Künstlerische Regelförderung von der Rudolf-Augstein-Stiftung

Um die Stimme von Künstler*innen in der Gesellschaft zu stärken, unterstützt die Rudolf Augstein Stiftung zeitgenössische Projekte aller Sparten mit bis zu 10.000 Euro. Antragsberechtigt für die künstlerische Regelförderung der Rudolf Augstein Stiftung sind sowohl Einzelkünstler*innen als auch gemeinnützige Organisationen, gefördert werden etablierte Kulturschaffende und Nachwuchstalente. Einen besonderen Fokus legt die Stiftung auf Vorhaben, die Grenzen überschreiten, d.h. einerseits Projekte, die Grenzen zwischen einzelnen künstlerischen Gattungen oder zwischen der Kunst und anderen Disziplinen überwinden. Andererseits meint es Initiativen, die das Verhältnis von Publikum und Kunst neu befragen oder künstlerische Akteur*innen vernetzen und in Austausch bringen. Zwischen der Abgabefrist und dem Beginn des Projektes sollten mindestens vier Monate liegen, maximal 10.000 Euro können beantragt werden. Antragsschluss: 1. April 2023.

22.02.2023