Projektförderung in Hamburg: Musikstadtfonds
Zu der musikalischen Tradition Hamburgs gehören neben kulturellen Leuchttürmen vor allem die Angebote der Freien Musikszene. Um auch diese weiter auszubauen, stellen Senat und Bürgerschaft jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr bereit. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles aus Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop, und Jazz die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Bewerbungsschluss: 15.04.2025
Förderung der Livemusik in Hamburg: Live Concert Accounts (bis 06.04.2025)
Private Musikspielstätten Hamburgs aka Clubs, Konzerträume und Co aufgepasst! Bis zum 06.04. könnt ihr noch euren Antrag zur jährlichen Infrastrukturförderung stellen! Die Förderung richtet sich an Musikclubs und Musikinitiativen mit festem Spielort in Hamburg, die seit mindestens einem Jahr vom/von der* derzeitigen Betreiber*in geführt werden und während dieser Zeit wenigstens fünf Monate lang für Publikumsverkehr geöffnet waren sowie jährlich mindestens 24 Livemusik-Konzerte veranstalten. Die Förderung richtet sich nur an Einrichtungen, die keine institutionelle Förderung bekommen und deren Gesamt-Besucherkapazität nicht über 1.000 Personen liegt.
Listen to Berlin Compilation: jetzt bewerben
Ein Platz auf dieser Compilation kann Türen öffnen – Acts wie Kat Frankie und Alin Coen waren bereits dabei: Die Berlin Music Commission sucht aktuell nach neuen Sounds für die 18. LISTEN TO BERLIN: COMPILATION – und gibt aufstrebenden Musiker*innen die Bühne, die sie verdienen. Gesucht wird nichts Geringeres als der Sound der Stadt: mutige, unkonventionelle Tracks aus allen Genres, die die Vielfalt der Berliner Musikszene widerspiegeln. Cover- und bereits veröffentlichte Songs sind nicht zugelassen (Einreichungskriterien). 3 von 21 Plätzen sind für junge Talente (14–21 Jahre) reserviert! Listen To Berlin boostert deine Musikkarriere außerdem mit dem neuen Konzertformat “LISTEN TO BERLIN: LIVE” sowie den gleichnamigen Awards, die im November 2025 verliehen werden. Wer sich für die Compilation bewirbt, kommt automatisch auch in die Auswahl der beiden anderen Kategorien. Hier kannst du dich bis 09.05.2025 bewerben.
Musikfonds: Große Förderrunde 2025
Die Antragsphase für Projekte mit einer Fördersumme zwischen 3.001 Euro und 50.000 Euro endet am 31. März 2025. Es können Projekte beantragt werden, die noch in diesem Jahr oder auch in 2026 realisiert werden. Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung sind die künstlerisch-musikalische Qualität und die Innovationskraft des Projekts. Unabhängig vom musikalischen Genre stehen avantgardistische Konzepte im Fokus der Förderung. Mainstream kann beim Musikfonds nicht gefördert werden. Die Förderprogramme des Musikfonds richten sich an professionelle in Deutschland ansässige Musiker*innen, Komponist*innen und Klangkünstler*innen. Internationale Kooperationen sind möglich. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über unser Antragsportal. Wichtig: Der Musikfonds hat die Anzahl der Förderrunden reduziert. Es gibt nur noch zwei große Förderrunden pro Jahr. Die Antragsphase für die zweite und damit letzte Runde des Jahres beginnt am 1. September 2025.
LAG Songkultur e.V. startet Projekt N8Kultur in Thüringen
Die urbane Popmusikkultur und die Nachtökonomie stehen in Thüringen vor großen Herausforderungen. Steigende Kosten und finanzielle Unsicherheiten bedrohen Veranstalter*innen, Kulturschaffende und Konsument*innen gleichermaßen. Um Lösungen für diese Problematik zu entwickeln, startet die LAG Songkultur e.V. das Projekt N8Kultur – ein Format, das in enger Zusammenarbeit mit den lokalen haupt- und ehrenamtlichen Kulturakteur*innen Anna-Lena Öhmann (Fachreferentin für Musik, Kulturdirektion Weimar), Mathias Kaden (Kulturlotse, Kulturamt Gera), Xenia Reich-Hemmerich (Kulturberatung Jena) und Jake Flamma (Erfurt) die Zukunft der Popkulturszene im Freistaat gestaltet. Im Rahmen von N8Kultur werden in Erfurt, Weimar, Jena und Gera themenbezogene Diskussionsrunden mit Vertreter*innen der Musik- und Kulturszene stattfinden. Ziel ist es, den aktuellen Zustand der Branche zu analysieren, drängende Herausforderungen zu identifizieren und mögliche Lösungsansätze zu erarbeiten. Jede Veranstaltung setzt einen eigenen thematischen Fokus, am 22.05.2025 befasst sich das Podium in Weimar mit dem Thema „Soziale Stadtentwicklung, Integration von Musik und Kultur in die urbane Lebensqualität sowie ökonomische Aspekte der Musikwirtschaft“. Weitere Termine finden in Erfurt (20.06.), Jena (10.09.) und Gera (05.12.) statt (mehr dazu hier bzw. in der Pressemitteilung). Das Projekt strebt eine langfristige Vernetzung auf lokaler, Landes- und Bundesebene an. Die Etablierung eines gemeinsamen Dachverbands könnte dabei helfen, die Interessen der Popmusikkultur in Thüringen besser zu vertreten und gezielte Förderstrukturen zu etablieren.
Fonds Soziokultur: Allgemeine Projektförderung und U25 (bis 02.05.25)
Die finanzielle Förderung von zeitlich begrenzten Vorhaben und Projekten ist der Schwerpunkt der Arbeit des Fonds Soziokultur. Im Mittelpunkt steht die aktive Beteiligung von Menschen am Kulturmachen. Aktuell sind zwei Förderprogramme ausgeschrieben, für die ihr vom 2. April – 2. Mai 2025 Anträge einreichen könnt:
Bei der allgemeinen Projektförderung werden partizipative soziokulturelle Projekte mit Modellcharakter gefördert, die gesellschaftliche oder soziale Themen mit kulturellen Methoden bearbeiten. Projekte müssen zeitlich befristet sein und Menschen vor Ort einbeziehen. Freie soziokulturelle Träger, darunter Vereine, Initiativen und Netzwerke können einen Antrag stellen, besonders willkommen sind Anträge von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachlerinnen und Nicht-Akademikerinnen. Förderhöhe: 5.000–30.000 € (max. 80 % des Gesamtbudgets), Schwerpunkte: Innovationsförderung, Impulsförderung, Strukturförderung, Kooperationsförderung.
Die Mikroprojektförderung des Fonds Soziokultur für junge Perspektiven U25 richtet sich an Personen zwischen 18 und 25 Jahren mit festem Wohnsitz in Deutschland. Die rechtliche Vertretung durch einen Verein, eine Initiative o.Ä. ist möglich. Allerdings muss die Projektleitung, Planung und Durchführung eindeutig bei den jungen Projektverantwortlichen liegen. Förderhöhe: bis 4.000,00 € (max. 80 % des Gesamtbudgets), Schwerpunkte: zeitlich befristete Projekte, die Menschen vor Ort mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten.
Förderrunde 2025 gestartet: Impuls Neue Musik
Stadt Frankfurt fördert Kulturprojekte zu Rassismus & Diskriminierung
Im Auftrag der Stadtregierung lobt das Kulturamt zum vierten Mal in Folge spartenübergreifend künstlerische Projekte aus, die sich mit Rassismus und Diskriminierung auseinandersetzen. Die Förderung soll unter anderem dazu beitragen, gleichberechtigte Zugangsmöglichkeiten zu Kunst und Kultur für alle Menschen zu schaffen und die kritische Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Ausgrenzungsmechanismen zu stärken. Die Projekte sollen die Diversitätsentwicklung des Frankfurter Kulturbetriebs spartenübergreifend fördern. Auch bereits bestehende Projekte und Formate können durch die hier bereitgestellten Mittel zur Auf- bzw. Durchführung gebracht werden. Als besonders förderungswürdig gelten partizipative künstlerische Projekte von und mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie kulturelle Angebote in allen Frankfurter Stadtteilen, die zum Ziel haben, Menschen zu erreichen, die von klassischen Kulturformaten sonst nicht angesprochen werden. Dabei werden Einsendungen von Personen oder Gruppen mit eigenen Rassismuserfahrungen ausdrücklich begrüßt. Die geförderten Projekte können ab September 2025 bis Februar 2026 beginnen. Für Kulturveranstaltungen und -projekte verschiedener Formate stehen insgesamt 70.000 Euro zur Verfügung. Die Förderung gibt es erst ab September, aber die Anträge müssen bis spätestens 15. Juni 2025 eingereicht werden.
Europäische Kooperationsprojekte 2025: Hilfe bei der Antragstellung
Das EU-Kulturförderprogramm Kreatives Europa KULTUR unterstützt die europaweite Zusammenarbeit von kulturell arbeitenden Organisationen in Form von grenzüberschreitenden Projekten. Für ein Europäisches Kooperationsprojekt müssen sich mehrere Partnerorganisationen in einem Konsortium zusammenschließen: eine Einrichtung, die die Koordination übernimmt (auch lead partner genannt), und weitere Partnerorganisationen. Das Projekt muss sich einer gemeinsamen Idee oder Herausforderung widmen und darauf europäische Antworten finden. Es sollte zum Ziel haben, einen positiven Wandel im europäischen Kultur- und Kreativsektor auszulösen. Die Projekte brauchen somit eine Breitenwirkung und müssen Überlegungen zu Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit beinhalten.
Während die Antragsfrist zur nächsten Ausschreibungsrunde 2025 näher rückt – Antragsfrist ist der 13. Mai 2025, 17 Uhr MEZ – stellt Creative Europe Desk Kultur ein kommentiertes Antragsformular zur Verfügung, das euch detaillierte Erläuterungen zu jedem Abschnitt liefert. So erfahrt ihr, welche Anforderungen in den verschiedenen Bereichen gestellt werden und wie ihr diese optimal erfüllen könnt. Zusätzlich werden wertvolle Tipps für eine überzeugende Antragstellung geliefert, die euch helfen sollen, eure Projektidee klar und strukturiert zu präsentieren. Alle zwei Wochen gibt es Q&A Sessions, in denen ihr eure individuellen Fragen stellen könnt. Ihr plant, einen Antrag für ein Europäisches Kooperationsprojekt 2025 einzureichen, sucht aber noch nach passenden Partnerorganisationen? Oder ihr möchtet euch einem spannenden Projekt anschließen? Dann nehmt an der Matchmaking-Session am 13. März von 11 bis 13 Uhr teil (Anmeldung). Oder schaut mal in den aktuellen Gesuchen.
Neue Antragsrunde bei den Live Fonds von RockCity
Es geht wieder los! Die erste Förderrunde der LIVE FONDS 2025 ist gestartet: Bis einschließlich 15.04. können Musiker*innen mit Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt Hamburg Förderungen für entstandene Reisekosten im Zeitraum 01.12.2024 bis 31.03.2025 beantragen. Gefördert werden Live-Auftritte und -Vorhaben von Musiker*innen, Bands, DJs und sonstigen Ensembles aus dem Bereich der populären Musik, die gemäß GEMA Statuten Selbstaufführer*innen mit mindestens 80% eigenem Repertoire sind sowie künstlerische DJs. Populäre Musik meint hier alle Genres, ausgenommen Klassik, Neue Musik und Jazz. Crossover-Projekte mit den hier ausgenommenen Genres werden im Einzelfall von RockCity geprüft. Jeder Auftritt kann nur von einem LIVE FONDS gefördert werden, also entweder vom Green Touring Fonds (wenn du nachhaltig, also mit Bahn, Car-Sharing oder E-Auto reist), vom International Touring Fonds (übernimmt bis zu 50% der Kosten für Transfer, Visum und Unterkunft) oder vom Road Trip Fonds (hier wird jedes über RockCity angemietete Fahrzeug mit bis zu 50€ pro Anmiettag (max. 5 Tage) pro Antrag bezuschusst. In diesem Jahr wird es drei weitere Förderrunden geben: Antragsfrist 15.07.2025 (Förderzeitraum 01.04.–30.06.), Antragsfrist 15.10.2025 (Förderzeitraum 01.07.–30.09.) und Antragsfrist 04.12.2025 für den Förderzeitraum 01.10.–30.11.).
Initiative Musik: Künstler*innenförderung (Infocall 17.03.)
Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen, Bands und Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour. Über die eingereichten Projektanträge wird von einer vielseitigen Jury von zwölf Künstler*innen und Persönlichkeiten aus der Musikwirtschaft entschieden. Die Ernennung der Jurymitglieder erfolgt durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie die Gesellschafter der Initiative Musik. Bewerbungsfrist: 09.April 2025
In einem Infocall zur Künstler*innenförderung am 17.3.2024 um 18 Uhr wird das Förderprogramm und alles, was ihr rund um die Antragsstellung wissen solltet, erklärt. Anschließend ist noch Zeit für eure Fragen. Anmeldung
Musikfonds: Kleine Förderrunde 2025
Bis zum 28. Februar 2025 (18 Uhr) können wieder Anträge für das kleine Förderprogramm des Musikfonds mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden. Es können Projekte beantragt werden, die in den Monaten April, Mai und Juni 2025 stattfinden und deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten. Das Programm legt den Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen.

