Länderförderungen in Berlin und NRW sind erschöpft – Deutscher Kulturrat fordert Einhalten der Zusagen

Berlin und Nordrhein-Westfalen haben noch vor dem Bundesprogramm an Soforthilfen für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen eigene Programme zur Unterstützung u.a. auch für Künstler*innen aufgelegt. Diese Programme waren besser auf die Besonderheiten des Kultur- und Medienbereiches zugeschnitten als das für alle Branchen geltende Bundesprogramm. Es wurde jeweils versichert, dass ausreichend Mittel vorhanden seien. Nun stellt sich heraus, dass sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in Berlin die landeseigenen Fördertöpfe an Soforthilfen für Solo-Selbständige aufgebraucht sind und auf die Bundesförderung verwiesen wird.

Bund und Länder haben gemeinsam die Kriterien für die Soforthilfen des Bundes vereinbart. U.a. ist dort festgelegt, dass nur Betriebskostenzuschüsse, also z.B. die gewerbliche Mieten, Leasingraten usw. beantragt werden können. Einnahmeausfälle der Künstler*innen und der kleinen kulturwirtschaftlichen Betriebe können mit diesem Programm nicht ausgeglichen werden. Das Programm ist deshalb für viele Künstler*innen auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

Der Deutsche Kulturrat fordert die Länder auf, ihre Zusagen auch einzuhalten. Die mangelnde Planung und Einschätzung des tatsächlichen Bedarfs werde nun auf dem Rücken der Künstler*innen und der kleinen kulturwirtschaftlichen Betriebe ausgetragen. Außerdem fordert der Kulturrat einen mächtigen bundesgeförderten nationalen Kulturinfrastrukturfonds.

06.04.2020