Projektförderung des Landes Hessen

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst stellt Fördermittel zur Förderung von
Jazzprojekten von Vereinen, Jazzinitiativen und Institutionen, die kontinuierlich, aber nicht
gewinnorientiert arbeiten, zur Verfügung. Einzelne Bands sind nicht antragsberechtigt.
Es können Konzertreihen und Workshops gefördert werden. Es wird eine angemessene finanzielle Beteiligung der Kommunen erwartet. Veranstaltungen ohne Eintritt oder Teilnehmerbeiträge sind nicht förderungswürdig. Den Anträgen ist eine ausführliche Projektbeschreibung mit einer Dokumentation der
vorangegangenen Aktivitäten sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Die Antragsfrist für das Förderjahr 2024 endet am 5. November 2023. Das Projekt sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen, d.h. es sollten noch keine projektbezogenen Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen worden sein. Sollte es zeitlich einmal knapp werden, könnt ihr frühzeitig und vor dem eigentlichen Förderantrag einen Antrag auf Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns stellen. Die Bewerbung muss vollständige Antragsunterlagen (Kosten-Finanzierungsplan und eine detaillierte Projektbeschreibung) enthalten und via Online-Antragsformular eingereicht werden. In diesem Jahr werden aus Kulanz auch Anträge auf dem Postweg und per E-Mail akzeptiert. Ansprechpartner für Rückfragen ist Nicholas Henne, Telefon 0611 32 164204, Mail. Die Kulturberatung Hessen bietet für alle Kulturschaffenden Informationen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfestellungen.

07.08.2023

EMAP: Residenz für Künstler*innen

Europäische Künstler*innen oder Kollektive können sich mit einem Projektvorschlag für eine zweimonatige Residenz im Jahr 2024 bewerben. Zu den wichtigsten Werten der European Media Art Platform (EMAP) gehören Kollaboration und Vernetzung. Deswegen wurde als neues Merkmal des EMAP-Residenzprogramms die Komponente „Zusammenarbeit“ eingeführt. Die ausgewählten Künstler*innen werden für ihr EMAP Projekt mit einer Person ihrer Wahl oder einer Person aus der gastgebenden Einrichtung zusammenarbeiten. Der inhaltliche Schwerpunkt der Residenzen liegt dabei auf den Sparten Digitalkunst, Medienkunst, Robotic Art und Bio Art. EMAP ist eine durch Kreatives Europa KULTUR geförderte Plattform. Bewerbungsschluss: 12.09.2023, 13 Uhr

01.08.2023

Musikfonds: Projektförderung

Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musikbetriebs. Der Musikfonds fördert avantgardistische Musik aller Sparten wie u.a. Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst.

Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 € nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 2.000 € gestellt werden. Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu sechs festgelegten Fristen im Jahr (28.02., 30.04., 30.06., 31.08., 31.10. und 29./30.12.) eingereicht werden. Anträge auf reine Tonträger- oder Videoproduktionen haben wenig Chancen. Ein Mindesthonorar von 250 €pro Künstler*in und Konzert sollte auch bei den Anträgen nicht unterschritten werden. Nächster Antragsschluss: 31.08.2023.

Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 2.001 und max. 50.000 € können zu drei festgelegten Fristen im Jahr (31.01., 31.05. und 30.09.) eingereicht werden. Bei Antragssummen ab 25.000 € ist eine Kofinanzierung zwingend erforderlich. Für die Projektförderung von 2.001-50.000 € muss bis 30.09.2023 ein Antrag vorliegen.

25.07.2023

Förderprogramm „Musik für alle!“

Das Förderprogramm „Musik für alle!“ des Bundesverbandes Chor & Orchester richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren, die in verschiedenen Risikolagen aufwachsen und bisher keinen oder nur geringen Zugang zur Musik haben. Das Förderprogramm soll Teilhabe und Entwicklungsmöglichkeiten in musikalischen Angeboten für alle ermöglichen. Die Risikolage muss nicht für die einzelnen Teilnehmenden nachgewiesen werden. Vielmehr soll das Bündnis im Antrag nachvollziehbar darstellen, wie die Zielgruppe im Sozialraum anhand der drei Risikolagen erreicht werden kann. Es ist möglich und erwünscht, dass auch Kinder und Jugendliche teilnehmen, die nicht von den Risikolagen betroffen sind. Eine Stigmatisierung soll bewusst vermieden werden. Antragsschluss: 1. September 2023

17.07.2023

Kultursommer 2024: „Kompass Europa: Sterne des Südens“

Der Kultursommer fördert Kulturprojekte aller Sparten, die zwischen 1. Mai und 31. Oktober 2023 in Rheinland-Pfalz stattfinden. Jedes Jahr steht unter einem Motto, 2024 lautet es „Kompass Europa: Sterne des Südens“. Nachdem in den letzten Jahren bereits der Norden, Osten und Westen betrachtet wurden, ist der Fokus jetzt auf den Kulturen der Länder Europas südlich von Rheinland-Pfalz. Ein Bezug des Projekts zu diesem Motto ist willkommen, aber das Kultursommer-Team freut sich auch über andere kreative Ideen und steht gerne zur Beratung zur Verfügung. Insbesondere neue Konzepte mit einem Zuschussbedarf über 5.000 € sollten spätestens im September 2023 vorgestellt werden. Einsendeschluss: 31. Oktober 2023

17.07.2023

Ideeninitiative Kulturelle Vielfalt mit Musik

Die Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung unterstützt mit ihrer bundesweiten, jährlichen „Ideeninitiative Kulturelle Vielfalt mit Musik“ die Entwicklung und Umsetzung neuer Projektideen. Dafür stellt sie Fördermittel in Höhe von insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung. Ab Juni 2023 startet der Bewerbungszeitraum für kreative Projektideen, die das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener kultureller Herkunft fördert. Gefördert werden Projektideen von Bildungseinrichtungen, Vereinen und individuellen Akteur*innen mit gemeinnützigen Partnern gleichermaßen. Ebenso werden digitale Projekte gesucht, die sich für ein Miteinander der Kulturen einsetzen. Bewerbungsfrist: 1. November 2023

19.06.2023

Innovationsfonds Soziokultur von ImPuls Brandenburg

Der ImPuls Brandenburg e.V. vergibt jährlich – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel aus dem MWFK Brandenburg – Mittel zur Förderung von zeitlich befristeten und modellhaften Projekten aus dem Praxisfeld Soziokultur, die im Land Brandenburg realisiert werden. Gesucht werden Projekte mit Labor-Charakter, die die soziokulturelle Praxis mithilfe künstlerischer Mittel neu denken und ergebnisoffene Prozesse ermöglichen. Es sollen neue Entwicklungen enstehen, weshalb ein transparenter Umgang mit Fehlern auch gewünscht ist. Das Fördervolumen des „Innovationsfonds Soziokultur“ für das Jahr 2023 beträgt 40.000 €. Für die Antragsstellung wurde eine Fristverlängerung bis zum Freitag, den 30.06.2023 gesetzt. Voraussetzungen: Die Mehrzahl der Projektbeteiligten lebt (Erstwohnsitz) und arbeitet im Land Brandenburg bzw. der Brandenburg-Bezug ist durch den Sitz des/der Antragsteller*in gegeben. Förderwürdig sind grundsätzlich Honorar- und Sachkosten. Förderberechtigt sind nur die Antragsteller*innen, die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen können. Fragen beantwortet Lucija Gudlin per Mail.

07.06.2023

Jetzt via Crowdfunding unterstützen: Kerstin Haberechts „Mainz 04“

Das Saxophonquartett Mainz 04 von Kerstin Haberecht veröffentlicht am 25.8. seine Debütplatte „Faces“ bei Double Moon Records. Um die Produktion und Promotion sowie Vorbereitung und Durchführung der Releasetournee finanzieren zu können, haben die vier eine Crowdfunding-Kampagne gestartet, die ihr noch bis 02.07. unterstützen könnt. Als Goodies winken Überraschungsvideos, Trikots, Tickets, Musikunterricht, Wohnzimmerkonzerte u.v.m.

30.05.2023

Elbkulturfonds 2024 (Bewerbungsfrist: 01.06.23)

Mit 500.000 Euro unterstützt Hamburg im Rahmen des Elbkulturfonds Hamburger Künstler*innen, Gruppen und nicht-kommerzielle Projekte aus allen Bereichen der freien Kunst- und Kulturszene. Es werden Projekte der Sparten Bildende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater, Performance, Video, Fotografie, Kunst im öffentlichen Raum und Design gefördert – gerne auch spartenübergreifend. Ziel ist die Entwicklung und Vernetzung der Freien Szene Hamburgs mit überregionalen und internationalen Projekten und Künstler*innen. Eine fünfköpfige, unabhängige Jury entscheidet über die Vergabe der Fördergelder für 2024. Das Fördervolumen liegt pro Projekt in der Regel bei 50.000 bis 100.000 Euro. Die Behörde für Kultur und Medien begrüßt ausdrücklich Bewerbungen von Künstler*innen mit motorischen, visuellen, auditiven oder kognitiven Einschränkungen sowie Anträge, deren Projekte die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen oder fördern. Projektanträge können ab sofort hier eingereicht werden (Antragsschluss: 01.06.2023). Aktuell ist das digitale Antragsverfahren leider nicht vollständig barrierefrei; bei Bedarf kann per Mail Unterstützung bei der Antragstellung angefordert werden.

24.05.2023

62. Förderrunde Künstler*innenförderung (Bewerbung ab 21.06.)

Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen, Bands und Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour. Derzeit prüft das Team der Initiative Musik noch die 695 eingereichten Projekte der letzten Förderrunde der Künstler*innenförderung, bevor sie von einer Jury – 12 Musiker*innen & Persönlichkeiten aus der Musikwirtschaft – bewertet werden. Mehr als die Hälfte waren übrigens sogenannte Solo-Anträge, also Einreichungen ohne Partnerunternehmen, was zeigt, dass die Neuerung sinnvoll war und auf großen Bedarf stößt. Die Zu- und Absagen zur 61. Förderrunde werden voraussichtlich am 9. Juni 2023 verschickt. Schon jetzt könnt ihr euch aber auf die nächste Antragsphase vorbereiten, die von 21. Juni – 12. Juli 2023 Bewerbungen entgegen nimmt. Die 62. Förderrunde hat eine Projektlaufzeit vom 11. September 2023 – 15. September 2024. Die Initiative Musik bietet dazu telefonische Beratung an.

23.05.2023

„Länger fit durch Musik“ fördert Musikprojekte für Menschen mit Demenz (Bewerbung ab Sommer möglich)

Mit der neu aufgelegten Förderung „Länger fit durch Musik“ verbessern das Bundesseniorenministerium und der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) die Lebensqualität von Menschen mit Demenz und fördern ihre gesellschaftliche Teilhabe. Es richtet sich an Musikensembles, die bereits mit von Demenz betroffenen Personen arbeiten oder in diesen Bereich einsteigen möchten. Das Projekt hat eine Laufzeit von vier Jahren, wird wissenschaftlich begleitet und soll 2026 mit einem Fachkongress abschließen. Benjamin Strasser MdB, Präsident des BMCO: „Musik ist der vielbeschriebene Königsweg zu Menschen mit Demenz. Sie baut Klangbrücken zu Erinnerung, Angehörigen und Betreuerinnen und Betreuern. Musik schafft Möglichkeiten, sich aktiv zu beteiligen, Lebensfreude zu erfahren und ein bereicherndes soziales Umfeld zu erleben. Mit der Förderung der Projekte vor Ort und den begleitenden Qualifizierungs-maßnahmen ermöglicht der Bundesmusikverband musikalisches Engagement gemeinsam mit Menschen mit Demenz und vertritt damit die gesamte Altersstruktur der Amateurmusiklandschaft in Deutschland.“ Das Projekt „Länger fit durch Musik“ ist Teil der Nationalen Demenzstrategie der Bundesregierung. Von Sommer 2023 an können sich Ensembles um eine Förderung von musikalischen Projekten bewerben und erhalten Weiterbildungsangebote zu demenzsensiblem Musizieren. Darüber hinaus soll das Projekt Aufklärungsarbeit leisten und die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung sowie die praktischen Erfahrungen der Ensembles für ein breites Publikum bereitstellen.

27.03.2023

Bayern fördert klimafreundliche Kulturbetriebe (Bewerbung bis 07.05.23)

Bis einschließlich 7. Mai 2023 können sich Kulturschaffende aus Baden-Württemberg beim Innovationsfonds Kunst bewerben. Gefördert werden innovative und außergewöhnliche Kunst- und Kulturprojekte, die neue Wege gehen – beispielsweise in Bezug auf Zielgruppen, Spielorte, Inhalte, Beteiligungsstrategien, Darstellungsformen oder spartenübergreifende Ansätze. Die bedeutendste Neuerung ist in diesem Jahr aber, dass Investionen in einen klimafreundlichen Kulturbetrieb gefördert werden. „Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – und der besonders sichtbare Kunst- und Kulturbereich hat Vorbildcharakter. Dies berücksichtigen wir in der Ausschreibung des Innovationsfonds Kunst 2023: Kulturschaffende, die ein ressourcenschonendes Umsetzungskonzept für ihr Projekt vorlegen, dürfen erstmals bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten für Investitionen im Bereich ,Green Culture‘ ansetzen“, erklärte Staatssekretär Arne Braun. Die Förderhöchstsumme pro Projekt beträgt 50.000 Euro, mindestens aber 10.000 Euro. Die Förderentscheidungen trifft eine unabhängige Jury. Projekte ohne ressourcenschonendes Umsetzungskonzept können keine Investitionskosten geltend machen, haben ansonsten aber die gleichen Chancen auf eine Förderung aus dem Innovationsfonds Kunst.

27.03.2023