Förderaktion: #1BarriereWeniger

Mit der Förderaktion #1BarriereWeniger unterstützt die Aktion Mensch Initiativen für mehr Barrierefreiheit. Unternehmen und öffentliche Institutionen können zusammen mit einem gemeinnützigen Projekt-Partner der Aktion Mensch bis zu 5.000 Euro für ein gemeinsames Projekt beantragen. Gefördert werden Anschaffungen, bauliche Maßnahmen und andere Aktivitäten zum Abbau von baulichen, technischen oder digitalen bzw. medialen Barrieren sowie zur Barrierefreiheit von Veranstaltungen. Förder- und Durchführungszeitraum: Anträge können vom 01.03.2021 bis 28.02.2023 gestellt werden. Nach Bewilligung ist jedes Vorhaben innerhalb von 12 Monaten umzusetzen.

18.03.2021

Europawoche 2021

Die jährliche Europawoche ist eine Gemeinschaftsaktion der deutschen Länder mit dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und der Bundesregierung und findet immer rund um den Europatag am 09. Mai statt. Auch in diesem Jahr können wieder Ideen in Form von Workshops, Seminaren, Jugendbegegnungen, Bildungs- und Kulturveranstaltungen und vielem mehr eingereicht und zum Teil auch finanziell unterstützt werden. Besonders begrüßt werden digitale Formate. Bewerbungsschluss: 15. April 2021.

18.03.2021

i-Portunus veröffentlicht letzte Ausschreibungen

Das Pilotprogramm i-Portunus hat die letzten Ausschreibungen zum kulturellen Erbe und Musik veröffentlicht. Aufgerufen sind Künstler*innen, Kreative und Kulturschaffende, die im Bereich des kulturellen Erbes tätig sind sowie Komponist*innen, Musiker*innen und Sänger*innen (vorzugsweise der Genres Klassik, Jazz und traditionelle Musik), ihre Bewerbungen einzureichen. Für den Bereich Musik können sich Interessierte bis 15.04.2021 bewerben, zugelassen sind Solomusiker*innen und Ensembles bis 5 Mitglieder. Das Förderprogramm unterstützt Musiker*innen ab 18 Jahren aller Niveaus, die in Creative Europe-Ländern wohnen, bei den Reise- und Unterkunftskosten ins europäische Ausland. Die Tour muss zwischen 7-60 Tagen andauern und vor dem 30.11.2021 beendet sein. Alle Details findet ihr in der Ausschreibung.

16.03.2021

Bundestag stockt NEUSTART KULTUR um weitere Mrd. Euro auf

Am 03.03.2021 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die Aufstockung des Kulturprogramms NEUSTART KULTUR um eine weitere Milliarde Euro beraten und befürwortet. Insgesamt besteht das Förderprogramm aus 60 Einzelprogrammen, zusätzlich sollen weitere Programme, die bestehende Förderlücken schließen sollen, aufgelegt werden. Die Vergabe der Mittel wird auch in der Zukunft über die Kulturverbände, die Kulturfonds und die Kulturstiftung des Bundes und die Kulturstiftung der Länder fortgeführt. Sie hätten seit Juni letzten Jahres unter Beweis gestellt, dass Programme aufgelegt werden, die den Bedarfen des Kulturbereiches entsprechen, schreibt der Deutsche Kulturrat in einer Pressemitteilung. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Jetzt, wo es ein Öffnungsszenario gibt, wird NEUSTART KULTUR umso wichtiger, damit weitere Produktionen erdacht, vorbereitet und so bald wie möglich durchgeführt werden. Das Öffnungsszenario und die Aufstockung von NEUSTART KULTUR sind Hoffnungssignale für den von der Corona-Pandemie sehr stark gebeutelten Kulturbereich.“

05.03.2021

Initiative Musik über NEUSTART KULTUR

Das Interesse der Betreiber*innen von kleinen und mittleren Livemusikclubs am NEUSTART-KULTUR-Förderprogramm für Musikclubs ist sehr groß. Bis zum Antragsschluss am 31. Oktober 2020 gingen 536 Anträge von Musikclubs aus allen Bundesländern ein. Bis Ende November sollen möglichst viele Musikclubs eine Zusage erhalten, bis die zur Verfügung stehenden Mittel komplett ausgeschöpft sind. Die insgesamt beantragte Fördersumme liegt 35 Prozent über dem Förderbudget. Die Musikclubs erhalten finanzielle Unterstützung, um unter den aufgrund der Pandemie veränderten Bedingungen, sichere sowie kulturell wertvolle Musikveranstaltungen planen und verwirklichen zu können.

Das Antragsverfahren des Förderprogramms für Festivals und Livemusik-Veranstalter*innen wird verlängert. Der neue Antragsschluss ist nun der 30. November 2020. Antragsberechtigt sind Veranstalter*innen von Festivals und örtlich gebundenen Livemusikveranstaltungen sowie Tourneeveranstalter*innen, sofern sie die Hauptverantwortung und das wirtschaftliche Risiko für ihren Leistungsanteil tragen. Die Fördermittel können als Zuschüsse sowohl für die Durchführung von Musikveranstaltungen und Musikfestivals als auch für deren Planung bis einschließlich 2022 genutzt werden. Die Höhe der maximalen Förderung ist u.a. von der Antragskategorie abhängig. Die Einordnung erfolgt dabei anhand der Anzahl der Konzerte, der verkauften Tickets und der Umsätze der Jahre 2017 bis 2019. Am 12. November, von 15-16h, bietet die Initiative Musik einen weiteren Info-Call zu diesem Programm an, der ohne Voranmeldung zugänglich ist.

05.11.2020

Neues Förderprogramm für Lüftungsanlagen tritt demnächst in Kraft

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat am 23. September 2020 dem Bundeskabinett den Entwurf einer Förderrichtlinie „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ vorgelegt. Insgesamt stehen hierfür 500 Millionen Euro bis 2024 zur Verfügung, im Jahr 2021 stehen 200 Millionen zur Verfügung. Die Förderrichtlinie soll bereits Mitte Oktober in Kraft treten. Die Förderung sieht Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischen (RLT) Anlagen vor, die dem Ziel dienen, den Infektionsschutz zu erhöhen. Die Förderung soll bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, die bei 100.000 Euro gedeckelt sind. Gefördert werden RLT-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind. Altmaier: „Mit dem Förderprogramm leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, auch in der kalten Jahreszeit die Ansteckungsgefahr mit Corona zu reduzieren, dort, wo tagtäglich viele und wechselnde Personen aufeinander treffen: in Hörsälen und Schul-Aulen, in Theatern und Museen, in kommunalen Versammlungsräumen und Bürgerhäuser.“ Sobald die Richtlinie in Kraft getreten ist, können Zuschüsse beantragt werden. Eine Antragstellung wird bis Ende 2021 möglich sein.

28.10.2020

Förderprogramm „U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen“

Mit seinem Förderprogramm „U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen“ bietet der Fonds Soziokultur Menschen zwischen 18 und 25 Jahren die Möglichkeit, eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld zu entwickeln und zu realisieren. Es hat zum Ziel, kulturelle Ideen mit gesellschaftlichem Bezug von jungen Akteur*innen finanziell zu unterstützen. Bis einschließlich 02.11.20 können Anträge im Rahmen des Förderprogramms eingereicht werden. Die Projekte dürfen ab Ende Januar 2021 starten.

28.10.2020

Stadt München bietet Förderprogramm für Crowdfundingkampagnen

Für Musiker*innen, die z.B. für ihre CD-Produktion eine Crowdfunding-Kampagne planen, um ihr Budget aufzustocken, bietet die Landeshauptstadt München eine finanzielle Unterstützung für alle professionellen Kreativleistungen rund um die Crowdfunding-Kampagne. Ab August kann für die kreativen Dienstleistungen, die für die Vorbereitung der Kampagne benötigt werden, ein Zuschuss von 75 Prozent – statt wie bisher 50 Prozent – (bis zu max. 3000 Euro) gewährt werden. Damit möchte das Referat für Arbeit und Wirtschaft Projektstarter*innen und ihre Ideen unterstützten und auf der anderen Seite die Auftragssituation der lokalen Kultur- und Kreativwirtschaft während der Corona-Krise stärken. Diese Sonderkonditionen sind nun gültig bis voraussichtlich Dezember 2020.

13.10.2020

Sechs Acts für Exportprogramm „Wunderkinder“ ausgewählt

Das Exportprogramm des Reeperbahn Festivals Wunderkinder – German Music Talent geht 2020 in die achte Runde und hat jetzt seine Auswahl der „vielversprechendsten deutschen Acts mit außerordentlichem internationalen Potential“ bekanntgegeben: Tara Nome Doyle, ÄTNA, JINKA (Foto), Lie Ning, BLVTH und Drens. Die teilnehmenden Acts erhalten die Chance, auf einer der wichtigsten Musikveranstaltungen Europas aufzutreten und sich gezielt mit internationalen Talent-Scouts aus den Teilbereichen Publishing, Recorded Industries und Live Entertainment zu verbinden. Die Shows der Wunderkinder-Acts finden von Mittwoch bis Freitag im Knust statt und werden via Livestream sowie im Anschluss als Video on Demand verfügbar sein.

04.09.2020

Projektförderprogramm „The Art Of Bringing Europe Together“

In ihrem Call for Projects sucht die Allianz Kulturstiftung Projekte, die mit den Mitteln von Kunst und Kultur dazu beitragen, Freiräume zu schaffen, eine kritische Auseinandersetzung über die Zukunft Europas zu ermöglichen, einen Austausch und eine grenzüberschreitende Vernetzung zu fördern. Die Ausschreibung richtet sich an Projekte, die translokal konzipiert sind, bei denen also Partner*innen aus verschiedenen Ländern oder unterschiedlichen Regionen zusammenarbeiten. Projekte, die aus einer künstlerischen Perspektive über den eigenen Wirkungskreis hinausblicken, die neue, ungewöhnliche Allianzen eingehen und möglichst unterschiedliche Akteur*innen ansprechen und miteinander kooperieren lassen. Die Stiftung interessiert sich auch besonders für Projekte im Schnittbereich von Kunst und Digitalisierung, die inklusive und partizipative Angebote entwickeln. Wichtig sind uns dabei zwei Punkte: Wer ist an einem Projekt beteiligt? Wer wird angesprochen? Die Ausschreibung ist offen für alle Sparten und besonders für das spartensprengende Experiment. Je mehr der im Call angesprochenen Aspekte von einem Projekt aufgegriffen werden, desto höher sind die Chancen einer Auswahl. Es wird empfohlen, so früh wie möglich eine Projektskizze  einzureichen, für einen Projektbeginn in der ersten Jahreshälfte 2021 müssen Projektskizzen bis spätestens zum 1. September vorliegen.

25.08.2020

Klangspektrum BW sucht Beiträge von Musiker*innen aus Baden-Württemberg

Viele Musiker*innen leiden nach wie vor stark unter den Folgen der Corona-Pandemie. Die Baden-Württemberg Stiftung hat deshalb in Kooperation mit der Eva Mayr-Stihl Stiftung ein Programm ins Leben gerufen, bei dem bis zu 1.000 baden-württembergische Musiker*innen aus den verschiedensten Stilrichtungen gegen Honorar ihre neuesten, bisher kommerziell unveröffentlichten musikalischen Werke und Interpretationen per Video präsentieren und einsenden können. Es richtet sich an soloselbstständige Musikschaffende, die ihren steuerlichen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben und zusätzlich mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: Hochschulabschluss einer Musikhochschule/eines Musikkonservatoriums, Immatrikulation an einer Musikhochschule/einem Musikkonservatorium, Umsatzsteuerbefreiung für Künstler oder Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse, dem Tonkünstlerverband, der GEMA, der Union deutscher Jazzmusiker (UdJ) oder einem anderen vergleichbaren Musikverband. Die ersten 1.000 Musiker*innen, die die Teilnahmebedingungen erfüllen, erhalten für ihren Beitrag ein einmaliges Honorar in Höhe von 1.500.-€. Jeder Beitrag muss einer der fünf Kategorien Klassik, Jazz, Populäre Musikstile, Cultural Diversity sowie Blas- und Volksmusik zugeordnet werden können. Für jede Kategorie vergibt eine Jury im Herbst 2020 zusätzlich einen Hauptpreis in Höhe von 3.000.-€. Klangspektrum BW ist damit Förderprogramm und Wettbewerb zugleich. Schnell sein lohnt sich: Die Einreichungsfrist endet spätestens am 15. September 2020 oder sobald 1.000 qualifizierte Einreichungen eingegangen sind. Alle eingesandten Videos sind ab Herbst hier zu sehen, der SWR begleitet das Klangspektrum BW in seinen Programmen und Online-Angeboten.

17.08.2020

Neues Stipendienprogramm in NRW: „Auf geht’s“

Das neue Stipendienprogramm “Auf geht’s” in Höhe von 105 Mio. € geht an den Start: Ab sofort können freischaffende Künstler*innen aller Sparten mit Hauptwohnsitz in NRW Anträge für Stipendien über die Webseite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft stellen. Die Landesregierung unterstützt Künstler*innen mit insgesamt 15.000 Stipendien, die mit je 7.000.-€ dotiert sind. Zu den Voraussetzungen gehört der Wohnsitz in NRW, die künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb, eine aussagefähige künstlerische Biografie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. in einem einschlägigen Künstlerverband, die Angabe von zwei Referenzen sowie eine Kurzbeschreibung des geplanten Projektes. Das Programm ist Teil des NRW-Stärkungspakets „Kunst und Kultur“. Bewerbungsschluss: 30. September 2020. Hier geht es zum Online-Antrag. Fragen zum Stipendienprogramm könnt Ihr telefonisch über das Service-Telefon (0211 / 4684 4999, Mo-Fr, 9-18.00 Uhr) oder per Mail stellen.

14.08.2020