der Programmqualität in Livemusikclubs in Deutschland, die wichtige Kulturorte sind.
„Beim Digitalisierungprogramm konnten wir mehr als 200 Clubs im gesamten Bundesgebiet bei der erstmaligen Umrüstung auf digitale Technik unterstützen. Die Auswertung des Programms hat aber auch gezeigt, dass die Bedarfe nach technischer Umrüstung bei weitem noch nicht abgedeckt sind“, erläutert Karsten Schölermann, 1. Vorsitzender der LiveKomm. „Das neue Programm kann damit die Lücken schließen, die wir im letzten Jahr identifiziert haben. Die zahlreichen Anfragen in unserer Geschäftsstelle zeigen, wie wichtig es ist, diesen Bereich zu fördern. Wir sind bereit und freuen uns auf viele Anträge.“
Antragsberechtigt sind ClubbetreiberInnen (natürliche und juristische Personen) und VeranstalterInnen, die als gemeinnützige Vereine Konzerte durchführen. Das Förderprogramm dient der Verbesserung der akustischen und visuellen Aufführungssituation. Neben Elementen der direkten Bühnentechnik, wie Traversen oder Schallschutzelementen werden auch Mapping und Streaming-Systeme kofinanziert die vor allem in Clubs eingesetzt werden, die sich auf elektronische Musik spezialisiert haben. Dazu können Förderanträge auch für den Bereich der Backline-Technik gestellt werden. Gefördert werden Anschaffungskosten zwischen 1.000 und 20.000 Euro mit einer gestaffelten Förderung in Höhe von 900 bis 10.000 EUR. Die Differenz muss als Eigenanteil getragen werden. Die Regionalquote bestimmt, wie viele Gelder pro Bundesland zur Verfügung stehen.
Antragsschluss: 2. Mai 2017 um 18 Uhr
Popakademie Baden-Württemberg kürt Teilnehmer des Förderprogramms Bandpool
Fünf Nachwuchsbands konnten sich vor einer Jury aus Branchenexperten mit ihrem Live-Auftritt an der Popakademie Baden-Württemberg durchsetzen und sind nun Teil des bundesweiten Förderprogramms Bandpool. Mit dabei ist unter vier rein männlichen Acts auch die junge Kölner female fronted Band Hey Judeschka!. In den kommenden 18 Monaten erhalten die Bands und SolokünstlerInnen der 19. Bandpool-Generation individuelle Förderung und werden professionell auf das Musikgeschäft vorbereitet. Unterschiedlichste Musikstile sind in dem Talentpool vertreten. Am Samstag, den 1. April und am 6. Mai 2017, präsentiert sich die neue Bandpool-Generation zum ersten Mal live on stage in der Popakademie Baden-Württemberg. Der Eintritt ist frei.
Infos: http://www.pop-akademie.de
Förderprogramm KIC – Kultur im Club fördert künstlerische Projekte in Clubs
Ihr stellt gerade ein kulturelles Projekt auf die Beine? Es soll in einem Stuttgarter Club stattfinden? Dann könnt Ihr Euch im Rahmen des Förderprogramms KIC – Kultur im Club auf eine Förderung über 3.000 EUR für Künstlergagen und sonstige direkt mit der Veranstaltung verbundene Kosten bewerben. Das Kulturamt der Stadt Stuttgart stellt für künstlerinitiierte Projekte, die in Clubs stattfinden, in den kommenden zwei Jahren jeweils 30.000 EUR zur Verfügung. Antragsberechtigt sind KünstlerInnen (EinzelkünstlerInnen, Gruppen, Initiative, Vereine etc.) mit Wohnsitz in der Region Stuttgart. Über die Anträge entscheidet eine fünfköpfige Jury. Gefragt ist dabei ein kreativer Veranstaltungscharakter, der modellhaft für die Region steht. Unterschiedliche Kunst- und Kultursparten werden zu neuen Formaten verbunden. Kulturformate aus dem Bereich der Hochkultur werden in moderner Form in Musikclubs transferiert oder Elemente der Nischenmusik wiederbelebt und/oder mit Elementen anderer Kunstsparten verbunden. Anträge für Projekte im Zeitraum Juli bis Dezember 2017 können bis zum bis 31. März 2017 gestellt werden.
Weitere Infos: www.stuttgart.de/clubfoerderung
Land Brandenburg fördert Integrationsprojekte mit kulturellem Hintergrund
Das Land Brandenburg setzt bei der Integration weiterhin auf Kultur. Das 2016 gestartete Kultur-Förderprogramm zur Integration von Flüchtlingen wird auch im Jahr 2017 in Höhe von 300.000 Euro fortgeführt. Gemeinnützig tätige Kulturinstitutionen und Vereine sowie Kommunen können noch bis zum 16. Januar 2017 ihre Anträge einreichen. Kulturministerin Martina Münch betont, dass das Kultur-Förderprogramm in diesem Jahr ein großer Erfolg gewesen sei.
„Mehr als 40 kreative, aktionsreiche und integrative Kulturprojekte von Musik, Theater und Tanz über Fotografie und Malerei bis zu Handwerk haben das gesellschaftliche Miteinander und den kulturellen Dialog im Land deutlich befördert und zu zahlreichen Begegnungen zwischen Geflüchteten und Brandenburgerinnen und Brandenburgern geführt. Ich danke allen Akteuren und Teilnehmern der Kultur-Projekte sehr herzlich für ihr Engagement“, so Münch. „Ich freue mich, dass wir dieses Kultur-Förderprogramm auch im kommenden Jahr fortsetzen können. Kultur ist einer der wichtigsten Mittler, um Menschen zusammenzubringen. Das Land Brandenburg hat mit seinem reichhaltigen kulturellen Leben und den vielen in der Kultur engagierten Menschen beste Voraussetzungen, um Integration durch gemeinsame Aktivitäten zu gestalten.“
Die Ausschreibungsfrist für das Programm „Kulturprojekte zur Integration und Partizipation von Geflüchteten im Land Brandenburg“ läuft seit Ende November und endet am 16. Januar 2017. Die Förderung ist für alle Sparten offen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Bereich leicht zugänglicher Angebote. Zudem soll die Förderung eine möglichst breite Wirkung in der Fläche des Landes erzeugen. Eine externe Jury berät das Kulturministerium bei der Entscheidung darüber, welche Projekte gefördert werden. Die Fördergrundsätze und das dazugehörige Antragsformular können auf der Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur hier abgerufen werden.
(Quelle: http://www.miz.org)
Förderprogramm des Bundesbildungsministeriums „Kultur macht stark“: jetzt bewerben
Am 10. Mai haben Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Anette Schavan (MdB) und der Präsident des Deutschen Kulturrates, Prof. Dr. Max Fuchs, das neue Förderprogramm des Bundesbildungsministeriums „Kultur macht stark“ in Berlin vorgestellt. Mit diesem Programm fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung ab 2013 außerschulische Angebote der kulturellen Bildung für benachteiligte Kinder und Jugendliche. Gefördert werden beispielsweise Ferienfreizeiten und Sommerakademien mit kulturellem Bezug, Musik- und Theaterinszenierungen oder Paten- und Mentorenprogramme, bei denen junge Menschen an Kunst, Musik, Literatur oder die neuen Medien herangeführt werden.
Die Förderung beginnt 2013 und erstreckt sich über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren. 2013 stellt das BMBF dafür 30 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Folgejahre ist eine Steigerung auf bis zu 50 Millionen Euro geplant. Ein lokales Bündnis für Bildung soll vor Ort aus wenigstens drei Kooperationspartnern bestehen, die sich aus unterschiedlicher Perspektive um junge Menschen kümmern. Dies können beispielsweise Volkshochschulen, Bibliotheken, Chöre, Musik- und Theatergruppen oder auch andere Vereine sein. Die Förderung der lokalen Bündnisse für Bildung erfolgt über bundesweite Verbände und Initiativen, die sich bis zum 31. Juli mit Konzepten um eine Beteiligung an dem Förderprogramm bewerben können.
(Quelle: Newsletter Freie Szene Rheinland-Pfalz Nr. 102)
Förderrichtlinien: www.buendnisse-fuer-bildung.de/media/content/Foerderrichtlinie.pdf