Popbüro schreibt Pop-Stipendium aus (ab 14.10.)

Das Popbüro Region Stuttgart hat wieder Produktionsstipendien in Höhe von jeweils 5.000 Euro ausgeschrieben! Mit den Popstipendien sollen aus allen Genres der Popmusik anspruchsvolle und aufwändige Musikproduktionen, die zur Veröffentlichung (in analogen, digitalen oder auch Video-Formaten)
gedacht sind, gefördert werden. Auch die Produktion eines Musikvideos kann gefördert werden. Die Ausschreibung richtet sich vorwiegend an noch nicht etablierte Künstler*innen im Bereich der Popmusik. Sie müssen ihren Hauptwohnsitz sowie ihren Arbeitsschwerpunkt in der Region Stuttgart haben (mehr dazu hier). Neben den neun Stipendien gibt es vier lobende Erwähnungen, die mit 2.000 Euro dotiert sind. Die Teilnahmebedingungen findet ihr hier. Bewerbungsschluss: 15.12.2024

28.10.2024

Fonds Soziokultur: Allgemeine Projektförderung und U25

Eine Musikvideo-Produktion für Jugendliche mit Flucht-, Migrations- und/oder Rassismuserfahrung, ein Projekt, das Menschen mit Behinderung in künstlerische Leitungspositionen bringt, ein inklusives Rock-Musical mit Kindern aus einem Brennpunktquartier – das sind Projekte, die bereits mit der Allgemeinen Projektförderung des Fonds Soziokultur gefördert wurden. Mit dem Förderprogramm werden Projekte unterstützt, die Modellcharakter haben und beispielhaft stehen für die soziokulturelle Arbeit. Ab sofort können wieder Förderanträge beim Fonds Soziokultur gestellt werden. Es können zwischen 5.000 und 30.000 Euro beantragt werden, die allerdings nicht mehr als 80% des Gesamtbudgets ausmachen dürfen. Details könnt ihr beim nächsten Online Info-Termin am 18.10.2024 erfahren.
Auch auf die U25 Mikroprojektförderung für junge Kultur-Initiativen kann man sich aktuell noch bewerben. Die Mikroprojektförderung richtet sich an engagierte Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die eigene, zeitlich befristete Projekte mit Innovationscharakter durchführen möchten (die Altersgrenze gilt für die Projektleiter*innen, nicht für die Teilnehmer*innen/Zielgruppe). Interessierte können sich am 15. und 21.10. online bei Infocalls informieren. Eine Übersicht der bereits geförderten Projekte findet ihr hier. Die Antragsfrist endet jeweils am 02.11.2024
14.10.2024

Künstler*innenförderung der Initiative Musik (Deadline: 09.10.)

Bis 09.10.2024 (12 Uhr mittags) könnt ihr wieder Anträge für konkrete Musikprojekte im Rahmen der Künstler*innenförderung einreichen. Die Förderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen, Bands und Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion, Marketing und Touren. Die Projekte müssen zwischen 09.12.2024 – 09.12.2025 stattfinden.

25.09.2024

„Künste öffnen Welten“: Stärkung von Teilhabe und Bildungschancen

Es können wieder Anträge im Rahmen von „Künste öffnen Welten“ gestellt werden. Gefördert werden Projekte, die von Kultur-, Jugend- und/oder Bildungsträgern gemeinsam umgesetzt werden. Ermöglicht werden Projekte, die die Teilhabe- und Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen stärken und ihre Lebenswelt ins Zentrum rücken. Ziel ist, insbesondere junge Menschen zu erreichen, die benachteiligt und/oder diskriminiert werden. Gemeinsam durch ein Bündnis umgesetzt, sollen die geförderten Projekte auch die Vernetzung, das Engagement und die Begegnung im Sozialraum unterstützen. Bewerbungsschluss: 12.September 2024

04.09.2024

„Durchstarten 2024!“ vergibt Förderung an Nachwuchskünstler*innen aus Bonn

Das Kulturamt Bonn startet erneut das Förderprogramm „Durchstarten 2024!“ für aufstrebende Musiker*innen und Bands. Ziel ist die Unterstützung der lokalen Musikszene mit bis zu 2500 Euro für die professionelle Produktion einer EP aus dem gesamten Bereich der Popularmusik. Interessierte Musiker*innen aus Bonn, die vorwiegend eigene Songs präsentieren, noch nicht mehr als zwei EPs oder Alben veröffentlicht und bereits Konzerterfahrung gesammelt haben, können sich bis 01.09.2024 bewerben. Eine Altersbegrenzung ist nicht bekannt.

27.08.2024

Projektförderung der Hamburgischen Kulturstiftung

Ab sofort sind neue Förderanträge für freischaffende Nachwuchskünstler*innen und für Kinder- und Jugendkulturprojekte der freien Szene möglich! Die Projektförderung gliedert sich in die Bereiche „Junge Kunst und Kultur“ und „Kinder- und Jugendkultur“.Unterstützt werden Projekte freischaffender Künstler*innen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film, Fotografie und Interdisziplinär sowie Kinder- und Jugendkulturprojekte der freien Szene. Im Fokus stehen dabei experimentelle und innovative Ansätze. Die Projekte sollten in Hamburg erarbeitet und präsentiert werden. Künstler*innen und Kulturschaffende können sich zu drei Fristen im Jahr um eine Förderung ihrer Projekte – in Höhe von max. 15.000 Euro – bewerben, der nächste Bewerbungsschluss ist am 15.09.2024.

27.08.2024

„Stop Over“-Künstler*innen-Residenzen Berlin: jetzt bewerben

Für die dritte Ausgabe des Programms „Stop Over“ für das geplante „House of Jazz Berlin – Zentrum für Jazz und improvisierte Musik“ im Januar 2025 ist eine spannende Künstler*innen-Residenz geplant. Musiker*innen aus Jazz, Improvisierter Musik sowie aus Schnittmengen mit anderen Bereichen aktueller Musik sind eingeladen, sich bis 19.09.2024 für ein Residenzprogramm zu bewerben. Unterstützt werden internationale Kollaborationsprojekte. Ziel ist die Entwicklung und Präsentation neuer Werke mit internationalen Kolleg*innen, die im Rahmen der Residenz realisiert werden. Der*die Antragsteller*in muss den Wohnsitz in Deutschland haben und mindestens 5 Jahre professionell arbeiten bzw. vor 1999 geboren sein, mindestens eine*r der Ensemblemitglieder muss einen Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben (Teilnahmebedingungen). Die Residenz findet vom 14–19. Januar 2025 in Berlin statt und umfasst 4 Probetage und ein abschließendes Konzert. Die Residenz ist mit 2000 Euro pro teilnehmende Person dotiert. Den Ensembles werden Proberäume sowie Unterkunft und Reisekosten gestellt. Die erarbeiteten Werke werden am 18. und 19. Januar 2025  im Konzerthaus Berlin präsentiert.Ensemblemitglied. Den teilnehmenden Musiker/-innen werden zudem Probenräume, Unterkunft und Reisekosten gestellt. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass auch fehlende Kinderbetreuung für Elternteile kein Hindernis zur Teilnahme sein sollte. Nach Absprache können anfallende Betreuungs- und Reisekosten übernommen werden.

Mit „Stop Over“ sollen exemplarisch Aufgaben eines geplanten internationalen Zentrums für Jazz und improvisierte Musik in Berlin geprobt werden. Dieses Zentrum und die Vorbereitung darauf sind ein gemeinsames Projekt der Deutschen Jazzunion, der IG Jazz Berlin und des Trompeters Till Brönner.

27.08.2024

Neue Antragsphasen bei den Förderprogrammen der Initiative Musik

Mit der Infrastrukturförderung unterstützt die Initiative Musik Projekte, die nachhaltige Rahmenbedingungen in der Musiklandschaft schaffen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland. Im Fokus stehen zudem Aufbau und Stärkung von regionalen Fördereinrichtungen für die Popularmusik in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen. Passt dein Projekt dazu und ist für das erste Quartal (01.01. – 30.04.2025) geplant? Von 09.09. – 30.09.2024 gibt es die nächste Möglichkeit zur Antragstellung, für die es auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt. Am 11.09. um 14 Uhr bietet die Initiative aber auch einen Infocall an, in dem Details zum Förderprogramm, die Programmbeschreibung sowie das Antragstool erklärt werden und ihr eure Fragen zum Programm stellen könnt. Hier geht es zur Anmeldung.

Auch für Artists gibt es bald eine neue Chance auf finanzielle Unterstützung: Vom 18.09. – 09.10.2024 können wieder Anträge für konkrete Musikprojekte im Rahmen der Künstler*innenförderung eingereicht werden. Die Förderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen, Bands und Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion, Marketing und Touren.

19.08.2024

Neue Programme der Kulturstiftung des Bundes

Der Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes unter Vorsitz von Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat drei neue Programme bewilligt, die auf ganz unterschiedliche Weise die Herausforderungen adressieren, mit denen sich Kultureinrichtungen in den kommenden Jahren auseinandersetzen müssen. Kunst- und Kulturvereine, soziokulturelle Zentren, Theater oder Bibliotheken sind in Zeiten zunehmender Polarisierung wichtige Begegnungsorte innerhalb einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft. Um diese Angebote in ihrer Vielfalt langfristig zu unterstützen und zu stärken, stellt die Kulturstiftung des Bundes von 2024 bis 2031 bis zu 7,5 Millionen Euro für das Modellprogramm „Lokal – Programm für Kultur und Engagement“ zur Verfügung. Es ermöglicht engagierten Kulturakteur*innen in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohner*innen, sich neue Partner zu suchen, wie etwa Sportvereine, Schulen und Kitas, die freiwillige Feuerwehr oder ortsansässige Firmen. Mit ihnen sollen sie in künstlerischen Projekten dauerhaft zusammenarbeiten.
Mit dem Programm „Kunst und KI“ (AT) fördert die Kulturstiftung des Bundes die Entwicklung und Umsetzung von mindestens zehn Exzellenzprojekten. Der antragsoffene Fonds richtet sich an gegenwartsorientierte Kulturinstitutionen und frei produzierende Künstlergruppen aller Sparten (nicht an Einzelkünstler*innen). Neben dem Fonds umfasst das Programm Werkstätten, Akademien und Präsentationen, in denen sie ihr Wissen mit Interessierten innerhalb und außerhalb des Programms teilen. Für das Programm stehen in den Jahren 2024 bis voraussichtlich 2028 bis zu 3,68 Mio. Euro zur Verfügung.
Anträge für alle Programme sind möglich, sobald die Fördergrundsätze mit den Antragsvoraussetzungen im Herbst 2024 veröffentlicht wurden.

29.07.2024

Kultursommer Rheinland-Pfalz 2025 fördert nicht-kommerzielle Kulturprojekte

Der Kultursommer-Rheinland-Pfalz fördert im Rahmen des Programms „Kultur vor Ort“ nichtkommerzielle Kulturprojekte aller Kultursparten: Gastspiel-Festivals, thematisch verbundene Veranstaltungsreihen, aber auch Produktionen oder Inszenierungen, die im zeitlichen Rahmen des Kultursommers (1. Mai – 31. Oktober) in Rheinland-Pfalz stattfinden. Projekte mit Bezug zum aktuellen Kultursommer-Motto, innovative Projekte, Projekte der jungen Kulturszene und Vorhaben mit einem besonderen Bezug zu Rheinland-Pfalz werden bevorzugt gefördert. Meist handelt es sich um Festbetragsförderungen. Die maximale Zuschusshöhe beträgt im Rahmen des Förderprogramms „Kultur vor Ort“ 5.000,00 €, in Ausnahmefällen kann nach vorheriger Absprache eine höhere Summe beantragt werden. Der beantragte Zuschuss sollte in der Regel ein Drittel der Gesamtkosten betragen. Projektanträge müssen jährlich neu gestellt werden. Antragsschluss ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres.

29.07.2024

Kulturstiftung des Bundes unterstützt große Projekte mit „Allgemeiner Projektförderung“

Im Bereich „Allgemeine Projektförderung“ können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind jedoch große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können. Die Antragssumme muss mindestens 50.000 € betragen und die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen. Der Einsendeschluss ist der 31. Juli 2024. Die nächste Jurysitzung findet im Herbst 2024 statt.
28.06.2024

Amateo Award 2024: Kulturprojekte mit Vorbildcharakter gesucht

Das europäische Netzwerk für Kulturteilhabe Amateo, dem kubia angehört, hat den Amateo Award 2024 ausgeschrieben. Egal ob Tanz, Musik, Theater, Street Art oder ein anderer Kulturbereich: Alle partizipatorischen Kunstprojekte von Amateurgruppen aus ganz Europa sind zur Teilnahme eingeladen. Der Amateo Award 2024 bietetet Projekten und Gruppen die Chance, sich einem internationalen Publikum vorzustellen und Kontakte zu anderen Teilnehmenden, politischen Entscheidungsträger*innen und Geldgeber*innen aus ganz Europa zu knüpfen. Die Preisträger*innen gewinnen eine Reise zur Amateo-Konferenz im November 2024 in Prag. Der Amateo Award feiert die Kreativität der Menschen und zeigt die vielfältigen Ausdrucksformen der partizipativen Künste in ganz Europa. Das Ziel ist, die Potenziale und Wirkungen der partizipativen Künste und des kulturellen Engagements für ein demokratisches, vielfältiges und integratives Europa hervorzuheben. Bewerbungsfrist: 01. Juli 2024

30.05.2024