Landesmusikrat NRW fördert Amateurmusikprojekte

Der Landesmusikrat NRW informiert über seine Förderung von Amateurmusikprojekten 2026. Zum einen können Erwachsenenprojekte, zum anderen Kinder- und Jugendprojekte gefördert werden, die schwerpunktmäßig von März-Dezember 2026 durchgeführt werden. Der/Die Antragsteller*in muss den Wohn-/Geschäftssitz in NRW haben und das geplante Projekt muss in NRW stattfinden. Außerdem müssen die am Projekt Beteiligten mehrheitlich in NRW leben. Mehr als 50 % der am Projekt Beteiligten müssen Amateurmusiker*innen sein. Das Projekt darf vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Es können maximal zwei Anträge pro Person/Gruppe/Institution gestellt werden. Kostenrahmen: Es können mindestens 750,- € und maximal 10.000,- € beantragt werden (die Höchstgrenze gilt pro Antrag!),  mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen von den Antragstellenden als Eigenanteil geleistet werden. Antragsschluss: 31.10.2025

Wer ist antragsberechtigt? Verbandsfreie Vereine, Ensembles und Bands; Vereine, Ensembles, Bands und Musikverbände in kirchlicher Trägerschaft; Einzelpersonen sowie Institutionen, die Projekte mit Amateurmusiker*innen durchführen.

27.10.2025