Digitaler Werkzeugkasten für Kulturfördervereine online

Der „Digitale Werkzeugkasten für Kulturfördervereine“ stellt den Engagierten in rund 16.800 Kulturfördervereinen digitale Anwendungen zur Verfügung, die ihnen die Arbeit erleichtern und helfen, der Kultur in den ländlichen Räumen zu helfen – während und nach Corona. Ob Videokonferenz, Telefonmeeting, die Versendung von Einladungen oder die Vorstellung der geförderten Kultureinrichtung und eigener Angebote im Netz – auf der Website www.werkzeugkasten.kulturfoerdervereine.eu werden praxisnahe Programme vorgestellt, die Kulturfördervereinen ihre Arbeit erleichtern. Wichtigste Auswahlkriterien für die digitalen Anwendungen: Sie sollen schnell einsatzbereit und bestenfalls kostenfrei sein. Zusammengestellt und getestet wurden die Programme im Rahmen des generationsübergreifen-den Projekts „Digitaler Werkzeugkasten für Kulturfördervereine“, das der DAKU Dachverband der Kulturfördervereine in Deutschland e. V. mit Unterstützung weiterer Einrichtungen im letzten Jahr ins Leben gerufen hat. Der erste Testlauf findet bereits seit Sommer 2019 statt: Mitglieder aus neun Kulturfördervereinen in Mecklenburg erarbeiten gemeinsam mit 16 Jugendlichen digitale Anwendungen für die Vereinsarbeit. Geschult und begleitet von einem Coach werden bei persönlichen Treffen gemeinsam passende Werkzeuge erprobt und Videos über das Engagement der Vereine für ihre Kulturinstitution produziert. Die ersten Videos ebenso wie ein Überblick über die Erfahrungen und Projektbeteiligten bei den in ländlichen Räumen angesiedelten Pilotprojekt sind auf der Projektwebsite veröffentlicht. Aktuell startet die Initiative auch in Rheinland-Pfalz.

27.04.2020

Förderung für kleine Hamburger Musiklabels

Die Rahmenbedingungen für Musiklabels haben sich in den vergangenen Jahren verschlechtert. Die Existenz insbesondere kleiner Musiklabels, die in der Regel nur wenige Künstler*innen begleiten, ist zunehmend bedroht. Dem will die Stadt Hamburg erneut entgegentreten und gibt ihnen die Möglichkeit, sich für ein Förderprogramm zu bewerben. Das im engen Dialog mit der Branche im Jahr 2010 entwickelte Förderprogramm dient dazu, bestehende Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen, sowie den Künstleraufbau und die Attraktivität des Musikstandorts Hamburg und die Erwerbschancen innerhalb der Kreativwirtschaft zu verbessern. Mit der Förderung sollen Hamburger Labels bei Musikproduktionen unterstützt werden. Gefördert werden kann der eigentliche Produktionsprozess oder der Bereich Marketing/Promotion. Die Förderung richtet sich an sogenannte Kleinstunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg und erfolgt in Form eines Zuschusses, der zwischen 3000 und 10000.-€ betragen kann und als Anteilsfinanzierung einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 50 Prozent voraussetzt. Die nächste Förderrunde läuft vom 8. Juli bis 18. August 2020. Der Antrag kann hier online gestellt werden. Eine Hotline der Hamburg Kreativ Gesellschaft für persönliche Beratung im Antragsverfahren und Vereinbarung von Terminen während der Förderrunden steht unter
Tel.: 0176 – 383 691 05 und ed.grubmah@gnuredreoflebal zur Verfügung.

27.04.2020

Investitionsmittel für Freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen – Schleswig-Holstein verlängert Antragsfrist

Schleswig-Holstein erlängert aufgrund der aktuellen Lage die Antragsfrist für Mittel aus dem Investitionsförderprogramm für die Freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen: Anträge können jetzt bis zum 30. Juni 2020 gestellt werden, ursprünglich endet die Frist am 30. April 2020. Das Investitionsprogramm richtet sich an nicht gewinnorientierte Einrichtungen außerhalb von öffentlich-rechtlichen Trägerschaften mit eindeutig kultureller Ausrichtung, darunter beispielsweise soziokulturelle Zentren, freie Theater, Kunstvereine, Heimatvereine, nicht staatliche Museen, musikalische Ensembles, Filmclubs oder Literaturvereinigungen. Es ist mit bis zu 500.000 Euro jährlich ausgestattet und hat eine Laufzeit bis 2022.

21.04.2020

Hamburg fördert 2021 erneut Freie Musikszene über den Musikstadtfonds

Mit dem Musikstadtfonds will die Stadt Hamburg die Freie Musikszene genreübergreifend bei Konzeptionen und Projekten unterstützen, die einen professionellen künstlerischen Standard und hohe programmatische Qualität haben. Künstler*innen erhalten durch die Förderung die Möglichkeit, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren, hierzu zählt insbesondere auch die Auftrittsförderung in den Sälen der Elbphilharmonie und in der Laeiszhalle. Die Behörde für Kultur und Medien vergibt die Fördergelder einmal im Kalenderjahr jeweils für den Förderzeitraum 1. Januar bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Interessierte können sich ab sofort bis zum 15. Juni 2020 für die Förderung in 2021 bewerben. Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen der Freien Musikszene. Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte bedient sich die Behörde für Kultur und Medien der Fachkompetenz einer unabhängigen Jury. Interessierte können sich ab sofort online bewerben.

21.04.2020

Startnext Corona Hilfsaktion

Nicht für jede*n gibt es ein passendes staatliches Hilfspaket während des Corona Shutdowns, in einigen Fällen können aber „die Crowd“ & Startnext helfen. Mit der „Corona Hilfsaktion“ will die Crowdfunding-Plattform Starter*innen, die durch den Shutdown direkt betroffen sind, mit dem helfen, was sie am besten kann: sie vereinfacht die Richtlinien für Crowdfunding Hilfsprojekte auf Startnext und versucht, zusätzliche Förderpartner zu gewinnen. Die Plattform verringert die Komplexität eines Projektes, setzt das Alles-oder-Nichts-Prinzip aus und erstattet die Transaktionsgebühren komplett. Das bedeutet, jedes Projekt kann jeden eingezahlten Euro ausgezahlt bekommen, sofern das 1. Fundingziel auf 1€ gesetzt wird! Startnext versucht alle Projekte, die sich für die Startnext Corona Hilfsaktion bewerben, innerhalb weniger Stunden online zu stellen.

Jede*r Starter*in über 18 mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein, Belgien und Südtirol kann ein Projekt starten. Die Förderung gilt für momentan laufende Projekte, die direkt durch den Shutdown betroffen sind und dadurch finanzielle Einbußen haben.

08.04.2020

musicBWwomen präsentiert: Club of Heroines Festival 09.04.

Die MusicBWwomen haben die Köpfe rauchen und sich als Unterstützung für Musikerinnen* einiges einfallen lassen, u.a. das Instagram-Festival „Club Of Heroines“ mit 6 wundervollen Musikerinnen, die euch von Couch zu Couch aus dem Alltag entführen wollen:

20:00 FITZROVIA // @iamfitzrovia
20:20 Hannah Jaha // @hannahjaha
20:40 Satarii // @mssatarii
21:00 Diana Ezerex // @eleanna_pitsikaki
21:20 Eleanna Pitsikaki // @mustbedianaezerex
21:40 Henny Herz // @henny_herz

Moderation und Anleitung durch den Abend erfolgt unter @music_bw_women. Den Zuschauer*innen, gerade die, die durch die Krise nicht wirtschaftlich betroffen sind, bieten wir die Möglichkeit, ein virtuelles Ticket für dieses Konzert zu erwerben. Damit unterstützt ihr die Musiker*innen ganz direkt und helft, einen Teil der erheblichen finanziellen Einbußen infolge der Konzertabsagen auszugleichen.

07.04.2020

Länderförderungen in Berlin und NRW sind erschöpft – Deutscher Kulturrat fordert Einhalten der Zusagen

Berlin und Nordrhein-Westfalen haben noch vor dem Bundesprogramm an Soforthilfen für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen eigene Programme zur Unterstützung u.a. auch für Künstler*innen aufgelegt. Diese Programme waren besser auf die Besonderheiten des Kultur- und Medienbereiches zugeschnitten als das für alle Branchen geltende Bundesprogramm. Es wurde jeweils versichert, dass ausreichend Mittel vorhanden seien. Nun stellt sich heraus, dass sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in Berlin die landeseigenen Fördertöpfe an Soforthilfen für Solo-Selbständige aufgebraucht sind und auf die Bundesförderung verwiesen wird.

Bund und Länder haben gemeinsam die Kriterien für die Soforthilfen des Bundes vereinbart. U.a. ist dort festgelegt, dass nur Betriebskostenzuschüsse, also z.B. die gewerbliche Mieten, Leasingraten usw. beantragt werden können. Einnahmeausfälle der Künstler*innen und der kleinen kulturwirtschaftlichen Betriebe können mit diesem Programm nicht ausgeglichen werden. Das Programm ist deshalb für viele Künstler*innen auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

Der Deutsche Kulturrat fordert die Länder auf, ihre Zusagen auch einzuhalten. Die mangelnde Planung und Einschätzung des tatsächlichen Bedarfs werde nun auf dem Rücken der Künstler*innen und der kleinen kulturwirtschaftlichen Betriebe ausgetragen. Außerdem fordert der Kulturrat einen mächtigen bundesgeförderten nationalen Kulturinfrastrukturfonds.

06.04.2020

Jetzt bewerben: Musik für alle!

Mit „Musik für alle!“ des Bundesverbandes der Chöre und Orchester werden außerschulische Projekte gefördert, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Musik ermöglichen. Sei es das Singen im Chor, ein Beatbox Workshop, das Kennenlernen verschiedenster Instrumente, gemeinsames Musizieren in der Gruppe, ein Konzertbesuch oder eine Ferienfreizeit, bei der die Kinder und Jugendlichen ein Musical erarbeiten und aufführen – das Förderprogramm „Musik für alle!“ bietet Förderung für die Umsetzung der Projektideen. Die Antragsfrist ist der 01.05.2020.

06.04.2020

Förderprogramm Fonds Soziokultur „U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen“

Mit seinem Förderprogramm „U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen“ will der Fonds Soziokultur Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren die Möglichkeit geben, eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld zu entwickeln und umzusetzen. Es hat den Anspruch, die kreativen Potentiale junger Menschen zu fördern. Ziel ist dabei, Jugendliche zum (längerfristigen) Engagement im soziokulturellen Praxisfeld zu ermutigen und Wege der Verwirklichung von guten Ideen aufzuzeigen. Einsendeschluss ist der 2. Mai 2020.

06.04.2020

Sängerhilfe fördert freiberufliche Sänger*innen & Beschäftigte des Musiktheaters

Die Opernhäuser und Theater in Deutschland gehören zu den öffentlichen Einrichtungen, die wegen der Corona-Pandemie als erste ihren Betrieb einstellen mussten. Ab wann wieder gespielt werden kann, ist angesichts der aktuellen Lage offen. Für die freiberuflichen Sänger*innen, Regisseur*innen, Regieassistent*innen und all jene freien Künstler*innen, die ausschließlich für einzelne Projekte oder Aufführungen engagiert und bezahlt werden, hat die Sängerhilfe eine Spendenaktion gestartet, die bis heute fast 100.000.-€ gesammelt hat. Betroffene können bei der Manfred Strohscheer Stiftung eine einmalige Nothilfe von bis zu 2000.-€ beantragen. Dazu scannen sie den ausgefüllten Antrag und mailen ihn an ed.gnutfits-reehcshorts-derfnam@eflihregneas.

05.04.2020

Corona-Soforthilfe des Bundes geht an Künstler*innen vorbei

Die Ankündigung der Bundesregierung, durch das Programm der finanziellen Soforthilfe für Kleinunternehmer*innen und Selbständige auch Künstler*innen unterstützen zu wollen, scheint sich nicht wie erhofft zu erfüllen, denn diese scheint an der Lebensrealität von Künstler*innen und anderen Freiberufler*innen vorbeizugehen. Mit den Mitteln aus dem Soforthilfe-Programm können nämlich nur laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und ähnliches und nicht die private Miete oder Lebensmittel bezahlt werden. Die auf Künstler*innen spezialisierte Bilanzbuchhalterin Anja Kühn erzählt in einem Gespräch mit der Hessenschau, dass zum Beispiel nicht berücksichtigt worden sei, dass viele Freiberufler zu Hause arbeiten: „Ich glaube, da hat keiner eine echte Vorstellung davon, dass es Menschen gibt, die in ihren Wohnzimmern sitzen und CDs produzieren oder Schüler unterrichten“, ärgert sich Kühn. Musiker*innen, die kein eigenes Arbeitszimmer hätten, können dies dann auch nicht steuerlich geltend machen und als betriebliche Fixkosten anmelden. Zur Deckung des privaten Bedarfs seien die Soforthilfen aber nicht gedacht.

So sind sich der Verband Professionelle Freie Darstellende Künste Hessen (laPROF), die Linke in Hessen und Verdi in ihrer Einschätzung einig. „Veranstaltungen, die zu Recht nicht mehr stattfinden können, müssen wie andere Corona-bedingte Einnahmeausfälle als Fördergrund akzeptiert werden“, sagte Janine Wissler, Fraktionsvorsitzende der Linken im Landtag. Die Soforthilfen dürften Selbständige wie freiberufliche Künstler*innen, Journalist*innen sowie Musik- oder Volkshochschullehrer*innen nicht ausschließen, sagt auch Volker Koehnen in einer Mitteilung von Verdi Hessen. Sie müssten vielmehr dazu dienen, den eigenen Lebensunterhalt finanzieren zu können, ohne auf Hartz-IV angewiesen zu sein.

Je nach Bundesland sind die Hilfen aus Bund und Ländern unterschiedlich eng verzahnt. Hessen z.B. hat sein Hilfsprogramm so eng mit dem Bundesprogramm verknüpft, dass es auf dessen Förderrichtlinien angewiesen ist. „Wir werden den Bund darum bitten klarzustellen, ob mit den Bundesmitteln der Soforthilfe auch der existenzsichernde Lebensunterhalt für Solo-Selbstständige bei Einnahmeausfällen rechtssicher einbezogen werden kann“, kündigte der Sprecher der Kulturministerin Angela Dorn (Grüne) an (Quelle). Mit einem Notfallfonds will die Stadt Frankfurt deshalb Künstler*innen unterstützen, die infolge der Coronakrise in Notlagen geraten sind. Der Fonds habe ein Volumen von zunächst 200 000.-€; Voraussetzung sei, dass eine existenzielle finanzielle Notlage aufgrund der Corona-Pandemie vorliege und keine Fördermaßnahmen von Bund, Land oder anderen in Anspruch genommen werden können. Antragsberechtigt sind Einzelkünstler*innen, Künstlergruppen und Kollektive der unterschiedlichen künstlerischen Genres aus Frankfurt. In Thüringen wurde das „Corona-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft“ aufgelegt, bei dem auch Soloselbständige aus künstlerischen Berufen den Antrag auf eine Einmalzahlung stellen können. Bei der Antragstellung müsse die Schadenshöhe beziffert und eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden, erklärte Wirtschaftsminister Tiefensee: „Wir haben das Antragsverfahren bewusst schlank gehalten“, so der Minister. Auch Sachsen-Anhalt will seinen Künstler*innen mit einem Soforthilfeprogramm durch die Corona-Krise helfen. Kulturminister Rainer Robra sagte, die Landesregierung biete „unbürokratisch und unkompliziert eine erste Soforthilfe an“. Musiker*innen, Schauspieler*innen, bildende Künstler*innen und Schriftsteller*innen können demnach eine Soforthilfe von 400.-€ pro Person und Monat beantragen, zunächst für zwei Monate. Denn anders als geplant, kann das Soforthilfeprogramm des Bundes auch mit Hilfen aus einem Landesprogramm kombiniert werden. Wenn dadurch eine Überkompensation erfolgen sollte, ist diese zurückzuzahlen (Quelle).

Ihr habt bereits Erfahrung mit der Beantragung der Soforthilfe? Wart ihr erfolgreich? Uns würde interessieren, wie es in den einzelnen Bundesländern läuft. Schreibt uns einfach eine Mail.

05.04.2020

Initiative Musik fördert Kurztouren im Ausland

Noch gibt es die Reisebeschränkungen durch den Corona-Virus und an Konzerttouren ins Ausland ist nicht zu denken. Für die Zeit danach solltet ihr euch allerdings die Kurztourförderung im Hinterstübchen merken: diese unterstützt Musiker*innen und Bands mit einem Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland. Ziel ist es Künstler*innen damit den Markteintritt auf einem fremden Musikmarkt zu erleichtern oder dabei zu helfen sich dort weiter zu etablieren. Für maximal fünf Auftritte, Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder in TV- und Hörfunksendungen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten gewährt werden. Der Fokus der Förderung liegt dabei auf absatzstarken Zielmärkten wie die USA, Japan, Australien, Großbritannien, Skandinavien, Frankreich, Korea, China, Kanada oder Brasilien. Der Antrag auf Kurztourförderung muss spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt bei uns eingegangen sein – sowohl online als auch postalisch (Initiative Musik, Friedrichstr. 122, 10117 Berlin).

31.03.2020