Nächste Runde im Amateurmusikfonds
Mit der Einrichtung eines Amateurmusikfonds in Höhe von 5 Millionen Euro hat der Deutsche Bundestag im November 2022 eine neue Fördermöglichkeit für Chöre, Orchester, Bands und viele weitere Akteur*innen aus dem Bereich der Amateurmusik geschaffen. Am 2. Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag nach seinen Beratungen zum Haushalt 2024 den Amateurmusikfonds in Höhe von 4,6 Mio. Euro bestätigt. Der Amateurmusikfonds geht damit in die nächste Runde. Er soll die Strukturen der Amateurmusik nach der Corona-Pandemie in der Fläche sichern und Musikensembles dabei unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen. Er soll herausgehobene künstlerische Projekte fördern und die Lebendigkeit der musikalischen Breitenkultur in Deutschland erhalten. Ab sofort können sich Chöre, Orchester, Musikvereine und Verbände wieder für besondere künstlerische und zukunftsweisende Projekte im Amateuermusikfonds bewerben. Zudem wird in der neuen Runde auch die Durchführung einer Zukunftswerkstatt gefördert. Zur Antragstellung gibt es ein Online-Frageforum an folgenden Terminen: 23. Mai / 29. Mai / 10. Juni – jeweils 18-20 Uhr. Bewerbungsfrist: 15. Juni 2024
Förderprogramm „Musik für alle“
„Musik für alle!“ muss Wirklichkeit werden! Jedem Kind und jedem/jeder* Jugendlichen soll die Möglichkeit zum gemeinsamen Singen, Musizieren und kreativen Ausdruck gegeben sein. Unabhängig von Herkunft und sozialer Verortung finden selbstbewusste und kreative Heranwachsende ihre Stimme in der Gesellschaft. Der Bundesmusikverband Chor und Orchester e. V. fördert daher neue, außerschulische Musikprojekte in Zusammenarbeit mit 2 Bündnispartnern für Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren mit bisher erschwertem Zugang zur Musik (in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen). Anträge können ab sofort hier bis zum 1. September 2024 (mit Projektstart ab dem 01. Januar 2025) gestellt werden. Interessierte können sich beim Projektbüro beraten lassen.
Skubi.Digital: Informationsveranstaltung über Fördermöglichkeiten im Bereich der Kulturellen Bildung
Die Servicestelle Kulturelle Bildung Rheinland-Pfalz lädt auch in diesem Jahr wieder zur Informationsveranstaltung über Fördermöglichkeiten im Bereich der Kulturellen Bildung in Rheinland-Pfalz ein. Die Informationsveranstaltung findet am 05.06.2024 von 14:00 -16:00 Uhr, digital via Zoom statt. Eine Anmeldung ist erforderlich. Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2013 außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die wenig Zugang dazu haben. In lokalen Bündnissen können Angebote der kulturellen Bildung mit einer 100% Förderung umgesetzt werden. Es wird darüber informiert, wie ihr an diesem besonderen Förderprogramm teilnehmen könnt, ihr hört von spannenden Praxisbeispielen und werdet zur möglichen Bündnisbildung beraten. Einmal im Jahr haben die Akteur*innen der Kulturellen Bildung in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit sich mit Projektvorschlägen um die Aufnahme in die Künstler*innendatenbank des Landesprogramms „Jedem Kind seine Kunst“ zu bewerben. Zur neuen Bewerbungsphase mit Stichtag am 12. Juli 2024 werdet ihr informiert und bekommt Ratschläge zur Entwicklung einer überzeugenden Projektidee. Anmeldungen werden bis zum 04.06.2024 per Mail erbeten. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Musikstadtfonds zur Förderung der Freien Musikszene Hamburgs
Um die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, stellen Senat und Bürgerschaft jährlich Mittel in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr bereit. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In der Jury sind die Bereiche Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop, und Jazz vertreten. Bewerbungsschluss: 15.06.2024
Elbkulturfonds für Projekte ab 50.000 Euro
Internationaler Koproduktionen-Fonds des Goethe-Instituts
Ihr wolltet schon immer eine internationale Koproduktion mit anderen Artists im Ausland verwirklichen, aber hattet nicht die Eigenmittel dazu? Mit dem Fonds werden Künstler*innen, sowie Ensembles und Initiativen aus den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance gefördert. Das Ziel ist es, kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch anzustoßen, die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen zu unterstützen und neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit zu erproben. Der Projektantrag muss mindestens drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden. Für Fragen zur Antragstellung findet am 10. Juli 2024 von 10 bis 11 Uhr sowie am 12. Juli 2024 von 17 bis 18 Uhr (CET) ein Online-Tutorial statt. Interessierte Künstler*innen und Kulturschaffenden können sich mit einer Mail anmelden. Bewerbungsschluss: 01.09.2024
Projektförderung durch den Internationalen Koproduktionsfonds
Der Internationale Koproduktionsfonds des Goethe-Instituts fördert Kulturprojekte, die von partnerschaftlicher und dialogischer Zusammenarbeit getragen werden. Gefördert werden professionell arbeitende Künstler*innen sowie Ensembles und Initiativen aus den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um eine internationale Koproduktion zu verwirklichen. Bewerber*innen können sowohl aus Deutschland, als auch aus dem Ausland kommen, wobei Beteiligte aus Entwicklungs- und Transformationsländern explizit angesprochen sind. Die im Rahmen des Projekts entstandene Produktion muss mindestens einmal außerhalb Deutschlands aufgeführt werden. Neu im Bewerbungsprozess ist, dass für das Jahr 2024 Anträge auch unterjährig gestellt werden können. Die Bewerbungsfrist endet am 1. September 2024.
The Power Of The Arts fördert Kulturprojekte von Initiativen
The Power of the Arts unterstützt Initiativen und Institutionen, die sich mit Hilfe der Kultur für eine offene Gesellschaft einsetzen. Die Initiative der Philip Morris GmbH zeichnet seit 2017 jährlich Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt 200.000 Euro aus, die sich mittels der Kultur für soziale und kulturelle Gleichberechtigung einsetzen und Barrieren abbauen, um die Verständigung aller Menschen zu fördern. Mit der Fördersumme unterstützt The Power of the Arts berufliche und gesellschaftliche Teilhabe sowie Bildungsmöglichkeiten und stärkt wirtschaftliche Chancen in Deutschland. Angesprochen sind Projekte und Initiativen aus den Sparten Musik, Theater, Kunst, Tanz, Literatur, Architektur, Film und angewandte Künste.Eine unabhängige Jury, bestehend aus Personen aus dem Kunst- und Kulturumfeld und der Wissenschaft, wählt die Projekte aus. Alle Preisträgerprojekte des jeweiligen Ausschreibungsjahres werden im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung in Berlin geehrt. Vom 20.04.-30.06. können sich gemeinnützige Initiativen bewerben.
64. Künstler*innenförderung Initiative Musik fördert 122 Musikprojekte
Hinter jeder Runde der Künstler*innenförderung stehen Visionen, Träume und Ambitionen zahlreicher Musiker*innen. Mit insgesamt 122 Zusagen und einem Fördervolumen von 1,2 Mio. Euro hilft die Initiative Musik in der 64. Runde des Förderprogramms, diese in die Realität umzusetzen. Die Förderung zielt darauf ab, aufstrebenden Künstler*innen den nächsten Schritt ihrer Professionalisierung zu ermöglichen. Viele Musiker*innen nutzen die Förderung, um ein neues Album aufzunehmen und ordentlich zu bewerben: aus Hessen bekommen z.B. Julie Kuhl und das umtriebige Duo ELL die Förderung für eine Albumproduktion plus PR & Marketing. Das Ensemble Été Large um Luise Volkmann (Foto), Kat Kit (beide NRW), das Eva Klesse Quartett (Sachsen) und die LIUN & The Science Fiction Band / Orchestra können sich ebenfalls entspannt ans Werk begeben. Potsa Lotsa ist das Leib-und-Magen-Projekt der Berliner Saxophonistin Silke Eberhard, das seit 2017 als Großformation Potsa Lotsa XL in Erscheinung tritt und sich jetzt ebenfalls über eine Rundum-Förderung für ein neues Album freuen kann. Magdalena Ganter aus Baden-Württemberg kann mit der Förderung ihr neues Album „Transit“, das im Herbst erscheint, mit einem größeren Budget bewerben. Rebecca Trescher stockt ihr PR-Budget für das neue Album „Character Pieces“ (VÖ: 03.05.) auf, das sie mit ihrem Tentet veröffentlicht. Wer sonst noch „gewonnen“ hat, seht ihr hier. Aktuell können Anträge für die 65. Förderrunde gestellt werden, die Frist endet am 10.04.2024, 12 Uhr (mittags).
create music: Förderung von Musiker*innen & Veranstalter*innen aus NRW
Ihr plant ein Projekt, was euch als Band weiterbringt? Ihr wollt ins Studio gehen, ein Video drehen oder noch etwas ganz anderes machen? Dann könnt ihr euch bei create music für eine Förderung eures Vorhabens bewerben. Mehrmals im Jahr werden kleine finanzielle Zuschüsse in Höhe von bis zu 500 Euro direkt an einzelne Bands und Solomusiker*innen aus NRW vergeben. Nächste Antragsfristen: 01. April 2024 / 01. August 2024. Weitere Infos zu den Kriterien und dem Förderverfahren findet ihr hier.
Wenn ihr ein Projekt plant, dass das Netzwerk in eurer Nähe stärkt, jungen Bands und Musiker*innen eine Plattform bietet oder die Popmusikszene(n) in eurer Stadt ankurbelt, dann könnt ihr bei create music ebenfalls einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen. Im Projektförderprogramm werden Projekte mit bis zu 5.000 € gefördert. Nächste Antragsfristen: 01. April 2024 / 01. August 2024. Infos zu den Kriterien und dem Förderverfahren findet Ihr hier.
Beim Förderprogramm werden alle Arten von populärer Musik – außer Jazz & Chormusik – gefördert. create music NRW steht unter Trägerschaft des Landesmusikrat NRW und wird in enger Kooperation mit der Landesmusikakademie NRW in Heek durchgeführt.
Freundinnen & Freunde der Heinrich-Böll Stiftung fördern Projekte
Die Freundinnen und Freunde fördern mit ihren Mitgliedsbeiträgen Kunst-, Kultur- und Bildungsprojekte zu den Themen Klima/Umwelt, Frauen, Partizipation und Menschenrechte. Erwartet wird, dass die Projekte eine Strahlkraft in die Gesellschaft entfalten. Die maximale Fördersumme beträgt 1.500 €. Die Antragskommission entscheidet über die Förderungen jeweils zeitnah nach den Stichtagen 31. März und 30. September. Es werden keine universitären oder Forschungsprojekte sowie keine Druckkosten für Publikationen, keine Schnitt- und Fertigstellungskosten für Filmproduktionen gewährt.
Community-Projekt „Eine Straße geht ins Konzert“ in Frankfurt