Deutscher Kulturrat fordert Sonderfonds für Kulturveranstaltungen sofort

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte Ende Januar angekündigt, einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen auf den Weg zu bringen. Er besteht nach dem, was bisher bekannt ist, aus zwei Teilen: einer Wirtschaftlichkeitshilfe und einer Ausfallabsicherung. Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe sollen Kulturveranstalter*innen finanziell unterstützt werden, wenn aufgrund der Corona-Bedingungen und der vorliegenden Hygienekonzepte weniger Besucher*innen als möglich zu den Kulturveranstaltungen zugelassen werden können. Die Ausfallabsicherung soll greifen, wenn aufgrund der Corona-Pandemie eine geplante und angekündigte Veranstaltung ganz oder teilweise abgesagt werden muss. Ausfallkosten wie z.B. Künstlerhonorare, Kosten für Dienstleister usw. sollen erstattet werden. Hierfür ist eine Billigkeitslösung vorgesehen. Das Volumen des Sonderfonds soll bis zu 2,5 Milliarden Euro betragen.

Damit der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen wirken kann, müsse er jetzt sofort auf den Weg gebracht werden, fordert der Deutsche Kulturrat. Außerdem solle er sich hauptsächlich an privatwirtschaftliche Kulturunternehmen richten und für alle künstlerischen Sparten und Bereiche offen sein. Wichtig sei ferner, dass der Sachverstand aus den Kulturverbänden eingebunden wird. 

26.05.2021

Hessen legt neues Förderprogramm „Ins Freie!“ auf

Die Pandemie lässt kaum Voraussagen für den Kulturbetrieb in Innenräumen zu, etwa in Theatern, Kinos und Konzertsälen. Freilichtveranstaltungen dagegen können im Sommer mit großer Wahrscheinlichkeit unter Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden. Mit dem von der Hessischen Landesregierung aufgelegten Programm „Ins Freie!“ sollen daher der Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Veranstaltungsformate sowie pandemie-kompatibler Pop-Up-Spielstätten unterstützt werden. Damit bekommen Künstler*innen Auftrittsmöglichkeiten, technisches Personal und Dienstleister erhalten Aufträge, und das Publikum bekommt endlich wieder kulturelle Angebote. „Ins Freie!“ hat drei Programmlinien: Förderlinie A richtet sich an geübte Veranstalter*innen mit größeren Projekten. Sie können bis zu 500.000 € beantragen (die aber natürlich nicht ausgeschöpft werden müssen). Damit können zu gleichen Teilen Kosten für die Infrastruktur (Bühnenelemente, Mietkosten, technisches Personal u.ä.) und für künstlerische Programme (Gagen, Reisekosten, Öffentlichkeitsarbeit u.ä.) unterstützt werden. Ein wichtiges Element der Programme sollten dabei Auftritte hessischer Künstler*innen sein. Weil der Aufwand für Einrichtung und Bewerbung solcher Projekte groß ist, wird ausdrücklich die Kooperation verschiedener Veranstalter und Gruppen ermutigt. Ein Antrag muss sich dabei nicht zwangsläufig auf einen festen Standort beziehen, sondern kann auch „wandern“ oder an mehreren Orten stattfinden. Ein so verstandenes Gesamtprojekt soll dabei eine Mindestdauer von einem Monat haben und pro Veranstaltungsmonat mindestens 15 Veranstaltungen umfassen. Die Förderlinie B unterstützt kleine, auch semiprofessionelle Veranstalter*innen mit Summen bis zu 40.000 €. Den Antrag können auch Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohner*innen stellen. Auch hier gilt die Idee, dass möglichst mehrere Akteur*innen zusammenarbeiten sollten. Hier gilt eine Mindestzahl von zehn Veranstaltungen pro Monat. Die dritte Programmlinie betrifft Open Air-Kinos. Die Anträge können ab 06.04.2021 gestellt werden.

29.03.2021

Eilt: Initiative Musik sucht Projektbetreuung (Bewerbung bis 22.03.21)

Zur Unterstützung der gemeinnützigen Geschäftsstelle sucht die Initiative Musik zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitkraft für die Projektbetreuung in dem Förderprogramm „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur (Livemusik-Veranstaltungen und Musikfestivals)“ (m/w/d).

Ihre Aufgaben: Sie betreuen die Durchführung des monetären Förderprogramms für Veranstalter*innen und Festivals in Abstimmung mit der Projektleitung und den Projektpartnern der Regionalbüros. Dazu gehört u.a.:

  • Betreuung und Beratung der Fördernehmer*innen in ihrer Projektlaufzeit
  • Prüfung der Mittelabrufe und Verwendungsnachweise
  • Erstellung von Dokumentationen, Gesprächsprotokollen, Auswertungen, sowie Prüfungs- und Sachberichten

Bewerbungsschluss: 22.03.2021!

22.03.2021

Ella & Louis sucht Mitarbeiter*in für PR

Das Ella & Louis in Mannheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Mitarbeiter*in (m/w/d) auf Honorarbasis im Bereich Presse- & Öffentlichkeitsarbeit inkl. Abendspielleitung. Aufgaben: Strategische Planung, Umsetzung und Weiterentwicklung der allgemeinen Pressearbeit und Marketingmaßnahmen; zielgruppenorientierte Kommunikation (Newsletter); Ausbau des Online- und Social Media-Marketings; Pflege der Social Media-Kanäle; Abendliche Veranstaltungsleitung inkl. Begrüßung des Publikums auf der Bühne. Das Ella & Louis ist einer der aktivsten Jazzclubs in Mannheim und der Region, gelegen im Zentrum Mannheim. Geboten werden bisher Konzerte an drei Abenden in der Woche (in der Regel Mo, Do, Fr). Inhaltliche Fragen und Bewerbungen bis 05.03. könnt ihr an Marion Frischeisen per Mail senden. Die vollständige Ausschreibung findet ihr hier.
01.03.2021

Olaf Scholz plant Schutzschirm für Veranstaltungsbranche

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) plant einem Medienbericht zufolge eine staatliche Kosten-Übernahme für Veranstaltungen, die in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden müssten. Er wolle die Konzertveranstalter mit dieser Maßnahme ermutigen, jetzt wieder loszulegen, „sonst ist die Pandemie irgendwann vorbei, aber es finden keine Konzerte statt“, sagte Scholz in einem Interview mit dem „Tagesspiegel“. Die Bundesregierung wolle alle Aufwendungen abrechnungsfähig machen, „die in optimistischer Erwartung getätigt wurden und sich wegen Corona-Restriktionen nicht realisieren lassen“, sagte Scholz der Zeitung. „Wer jetzt solche Veranstaltungen in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 plant, die dann wider Erwarten doch abgesagt werden müssen, soll dafür Ersatz bekommen.“ Durch die Maßnahme solle „auch die ganze Maschinerie mit den vielen Soloselbstständigen und Musikern wieder in die Gänge“ kommen.  Zudem arbeite er laut der Zeitung an einem Förderprogramm, das Kulturveranstaltungen unterstützen soll, die wegen der Corona-Restriktionen nur von einem beschränkten Publikum besucht werden können und daher nicht wirtschaftlich sind.

08.12.2020

Porgy & Bess zeigt Streamkonzert-Serie „The Show must go on(line) again“

Das Porgy & Bess in Wien lässt sich die Stimmung vom zweiten Lockdown nicht vermiesen und lädt im November und Dezember in seinen virtuellen Club ein. Der bietet allen Ensembles, die engagiert wurden, auch weiterhin die Bühne im leeren Club und aktiviert seinen bereits erprobten und bewährten Jazzzustellservice „The show must go on(line)“, um eine gewisse musikalische Grundversorgung zu garantieren. An Tagen, an denen internationale Bands, die nun nicht reisen können, ein Gastspiel gehabt hätten, streamt das Porgy & Bess-Team aus dem Archiv, das dato über 150 Konzerte umfasst. Es zahlt auftretenden Musiker*innen ihr vereinbartes Honorar und engagiert Ton-, Licht- und Streamtechniker*innen. Klar, dass das Publikum das honoriert, indem es den Pay-as-you-wish-Button möglichst häufig drückt und ein Hutgeld hinterlässt. Die nächsten Konzerte kommen u.a. von österreichischen Acts wie dem Kollektiv Mamma Fatale feat Milly Groz (Foto), außerdem stehen Anna Anderluh, SWANtje, Johanna Orsini-Rosenberg sowie internationale Künstler*innen wie The International Gospel Society w/Big John Whitfield (A/USA) und Chanda Rule (USA/A/CZ) auf der Bühne. Am 11.12. präsentiert der Österreichische Komponistenbund die Composers’ Lounge #17 mit Ankathie Koi, Elis Noa, Kathi Kallauch, Momo’s Marrow, Sinikka Monte u.a. Das Publikum und die Fachjury entscheiden gemeinsam, wer an diesem Abend mit dem „ÖKB Songwriter Award“ ausgezeichnet wird.

26.11.2020

Jetzt Veranstalter*innen unterstützen: #seidabeiSchenkDeinTicket

Wie so viele andere muss das Kulturzentrum Pavillon in Hannover im November seine Türen schließen, nur wenige Veranstaltungen können online durchgeführt werden. Während sich die Veranstalter*innen bemühen, trotz Planungsunsicherheit Nachholtermine zu organisieren, können ihre Besucher*innen jetzt etwas tun, um den bedrohten Kulturstätten unter die Arme zu greifen: sie können ihre bereits gekauften Tickets für verschobene oder abgesagte Veranstaltungen spenden. Wer sein/ihr Ticket online gekauft hat, kann dazu z.B. an der Aktion #schenkdeinticket teilnehmen.
Tickets, die an der Infothek das Pavillons erworben wurden, können ebenfalls gespendet werden. Sendet dafür einfach ein Foto des Tickets mit dem Hinweis auf die Ticketspende an ed.revonnah-nollivap@stekcit oder werft das Ticket mit dem Verweis in den Briefkasten. Bitte lasst Tickets nicht kommentarlos verfallen, damit könnt ihr den Pavillon nicht unterstützen. Außerdem gibt es Kultur-Gutscheine für zukünftige Veranstaltungen. 
03.11.2020

Neues Förderprogramm für Lüftungsanlagen tritt demnächst in Kraft

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat am 23. September 2020 dem Bundeskabinett den Entwurf einer Förderrichtlinie „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ vorgelegt. Insgesamt stehen hierfür 500 Millionen Euro bis 2024 zur Verfügung, im Jahr 2021 stehen 200 Millionen zur Verfügung. Die Förderrichtlinie soll bereits Mitte Oktober in Kraft treten. Die Förderung sieht Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischen (RLT) Anlagen vor, die dem Ziel dienen, den Infektionsschutz zu erhöhen. Die Förderung soll bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, die bei 100.000 Euro gedeckelt sind. Gefördert werden RLT-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind. Altmaier: „Mit dem Förderprogramm leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, auch in der kalten Jahreszeit die Ansteckungsgefahr mit Corona zu reduzieren, dort, wo tagtäglich viele und wechselnde Personen aufeinander treffen: in Hörsälen und Schul-Aulen, in Theatern und Museen, in kommunalen Versammlungsräumen und Bürgerhäuser.“ Sobald die Richtlinie in Kraft getreten ist, können Zuschüsse beantragt werden. Eine Antragstellung wird bis Ende 2021 möglich sein.

28.10.2020

Forum Musik Festivals zieht ernüchternde Halbjahresbilanz

Vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie haben sich im März zunächst 40 namhafte Musik-Festivals aus ganz Deutschland zusammengefunden, um ihre Interessen gemeinsam zu vertreten. Mittlerweile ist der Kreis auf über 100 Festivals angewachsen. Das Fazit der letzten Monate, das das Forum anlässlich seines letzten Plenums zog, fällt allerdings durchwachsen aus. Während viele Musikfeste mit großem Engagement und mit viel Kreativität unter schwierigsten Bedingungen zahlreiche Ersatzprogramme erfolgreich durchgeführt und dabei auch schon früh wieder intensive Musikerlebnisse live angeboten haben, gibt es weiterhin ein Chaos unterschiedlicher Bestimmungen und nur bedingt Planungssicherheit. Jede Forderung des Forums hat daher nach wie vor ihre Gültigkeit:

„Gleichbehandlung von Kultur mit Sport, Religionsgemeinschaften und Wirtschaft!“
Während in Zügen, Flugzeugen und Biergärten längst wieder Volllast gefahren wird, dürfen je nach Bundesland Kulturveranstaltungen nur 10 bis 50 % ihrer Plätze füllen, für musikalische Ensembles gelten zum Teil groteske Sicherheitsabstände.

„Einheitliche Regeln schaffen“
Innerhalb Deutschlands braucht es einheitliche Regelungen auf Bundesebene, die lokalen Gegebenheiten (Kommunen, Landkreise) individuell angepasst werden können.

„Klare Sprache in den Verfügungen!“
Noch immer rätseln Festivals landauf, landab über schwammige Formulierungen, die von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt unterschiedlich ausgelegt werden (gelten Sicherheitsabstände zwischen den Nasenspitzen oder den Stuhlkanten?).

„Planungssicherheit für die nahe Zukunft!“
Programme wie „Neustart“ blicken auf zukünftige Jahrgänge und fördern meist nur ein Zusatzprogramm, zudem sind viele Festivals aufgrund ihrer Größe und Struktur nicht antragsberechtigt. Entweder müssen Kommunen, Landkreise und Länder nun schnell nachlegen, oder der Bund muss seine Kriterien lockern. Aktuell berichten über die Hälfte der Mitglieder des Forums, dass sie (noch) nicht von Corona-Hilfen der öffentlichen Hand profitieren oder coronabedingte Mehrkosten bei der regelmäßigen Förderung nicht anerkannt werden.

Außerdem müssten die Mehrkosten für Hygiene- und Sicherheitskonzepte sowie drastische Mindereinnahmen durch die Reduzierung der Sitzplätze ausgeglichen werden: das gehe entweder durch eine Reduzierung des Programms auf Kosten der Künstler*innen oder durch eine Erhöhung der Mittel (und zwar nicht nur für neue digitale Formate, sondern auch für das Kernprogramm).

29.09.2020

Neue Verordnung in Rheinland-Pfalz bringt Lockerungen für Kulturszene

Vor einigen Tagen hat der rheinland-pfälzische Ministerrat über die 11. Corona-Bekämpfungsverordnung beraten. Die Verordnung, die ab dem 16. September in Kraft tritt, bringt weitere Lockerungen für die Kulturszene und die Veranstaltungsbranche in Rheinland-Pfalz. So wird der Mindestabstand in Räumen mit fester Bestuhlung oder mit Sitzplan auf einen Sitzplatz gesenkt. Die Publikumsbegrenzungen werden bei weiterhin geltenden Hygiene- und Abstandsregeln auf 250 Personen in Innenräumen und 500 im Freien erhöht. Zusätzlich wurde in Abstimmung mit dem Landesmusikrat Rheinland-Pfalz ein umfassendes Hygienekonzept für den Musikbereich auf den Weg gebracht. „Die Lockerungen sind ein wichtiger Schritt für die rheinland-pfälzische Kulturszene. Uns ist bewusst, dass die Einrichtungen stark unter den notwendigen Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung leiden. Mit dem Herbst werden Veranstaltungen in Innenräumen zunehmen. Durch angepasste Abstandsgebote wollen wir ermöglichen, dass mehr Menschen als bisher in den Genuss von Kultur kommen können und dabei gleichzeitig geschützt sind. Auch den Musikbereich stärken wir durch eine Abstandverringerung und machen Proben sowie Auftritte einfacher“, spricht sich Kulturminister Wolf für die Anpassungen aus.

21.09.2020

Petition wirbt für Rettungsschirm für Veranstaltungsbranche

Pandemiebedingte Einschränkungen: Hygiene- und 1,50 Meter-Abstandsregelungen, Reisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen machen die Produktion von großen und auch kleinen Veranstaltungen kaum noch möglich. Die komplette Veranstaltungsbranche befindet sich anderthalb Meter vor dem wirtschaftlichen Abgrund. Viele Unternehmen und Soloselbständige hatten Anfang des Jahres volle Auftragsbücher und kämpfen heute mit der drohenden Insolvenz und großen Finanzierungslücken. Unverschuldet. Die politischen Entscheider auf Bundes- und Länderebene sehen diese katastrophale Entwicklung noch nicht in der Summe ihrer Teile. Das muss sich ändern, findet der Initiator der Petition „Anderthalb Meter bis zum Abgrund. Für einen bundesweiten Rettungsschirm der Veranstaltungsbranche“ Carsten Müller. Die gesamte Veranstaltungsbranche müsse „in den Fokus eines wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Strategiewechsels wie ihn das R.I.F.L.E Research Institute for Exhibition and Live-Communication beschreibt und wie er von FAMAB, EVVC und anderen Branchenverbänden mitgetragen wird“. Kreditprogramme müssten umgestaltet, die Bedingungen für Kurzarbeit angepasst, Nothilfefonds für die Fixkostenstützung angelegt und ein Anleiheprogramm entwickelt werden. Die Petition fordert, die Veranstaltungsbranche müsse genauso stark gehört werden wie Gastronomie, Einzelhandel oder die Tourismuswirtschaft. Dazu hat die Thüringer Veranstaltungsbranche ein Positionspapier erarbeitet.

25.05.2020

Keine Künstlersozialabgabe bei Ausfallhonoraren

Derzeit gewähren einige Veranstalter*innen Künstler*innen bei Corona-bedingten Absagen von Veranstaltungen oder Kursen Ausfallhonorare. Es stellte sich für sie die Frage, ob diese Ausfallhonorare künstlersozialabgabepflichtig sind. Bei einer Anfrage des Kulturbüros Rheinland-Pfalz bei der Künstlersozialversicherung, verneinte sie dies und verwies auf folgenden Passus:
„Künstlersozialabgabe ist nur zu zahlen, wenn eine künstlerische oder publizistische Leistung tatsächlich erbracht wurde. Wird eine Leistung nicht erbracht, fällt keine Künstlersozialabgabe an. Deshalb gehören Schadenersatzansprüche und Vertragsstrafen nicht zum meldepflichtigen Entgelt. Werden Ausfallhonorare gezahlt, obwohl eine Leistung nicht erbracht wurde, sind sie wie Vertragsstrafen zu behandeln und daher nicht meldepflichtig. Ausfallhonorare für bereits erbrachte Leistungen, die nur nicht verwertet bzw. genutzt werden, müssen der KSK dagegen gemeldet werden.“ Mehr hier  (Punkt Nr. 26).

Quelle: Newsletter Freie Szene Rheinland-Pfalz Nr. 191, Mai 2020

19.05.2020