Eilt: Initiative Musik sucht Projektbetreuung (Bewerbung bis 22.03.21)
Zur Unterstützung der gemeinnützigen Geschäftsstelle sucht die Initiative Musik zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitkraft für die Projektbetreuung in dem Förderprogramm „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur (Livemusik-Veranstaltungen und Musikfestivals)“ (m/w/d).
Ihre Aufgaben: Sie betreuen die Durchführung des monetären Förderprogramms für Veranstalter*innen und Festivals in Abstimmung mit der Projektleitung und den Projektpartnern der Regionalbüros. Dazu gehört u.a.:
- Betreuung und Beratung der Fördernehmer*innen in ihrer Projektlaufzeit
- Prüfung der Mittelabrufe und Verwendungsnachweise
- Erstellung von Dokumentationen, Gesprächsprotokollen, Auswertungen, sowie Prüfungs- und Sachberichten
Bewerbungsschluss: 22.03.2021!
Ella & Louis sucht Mitarbeiter*in für PR
Olaf Scholz plant Schutzschirm für Veranstaltungsbranche
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) plant einem Medienbericht zufolge eine staatliche Kosten-Übernahme für Veranstaltungen, die in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden müssten. Er wolle die Konzertveranstalter mit dieser Maßnahme ermutigen, jetzt wieder loszulegen, „sonst ist die Pandemie irgendwann vorbei, aber es finden keine Konzerte statt“, sagte Scholz in einem Interview mit dem „Tagesspiegel“. Die Bundesregierung wolle alle Aufwendungen abrechnungsfähig machen, „die in optimistischer Erwartung getätigt wurden und sich wegen Corona-Restriktionen nicht realisieren lassen“, sagte Scholz der Zeitung. „Wer jetzt solche Veranstaltungen in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 plant, die dann wider Erwarten doch abgesagt werden müssen, soll dafür Ersatz bekommen.“ Durch die Maßnahme solle „auch die ganze Maschinerie mit den vielen Soloselbstständigen und Musikern wieder in die Gänge“ kommen. Zudem arbeite er laut der Zeitung an einem Förderprogramm, das Kulturveranstaltungen unterstützen soll, die wegen der Corona-Restriktionen nur von einem beschränkten Publikum besucht werden können und daher nicht wirtschaftlich sind.
Porgy & Bess zeigt Streamkonzert-Serie „The Show must go on(line) again“
Das Porgy & Bess in Wien lässt sich die Stimmung vom zweiten Lockdown nicht vermiesen und lädt im November und Dezember in seinen virtuellen Club ein. Der bietet allen Ensembles, die engagiert wurden, auch weiterhin die Bühne im leeren Club und aktiviert seinen bereits erprobten und bewährten Jazzzustellservice „The show must go on(line)“, um eine gewisse musikalische Grundversorgung zu garantieren. An Tagen, an denen internationale Bands, die nun nicht reisen können, ein Gastspiel gehabt hätten, streamt das Porgy & Bess-Team aus dem Archiv, das dato über 150 Konzerte umfasst. Es zahlt auftretenden Musiker*innen ihr vereinbartes Honorar und engagiert Ton-, Licht- und Streamtechniker*innen. Klar, dass das Publikum das honoriert, indem es den Pay-as-you-wish-Button möglichst häufig drückt und ein Hutgeld hinterlässt. Die nächsten Konzerte kommen u.a. von österreichischen Acts wie dem Kollektiv Mamma Fatale feat Milly Groz (Foto), außerdem stehen Anna Anderluh, SWANtje, Johanna Orsini-Rosenberg sowie internationale Künstler*innen wie The International Gospel Society w/Big John Whitfield (A/USA) und Chanda Rule (USA/A/CZ) auf der Bühne. Am 11.12. präsentiert der Österreichische Komponistenbund die Composers’ Lounge #17 mit Ankathie Koi, Elis Noa, Kathi Kallauch, Momo’s Marrow, Sinikka Monte u.a. Das Publikum und die Fachjury entscheiden gemeinsam, wer an diesem Abend mit dem „ÖKB Songwriter Award“ ausgezeichnet wird.
Jetzt Veranstalter*innen unterstützen: #seidabeiSchenkDeinTicket
Wie so viele andere muss das Kulturzentrum Pavillon in Hannover im November seine Türen schließen, nur wenige Veranstaltungen können online durchgeführt werden. Während sich die Veranstalter*innen bemühen, trotz Planungsunsicherheit Nachholtermine zu organisieren, können ihre Besucher*innen jetzt etwas tun, um den bedrohten Kulturstätten unter die Arme zu greifen: sie können ihre bereits gekauften Tickets für verschobene oder abgesagte Veranstaltungen spenden. Wer sein/ihr Ticket online gekauft hat, kann dazu z.B. an der Aktion #schenkdeinticket teilnehmen.Neues Förderprogramm für Lüftungsanlagen tritt demnächst in Kraft
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat am 23. September 2020 dem Bundeskabinett den Entwurf einer Förderrichtlinie „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ vorgelegt. Insgesamt stehen hierfür 500 Millionen Euro bis 2024 zur Verfügung, im Jahr 2021 stehen 200 Millionen zur Verfügung. Die Förderrichtlinie soll bereits Mitte Oktober in Kraft treten. Die Förderung sieht Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischen (RLT) Anlagen vor, die dem Ziel dienen, den Infektionsschutz zu erhöhen. Die Förderung soll bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, die bei 100.000 Euro gedeckelt sind. Gefördert werden RLT-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind. Altmaier: „Mit dem Förderprogramm leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, auch in der kalten Jahreszeit die Ansteckungsgefahr mit Corona zu reduzieren, dort, wo tagtäglich viele und wechselnde Personen aufeinander treffen: in Hörsälen und Schul-Aulen, in Theatern und Museen, in kommunalen Versammlungsräumen und Bürgerhäuser.“ Sobald die Richtlinie in Kraft getreten ist, können Zuschüsse beantragt werden. Eine Antragstellung wird bis Ende 2021 möglich sein.
Forum Musik Festivals zieht ernüchternde Halbjahresbilanz
„Gleichbehandlung von Kultur mit Sport, Religionsgemeinschaften und Wirtschaft!“
Während in Zügen, Flugzeugen und Biergärten längst wieder Volllast gefahren wird, dürfen je nach Bundesland Kulturveranstaltungen nur 10 bis 50 % ihrer Plätze füllen, für musikalische Ensembles gelten zum Teil groteske Sicherheitsabstände.
„Einheitliche Regeln schaffen“
Innerhalb Deutschlands braucht es einheitliche Regelungen auf Bundesebene, die lokalen Gegebenheiten (Kommunen, Landkreise) individuell angepasst werden können.
„Klare Sprache in den Verfügungen!“
Noch immer rätseln Festivals landauf, landab über schwammige Formulierungen, die von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt unterschiedlich ausgelegt werden (gelten Sicherheitsabstände zwischen den Nasenspitzen oder den Stuhlkanten?).
„Planungssicherheit für die nahe Zukunft!“
Programme wie „Neustart“ blicken auf zukünftige Jahrgänge und fördern meist nur ein Zusatzprogramm, zudem sind viele Festivals aufgrund ihrer Größe und Struktur nicht antragsberechtigt. Entweder müssen Kommunen, Landkreise und Länder nun schnell nachlegen, oder der Bund muss seine Kriterien lockern. Aktuell berichten über die Hälfte der Mitglieder des Forums, dass sie (noch) nicht von Corona-Hilfen der öffentlichen Hand profitieren oder coronabedingte Mehrkosten bei der regelmäßigen Förderung nicht anerkannt werden.
Außerdem müssten die Mehrkosten für Hygiene- und Sicherheitskonzepte sowie drastische Mindereinnahmen durch die Reduzierung der Sitzplätze ausgeglichen werden: das gehe entweder durch eine Reduzierung des Programms auf Kosten der Künstler*innen oder durch eine Erhöhung der Mittel (und zwar nicht nur für neue digitale Formate, sondern auch für das Kernprogramm).
Neue Verordnung in Rheinland-Pfalz bringt Lockerungen für Kulturszene
Vor einigen Tagen hat der rheinland-pfälzische Ministerrat über die 11. Corona-Bekämpfungsverordnung beraten. Die Verordnung, die ab dem 16. September in Kraft tritt, bringt weitere Lockerungen für die Kulturszene und die Veranstaltungsbranche in Rheinland-Pfalz. So wird der Mindestabstand in Räumen mit fester Bestuhlung oder mit Sitzplan auf einen Sitzplatz gesenkt. Die Publikumsbegrenzungen werden bei weiterhin geltenden Hygiene- und Abstandsregeln auf 250 Personen in Innenräumen und 500 im Freien erhöht. Zusätzlich wurde in Abstimmung mit dem Landesmusikrat Rheinland-Pfalz ein umfassendes Hygienekonzept für den Musikbereich auf den Weg gebracht. „Die Lockerungen sind ein wichtiger Schritt für die rheinland-pfälzische Kulturszene. Uns ist bewusst, dass die Einrichtungen stark unter den notwendigen Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung leiden. Mit dem Herbst werden Veranstaltungen in Innenräumen zunehmen. Durch angepasste Abstandsgebote wollen wir ermöglichen, dass mehr Menschen als bisher in den Genuss von Kultur kommen können und dabei gleichzeitig geschützt sind. Auch den Musikbereich stärken wir durch eine Abstandverringerung und machen Proben sowie Auftritte einfacher“, spricht sich Kulturminister Wolf für die Anpassungen aus.
Petition wirbt für Rettungsschirm für Veranstaltungsbranche
Pandemiebedingte Einschränkungen: Hygiene- und 1,50 Meter-Abstandsregelungen, Reisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen machen die Produktion von großen und auch kleinen Veranstaltungen kaum noch möglich. Die komplette Veranstaltungsbranche befindet sich anderthalb Meter vor dem wirtschaftlichen Abgrund. Viele Unternehmen und Soloselbständige hatten Anfang des Jahres volle Auftragsbücher und kämpfen heute mit der drohenden Insolvenz und großen Finanzierungslücken. Unverschuldet. Die politischen Entscheider auf Bundes- und Länderebene sehen diese katastrophale Entwicklung noch nicht in der Summe ihrer Teile. Das muss sich ändern, findet der Initiator der Petition „Anderthalb Meter bis zum Abgrund. Für einen bundesweiten Rettungsschirm der Veranstaltungsbranche“ Carsten Müller. Die gesamte Veranstaltungsbranche müsse „in den Fokus eines wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Strategiewechsels wie ihn das R.I.F.L.E Research Institute for Exhibition and Live-Communication beschreibt und wie er von FAMAB, EVVC und anderen Branchenverbänden mitgetragen wird“. Kreditprogramme müssten umgestaltet, die Bedingungen für Kurzarbeit angepasst, Nothilfefonds für die Fixkostenstützung angelegt und ein Anleiheprogramm entwickelt werden. Die Petition fordert, die Veranstaltungsbranche müsse genauso stark gehört werden wie Gastronomie, Einzelhandel oder die Tourismuswirtschaft. Dazu hat die Thüringer Veranstaltungsbranche ein Positionspapier erarbeitet.
Keine Künstlersozialabgabe bei Ausfallhonoraren
Derzeit gewähren einige Veranstalter*innen Künstler*innen bei Corona-bedingten Absagen von Veranstaltungen oder Kursen Ausfallhonorare. Es stellte sich für sie die Frage, ob diese Ausfallhonorare künstlersozialabgabepflichtig sind. Bei einer Anfrage des Kulturbüros Rheinland-Pfalz bei der Künstlersozialversicherung, verneinte sie dies und verwies auf folgenden Passus:
„Künstlersozialabgabe ist nur zu zahlen, wenn eine künstlerische oder publizistische Leistung tatsächlich erbracht wurde. Wird eine Leistung nicht erbracht, fällt keine Künstlersozialabgabe an. Deshalb gehören Schadenersatzansprüche und Vertragsstrafen nicht zum meldepflichtigen Entgelt. Werden Ausfallhonorare gezahlt, obwohl eine Leistung nicht erbracht wurde, sind sie wie Vertragsstrafen zu behandeln und daher nicht meldepflichtig. Ausfallhonorare für bereits erbrachte Leistungen, die nur nicht verwertet bzw. genutzt werden, müssen der KSK dagegen gemeldet werden.“ Mehr hier (Punkt Nr. 26).
Quelle: Newsletter Freie Szene Rheinland-Pfalz Nr. 191, Mai 2020
Frankfurter Brotfabrik jetzt unterstützen!
Zwar werden die Veranstaltungsverbote jetzt zunehmend gelockert, doch auch für die Brotfabrik in Frankfurt ist eine Öffnung noch keine Option – zu gering sind die Einnahmen, wenn bei den bestehenden Abstandsgeboten nur 20-30 Leute in den Saal dürfen. Außerdem bleiben größere Konzerte und Clubnächte – mit denen die Brotfabrik die geringen Einnahmen der kleineren Konzerte ausgleichen könnte – mindestens bis Ende August untersagt. Deshalb hat das Veranstaltungsteam neben dem Stellen von Anträgen auf Förderung auch eine Crowdfunding-Kampagne gestartet, über die ihr sie unterstützen könnt. Denn die Situation der Brotfabrik ist weiterhin heikel, die Zukunft ungewiss und das Überstehen der Schließung ein finanzieller Kraftakt. Ihr könnt eure Spende natürlich auch weiterhin direkt auf ihr Konto überweisen:
Triodos Bank | IBAN DE90 5003 1000 1074 4470 03 | Kontoinhaber: Kulturprojekt 21 e.V. | Bitte im Betreff „Spende“ angeben und, falls ihr eine Spendenbescheinigung haben wollt, eure Adresse (das ist erst ab 200 Euro relevant, ansonsten gilt der Kontoauszug als Nachweis)
STUMME KÜNSTLER – die Jazztage Dresden demonstrieren
Das Festival Jazztage Dresden – eines der längsten, umfangreichsten und vielfältigsten in Deutschland – kämpft wie so viele andere derzeit ums nackte Überleben: Mit zuletzt rund 40.000 Besuchern jährlich steht das Festival vor dem Schicksal, nach aktuellem Insolvenzrecht ab September 2020 „einfach so“ von der Bildfläche zu verschwinden. Damit wollen sich die Veranstalter*innen nicht abfinden, und haben die Initiative STUMME KÜNSTLER – AKTION FÜR FREIE KÜNSTLER UND DIE VERANSTALTUNGSWIRTSCHAFT ins Leben gerufen.
Damit wollen sie die Sensibilität für die großen Probleme der freien Kulturwirtschaft mit all ihren Beteiligten erhöhen. Sie fordern eine sofortige Weichenstellung und politische Rahmensetzung für allgemeine, bei Bedarf auch maßgeschneiderte Hilfsangebote in den Dimensionen, die die freie Veranstaltungsbranche und die Künstler zum Überleben benötigen. Die Forderungen für Künstler*innen und Veranstalter*innen stehen am Beginn eines kreativen Ideenaustausches. Das Ziel der Aktion STUMME KÜNSTLER ist die tatsächliche Substanzsicherung der freien Veranstalter*innen, der Veranstaltungswirtschaft und der freien Künstler*innen mit allen zugehörigen Berufsgruppen. Die erste Demonstration wird, natürlich unter Einhaltung der Hygienevorschriften, am Mittwoch, 13. Mai, um 11 Uhr auf dem Gelände der Filmnächte am Elbufer stattfinden. Die 50 genehmigten Teilnehmer*innen der Demonstration, unter ihnen Dresdner Veranstalter*innen und Künstler*innen, werden mit 40 überlebensgroßen Jazztage-Konzertfotos vor der Silhouette der Altstadt Stellung beziehen.

