Infotour Initiative Musik kommt nach Stuttgart, Weimar & Rostock

Die Initiative Musik tourt mehrmals im Jahr durch Deutschland, um ihre Förderprograme in allen Regionen des Landes vorzustellen, im März kommt sie nach Stuttgart, Weimar & Rostock. Gemeinsam mit W*oM zusammen mit dem Theater Rampe, dem Pop-Büro Stuttgart, die POP und PopKW veranstaltet sie Infosessions zur Künstler*innenförderung. Kurz vor Start der neuen Antragsphase will sie einen Überblick zu den Fördermöglichkeiten geben und in den Dialog mit den Geförderten und Interessierten aus der Region treten. Folgende Themen werden in der Runde besprochen: Was macht eigentlich die Initiative Musik? Was ist die Künstler*innenförderung? Welche Fördermöglichkeiten gibt es in den Regionen? Außerdem gibt es die Möglichkeit, in einem Erfahrungsaustausch und einer Q&A-Runde offene Fragen zu klären und sich zu connecten. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung vorab ist dennoch notwendig!

27.02.2024

Mentoringprogramm „Zukunftsmusik“ für Stuttgarter FLINTA* Musikerinnen*

Mit dem Mentoringprogramm „Zukunftsmusik“ will das Popbüro Region Stuttgart weibliche, agender, nicht binäre, inter- oder transsexuelle Musikerinnen* (kurz: FLINTA*) in der Musikökonomie mit Wohnsitz in Stuttgart und Region unterstützen, die kurz vor der Professionalität stehen und Musik zu ihrem Hauptberuf machen. „Zukunftsmusik“ umfasst einen Zeitraum von sechs Monaten und besteht aus persönlichen Treffen von Mentorin* und Mentee* sowie Gruppentreffen mit Impulsen von Expert*innen und der Teilnahme an Musikkonferenzen wie dem Reeperbahn Festival oder der About Pop – Festival & Convention. Interessierte bewerben sich bis zum 3. März 2024, 23.59 Uhr per Mail an Sarah Stapp. In der Mail enthalten sein müssen ein kleines Motivationsschreiben, warum ihr euch für das Programm eignet (max. 1.000 Zeichen); Name, Anschrift und Kontakt (Bewerbungen sind nur aus Stuttgart und der Region möglich); Beruf und / oder berufliches Ziel; Eure favorisierte Mentorin; Webseite / Social-Media-Kanäle und Arbeitsproben.

27.02.2024

Köln vergibt Förderstipendien an junge (Jazz-)Musiker*innen

Auch 2024 schreibt die Stadt Köln wieder Förderstipendien aus. Die Bewerber*innen müssen in Nordrhein-Westfalen leben, sollen aber während der Dauer der Förderung ihren Lebensmittelpunkt in Köln haben, um dort ihre künstlerische Arbeit der Öffentlichkeit zu präsentieren. Dafür kooperiert die Stadt Köln unter anderem mit dem Stadtgarten als „Europäisches Zentrum für Jazz und aktuelle Musik“, wo auch wieder die Preisverleihung und das Preisträgerkonzert für das Horst-und-Gretl-Will-Stipendium stattfinden werden. Zur Bewerbung aufgerufen sind junge Kunstschaffende, die nicht älter als 35 Jahre sind, bzw. für das Horst-und-Gretl-Will-Stipendium junge Jazzmusiker*innen nicht älter als 30 Jahre. Bewerbungsschluss: 14. März

20.02.2024

Initiative Musik tritt Keychange bei und will geschlechtergerechte Musikbranche fördern

Die Initiative Musik ist der Keychange-Kampagne beigetreten und setzt sich zum Ziel, bis 2029 mindestens 50 Prozent FLINTA* Künstler*innen zu unterstützen und FLINTA* Personen in all ihre Aktivitäten einzubinden. Die Absichtserklärung der Initiative Musik ist ein deutliches Bekenntnis zur Förderung von Diversität und Inklusion in der Musiklandschaft: „Wir, die Initiative Musik, sind fest davon überzeugt, dass unser Beitritt zur Keychange-Bewegung einen bedeutenden Beitrag zur positiven Veränderung der Musiklandschaft leisten kann. Als bundesweite Fördereinrichtung für Popularmusik und Jazz betrachten wir es als unsere Verantwortung, uns aktiv für gerechtere Bedingungen für Musikschaffende und die Kreativbranche einzusetzen. In diesem Sinne haben wir uns verpflichtet, in unseren Projekten und Programmen – von der Förderung von Künstler*innen und Livemusik bis hin zum Aufbau von Netzwerkstrukturen, dem Bereich Export und inklusive Deutscher Jazzpreis und APPLAUS – FLINTA* Personen zu fördern, zu unterstützen und sichtbar zu machen.“ Künstlerin Ariana Zustra begrüßt diesen Schritt, denn die stärkere Förderung von FLINTA*s sei „mitnichten eine Bevorzugung, sondern vielmehr der überfällige Versuch des Ausgleichs einer lange bestehenden systematischen Ungleichheit“. Zu den Aktivitäten der Initiative Musik für mehr Geschlechtergerechtigkeit gehört auch die engere Zusammenarbeit mit dem bundesweit aktiven Female* Producer Collective aus dem Saarland im Rahmen der Infrastrukturförderung. Einen weiteren Schritt in diese Richtung geht sie mit der Implementierung einer Diversitätsquote in das Förderprogramm „Live 500“. Die Quote legt fest, dass 30 Prozent der Künstler*innen, die bei geförderten Livemusikveranstaltungen auftreten, sich mit einer oder mehreren unterrepräsentierten Personengruppen identifizieren. Die Gruppen sind Frauen, LGBTQIA* Personen, rassifizierte Personen und Personen mit Behinderung. Außerdem will sie bei der Empfehlung von Acts für Showcasefestivals, der Besetzung von Gesprächsrunden bei Konferenzen und Informationsveranstaltungen oder bei der Berufung ihrer Jurys mehr FLINTA* fördern.

Anlässlich des 8. März 2024 ruft die Initiative Musik auf ihren Social-Media-Kanälen eine „FLINTA* Woche“ aus, um die Sichtbarkeit und Wertschätzung von Frauen, Lesben, inter*, nicht-binären, trans*- und agender Personen in der Musikbranche zu erhöhen.

20.02.2024

RockCity bietet drei Live Fonds für nachhaltige Touren

Hamburger Bands aufgepasst: Hol dir finanzielle Unterstützung für deine Live Gigs! Mit den drei LIVE FONDS erstattet dir RockCity einen Teil der Kosten für nachhaltiges Touren mit dem Zug, Fahrzeuganmietungen im Inland oder Fahrt- und Übernachtungskosten bei Gigs im Ausland. Ab sofort kannst du hier deine Anträge beim Green Touring Fonds, International Touring Fonds und Road Trip Fonds stellen. Antragsberechtigt sind ausübende Musiker*innen mit Wohnsitz oder Arbeitsmittelpunkt in Hamburg, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Bei Bands muss die Mehrzahl der Bandmitglieder ihren Wohnsitz in Hamburg haben oder der Arbeitsmittelpunkt in Hamburg nachgewiesen werden können. Eine Förderung kann nur für Bandmitglieder und ggf. für bis zu zwei Begleitpersonen (Management, Ton-/Lichttechnik) mit Wohnsitz in Hamburg beantragt werden. Gefördert werden Live-Auftritte und -Vorhaben von Künstler*innen, Bands, DJs und sonstigen Ensembles aus dem Bereich der Popularmusik, also alle Genres, ausgenommen Klassik, Neue Musik und Jazz. Crossover-Projekte mit den hier ausgenommenen Genres werden im Einzelfall von RockCity beurteilt.

12.02.2024

Förderung für nachhaltiges Touren: EJN Green Pilot Tour

In den ersten drei Ausschreibungen wurden 16 Touren mit einem Gesamtbeitrag von rund 90.000 € bewilligt, jetzt gibt es den nächsten Call für die EJN Green Pilot Tours! Das Förderprogramm fördert Konzertreisen, die auf den Grundsätzen der Nachhaltigkeit, fairen Vergütung, Inklusion und Geschlechtergleichheit basieren. Der Förderzeitraum für die Touren läuft vom 20. Mai 2024 bis zum 31. Dezember 2025, der maximale Beitrag für jede Tour beträgt 6.000 €. Gefördert werden können Touren eines Projekts/einer Band, die zu mindestens vier verschiedenen Veranstaltungsorten oder Festivals führen und an denen mindestens zwei Mitglieder des European Jazz Networks beteiligt sind (die Mitglieder findet ihr hier). Schau dir die letzten Förderprojekte an, um dich inspirieren zu lassen. Antragsfrist: 05.05.2024

12.02.2024

Auftrittsförderung für Rock- und Popmusiker*innen aus Rheinland-Pfalz

pop rlp, das Kompetenzzentrum Popularmusik Rheinland-Pfalz fördert eure Einzelauftritte in Rheinland-Pfalz mit bis zu 200 Euro und (inter-)nationale Touren – also mehr als drei Auftritte in einem Zeitraum von 10 Tagen – mit bis zu 1.200 Euro. Die Auftrittsförderung dient der bedarfsgerechten und nachhaltigen Entwicklung der rheinland-pfälzischen Rock- und Popmusikszene, insbesondere innerhalb des Landes. Bewerben können sich Bands oder Einzelkünstler*innen sein, die ihren Wohnsitz in der Mehrzahl in Rheinland-Pfalz haben oder einen konkreten Bezug zum Land nachweisen, die über ein kreatives und musikalisches Potential verfügen und eigenes Songmaterial live präsentieren. Junge Musiker*innen und Newcomerbands des Landes RLP werden von der Jury besonders berücksichtigt. Bewerbungsschluss: 17.03.2024. Antragsfristen für weitere Förderrunden sind am 16.06., 15.09. und 08.12.2024.

12.02.2024

Music Mobility Funding Guide informiert über Tourförderung in Europa

On the Move hat in Zusammenarbeit mit Music Export Poland den „Music Mobility Funding Guide“ mit Schwerpunkt auf Europa  veröffentlicht, um einen Überblick über die Fördereinrichtungen und Programme zu geben, die die internationale Mobilität von Musikkünstler*innen und andere Musikprofis, die aus und/oder in europäische Länder reisen, unterstützen. Der Guide, der auch ein umfangreiches Kapitel zu den Förderprogrammen in Deutschland enthält, kann hier kostenlos runtergeladen werden.

06.02.2024

Stipendien der Akademie Musiktheater heute zu vergeben

Die Ausschreibung des Stipendiums der Akademie Musiktheater heute (AMH) für den Förderzeitraum 2024-2026 hat begonnen, ein 2001 von der Deutschen Bank Stiftung gegründetes, europaweit wichtiges Förderprogramm für den Musiktheaternachwuchs in den Sparten Bühnen- und Kostümbild, Dirigieren, Dramaturgie, Komposition, Kulturmanagement, Libretto/Text und Regie. Die Akademie bietet ihren Stipendiat*innen die Möglichkeit, sich interdisziplinär über die Zukunft ihres Fachs auszutauschen. Gleichzeitig knüpfen sie bei Gesprächen und Inszenierungsbesuchen Kontakte zu Persönlichkeiten der Opernwelt. Bis zum 1. Mai 2024 können sich Studierende und junge Berufstätige bei der Akademie bewerben.

06.02.2024

Neues Bundesschallschutzprogramm

Die LiveKomm, der Bundesverband der Livemusikspielstätten, begrüßt in einer Presse-Mitteilung sehr, dass mit dem neuen Festivalförderfonds (4 Millionen Euro) und dem neuen Schallschutzprogramm (1,5 Millionen Euro für 2024 und 1,5 Millionen Euro für 2025) den großen Förderbedarfen des Livemusik-Bereichs mit einem Start auf Bundesebene Rechnung getragen wird. Diese Förderinstrumente für den Bereich der Musikspielstätten sind bislang lediglich nur auf Ebene einiger Kommunen und Ländern vorhanden. Die deutsche Festivallandschaft ist reichhaltig und sichert kulturelle Teilhabe auch in ländlichen Gebieten. Umso wichtiger ist es, dass mit dem Festivalförderfonds ein Förderprojekt weitergeführt wird, das bereits mit Einführung im Winter 2023 sehr großen Zuspruch erfahren hatte. Das Bundesschallschutzprogramm wird Musikspielstätten und Clubkultur bundesweit erstmals Gelegenheit bieten, dringlich benötigte Schallschutzmaßnahmen zu finanzieren, um Nachbarschaftsproblemen vorzubeugen und Schall-Konflikte in der Stadtentwicklung zu mindern. Offen ist noch, in welcher Weise und zu welchen Bedingungen die Fördergelder eingesetzt werden können. Die LiveKomm sieht mit dem Schallschutzprogramm eine zentrale politische Forderung der letzten Jahre dennoch in ersten Ansätzen auf dem Weg. Ein wesentliches Defizit beider Posten bleibt aus Sicht der LiveKomm die finanzielle Ausstattung. Die bereitgestellten Fördermittel erlauben zwar die Finanzierung von ersten Pilotvorhaben und Leuchtturmprojekten, werden aber die vielen Antragssteller*innen und deren Bedarfe bei weitem nicht bedienen können.

01.02.2024

Projektfonds Popularmusik unterstützt Projekte in Brandenburg

Das rockt: Mit insgesamt 50.000 Euro aus dem Projektfonds Popularmusik unterstützt das Kulturministerium erneut popularmusikalische Projekte, Veranstaltungen und Präsentationen. Bis zum 4. März 2024 können Förderanträge eingereicht werden. Die Höhe beträgt pro Antrag maximal 10.000 Euro; der Projektschwerpunkt muss im Land Brandenburg liegen. Der Fokus liegt in diesem Jahr auf Formaten, die Brandenburger Musiktalente unterstützen und auf die Bühne bringen. Das können zum Beispiel neue Konzertreihen für Newcomer*innen sein, die Integration von Nachwuchsbühnen in bestehende Veranstaltungen oder Vernetzungs- und Weiterbildungsangebote für aufstrebende Popularmusiker und -musikerinnen. Anträge für den Projektfonds Popularmusik dürfen juristische Personen des privaten Rechts stellen, die künstlerisch oder kuratorisch arbeiten und der Gemeinnützigkeit unterliegen.

01.02.2024

Call #3: European Festival Fund for Emerging Artists (EFFEA)

Mit seinem dritten Call ruft EFFEA Festivals auf, Vorschläge für eine Residenz mit dem Fokus der Förderung von Nachwuchskräften einzureichen. Der European Festivals Fund for Emerging Artists (EFFEA) ist eine Initiative der European Festivals Association (EFA). Das Ziel der Initiative ist es, aufstrebende Künstler*innen in ganz Europa zu unterstützen. Mit seinen Calls fördert EFFEA Festivals, die aufstrebenden Künstler*innen eine Plattform bieten, um sich auf der internationalen Bühne zu etablieren. Im Rahmen des EFFEA Call#3 werden ca. 50 Aufenthalte von 50 Nachwuchskünstler*innen bei den 50 führenden Festivals gefördert. Die Residenzen erfolgen dabei in Zusammenarbeit mit jeweils einem oder zwei Partnerfestivals. Die Residenzen sollten zwischen dem 1. Juni 2024 und dem 31. Mai 2025 stattfinden. Bewerbungsfrist: 19. März 2024

29.01.2024