Zum 75. Jubiläum der Bauer Studios in Ludwigsburg hat sich der Verein „Klangkultur – Freundeskreis der Bauer Studios“ gegründet, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, aufstrebende Musiker*innen zu unterstützen. Die Art der Förderung deckt neben dem Aufnehmen und Produzieren von Tonträgern in Zusammenarbeit mit dem Studio auch eine Bandbreite vom Möglichmachen von Liveshows oder Videodrehs zur Vermarktung auf digitalen, analogen und sozialen Medien ab. Alles begleitet durch ein professionelles Umfeld mit langjähriger Musikbusinesserfahrung. Bewerben kann sich jede*r mit dem Wunsch, Musik zum Beruf zu machen, oder jene, die bereits beruflich in der Musik tätig sind. Ein Fokus liegt auf Musik in akustischen Spielarten wie Jazz, Weltmusik, Klassik und Blasmusik. Über die Förderung wird durch eine Jury aus Vertreter*innen der Musikindustrie entschieden. Kontakt
Instrumentenfonds: kostenlose Leihgabe an RockCity Mitglieder aus Hamburg
Du brauchst ein neues Instrument, um endlich loszulegen, weiterzukommen oder dein nächstes Projekt zu starten? Dann bewirb dich bis 29. August 2025 für den neuen Instrumentenfonds von RockCity Hamburg e.V. und der Haspa Musik Stiftung! Ob Stage-Piano, Multi-Oud, Schlagzeug oder Vibraphon – gemeinsam mit der Haspa Musik Stiftung vergibt RockCity hochwertige Instrumente als kostenlose Leihgabe an RockCity Mitglieder. Im Fördertopf sind satte 30.000 Euro! Ausschlaggebend für die Vergabe der Förderungen ist eine eigene Mitgliedschaft bei RockCity, dass die Instrumente hochwertig sind (ab 1.000 Euro Anschaffungskosten), einen hohen Nutzungsumfang haben und auf dem weiteren Karriereweg der Bewerber*innen im Kontext populärer Musik plausibel und langfristig einsetzbar sind. Unter Angabe von Wunschinstrument und Projekt können sich Musikschaffende mit Wohnsitz oder Arbeitsmittelpunkt in Hamburg eigenständig bewerben. Ausgewählte Bewerber*innen erhalten ihr Wunschinstrument als Leihgabe für 3 Jahre und darüber hinaus!
Allgemeine Projektförderung (Antragssumme mind. 50.000€)
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können, die Antragssumme muss mindestens 50.000 € betragen. Die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen. Einsendeschluss: 31. Juli 2025
Stiftung Árvore vergibt Stipendien an Musiker*innen aus D/CH
Die Schweizer Stiftung Árvore denkt die Musikförderung neu: Statt einzelne Projekte zu unterstützen, übernimmt sie 4 Jahre lang einen Teil der Lebenshaltungskosten (1200 Euro in Deutschland, 2100 CHF in der Schweiz) von ausgewählten frei- und hauptberuflichen Künstler*innen. Bewerben können sich Musiker*innen aus den Bereichen elektronische Musik, improvisierte Musik, Hip-Hop, Jazz, Pop/Indie und Rock und deren Schnittstellen, die in der Schweiz oder Deutschland Steuern zahlen und seit mindestens 6 Jahren in Vollzeit als Musiker*in arbeiten, also mindestens die Hälfte des Lebensunterhalts durch die musikalische Tätigkeit verdienen oder mindestens die Hälfte der normalen Arbeitszeit (42 Stunden/Woche) der musikalischen Tätigkeit widmen. Außerdem müssen die Bewerber*innen Mitglied in einem schweizerischen oder deutschen Berufsverband (z.B. SONART, Deutsche Jazzunion, Pro Musik) oder in einer Interessengemeinschaft (z.B. Helvetiarockt, Music Women* Germany) sein. In diesem Jahr dürfen sich nur Musiker*innen bewerben, die in einem ungeraden Jahr geboren wurden. Bewerbungsphase: 2.-20.6.2025. Hier seht ihr, welche Artists 2024 gefördert wurden.
Förderung für Barrierefreiheit von Aktion Mensch
Land Hessen erhöht Unterstützung für (ressourcenschwache) Musikschulen
Viele Musikschulen kämpfen mit den finanziellen Folgen des sogenannten Herrenberg-Urteils: Das Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 hat zur Folge, dass Musikschulen bisherige Honorarlehrkräfte fest anstellen müssen, um Scheinselbständigkeit zu vermeiden. Das führt zu erheblichen Mehrkosten. Damit keine Musikschule schließen muss, will die Landesregierung die 62 Musikschulen in Hessen stärker finanziell unterstützen. Wie der Kulturstaatssekretär Christoph Degen bei einem Pressegespräch in Frankfurt erläuterte, will das Land seinen Anteil zur Finanzierung der Musikschulen, die meist in kommunaler Trägerschaft sind, bis 2032 jedes Jahr um jährlich 600.000 Euro erhöhen (von 5,8 Prozent auf 17 Prozent im Jahr 2033). Mit dieser Steigerung sollen besonders ressourcenschwache Musikschulen gefördert werden. Die Zuweisung soll aber an Qualitätsstandards geknüpft werden, die in einer neuen Förderrichtlinie festgelegt werden sollen. Der Leiter der Musikschule Frankfurt Mathias Metzner fürchtet, dass einige Musikschulen die Elternentgelte erhöhen werden, um die Mehrkosten zu stemmen. Damit würde es noch schwerer, Kinder zu erreichen, die von Armut betroffen sind. Daher hält er eine gedrittelte Aufteilung der Kosten zwischen Land, Kommune und Eltern für ideal (momentan beträgt der Länderanteil in Frankfurt unter 3%, den Löwenanteil übernimmt die Stadt). Auch die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Frankfurt muss handeln: 41 Prozent der Lehre werde bis dato von Lehrbeauftragten erteilt, erläuterte Elmar Fulda, Präsident der Hochschule. „Das Urteil gefährdet das Musikausbildungssystem, wie wir es bisher kennen“, sagte er.
Neues Förderprogramm GAGEPLUS_Hamburg
Jazz-Konzerte sind nicht per se wirtschaftlich tragfähig. Diese Tatsache spiegelt sich oftmals in der Bezahlung der Künstler*innen wider. Selbst professionelle Jazzmusiker*innen spielen regelmäßig für Gagen, die deutlich unter 300€ liegen – dies ist die aktuell empfohlene Honoraruntergrenze des Deutschen Musikrats und der Deutschen Jazzunion. Vor diesem Hintergrund hat der JAZZBÜRO HAMBURG e.V. in Kooperation mit der Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg (BKM) das Förderprogramm GAGEPLUS_Hamburg entwickelt. Die BKM hat das Programm für den laufenden Projektzeitraum bis zum 31.12.2025 mit einem Fördervolumen von 100.000€ ausgestattet, um der oftmals prekären Entlohnung spürbar entgegenzuwirken. Die Förderung richtet sich ausschließlich an professionelle, in Hamburg lebende Musiker*innen, die Jazzkonzerte in der Stadt spielen. Im Rahmen dieser Förderung sollen Konzertgagen in Höhe von bis zu 200 Euro mit jeweils 150 Euro aufgestockt werden. In der ersten Testphase vom 01. Mai – 15. Juni 2025 können Anträge rückwirkend für Auftrittsgagen aus den Monaten März und April gestellt werden. Zukünftig sollen Anträge jeweils für den Vormonat gestellt werden können. Am 20.05.2025 kannst du an einem Online-Workshop teilnehmen und erfahren, wie du die Formulare ausfüllen musst und deine offenen Fragen stellen (mit Anmeldung per Mail).
Neue Musik Residenzprogramm des Goethe-Instituts in Montreal
Die Residenz richtet sich speziell an Komponist*innen der Neuen Musik in ganz Deutschland und wird vom Goethe-Institut Montreal ausgeschrieben. Im Gegenzug dazu gibt es für Kanadier*innen einen Aufenthalt in Dresden Hellerau. Der Austausch geht über zwei Monate (März-April 2026) mit der Möglichkeit, im Rahmen der Saison von Le Vivier aufzutreten. Die internationale Residenz richtet sich an Komponist*innen, die nachweislich über mindestens zwei Jahre professionelle Berufserfahrung verfügen und deren Werk zumindest einmalig öffentlich in einem anerkannten Spielort aufgeführt wurde. Bewerbungsschluss: 15.05.2025
2. Förderrunde der Hamburgischen Kulturstiftung (bis 15.05.)
Bis 15.05.2025 sind neue Förderanträge für freischaffende Nachwuchskünstler*innen und für Kinder- und Jugendkulturprojekte der freien Szene möglich. Die Förderung umfasst unter anderem Projekte im Musiktheater oder in der Musik. Dein Projekt sollte in Hamburg erarbeitet werden und stattfinden. Künstler*innen und Kulturschaffende können sich zu drei Fristen im Jahr um eine Förderung ihrer Projekte – in Höhe von max. 15.000 Euro – bewerben.
Infoveranstaltung zu grenzüberschreitenden Förderprogrammen 02.06.25 (hybrid)
Welches Förderprogramm kommt für mein grenzüberschreitendes Kulturprojekt in Frage? An wen muss ich mich für eine zielführende Beratung wenden? Welche Fristen gibt es? Wie finde ich Partner*innen im Ausland, mit denen ich ein internationales Projekt abstimme? Antworten auf diese und weitere Fragen wird die Informationsveranstaltung „Förderprogramme für grenzüberschreitende Kulturprojekte“ am 2. Juni in Mainz geben. Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration lädt Kulturschaffende, Kulturinstitutionen sowie Kommunen zu diesem Infotag ein, der für Interessent*innen neben einer Teilnahme vor Ort auch die Möglichkeit einer Online-Zuschaltung vorsieht.
Deutsche Jazzunion, Deutscher Musikrat u.a. fordern höhere Kulturetats
In einer gemeinsamen Pressemitteilung fordern die Deutsche Jazzunion, der Deutsche Musikrat, FREO und unisono die neue Bundesregierung sowie die zuständigen Politiker*innen auf Landes- und Kommunalebene auf, sich bundesweit für eine Aufstockung der Kulturhaushalte und Förderprogramme einzusetzen. Ziel müsse es sein, in öffentlich geförderten Projekten und Institutionen faire Honorare und nicht nur Mindesthonorare für selbstständige künstlerische Leistungen zu bezahlen. Bereits mit den aktuellen Förderbudgets sei die kürzlich durch den Deutschen Musikrat veröffentlichte „Empfehlung für Honoraruntergrenzen in durch BKM geförderten Projekten und Einrichtungen 2025/26“ mit einem Tagessatz von 300 Euro nur schwer zu realisieren. Würden die Kulturhaushalte in Bund, Ländern und Kommunen und damit auch die Fördertöpfe für das Musikleben nicht entsprechend erhöht, seien angemessene Honorare im Kreativbereich auch künftig mehr Wunsch als Wirklichkeit, schreiben sie in ihrer Pressemitteilung. Die FREO-Geschäftsführerin Lena Krause warnt, dass die niedrigen Honorarstandards auf lange Sicht hohe gesamtgesellschaftliche Folgekosten mit sich bringen würden. Robin von Olshausen, Mitglied der Geschäftsführung von unisono ergänzt: „Die hohe künstlerische Qualität und das gesellschaftliche Engagement professioneller Musiker*innen stehen in eklatantem Widerspruch zu ihrem oft prekären Einkommen. Wer jahrelang auf höchstem Niveau arbeitet, darf im Alter nicht in Armut leben müssen.“ Und Camille Buscot, die Geschäftsführerin der Deutschen Jazzunion e.V. hebt hervor, dass die Konzepte, Ideen und Inspiration der Musiklandschaft dringend gebraucht würden „in diesen herausfordernden Zeiten für unsere Gesellschaft und Demokratie. Dafür braucht es eine starke Förderlandschaft, die auch abseits von Wirtschaftslogiken für die Kunst genau diese Räume des Neuen und Experimentellen ermöglicht, wie Jazz und Improvisierte Musik es tun.
Frankfurter Pride Month (18.6.-18.7.): jetzt Fördergelder beantragen
Vom 18. Juni bis zum 18. Juli wird es in Frankfurt es zum dritten Mal einen „Pride Month“ geben, der im Christopher Street Day (CSD) seinen Höhepunkt findet. Es bleibt das Ziel, intersektionales queeres Leben und die Belange von LSBTIQ*-Personen in ganz Frankfurt sichtbar zu machen – sei es in den Stadtteilen, den Schulen oder anderen gesellschaftlichen Bereichen. Ab sofort können Vereine und Initiativen Fördergelder beantragen, um dieses wichtige Thema zu unterstützen. Gefördert werden insbesondere Kooperationen zwischen Stadtteilgruppen, Initiativen und Organisationen, um Strukturen in den Stadtteilen zu stärken und nachhaltige Netzwerke des Empowerments und der Unterstützung aufzubauen. Zudem werden Projekte unterstützt, die sich mit mehrfachdiskriminierten Gruppen, trans* Personen oder Regenbogenfamilien befassen, Queerfeindlichkeit aktiv bekämpfen, queere Menschen empowern und neue Kooperationen innerhalb eines Stadtteils – auch über die Community hinaus – aufbauen. Unterstützt werden z.B. Lesungen, Workshops, Panels, Screenings, Konzerte, Stadtteilfeste, Beratungsangebote, Empowerment-Trainings und queere Barabende. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Einzelprojektförderung beträgt bis zu 5.000 Euro. Bewerbungsschluss: 05.05.2025