Förderprogramm „Musik für alle“
Das Förderprogramm „Musik für alle!“ richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren, die in verschiedenen Risikolagen aufwachsen und bisher keinen oder nur geringen Zugang zur Musik haben. Mit dem Programm sollen Teilhabe und Entwicklungsmöglichkeiten in musikalischen Angeboten für alle ermöglicht werden. Vor Ort und lokal vernetzt arbeiten mindestens drei Institutionen zusammen, die gemeinsam die Organisation des Projekts übernehmen und sich mit verschiedenen Eigenleistungen einbringen. Mögliche Antragsteller: Chor, Musikverein, Orchester, Kirchengemeinde, Kommune, Musikschule, Förderverein, Kulturzentrum, Kreis- oder Regionalverband o.ä. Mögliche Bündnispartner: Schule, Kita, Hort, Kirchengemeinde, Flüchtlingszentrum, Feuerwehr, Hochschule, Jugendzentrum, lokale Caritas, Tafel… Anträge können ab sofort hier bis zum 1. Mai 2023 (mit Projektstart ab dem 01. Juli 2023) oder bis zum 1. September 2023 (mit Projektstart ab dem 01. November 2023) gestellt werden.
Kulturfonds Energie gestartet
Über den Kulturfonds Energie des Bundes können Kultureinrichtungen, z.B. Theater, Konzerthäuser, Kinos, Museen oder Bibliotheken, sowie Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen eine Unterstützung zur Abfederung der durch die Energiekrise verursachten Härten beantragen. Der Fonds gleicht anteilig den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom aus. Bei der Berechnung der Fördersumme werden die Wirkungen der Preisbremsen und das allgemeine Einsparziel von mindestens 20 % im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch vor der Krise berücksichtigt – der konkrete Nachweis einer bestimmten Einsparleistung wird jedoch nicht vorausgesetzt. Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Dieses vom Bund finanzierte und von Bund und Ländern entwickelte Hilfsprogramm baut auf den bereits erprobten Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf. Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt durch die örtlich zuständigen Länder. Die Förderung unterscheidet zwei Fallgruppen: Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen. Künstler*innen individuell sind nicht antragsberechtigt.
Heike Matthiesen startet Crowdfunding für CD „Guitar Divas“
Die Gitarristin Heike Matthiesen aus Frankfurt hat für ihre zweite CD zum Thema Komponistinnen eine Crowdfunding-Aktion gestartet, die ihr bis 27.05.2023 unterstützen könnt. Auf dem Album, das am 5.5. unter dem Titel „Guitar Divas“ erscheinen soll, spielt sie Werke von Anne Emmerich, Emilia Giuliani, Dolores de Goni und Catharina Josepha Pratten, zum Teil sind es Weltpremieren. Um die PR, Video, Photos u.ä. finanzieren zu können, bietet sie jetzt auf Startnext signierte Alben, Hauskonzerte, Masterclasses und mehr. Bei ihrer Aktion tritt „Kulturmut“ als Zusatzsponsor fürs Crowdfunding auf, d.h. sie legen zu jedem gespendeten Euro noch einmal die Hälfte drauf.
Dorothea-Erxleben-Programm: Arbeitsstipendium in Hannover zu vergeben
Die Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover schreibt zum 01.10.2023 im Rahmen des Dorothea–Erxleben–Programms drei Arbeitsstipendien in Vollzeit – d.h., dass anderweitige Tätigkeiten als Nebentätigkeiten nur in geringfügigem Umfang gestattet sind, aus. Unter anderem wird eine Musikerin (Hauptfach offen) im Bereich JazzRockPop zur Durchführung eines auf zwei Jahre angelegten künstlerischen Projektes gesucht, vorzugsweise im Ensemble–/Combobereich. Verbunden mit der Annahme des Stipendiums wird die Erteilung eines Hochschullehrauftrages im Bereich JazzRockPop in den Studiengängen Jazz und jazzverwandte Musik/Popular Music/Fachübergreifender Bachelor Erstes Fach Musik (JRP) in Höhe von 2 SWS ermöglicht, der gesondert vergütet wird. Im Rahmen dieses Unterrichts sollte, flankierend zum Arbeitsstipendium, das künstlerische/kompositorische Projekt mit Studierenden erarbeitet werden. Neben einer hohen künstlerischen Qualifikation sollten bei allen Bewerberinnen Erfahrungen in der Anleitung von gruppendynamischen Prozessen vorhanden sein, die Arbeitsstipendien sind aber auch explizit als Qualifikationsmaßnahme für eine Laufbahn im Hochschuldienst nutzbar und konzipiert, insbesondere bei der Qualifikation für eine Professur. Die Laufzeit der Stipendien beträgt maximal zwei Jahre und die Dotierung ist mit 1750,– € (plus 250,– € Sach– und Reisekostenzuschuss sowie ggf. Kinderzuschlag) monatlich festgesetzt. Antragsschluss: 30.04.2023
2. Antragsrunde des Musikfonds & Sonderprogramm ländliche Regionen
Mit dem Musikfonds unterstützt der Bund herausragende Musikprojekte aller Sparten mit bis zu 50.000 Euro. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell–kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Er fördert avantgardistische Musik aller Sparten wie u.a. Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio–Installationen und Klangkunst. Antragsfrist: 31.05.2023.
Für die Förderung aktueller Musikprojekte in ländlichen Regionen Deutschlands schreibt der Musikfonds ein Sonderprogramm für das laufende Jahr 2023 aus. Gefördert werden Projekte mit einer experimentellen, zeitgenössischen und nicht-kommerziellen Zielsetzung im Sinne der Fördergrundsätze des Musikfonds. Damit sollen die Produktion und die Präsentation, die Vermittlung und die Rezeption aktueller Musikformate in ländlichen Regionen unterstützt werden. Das Antragsverfahren für das Sonderprogramm muh[sic] gliedert sich in zwei Antragsphasen. In der ersten Antragsphase (20.03. bis 02.04.2023) ist eine Projektskizze einzureichen. In der zweiten Antragsphase (29.04. bis 07.05.2023) wird – nach Aufforderung durch die für das Sonderprogramm berufene Jury – ein zweiter, detaillierter Antrag eingereicht.
Wirtschaftlichkeitshilfe für Kulturveranstaltungen in Hamburg
Hamburg setzt die Wirtschaftlichkeitshilfe für Kulturveranstaltungen für weitere sechs Monate fort. Die Hilfe greift, wenn eine Veranstaltung mit bis zu 2.200 möglichen Teilnehmenden wegen geringer Nachfrage nicht kostendeckend durchgeführt werden kann.
Bewerbung für Live Music Fonds Stuttgart ab 22.03. möglich
Der Live Music Fonds Stuttgart ist ein Förderfonds für Veranstalter*innen in popkulturellen und popmusikalischen Bereichen. Mit der Förderung unterstützen das Kulturamt Stuttgart und das Pop-Büro Region Stuttgart Veranstalter*innen aus der Region, die jeweils im vergangenen Jahr Livemusik Veranstaltungen oder Events mit künstlerischen DJs in Stuttgarter Clubs, Musikspielstätten und auf Open Air Flächen durchgeführt haben. Zu diesem Zweck stellte das Kulturamt Stuttgart eine Fördersumme von jährlich € 80.000,- zur Verfügung. Ab dem 22.03.2023 könnt ihr euch wieder für den LMFS 2023 bewerben!
Hamburger Music Award KRACH+GETÖSE startet am 07.03.23
Macht euch bereit! Am Freitag, den 07. März 2023, startet der Hamburg Music Award KRACH+GETÖSE mit einer fetten Jubiläumsausgabe, einem wie immer packevollen Supportprogramm und einer formidablen Fachjury – to be announced very soon! Gemeinsam mit der Haspa Musik Stiftung sucht RockCity wieder die spannendsten Nachwuchsbands und Musiker*innen aus Hamburg und der Metropolregion. Voraussetzungen: Solomusiker*innen müssen ihren Wohnsitz in Hamburg oder der Metropolregion haben, für Bands gilt: mindestens 51% der Band müssen in Hamburg oder der Metropolregion gemeldet sein. Ihr müsst das 18. Lebensjahr vollendet haben (entscheidend ist das Alter zum Ende der Bewerbungsphase) und innerhalb der letzten 24 Monate vor Bewerbungsstart eine Veröffentlichung nachweisen können (physischer Tonträger oder digital über professionellen Vertrieb, z.B. Bandcamp). Den fünf Preisträger*innen winkt ein Preisgeld in Höhe von 1.200 Euro sowie ein Jahr maßgeschneiderter Rückenwind in Form von u.a. Bookingslots, Young Professional Meetups, Mediensupport und einem monsterdicken Netzwerk. Die Bewerbungsphase startet am Dienstag, den 07. März 2023 und endet am 02. April 2023.
Künstlerische Regelförderung von der Rudolf-Augstein-Stiftung
Um die Stimme von Künstler*innen in der Gesellschaft zu stärken, unterstützt die Rudolf Augstein Stiftung zeitgenössische Projekte aller Sparten mit bis zu 10.000 Euro. Antragsberechtigt für die künstlerische Regelförderung der Rudolf Augstein Stiftung sind sowohl Einzelkünstler*innen als auch gemeinnützige Organisationen, gefördert werden etablierte Kulturschaffende und Nachwuchstalente. Einen besonderen Fokus legt die Stiftung auf Vorhaben, die Grenzen überschreiten, d.h. einerseits Projekte, die Grenzen zwischen einzelnen künstlerischen Gattungen oder zwischen der Kunst und anderen Disziplinen überwinden. Andererseits meint es Initiativen, die das Verhältnis von Publikum und Kunst neu befragen oder künstlerische Akteur*innen vernetzen und in Austausch bringen. Zwischen der Abgabefrist und dem Beginn des Projektes sollten mindestens vier Monate liegen, maximal 10.000 Euro können beantragt werden. Antragsschluss: 1. April 2023.
Open Call: Artist-in-Garden-Residence: Verwandtschaften
HELLERAU’s „Kulturgarten“ bietet eine ideale Möglichkeit als Ort der Inspiration. Der Kulturgarten befindet sich direkt neben dem Festspielhaus und lädt ein zur Auseinandersetzung mit ökologischer Nachhaltigkeit, zu Workshops, Performances, und Konzerten. Die Arbeitsergebnisse der Residenz können sowohl öffentlich vor Publikum als auch intern in Form eines Workshops oder Sharings in HELLERAU präsentiert werden. Residenzkünstler*innen können nach Interesse mit Partner*innen aus der Wissenschaft und der Dresdner Stadtgesellschaft vernetzt werden. Residenzzeitraum: Juni und September 2023. Bewerbungsschluss: 15.03.2023
Kulturfonds Energie unterstützt Kultureinrichtungen
Steigende Energiepreise gefährden den Erhalt von Kulturangeboten – aus diesem Grund haben Bund und Länder den Kulturfonds Energie des Bundes entwickelt. Insgesamt steht für den Förderzeitraum 01.01.2023 bis 30.04.2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung. Über den Kulturfonds Energie des Bundes können Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende eine Unterstützung zur Abfederung der durch die Energiekrise verursachten Härten beantragen. Wer ist antragsberechtigt?
- Zu den Kulturorten zählen: inländische, öffentliche und private Kultureinrichtungen inklusive Clubs und Musikspielstätten, deren Kulturprogramm nachweislich mindestens 80% der möglichen Auslastung ausmacht. Zu den Kulturorten zählen auch soziokulturelle Einrichtungen sowie Orte kultureller Bildung, die nicht an eine Hochschule angeschlossen sind.
- Kulturveranstaltende können Anträge für ihre Veranstaltungen stellen, wenn sie für diese Tickets verkaufen und die Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, die keine Kulturorte sind (d.h. Kulturveranstaltungen weniger als 80% ausmachen), stattfinden.
Festivals werden in dem Programm derzeit noch nicht berücksichtigt. Anträge für die erste Tranche (1. Januar bis 31. März 2023) müssen spätestens am 30. Juni 2023 eingereicht werden. Weitere Infos könnt ihr der Aufzeichung einer Online-Infosession hier entnehmen.
Musicboard-Berlin vergibt Projektstipendium & Residenzen an Berliner Musiker*innen
Mit den Projektstipendien fördert das Musicboard Berliner Popmusiker*innen und Bands, die durch besondere kreative Leistungen hervortreten und sich mit einem zeitlich begrenzten musikalischen Vorhaben künstlerisch weiterentwickeln oder professionalisieren möchten. Durch die direkte Musiker*innenförderung sollen insbesondere der Berliner Nachwuchs und die Innovationskraft der Berliner Musiker*innen im Bereich der Popmusik gewürdigt werden. Unter Popmusik versteht das Musicboard dabei alle Genres und Spielarten, die nicht eindeutig der klassischen und Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet werden können. Das umfasst auch jegliche Formen der genreübergreifenden und experimentellen Popmusik. Es besteht die Möglichkeit, das Projektstipendium um ein individuell auf die Musiker*innen abgestimmtes Coaching zu ergänzen. Antragsberechtigt sind Popmusiker*innen und Bands mit Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin, die über eigenes Musikmaterial verfügen und professionell arbeiten.
Das Residenzprogramm des Musicboards ermöglicht Berliner Popmusiker*innen Arbeitsaufenthalte im In- und Ausland. Im Rahmen der Co-Creation Residenzformate empfängt das Musicboard zudem internationale Musiker*innen für Residenzaufenthalte in Berlin. Die Residenzen dienen der Internationalisierung der Berliner Popmusikszene sowie der Etablierung nachhaltiger, transnationaler Ko-Produktionsstrukturen. Sie bieten Raum für interdisziplinären Austausch und künstlerische Experimente. Das Residenzprogramm des Musicboards vernetzt über ein Dutzend Residenzorte auf der ganzen Welt.
Bewerbungsschluss: 01.03.2023 (18 Uhr)