Projektförderung durch den Internationalen Koproduktionsfonds
Der Internationale Koproduktionsfonds des Goethe-Instituts fördert Kulturprojekte, die von partnerschaftlicher und dialogischer Zusammenarbeit getragen werden. Gefördert werden professionell arbeitende Künstler*innen sowie Ensembles und Initiativen aus den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um eine internationale Koproduktion zu verwirklichen. Bewerber*innen können sowohl aus Deutschland, als auch aus dem Ausland kommen, wobei Beteiligte aus Entwicklungs- und Transformationsländern explizit angesprochen sind. Die im Rahmen des Projekts entstandene Produktion muss mindestens einmal außerhalb Deutschlands aufgeführt werden. Neu im Bewerbungsprozess ist, dass für das Jahr 2024 Anträge auch unterjährig gestellt werden können. Die Bewerbungsfrist endet am 1. September 2024.
Live 500 fördert 197 kleine und regionale Spielstätten mit Diversitäts-Quote
197 Spielstätten und Veranstalter*innen erhalten in der ersten Runde des Förderprogramms Live 500 finanzielle Unterstützung von insgesamt über 2 Millionen Euro. Das Programm soll vor allem kleinere Spielstätten und regionale Veranstalter*innen bei der Programmplanung unterstützen und zusätzliche Anreize schaffen, Newcomer*innen und Künstler*innen mit experimentellen Formaten zu buchen. Mit Live 500 wird erstmals eine diverse Programmplanung als verbindliches Förderkriterium festgelegt: die Geförderten müssen sicherstellen, dass 30 % der geförderten Livemusik-Lineups divers besetzt sind. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass diese angestrebte Diversitätsquote deutlich übertroffen wird. Je nach Kategorie beträgt die Fördersumme pro Konzert 500 Euro oder 1000 Euro. Die eine Hälfte davon geht als Gagenzuschuss an die Künstler*innen, die andere als Zuschuss an den Musikclub bzw. an das veranstaltende Unternehmen. Seit Programmstart haben bereits 559 Künstler*innen in 253 Livemusikveranstaltungen davon profitiert. Noch bis Ende September können die zugesagten Mittel für Veranstaltungen verwendet werden. Bien!
The Power Of The Arts fördert Kulturprojekte von Initiativen
The Power of the Arts unterstützt Initiativen und Institutionen, die sich mit Hilfe der Kultur für eine offene Gesellschaft einsetzen. Die Initiative der Philip Morris GmbH zeichnet seit 2017 jährlich Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt 200.000 Euro aus, die sich mittels der Kultur für soziale und kulturelle Gleichberechtigung einsetzen und Barrieren abbauen, um die Verständigung aller Menschen zu fördern. Mit der Fördersumme unterstützt The Power of the Arts berufliche und gesellschaftliche Teilhabe sowie Bildungsmöglichkeiten und stärkt wirtschaftliche Chancen in Deutschland. Angesprochen sind Projekte und Initiativen aus den Sparten Musik, Theater, Kunst, Tanz, Literatur, Architektur, Film und angewandte Künste.Eine unabhängige Jury, bestehend aus Personen aus dem Kunst- und Kulturumfeld und der Wissenschaft, wählt die Projekte aus. Alle Preisträgerprojekte des jeweiligen Ausschreibungsjahres werden im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung in Berlin geehrt. Vom 20.04.-30.06. können sich gemeinnützige Initiativen bewerben.
Förderprogramm „Music4all“ fördert Hamburger Amateurmusik
Der Landesmusikrat Hamburg (LMR) und die Behörde für Kultur und Medien (BKM) wollen Hamburger Chöre und Ensembles niedrigschwellig unterstützen. Finanziert durch die BKM vergibt der Landesmusikrat Hamburg deshalb insgesamt 50.000 € im Jahr 2024. Ensembles und Chöre der Hamburger Amateurmusik können sich ab 08.04. um 17 Uhr bewerben und pro Jahr eine Förderung von maximal 1.500 € erhalten. Die Fördermittel werden nach dem Windhund-/First-Come-First-Serve-Prinzip vergeben, es heißt also schnell sein. Fördersprechstunden finden digital am Dienstag, 26. März um 17 Uhr und am Mittwoch, 3. April um 10 Uhr statt. Anmeldung per Mail.
64. Künstler*innenförderung Initiative Musik fördert 122 Musikprojekte
Hinter jeder Runde der Künstler*innenförderung stehen Visionen, Träume und Ambitionen zahlreicher Musiker*innen. Mit insgesamt 122 Zusagen und einem Fördervolumen von 1,2 Mio. Euro hilft die Initiative Musik in der 64. Runde des Förderprogramms, diese in die Realität umzusetzen. Die Förderung zielt darauf ab, aufstrebenden Künstler*innen den nächsten Schritt ihrer Professionalisierung zu ermöglichen. Viele Musiker*innen nutzen die Förderung, um ein neues Album aufzunehmen und ordentlich zu bewerben: aus Hessen bekommen z.B. Julie Kuhl und das umtriebige Duo ELL die Förderung für eine Albumproduktion plus PR & Marketing. Das Ensemble Été Large um Luise Volkmann (Foto), Kat Kit (beide NRW), das Eva Klesse Quartett (Sachsen) und die LIUN & The Science Fiction Band / Orchestra können sich ebenfalls entspannt ans Werk begeben. Potsa Lotsa ist das Leib-und-Magen-Projekt der Berliner Saxophonistin Silke Eberhard, das seit 2017 als Großformation Potsa Lotsa XL in Erscheinung tritt und sich jetzt ebenfalls über eine Rundum-Förderung für ein neues Album freuen kann. Magdalena Ganter aus Baden-Württemberg kann mit der Förderung ihr neues Album „Transit“, das im Herbst erscheint, mit einem größeren Budget bewerben. Rebecca Trescher stockt ihr PR-Budget für das neue Album „Character Pieces“ (VÖ: 03.05.) auf, das sie mit ihrem Tentet veröffentlicht. Wer sonst noch „gewonnen“ hat, seht ihr hier. Aktuell können Anträge für die 65. Förderrunde gestellt werden, die Frist endet am 10.04.2024, 12 Uhr (mittags).
Live Concert Account: Strukturförderung für private Musikclubs in Hamburg
Der Live Concert Account (LCA) wurde von der Behörde für Kultur und Medien Hamburg in enger Zusammenarbeit mit dem Clubkombinat Hamburg e. V. , RockCity Hamburg e.V. und der GEMA entwickelt. Das Förderungsmodell löst die von 1987 bis 2008 vergebene Clubprämie ab und verfügt verfügt jährlich ab 2023 über ein Gesamtvolumen von 350.000 €. Private Musikspielstätten mit festem Spielort in Hamburg können bis zum 30.04.2024 einen Antrag zur jährlichen Infrastrukturförderung stellen, wenn sie seit mindestens einem Jahr vom/von der derzeitigen Betreiber*in geführt werden und während dieser Zeit wenigstens fünf Monate lang für Publikumsverkehr geöffnet waren sowie jährlich mindestens 24 Livemusik-Konzerte veranstaltet haben. Euer Club darf keine institutionelle Förderung bekommen und die Gesamt-Besuchskapazität darf 1.000 Personen nicht übersteigen. Es gibt keine Jury, jeder Club, der die Voraussetzungen erfüllt, wird verlässlich und gerecht unterstützt. Dabei gilt: Je mehr Live-Musik-Konzerte eure private Musikbühne nachweisen kann, desto höher fällt der Förderbetrag aus.
create music: Förderung von Musiker*innen & Veranstalter*innen aus NRW
Ihr plant ein Projekt, was euch als Band weiterbringt? Ihr wollt ins Studio gehen, ein Video drehen oder noch etwas ganz anderes machen? Dann könnt ihr euch bei create music für eine Förderung eures Vorhabens bewerben. Mehrmals im Jahr werden kleine finanzielle Zuschüsse in Höhe von bis zu 500 Euro direkt an einzelne Bands und Solomusiker*innen aus NRW vergeben. Nächste Antragsfristen: 01. April 2024 / 01. August 2024. Weitere Infos zu den Kriterien und dem Förderverfahren findet ihr hier.
Wenn ihr ein Projekt plant, dass das Netzwerk in eurer Nähe stärkt, jungen Bands und Musiker*innen eine Plattform bietet oder die Popmusikszene(n) in eurer Stadt ankurbelt, dann könnt ihr bei create music ebenfalls einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen. Im Projektförderprogramm werden Projekte mit bis zu 5.000 € gefördert. Nächste Antragsfristen: 01. April 2024 / 01. August 2024. Infos zu den Kriterien und dem Förderverfahren findet Ihr hier.
Beim Förderprogramm werden alle Arten von populärer Musik – außer Jazz & Chormusik – gefördert. create music NRW steht unter Trägerschaft des Landesmusikrat NRW und wird in enger Kooperation mit der Landesmusikakademie NRW in Heek durchgeführt.
Freundinnen & Freunde der Heinrich-Böll Stiftung fördern Projekte
Die Freundinnen und Freunde fördern mit ihren Mitgliedsbeiträgen Kunst-, Kultur- und Bildungsprojekte zu den Themen Klima/Umwelt, Frauen, Partizipation und Menschenrechte. Erwartet wird, dass die Projekte eine Strahlkraft in die Gesellschaft entfalten. Die maximale Fördersumme beträgt 1.500 €. Die Antragskommission entscheidet über die Förderungen jeweils zeitnah nach den Stichtagen 31. März und 30. September. Es werden keine universitären oder Forschungsprojekte sowie keine Druckkosten für Publikationen, keine Schnitt- und Fertigstellungskosten für Filmproduktionen gewährt.
Community-Projekt „Eine Straße geht ins Konzert“ in Frankfurt
Investitionsfonds Soziokultur fördert Einrichtungen & Projekte in Brandenburg
Mit den Mitteln sollen Akteur*innen und Träger*innen der soziokulturellen Szene im Land Brandenburg gefördert werden, in dem Sachkosten übernommen bzw. bezuschusst werden, wie sie z.B. bei der Anschaffung von Technik und Ausstattung für soziokulturelle Veranstaltungen, Maßnahmen zur Modernisierung/Sanierung der Einrichtung, die unmittelbar zur Aufrechterhaltung des soziokulturellen Angebots beitragen, Anschaffungen für mobile soziokulturelle Veranstaltungsformate oder Maßnahmen zum Ausbau einer eigenen IT-Infrastruktur anfallen. Von der Antragsstellung ausgeschlossen sind Förderungen von Baumaßnahmen, der Immobilienerwerb sowie Einrichtungsgegenstände zur Küchenausstattung, Matratzen u.ä. Förderfähig sind grundsätzlich Sachkosten. Antragsberechtigt sind juristische Personen – freie Träger*innen, die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen können, sowie öffentliche Träger*innen – , die im Land Brandenburg ansässig sind und nachweislich aktiv mit ihren Projekten die soziokulturelle Landschaft Brandenburgs prägen. Abweichend davon sind, als Ausnahme, auch Antragsteller*innen förderberechtigt, bei denen der Projektschwerpunkt in Brandenburg liegt. Die Förderhöhe liegt bei grundsätzlich maximal 10.000 €. Antragsfrist: 31.05.2024
Innovationsfonds Soziokultur fördert Projekte in Brandenburg