Förderfonds Begegnung und Zusammenhalt

Ziel des Förderfonds „Begegnung und Zusammenhalt“ ist es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt mit Hilfe von fantasievollen Begegnungsformaten zu stärken. Im Mittelpunkt stehen öffentliche Orte, an denen sich Menschen im Alltag unkompliziert begegnen können. Gesucht werden zivilgesellschaftliche Organisationen, die den jeweiligen Alltagsort mit klugen und innovativen Ideen in einen ungewohnten Ort für spontane, gezielte, aber auch längerfristige und wiederholte Begegnungen verwandeln und dabei mit den jeweiligen »Ortebetreibern« zusammenarbeiten. Sie erproben, wie sich diese Orte mit leicht zugänglichen Mitmach- und Austauschformaten für Begegnung nutzen lassen. Ausgewählte Begegnungsprojekte werden jeweils mit insgesamt bis zu 70.000 € für Sach- und/oder Personalkosten gefördert.

07.08.2023

Fonds Zero fördert klimaneutrale Produktionen

Mit dem antragsoffenen „Fonds Zero“ will die Kulturstiftung Kultureinrichtungen darin unterstützen, klimaneutrale Produktionsformen und neue Ästhetiken einer ökologischen Nachhaltigkeit zu erproben und gemeinsam zu lernen, wie künstlerische Arbeiten mit geringstmöglicher Klimawirkung realisiert werden können. Die Entwicklung und Umsetzung von künstlerisch innovativen und zugleich klimaneutralen Kunst- und Kulturprojekten in den Jahren 2023 – 2024 soll Kultureinrichtungen und Künstler*innen für ökologisch nachhaltiges Produzieren sensibilisieren und Veränderungen für einen aktiven Klimaschutz erwirken. Damit soll modellhaft ein Beitrag zu einer Neuorientierung in der deutschen Kulturlandschaft geleistet werden, um deren Ausstoß an Treibhausgasen langfristig zu reduzieren. Der „Fonds Zero“ richtet sich an Einrichtungen und Akteur*innen, die mit der Praxis ökologischer Nachhaltigkeit bereits vertraut und zugleich bereit sind, ebenso engagiert wie neugierig an klimafreundlichen Alternativen der kulturellen Produktion mitzuwirken. Die erste Antragsphase ist beendet. Der Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes hat kürzlich aber einer Verlängerung des Programms Zero zugestimmt: In den Jahren 2023 bis 2027 stehen weitere 4 Millionen Euro zur Realisierung von bis zu 20 neuen klimaneutralen Kunst- und Kulturprojekten zur Verfügung. Details zur neuen Antragsrunde werden in Kürze veröffentlicht.

07.08.2023

Projektförderung des Landes Hessen

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst stellt Fördermittel zur Förderung von
Jazzprojekten von Vereinen, Jazzinitiativen und Institutionen, die kontinuierlich, aber nicht
gewinnorientiert arbeiten, zur Verfügung. Einzelne Bands sind nicht antragsberechtigt.
Es können Konzertreihen und Workshops gefördert werden. Es wird eine angemessene finanzielle Beteiligung der Kommunen erwartet. Veranstaltungen ohne Eintritt oder Teilnehmerbeiträge sind nicht förderungswürdig. Den Anträgen ist eine ausführliche Projektbeschreibung mit einer Dokumentation der
vorangegangenen Aktivitäten sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Die Antragsfrist für das Förderjahr 2024 endet am 5. November 2023. Das Projekt sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen, d.h. es sollten noch keine projektbezogenen Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen worden sein. Sollte es zeitlich einmal knapp werden, könnt ihr frühzeitig und vor dem eigentlichen Förderantrag einen Antrag auf Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns stellen. Die Bewerbung muss vollständige Antragsunterlagen (Kosten-Finanzierungsplan und eine detaillierte Projektbeschreibung) enthalten und via Online-Antragsformular eingereicht werden. In diesem Jahr werden aus Kulanz auch Anträge auf dem Postweg und per E-Mail akzeptiert. Ansprechpartner für Rückfragen ist Nicholas Henne, Telefon 0611 32 164204, Mail. Die Kulturberatung Hessen bietet für alle Kulturschaffenden Informationen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfestellungen.

07.08.2023

EMAP: Residenz für Künstler*innen

Europäische Künstler*innen oder Kollektive können sich mit einem Projektvorschlag für eine zweimonatige Residenz im Jahr 2024 bewerben. Zu den wichtigsten Werten der European Media Art Platform (EMAP) gehören Kollaboration und Vernetzung. Deswegen wurde als neues Merkmal des EMAP-Residenzprogramms die Komponente „Zusammenarbeit“ eingeführt. Die ausgewählten Künstler*innen werden für ihr EMAP Projekt mit einer Person ihrer Wahl oder einer Person aus der gastgebenden Einrichtung zusammenarbeiten. Der inhaltliche Schwerpunkt der Residenzen liegt dabei auf den Sparten Digitalkunst, Medienkunst, Robotic Art und Bio Art. EMAP ist eine durch Kreatives Europa KULTUR geförderte Plattform. Bewerbungsschluss: 12.09.2023, 13 Uhr

01.08.2023

Musikfonds: Projektförderung

Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musikbetriebs. Der Musikfonds fördert avantgardistische Musik aller Sparten wie u.a. Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst.

Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 € nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 2.000 € gestellt werden. Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu sechs festgelegten Fristen im Jahr (28.02., 30.04., 30.06., 31.08., 31.10. und 29./30.12.) eingereicht werden. Anträge auf reine Tonträger- oder Videoproduktionen haben wenig Chancen. Ein Mindesthonorar von 250 €pro Künstler*in und Konzert sollte auch bei den Anträgen nicht unterschritten werden. Nächster Antragsschluss: 31.08.2023.

Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 2.001 und max. 50.000 € können zu drei festgelegten Fristen im Jahr (31.01., 31.05. und 30.09.) eingereicht werden. Bei Antragssummen ab 25.000 € ist eine Kofinanzierung zwingend erforderlich. Für die Projektförderung von 2.001-50.000 € muss bis 30.09.2023 ein Antrag vorliegen.

25.07.2023

Förderprogramm „Musik für alle!“

Das Förderprogramm „Musik für alle!“ des Bundesverbandes Chor & Orchester richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren, die in verschiedenen Risikolagen aufwachsen und bisher keinen oder nur geringen Zugang zur Musik haben. Das Förderprogramm soll Teilhabe und Entwicklungsmöglichkeiten in musikalischen Angeboten für alle ermöglichen. Die Risikolage muss nicht für die einzelnen Teilnehmenden nachgewiesen werden. Vielmehr soll das Bündnis im Antrag nachvollziehbar darstellen, wie die Zielgruppe im Sozialraum anhand der drei Risikolagen erreicht werden kann. Es ist möglich und erwünscht, dass auch Kinder und Jugendliche teilnehmen, die nicht von den Risikolagen betroffen sind. Eine Stigmatisierung soll bewusst vermieden werden. Antragsschluss: 1. September 2023

17.07.2023

Kultursommer 2024: „Kompass Europa: Sterne des Südens“

Der Kultursommer fördert Kulturprojekte aller Sparten, die zwischen 1. Mai und 31. Oktober 2023 in Rheinland-Pfalz stattfinden. Jedes Jahr steht unter einem Motto, 2024 lautet es „Kompass Europa: Sterne des Südens“. Nachdem in den letzten Jahren bereits der Norden, Osten und Westen betrachtet wurden, ist der Fokus jetzt auf den Kulturen der Länder Europas südlich von Rheinland-Pfalz. Ein Bezug des Projekts zu diesem Motto ist willkommen, aber das Kultursommer-Team freut sich auch über andere kreative Ideen und steht gerne zur Beratung zur Verfügung. Insbesondere neue Konzepte mit einem Zuschussbedarf über 5.000 € sollten spätestens im September 2023 vorgestellt werden. Einsendeschluss: 31. Oktober 2023

17.07.2023

Ideeninitiative Kulturelle Vielfalt mit Musik

Die Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung unterstützt mit ihrer bundesweiten, jährlichen „Ideeninitiative Kulturelle Vielfalt mit Musik“ die Entwicklung und Umsetzung neuer Projektideen. Dafür stellt sie Fördermittel in Höhe von insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung. Ab Juni 2023 startet der Bewerbungszeitraum für kreative Projektideen, die das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener kultureller Herkunft fördert. Gefördert werden Projektideen von Bildungseinrichtungen, Vereinen und individuellen Akteur*innen mit gemeinnützigen Partnern gleichermaßen. Ebenso werden digitale Projekte gesucht, die sich für ein Miteinander der Kulturen einsetzen. Bewerbungsfrist: 1. November 2023

19.06.2023

Innovationsfonds Soziokultur von ImPuls Brandenburg

Der ImPuls Brandenburg e.V. vergibt jährlich – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel aus dem MWFK Brandenburg – Mittel zur Förderung von zeitlich befristeten und modellhaften Projekten aus dem Praxisfeld Soziokultur, die im Land Brandenburg realisiert werden. Gesucht werden Projekte mit Labor-Charakter, die die soziokulturelle Praxis mithilfe künstlerischer Mittel neu denken und ergebnisoffene Prozesse ermöglichen. Es sollen neue Entwicklungen enstehen, weshalb ein transparenter Umgang mit Fehlern auch gewünscht ist. Das Fördervolumen des „Innovationsfonds Soziokultur“ für das Jahr 2023 beträgt 40.000 €. Für die Antragsstellung wurde eine Fristverlängerung bis zum Freitag, den 30.06.2023 gesetzt. Voraussetzungen: Die Mehrzahl der Projektbeteiligten lebt (Erstwohnsitz) und arbeitet im Land Brandenburg bzw. der Brandenburg-Bezug ist durch den Sitz des/der Antragsteller*in gegeben. Förderwürdig sind grundsätzlich Honorar- und Sachkosten. Förderberechtigt sind nur die Antragsteller*innen, die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen können. Fragen beantwortet Lucija Gudlin per Mail.

07.06.2023

Jetzt via Crowdfunding unterstützen: Kerstin Haberechts „Mainz 04“

Das Saxophonquartett Mainz 04 von Kerstin Haberecht veröffentlicht am 25.8. seine Debütplatte „Faces“ bei Double Moon Records. Um die Produktion und Promotion sowie Vorbereitung und Durchführung der Releasetournee finanzieren zu können, haben die vier eine Crowdfunding-Kampagne gestartet, die ihr noch bis 02.07. unterstützen könnt. Als Goodies winken Überraschungsvideos, Trikots, Tickets, Musikunterricht, Wohnzimmerkonzerte u.v.m.

30.05.2023

Elbkulturfonds 2024 (Bewerbungsfrist: 01.06.23)

Mit 500.000 Euro unterstützt Hamburg im Rahmen des Elbkulturfonds Hamburger Künstler*innen, Gruppen und nicht-kommerzielle Projekte aus allen Bereichen der freien Kunst- und Kulturszene. Es werden Projekte der Sparten Bildende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater, Performance, Video, Fotografie, Kunst im öffentlichen Raum und Design gefördert – gerne auch spartenübergreifend. Ziel ist die Entwicklung und Vernetzung der Freien Szene Hamburgs mit überregionalen und internationalen Projekten und Künstler*innen. Eine fünfköpfige, unabhängige Jury entscheidet über die Vergabe der Fördergelder für 2024. Das Fördervolumen liegt pro Projekt in der Regel bei 50.000 bis 100.000 Euro. Die Behörde für Kultur und Medien begrüßt ausdrücklich Bewerbungen von Künstler*innen mit motorischen, visuellen, auditiven oder kognitiven Einschränkungen sowie Anträge, deren Projekte die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen oder fördern. Projektanträge können ab sofort hier eingereicht werden (Antragsschluss: 01.06.2023). Aktuell ist das digitale Antragsverfahren leider nicht vollständig barrierefrei; bei Bedarf kann per Mail Unterstützung bei der Antragstellung angefordert werden.

24.05.2023

62. Förderrunde Künstler*innenförderung (Bewerbung ab 21.06.)

Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen, Bands und Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour. Derzeit prüft das Team der Initiative Musik noch die 695 eingereichten Projekte der letzten Förderrunde der Künstler*innenförderung, bevor sie von einer Jury – 12 Musiker*innen & Persönlichkeiten aus der Musikwirtschaft – bewertet werden. Mehr als die Hälfte waren übrigens sogenannte Solo-Anträge, also Einreichungen ohne Partnerunternehmen, was zeigt, dass die Neuerung sinnvoll war und auf großen Bedarf stößt. Die Zu- und Absagen zur 61. Förderrunde werden voraussichtlich am 9. Juni 2023 verschickt. Schon jetzt könnt ihr euch aber auf die nächste Antragsphase vorbereiten, die von 21. Juni – 12. Juli 2023 Bewerbungen entgegen nimmt. Die 62. Förderrunde hat eine Projektlaufzeit vom 11. September 2023 – 15. September 2024. Die Initiative Musik bietet dazu telefonische Beratung an.

23.05.2023