Kultur macht stark – jetzt bewerben

Das Förderprogramm „Musik für alle!“ richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen drei und 18 Jahren aus bildungsbenachteiligten Verhältnissen. Die Organisation und Durchführung erfolgt in sogenannten Bündnissen, in denen sich mindestens drei Institutionen vor Ort mit verschiedenen Eigenleistungen in die Arbeit einbringen. Für Projekte im Zeitraum 1. März – 31. Juli 2022 ist die Antragsfrist der 15.01.2022. Für Projekte, die ausschließlich digital stattfinden, gilt keine Antragsfrist. Diese können laufend eingereicht werden. Ein Projektbeginn ist ca. 4 Wochen nach Antragseingang möglich.
Die Förderer geben einige Beispiele für Ideen, die coronakonform umgesetzt werden können, darunter Kompositions- und Schreibwerkstatt mit Musicalplanung, Instrumentenbau (Cajon, Orgelpfeifen…), Hörspiel- oder Filmproduktion, digitale Schnitzeljagd zu musikalischen Themen und mehr. Diese Ideen und viele weitere können im Modul Kaleidoskop, Rhythmus, Ensemble, Große Bühne und/oder Expedition bis zum 15. Januar 2022 beantragt werden.

15.11.2021

RockCity kämpft gegen Rückforderungswahnsinn

RockCity e.V. hat kürzlich eine Blitzumfrage unter Akteur_innen der Hamburger Musikkultur und -wirtschaft durchgeführt, nachdem einige Künster*innen von Rückforderungen von Coronahilfen seitens der IFB berichteten. Diese Umfrage hat ergeben: Künstler*innen und Musikschaffende sind nicht in beruflicher Sicherheit! Der Verein sieht hier die Ergebnisse einer unverantwortlichen Förderpolitik am Werk, die in Unkenntnis ihrer Märkte entscheidet. „Erst Berufsverbot, dann unausgegorene Hilfen, dann erste Gehversuche der Artists, dann Auflagen, Auflagen, Auflagen, Bürokratiewahnsinn, Drohgebärden der IFB, Anhörungen, Rückforderungen, die den Betrug schon apriori formulieren, Kriminalisierungen am Telefon, Beleidigungen bei Nachfragen, Unterstellungen und gleichzeitig schon zugestellte postalische Androhungen von Pfändungen!“

Die Teilnehmenden der Umfrage beschreiben den Weg in den persönlichen Bankrott, der Spiegel einer gesamten Branche ist. Denn Angaben bei den Antragstellungen wurden offenbar kaum überprüft, ein Förderanspruch ausgesprochen, der dann aber die Prüfung nicht besteht. Insbesondere diejenigen, die versucht haben, irgendwie im Geschäft zu bleiben und wieder hier und da dazu zu verdienen, müssen in die persönliche Insolvenz gehen. Diese meist geringen Einnahmen begründen nämlich teilweise, dass der “Liquiditätsengpass” aus Sicht der IFB gar nicht mehr vorhanden ist.

Rock City fragt: „Wer kommt im “Nachhall des Verlustes” für die sozialen und kulturellen Kosten auf? Wo ist die gesellschaftliche Öffentlichkeit, die diesen Diskurs führt? Wo sind die Werkzeuge, die dieses fragile Gebilde reparieren? Wie kann der Härtefallfonds für uns passend gemacht werden? Welche neuen Instrumente brauchen wir? Ihr? Sie?“ Daneben bemüht sich der Verein, Lösungen für die Betroffenen zu schaffen und ist im Kontakt mit Ansprechpartner*innen aus der Politik.

08.11.2021

Perspektive Pop – neues Förderprogramm für Livemusik in Baden-Württemberg

„Über Popmusik oder Populäre Musik machen viele Menschen wie auch Künstlerinnen und Künstler ihre ersten kulturellen Erfahrungen. Die Kulturpolitik der Zukunft wird sich daher stärker auch der Populären Kultur öffnen. Darauf haben sich die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski am Samstag (30. Oktober) anlässlich der About Pop-Konferenz in Stuttgart. Die Staatssekretärin diskutiert auf einem Panel mit VertreterInnen von Kultur und Stadt über den Wert von Musik und die Frage, wie nachhaltige Popförderung gelingen kann. Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat sich im Koalitionsvertrag darauf festgelegt, die Populäre Kultur stärker in den Blick zu nehmen. In dieser Legislaturperiode wird das Kunstministerium den ersten partizipativen „Dialog Populäre Kultur“ starten. Mit dem mit zwei Millionen Euro dotierten Förderprogramm wollen sie dazu beitragen, dass sich die Live-Musikszene durch neue künstlerische Impulse weiterentwickeln kann. Das Programm soll Akteure und Spielorte stärken und dabei unterstützen, neue Locations für Konzerte zu erschließen. „Perspektive Pop“ richtet sich an alle Genres der Populären Musik, an genreübergreifende Projekte, Singer und Songwriter*innen, künstlerische DJs, die Off- und Subkultur-Szene, Newcomer*innen sowie an etablierte Musiker*innen. Neben der Bespielung außergewöhnlicher Spielorte, wie leerstehende Fabrikhallen, Lofts oder Geschäfte, wird auch die Öffnung von Kultureinrichtungen – von Theatern, Museen oder Kinos – für Live-Musik gefördert. Die eingegangenen Anträge werden durch eine unabhängige Jury begutachtet; die Bekanntgabe der Förderentscheidung ist für Dezember 2021 geplant.

08.11.2021

Koalition Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland (k3d) gegründet

Führende privatwirtschaftliche Interessenvertretungen aus den Bereichen Bücher und Mode, Journalismus, Musik, Games, TV, Radio und Film, Kulturveranstaltungen, Galerien, Architektur und Design haben sich zur „Koalition Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland (k3d)“ als offenes Bündnis zusammengeschlossen. Diese will künftig gegenüber der Politik auf Bundes-, Länder- und EU-Ebene Dialogpartner sein und sich für die gemeinsamen Interessen der Branche einsetzen. Dabei wird k3d übergeordnete Positionen, Stellungnahmen und Forderungen zu kultur-, medien- und wirtschaftspolitischen Fragestellungen entwickeln und vertreten.

Das neu gegründete Kulturwirtschaftsbündnis unterstützt so zum Beispiel die Forderung des Deutschen Kulturrates nach einer Stärkung der Bundeskulturpolitik auf der Bundesebene. Dieser hat in seinen 11 Forderungen an die neue Bundesregierung die Einrichtung eines Bundeskulturministerium gefordert. Der Deutsche Kulturrat sagt: „Bundeskulturpolitik wird in verschiedenen Ressorts gestaltet. Dies kann eine Stärke sein, führt aber allzu oft dazu, dass sich niemand richtig zuständig fühlt und dadurch Themen und Anliegen zu kurz kommen oder liegenbleiben. Der Deutsche Kulturrat fordert, im Koalitionsvertrag die Einrichtung eines eigenständigen Bundeskulturministeriums zu vereinbaren.“

08.11.2021

RockCity Hilfsfonds: 2. Runde startet im November

RockCity Hamburg e.V. und die Haspa Musik Stiftung haben den Hilfsfonds für Projekte im März 2021 gemeinsam ins Leben gerufen, um die musikalische Produktivität der Hamburger Musiker*innen und Musikschaffenden, die in diesen Pandemie-geprägten Zeiten immer noch um ihren Verdienst bangen, gezielt zu unterstützen. Dank einer großzügigen Starteinlage von 50.000€ durch die Haspa Musik Stiftung, wurden in der ersten Runde 50 Projekte bezuschusst. In der aktuellen zweiten Runde konnten nun erneut 50.000€ durch die Haspa Musik Stiftung und private Spenden über die RockCity-Spendenkampagne #musicsupportHH gesammelt werden. Antragsberechtigt sind Musiker*innen, DJs und Musikschaffende aus dem Bereich Popularmusik inkl. experimenteller Randbereiche, die ihren Wohnsitz in Hamburg oder der Metropolregion Hamburg haben. Mit der Vergabe der Gelder ist ein Auswahlgremium betraut, bestehend aus RockCity-Vorstand und -Geschäftsstelle. Die 2. Förderrunde geht von 01. November 2021, 12 Uhr bis einschließlich 07. November 2021, 23:59 Uhr. Bei Fragen und Infobedarf meldet euch hier. Die Förderung erfolgt ohne Gegenleistung und ohne Nachweispflicht.

01.11.2021

Neustart Kultur: Teilprogramme bis Dezember 2022 verlängert

Es gibt gute Neuigkeiten: Die Teilprogramme Veranstalter*innen & Festivals und kleinere und sogenannte „Umsonst & Draußen“-Festivals aus NEUSTART KULTUR werden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Damit können Projekte, die pandemiebedingt 2021 nicht durchgeführt werden konnten und auf 2022 verschoben werden sollen, weiterhin Förderungen erhalten. Für bereits bewilligte Projektförderungen kann daher ab sofort und auf Antrag der Projektzeitraum bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.
Gleichzeitig wird an einer zweiten Förderrunde mit aktualisierten Fördergrundsätzen gearbeitet. Eine Antragstellung soll noch in diesem Jahr ermöglicht werden und vorrangig denen zugutekommen, die bislang noch keine Förderung erhalten haben. Weitere Details folgen in Kürze.

22.10.2021

Neustart Kultur Clubförderung 2022: Schnell sein ist alles!

NEUSTART KULTUR fördert 2022 erneut Musikclubs und Livemusik-Spielstätten. Die Fortsetzung des Programms „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland“ richtet sich an kleinere und mittlere Spielstätten im gesamten Bundesgebiet. Es wird von der Initiative Musik – der zentralen Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft – realisiert. Musikclubbetreiber:innen können ab dem 20. Oktober 2021 eine Förderung für das Jahr 2022 beantragen. Musikclubs können – gestaffelt nach der Publikumskapazität – Fördermittel bis zu einer Höhe von 125.000 Euro erhalten. Der Förderanteil beträgt dabei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Im Fokus stehen vor allem die Programmplanung sowie die öffentlichkeitswirksame Präsentation der Wiederaufnahme des Kulturbetriebs, z.B. durch pandemiegerechte Formate zur Nachwuchsförderung und Gender Equality. Die Vergabe der Förderung erfolgt nach dem Windhund-Prinzip. Maßgeblich ist der Eingang eines vollständigen Antrags. Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 31. Dezember 2021.

18.10.2021

Clubstudie veröffentlicht Einzelauswertungen der Bundesländer

Anzahl Musikspielstätten pro 100.000 Einwohner*innen

Im Mai 2021 hat die Initiative Musik die bundesweite Clubstudie veröffentlicht, um erstmalig einen Überblick zur Situation der Musikspielstätten im gesamten Bundesgebiet geben zu können. Dank einer überdurchschnittlich hohen Ausschöpfungsquote bei der Online-Umfrage konnte sie dazu jetzt auch vertiefende Einzelauswertungen der 16 Bundesländer aus den vorliegenden Daten vornehmen. Diese bilden eine wichtige Ergänzung und interessante Vergleichswerte zu den bundesweiten Ergebnissen. Der direkte Vergleich der Ergebnisse aus den Bundesländern macht auch Unterschiede deutlich, z.B. bei der Anzahl der Clubs pro Einwohner*innen oder den Förderstrukturen. Aufgeführt werden die Anzahl der Spielstätten, Mitarbeiter*innen, Veranstaltungen, Besucherzahlen und Auftritte sowie der Anteil der Newcomer*innen. Die Auswertung zeigt, ob ein Bundesland eine hohe oder niedrige MusikspielstättenDichte im bundesweiten Vergleich hat (München hat die höchste, Bayern aber die niedrigste!), wie hoch das Durchschnittsalter der Betreiber*innen und wie hoch die Auslastung der Clubs ist, wie hoch die Förderquote, ob auch Veranstaltungen für gesellschaftliche Minderheiten angeboten werden u.v.m.

29.09.2021

55. Förderrunde der Künstler*innenförderung der Initiative Musik

Am 29. September 2021 startet die Antragsphase für die 55. Förderrunde der Künstler*innenförderung der Initiative Musik. Anträge können ausschließlich online  gestellt werden, Abgabeschluss ist der 20. Oktober 2021, 12:00 Uhr. Für diese Runde stehen Fördermittel in einer Höhe von 5 Mio. Euro zur Verfügung. Dank NEUSTART KULTUR können erneut besondere Konditionen angeboten werden: So kann ab der 55. Runde die maximale Förderung pro Partnerunternehmen und Jahr auf 112.500 Euro erhöht werden. Die Initiative Musik stellt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung inklusive Video auf ihrer Homepage bereit. Hier könnt ihr schauen, wer bei der letzten Förderrunde ausgewählt wurde.

29.09.2021

Baden-Württemberg vergibt erneut Projektstipendien für freischaffende Künstler*innen aller Sparten

Freischaffende professionell tätige Künstler*innen aller Sparten können sich von jetzt an ein weiteres Mal um ein Projektstipendium beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bewerben. Das Land vergibt Stipendien in Höhe von je 3.500 Euro mit dem Ziel, die künstlerische Praxis unter Corona-Bedingungen zu fördern. Antragsberechtigt sind neben professionell tätigen Künstler*innen mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg auch junge Absolvent*innen künstlerischer Fächer an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Akademien. Mit den spartenoffenen Stipendien können begonnene Projekte zum Abschluss gebracht, neue künstlerische Vorhaben konzipiert oder neue Formate der Präsentation entwickelt werden. Insgesamt stehen für die erste und jetzt zweite Ausschreibungsrunde 15 Millionen Euro zur Verfügung. Voraussetzung ist der Nachweis der hauptberuflichen künstlerischen Tätigkeit. Der Nachweis kann belegt werden durch Angaben über die regelmäßige, professionelle künstlerische Tätigkeit in den letzten fünf Jahren sowie ergänzend durch den Nachweis über eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder in einem künstlerischen Berufsverband bzw. einer Verwertungsgesellschaft. Bewerbungen sind ausschließlich online möglich. Die Online-Bewerbung ist vom  15.09. 2021 bis zum 13.10. 2021 über diesen Link möglich.

20.09.2021

Rheinland-Pfalz stärkt Vereinsarbeit im Kulturbereich

Mit der Förderrichtlinie „Stärkung der Vereinsarbeit im Kulturbereich zur Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie“ will das Land Rheinland-Pfalz Kulturvereine unterstützen, die den Schwerpunkt ihres Vereinszwecks in den Bereichen der darstellenden Kunst, bildenden Kunst, kulturellen Bildung, Musik, Literatur, Soziokultur oder der Ausstellung künstlerischer oder kultureller Inhalte haben. Die Höhe der finanziellen Hilfen beträgt maximal 4.000 Euro je Verein. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Es werden maximal 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bezuschusst. 20 % der Finanzierungsmittel müssen aus Eigenmitteln oder sonstigen Einnahmen getragen werden, hierzu zählen keine Eigenleistungen. Die Förderschwerpunkte des Programms erstrecken sich auf folgende Bereiche: Mitgliederwerbung/Imagekampagne, Digitalisierung, Strukturentwicklung und Nachwuchsarbeit. Das Programm startet am 01. September 2021 und ist bis zum 31. Mai 2022 befristet. Antragsschluss: 01.12.2021

13.09.2021

Ottilie-Roederstein-Stipendien für Künstlerinnen

Das Land Hessen setzt sich zum Ziel, in Hessen lebende oder arbeitende Künstlerinnen und Kultur schaffende Frauen besser zu unterstützen, um ihrer Unterrepräsentanz in allen Bereichen der professionellen Künste entgegenzuwirken und ihre Situation und Sichtbarkeit nachhaltig zu verbessern. Dazu hat Hessen die Förderrichtlinie OttilieRoedersteinStipendien aufgesetzt, die
Zuwendungen für zukunftsweisende künstlerische und kulturelle Vorhaben und Projekte von Künstlerinnen aller Sparten (Bildende Kunst, Musik, Komposition, Film, Darstellende Künste, Literatur) vergibt. Die eingereichten Arbeiten bzw. Projektvorhaben sollen zur Entwicklung der Kunst und Kulturlandschaft Hessens beitragen und den Beitrag von Künstlerinnen darin sichtbar machen.
Seit Mitte August 2021 können sich etablierte Künstlerinnen, Nachwuchskünstlerinnen sowie Künstlerinnengruppen für drei unterschiedliche Stipendien im Rahmen dieses neuen Förderprogramms beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) bewerben. Bewerbungsschluss: 30.09.2021

01.09.2021