NRW-Förderprogramm „Kultur und Weiterbildung“ geht in die zweite Runde
Weiterbildungseinrichtungen sind in Nordrhein-Westfalen wichtige Anbieter der Kulturellen Bildung, insbesondere im ländlichen Raum. Um sie bei der Entwicklung und Umsetzung von Kunst- und Kulturprojekten zu unterstützen, hat die Landesregierung das Programm „Kultur und Weiterbildung“ gestartet. Volkshochschulen und nach dem Weiterbildungsgesetz NRW (WbG) anerkannte Weiterbildungseinrichtungen in anderer Trägerschaft können sich noch bis zum 26. Juni um Förderung bewerben. Gefördert werden Projekte, die vor allem die Altersgruppe zwischen 18 und 27 Jahren ansprechen, kreative Fähigkeiten stärken und in enger Zusammenarbeit mit professionellen Künstler*innen und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen realisiert werden. Die Ausschreibung ist bewusst themenoffen gestaltet und bezieht alle Kunstsparten mit ein – ob Film, Theater, Tanz, Musik, Literatur oder bildende Kunst. Pro Projekt stehen bis zu 15.000 Euro zur Verfügung. In einer ersten Ausschreibungsrunde im vergangenen Jahr sind bereits 26 Projekte zur Förderung ausgewählt worden.
„Close Distance“ fördert neue Formate in der Schweiz
Über die Ausschreibung „Close Distance“ sucht Pro Helvetia seit Anfang April neue Kunstformate, die in Covid-19-Zeiten innovativ mit Mobilitätseinschränkung umgehen und mit neuen Strategien Distanzen überwinden. Die ersten Projekte wurden ausgewählt und kommen aus künstlerischen Disziplinen, die Pro Helvetia fördert. „In kurzer Zeit sind bei uns schon zahlreiche Projekte eingereicht worden. Der Ideenreichtum der Eingaben aus den unterschiedlichsten Kunstsparten und Sprachregionen der Schweiz hat uns beeindruckt und sehr gefreut“, sagt Seraina Rohrer, Leiterin des Bereichs Innovation & Gesellschaft bei Pro Helvetia. Die Stiftung digitale und analoge Projekte mit maximal 50000 Franken. Gesucht werden neue Formate, „die auch über die Corona-Krise hinaus Bestand haben und physische Mobilität nicht mehr zur zwingenden Voraussetzung von Kulturproduktion und -rezeption machen“, heißt es in der Ausschreibung.
Ad-hoc-Programm „Inter-Aktion“ will freie Kultureinrichtungen während Coronakrise unterstützen
Der Fonds Soziokultur e.V. stellt sich der Corona-Krise mit einem Adhoc-Programm. „Inter-Aktion“ will insbesondere Orte der Kultur- und Medienarbeit, soziokulturelle Zentren, Jugendkunstschulen und Einrichtungen der Kulturellen Bildung in freier Trägerschaft ansprechen, die Konzepte und Prototypen von Angeboten in besonderen Zeiten entwickeln und testen möchten. Gerade diese Einrichtungen stecken wegen der Corona-Krise in großen Schwierigkeiten.
Wie können Programme, Workshops, Kunst-Aktionen und Fortbildungen der Einrichtungen aussehen, die die gegenwärtige Arbeit „auf Abstand“ qualifizieren? Wie können wir unsere Mitarbeit*innen fortbilden oder Teilnehmende einbinden, um auf digitalen Plattformen oder auf ungewöhnlichen analogen Wegen soziokulturelle Akteur*innen zu sein? Welche Möglichkeiten der Interaktion und der soziokulturellen Beteiligung gibt es ohne persönlichen Austausch? Welche Wege des Storytellings und des Sammelns von Geschichten gibt es noch?
Der Fonds Soziokultur e.V. stellt für „Inter-Aktion“ in einem beschleunigten Antragsverfahren 250.000.- € zur Verfügung. Gemeinnützige Einrichtungen in freier Trägerschaft können sich bis 2. Mai 2020 bewerben.
Neues Programm „Denkzeit“ unterstützt sächsische Künstler*innen
Unter dem Titel »Denkzeit« können sächsische Künstlerinnen und Künstler seit dem 23. April 2020 bei der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Stipendien in Höhe von je 2.000 Euro beantragen. Das Programm soll sie darin ermutigen, auch in Zeiten von Ausgangsbeschränkungen und Veranstaltungsverboten an ihrer künstlerischen Arbeit festzuhalten und individuelle Handlungsansätze für den Umgang mit der Corona-Krise zu entwickeln. Für die Umsetzung des Programms hat der Sächsische Landtag zwei Millionen Euro bewilligt. Die Stipendien werden in Form einer einmaligen Zuwendung für die Dauer von zwei Monaten gewährt. Es sollen sächsische Künstler*innen aus den Sparten Darstellende und Bildende Kunst, Musik, Literatur und Film von der Förderung profitieren. Beantragt werden können die Stipendien ausschließlich über ein Online-Formular auf der Webseite der Kulturstiftung. Ein einfaches Antragsverfahren wird dafür sorgen, dass die Mittel zügig an die Antragsteller*innen ausgereicht werden können. Das Stipendium ist offen für unterschiedliche Ansätze und Formate. So können beispielsweise Recherche- und Konzeptarbeiten oder Ideen der künstlerischen Reflexion der Krise ebenso Gegenstand des Stipendiums sein wie das Ausloten digitaler Interaktionstechniken, die Erprobung von Veranstaltungsformaten im virtuellen Raum oder die Restrukturierung von Arbeitsprozessen. Eine kurze Skizzierung des Vorhabens ist ausreichend. Weitere Details zur Antragsstellung finden sich hier. Fragen zum Programm beantworten die Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter der Kulturstiftung unter ed.sf1775372298dk@ti1775372298ezkne1775372298d1775372298 sowie der Telefonnummer 0351-88480-33.
Digitaler Werkzeugkasten für Kulturfördervereine online
Der „Digitale Werkzeugkasten für Kulturfördervereine“ stellt den Engagierten in rund 16.800 Kulturfördervereinen digitale Anwendungen zur Verfügung, die ihnen die Arbeit erleichtern und helfen, der Kultur in den ländlichen Räumen zu helfen – während und nach Corona. Ob Videokonferenz, Telefonmeeting, die Versendung von Einladungen oder die Vorstellung der geförderten Kultureinrichtung und eigener Angebote im Netz – auf der Website www.werkzeugkasten.kulturfoerdervereine.eu werden praxisnahe Programme vorgestellt, die Kulturfördervereinen ihre Arbeit erleichtern. Wichtigste Auswahlkriterien für die digitalen Anwendungen: Sie sollen schnell einsatzbereit und bestenfalls kostenfrei sein. Zusammengestellt und getestet wurden die Programme im Rahmen des generationsübergreifen-den Projekts „Digitaler Werkzeugkasten für Kulturfördervereine“, das der DAKU Dachverband der Kulturfördervereine in Deutschland e. V. mit Unterstützung weiterer Einrichtungen im letzten Jahr ins Leben gerufen hat. Der erste Testlauf findet bereits seit Sommer 2019 statt: Mitglieder aus neun Kulturfördervereinen in Mecklenburg erarbeiten gemeinsam mit 16 Jugendlichen digitale Anwendungen für die Vereinsarbeit. Geschult und begleitet von einem Coach werden bei persönlichen Treffen gemeinsam passende Werkzeuge erprobt und Videos über das Engagement der Vereine für ihre Kulturinstitution produziert. Die ersten Videos ebenso wie ein Überblick über die Erfahrungen und Projektbeteiligten bei den in ländlichen Räumen angesiedelten Pilotprojekt sind auf der Projektwebsite veröffentlicht. Aktuell startet die Initiative auch in Rheinland-Pfalz.
Förderung für kleine Hamburger Musiklabels
Die Rahmenbedingungen für Musiklabels haben sich in den vergangenen Jahren verschlechtert. Die Existenz insbesondere kleiner Musiklabels, die in der Regel nur wenige Künstler*innen begleiten, ist zunehmend bedroht. Dem will die Stadt Hamburg erneut entgegentreten und gibt ihnen die Möglichkeit, sich für ein Förderprogramm zu bewerben. Das im engen Dialog mit der Branche im Jahr 2010 entwickelte Förderprogramm dient dazu, bestehende Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen, sowie den Künstleraufbau und die Attraktivität des Musikstandorts Hamburg und die Erwerbschancen innerhalb der Kreativwirtschaft zu verbessern. Mit der Förderung sollen Hamburger Labels bei Musikproduktionen unterstützt werden. Gefördert werden kann der eigentliche Produktionsprozess oder der Bereich Marketing/Promotion. Die Förderung richtet sich an sogenannte Kleinstunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg und erfolgt in Form eines Zuschusses, der zwischen 3000 und 10000.-€ betragen kann und als Anteilsfinanzierung einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 50 Prozent voraussetzt. Die nächste Förderrunde läuft vom 8. Juli bis 18. August 2020. Der Antrag kann hier online gestellt werden. Eine Hotline der Hamburg Kreativ Gesellschaft für persönliche Beratung im Antragsverfahren und Vereinbarung von Terminen während der Förderrunden steht unter
Tel.: 0176 – 383 691 05 und ed.gr1775372298ubmah1775372298@gnur1775372298edreo1775372298fleba1775372298l1775372298 zur Verfügung.
Investitionsmittel für Freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen – Schleswig-Holstein verlängert Antragsfrist
Schleswig-Holstein erlängert aufgrund der aktuellen Lage die Antragsfrist für Mittel aus dem Investitionsförderprogramm für die Freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen: Anträge können jetzt bis zum 30. Juni 2020 gestellt werden, ursprünglich endet die Frist am 30. April 2020. Das Investitionsprogramm richtet sich an nicht gewinnorientierte Einrichtungen außerhalb von öffentlich-rechtlichen Trägerschaften mit eindeutig kultureller Ausrichtung, darunter beispielsweise soziokulturelle Zentren, freie Theater, Kunstvereine, Heimatvereine, nicht staatliche Museen, musikalische Ensembles, Filmclubs oder Literaturvereinigungen. Es ist mit bis zu 500.000 Euro jährlich ausgestattet und hat eine Laufzeit bis 2022.
Hamburg fördert 2021 erneut Freie Musikszene über den Musikstadtfonds
Mit dem Musikstadtfonds will die Stadt Hamburg die Freie Musikszene genreübergreifend bei Konzeptionen und Projekten unterstützen, die einen professionellen künstlerischen Standard und hohe programmatische Qualität haben. Künstler*innen erhalten durch die Förderung die Möglichkeit, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren, hierzu zählt insbesondere auch die Auftrittsförderung in den Sälen der Elbphilharmonie und in der Laeiszhalle. Die Behörde für Kultur und Medien vergibt die Fördergelder einmal im Kalenderjahr jeweils für den Förderzeitraum 1. Januar bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Interessierte können sich ab sofort bis zum 15. Juni 2020 für die Förderung in 2021 bewerben. Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen der Freien Musikszene. Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte bedient sich die Behörde für Kultur und Medien der Fachkompetenz einer unabhängigen Jury. Interessierte können sich ab sofort online bewerben.
Startnext Corona Hilfsaktion
Nicht für jede*n gibt es ein passendes staatliches Hilfspaket während des Corona Shutdowns, in einigen Fällen können aber „die Crowd“ & Startnext helfen. Mit der „Corona Hilfsaktion“ will die Crowdfunding-Plattform Starter*innen, die durch den Shutdown direkt betroffen sind, mit dem helfen, was sie am besten kann: sie vereinfacht die Richtlinien für Crowdfunding Hilfsprojekte auf Startnext und versucht, zusätzliche Förderpartner zu gewinnen. Die Plattform verringert die Komplexität eines Projektes, setzt das Alles-oder-Nichts-Prinzip aus und erstattet die Transaktionsgebühren komplett. Das bedeutet, jedes Projekt kann jeden eingezahlten Euro ausgezahlt bekommen, sofern das 1. Fundingziel auf 1€ gesetzt wird! Startnext versucht alle Projekte, die sich für die Startnext Corona Hilfsaktion bewerben, innerhalb weniger Stunden online zu stellen.
Jede*r Starter*in über 18 mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein, Belgien und Südtirol kann ein Projekt starten. Die Förderung gilt für momentan laufende Projekte, die direkt durch den Shutdown betroffen sind und dadurch finanzielle Einbußen haben.
musicBWwomen präsentiert: Club of Heroines Festival 09.04.
Die MusicBWwomen haben die Köpfe rauchen und sich als Unterstützung für Musikerinnen* einiges einfallen lassen, u.a. das Instagram-Festival „Club Of Heroines“ mit 6 wundervollen Musikerinnen, die euch von Couch zu Couch aus dem Alltag entführen wollen:
20:00 FITZROVIA // @iamfitzrovia
20:20 Hannah Jaha // @hannahjaha
20:40 Satarii // @mssatarii
21:00 Diana Ezerex // @eleanna_pitsikaki
21:20 Eleanna Pitsikaki // @mustbedianaezerex
21:40 Henny Herz // @henny_herz
Moderation und Anleitung durch den Abend erfolgt unter @music_bw_women. Den Zuschauer*innen, gerade die, die durch die Krise nicht wirtschaftlich betroffen sind, bieten wir die Möglichkeit, ein virtuelles Ticket für dieses Konzert zu erwerben. Damit unterstützt ihr die Musiker*innen ganz direkt und helft, einen Teil der erheblichen finanziellen Einbußen infolge der Konzertabsagen auszugleichen.
Länderförderungen in Berlin und NRW sind erschöpft – Deutscher Kulturrat fordert Einhalten der Zusagen
Berlin und Nordrhein-Westfalen haben noch vor dem Bundesprogramm an Soforthilfen für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen eigene Programme zur Unterstützung u.a. auch für Künstler*innen aufgelegt. Diese Programme waren besser auf die Besonderheiten des Kultur- und Medienbereiches zugeschnitten als das für alle Branchen geltende Bundesprogramm. Es wurde jeweils versichert, dass ausreichend Mittel vorhanden seien. Nun stellt sich heraus, dass sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in Berlin die landeseigenen Fördertöpfe an Soforthilfen für Solo-Selbständige aufgebraucht sind und auf die Bundesförderung verwiesen wird.
Bund und Länder haben gemeinsam die Kriterien für die Soforthilfen des Bundes vereinbart. U.a. ist dort festgelegt, dass nur Betriebskostenzuschüsse, also z.B. die gewerbliche Mieten, Leasingraten usw. beantragt werden können. Einnahmeausfälle der Künstler*innen und der kleinen kulturwirtschaftlichen Betriebe können mit diesem Programm nicht ausgeglichen werden. Das Programm ist deshalb für viele Künstler*innen auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Der Deutsche Kulturrat fordert die Länder auf, ihre Zusagen auch einzuhalten. Die mangelnde Planung und Einschätzung des tatsächlichen Bedarfs werde nun auf dem Rücken der Künstler*innen und der kleinen kulturwirtschaftlichen Betriebe ausgetragen. Außerdem fordert der Kulturrat einen mächtigen bundesgeförderten nationalen Kulturinfrastrukturfonds.
Jetzt bewerben: Musik für alle!
Mit „Musik für alle!“ des Bundesverbandes der Chöre und Orchester werden außerschulische Projekte gefördert, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Musik ermöglichen. Sei es das Singen im Chor, ein Beatbox Workshop, das Kennenlernen verschiedenster Instrumente, gemeinsames Musizieren in der Gruppe, ein Konzertbesuch oder eine Ferienfreizeit, bei der die Kinder und Jugendlichen ein Musical erarbeiten und aufführen – das Förderprogramm „Musik für alle!“ bietet Förderung für die Umsetzung der Projektideen. Die Antragsfrist ist der 01.05.2020.

