Kulturfonds Energie unterstützt Kultureinrichtungen

Steigende Energiepreise gefährden den Erhalt von Kulturangeboten – aus diesem Grund haben Bund und Länder den Kulturfonds Energie des Bundes entwickelt. Insgesamt steht für den Förderzeitraum 01.01.2023 bis 30.04.2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung. Über den Kulturfonds Energie des Bundes können Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende eine Unterstützung zur Abfederung der durch die Energiekrise verursachten Härten beantragen. Wer ist antragsberechtigt?

  • Zu den Kulturorten zählen: inländische, öffentliche und private Kultureinrichtungen inklusive Clubs und Musikspielstätten, deren Kulturprogramm nachweislich mindestens 80% der möglichen Auslastung ausmacht. Zu den Kulturorten zählen auch soziokulturelle Einrichtungen sowie Orte kultureller Bildung, die nicht an eine Hochschule angeschlossen sind.
  • Kulturveranstaltende können Anträge für ihre Veranstaltungen stellen, wenn sie für diese Tickets verkaufen und die Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, die keine Kulturorte sind (d.h. Kulturveranstaltungen weniger als 80% ausmachen), stattfinden.

Festivals werden in dem Programm derzeit noch nicht berücksichtigt. Anträge für die erste Tranche (1. Januar bis 31. März 2023) müssen spätestens am 30. Juni 2023 eingereicht werden. Weitere Infos könnt ihr der Aufzeichung einer Online-Infosession hier entnehmen.

22.02.2023

Musicboard-Berlin vergibt Projektstipendium & Residenzen an Berliner Musiker*innen

Mit den Projektstipendien fördert das Musicboard Berliner Popmusiker*innen und Bands, die durch besondere kreative Leistungen hervortreten und sich mit einem zeitlich begrenzten musikalischen Vorhaben künstlerisch weiterentwickeln oder professionalisieren möchten. Durch die direkte Musiker*innenförderung sollen insbesondere der Berliner Nachwuchs und die Innovationskraft der Berliner Musiker*innen im Bereich der Popmusik gewürdigt werden. Unter Popmusik versteht das Musicboard dabei alle Genres und Spielarten, die nicht eindeutig der klassischen und Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet werden können. Das umfasst auch jegliche Formen der genreübergreifenden und experimentellen Popmusik. Es besteht die Möglichkeit, das Projektstipendium um ein individuell auf die Musiker*innen abgestimmtes Coaching zu ergänzen. Antragsberechtigt sind Popmusiker*innen und Bands mit Wohn- und Schaffensmittelpunkt Berlin, die über eigenes Musikmaterial verfügen und professionell arbeiten.

Das Residenzprogramm des Musicboards ermöglicht Berliner Popmusiker*innen Arbeitsaufenthalte im In- und Ausland. Im Rahmen der Co-Creation Residenzformate empfängt das Musicboard zudem internationale Musiker*innen für Residenzaufenthalte in Berlin. Die Residenzen dienen der Internationalisierung der Berliner Popmusikszene sowie der Etablierung nachhaltiger, transnationaler Ko-Produktionsstrukturen. Sie bieten Raum für interdisziplinären Austausch und künstlerische Experimente. Das Residenzprogramm des Musicboards vernetzt über ein Dutzend Residenzorte auf der ganzen Welt.

Bewerbungsschluss: 01.03.2023 (18 Uhr)

22.02.2023

Infotour zur Künstler*innenförderung der Initiative Musik im März

Die Initiative Musik geht wieder auf Infotour! Gemeinsam mit den regionalen Partnern Feierwerk e.V. / Fachstelle Pop, Rock City Hamburg, Wacken Foundation und dem Pop-Office Bremen veranstaltet sie erneut Infosessions zur Künstler*innenförderung. Rund um den Start der neuen Antragsphase will sie einen Überblick zu den Fördermöglichkeiten geben und in den Dialog mit den Geförderten und Interessierten aus der Region treten. Kommt vorbei! Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung vorab ist aber notwendig! 

28. März 2023, 19:00 Uhr Orangehouse (Feierwerkgelände), München, Anmeldung
30. März 2023, 17:00 Uhr, Sommersalon, Hamburg und hybrid, Anmeldung
31. März 2023, 17:00 Uhr, Klub Dialog e.V., Bremen, Anmeldung

Die nächste Antragsphase der Künstler*innenförderung startet am 22. März 2023. Anträge können bis 12. April 2023, 12:00 Uhr eingereicht werden.

22.02.2023

Horst und Gretl Will Jazzstipendium für Nachwuchsmusiker*innen aus NRW

Die „Horst und Gretl Will-Stiftung“ hat erneut ihr Jazz-Stipendium ausgeschrieben. Das Stipendium, das mit 12.000 Euro dotiert ist, soll der Förderung der zeitgenössischen Musik und der freien künstlerischen Entfaltung junger Musiker*innen dienen. Bewerben können sich professionelle Musiker*innen im Bereich des Jazz und der Improvisierten Musik, die in Nordrhein-Westfalen leben und arbeiten und höchstens 30 Jahre alt sind. Erwartet wird, dass auswärtige Preisträgerinnen und Preisträger während der Dauer der Förderung Köln als ihren Lebensmittelpunkt ansehen. Dafür steht für einen Zeitraum von drei Monaten ein städtisches Gästeatelier zur Verfügung. Die Verleihung des Stipendiums wird am 10. August bekanntgegeben, ein Preisträgerkonzert findet am 15. August im Rahmen der Cologne Jazzweek im Stadtgarten statt. In der Vergangenheit haben Musikerinnen wie Luise Volkmann und Tamara Lukasheva das „Horst und Gretl Will Stipendium“ erhalten. Bewerbungsschluss: 28. Februar 2023

20.02.2023

Kulturfonds Energie kommt

Das Konzept für den Kulturfonds Energie wurde gebilligt und eine erste Tranche von 375 Mio. Euro freigegeben; der Kulturfonds Energie des Bundes kann nun Anfang Februar gestartet werden. Er soll Belastungen abfedern, denen Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende trotz Steuererleichterungen und Energiekosteneffekten ausgesetzt sind. Der Förderzeitraum des Kulturfonds Energie des Bundes erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Antragsberechtigt sind private und öffentlich-rechtliche Kultureinrichtungen wie auch Kulturveranstaltende, sofern sie ticketfinanzierte Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung förderfähig sind.

01.02.2023

Tourbus für Bands aus Rheinland-Pfalz

Ihr seid eine rheinland-pfälzische Band und plant eine Tour, euch fehlt aber noch der passende Tourbus? Dann sichert euch jetzt den pop rlp Tourbus! Der Ford Transit Kombi Trend 350 // L3H2 9-Sitzer bietet neben dem elegantem Design 9 Sitze und einen großen, abgetrennten Lagerraum.

01.02.2023

Support Your Local Artist in Stuttgart

Das Förderangebot unterstützt kleine und mittlere Veranstalter*innen bei ihren Aktivitäten und dient als Impuls regionale Musiker*innen als Support Act für nationale und internationale Booking in Betracht zu ziehen. Art, Umfang und Höhe der Unterstützung: Bezuschusst werden Musiker*innen von Band in der Popmusik mit maximal 100,- Euro pro Bandmitglied, insgesamt maximal 500,- Euro. Ein formloser Antrag mit der Begründung ist an das Pop-Büro Region Stuttgart zu richten, das über die jeweilige Bewilligung entscheidet.

01.02.2023

Hamburger Labelförderung

Ab sofort bis 1. März können wieder Anträge auf Labelförderung bei der Behörde für Kultur und Medien gestellt werden. Hamburger Kleinstunternehmen können einen Zuschuss zwischen 3.000 und 10.000 Euro beantragen. 

26.01.2023

15 Spielstätten des Jazz und der Popmusik in NRW ausgezeichnet

Mit der Spielstättenprogrammprämie zeichnet das Ministerium für Kultur und Wissenschaft gemeinsam mit dem Landesmusikrat NRW seit dem Jahr 2009 kleine und mittlere Foren für Jazz und Popmusik aus, die in Form ihrer Live-Programme Musikerinnen und Musikern regelmäßige Auftrittsmöglichkeiten bieten. Auch im vergangenen Jahr war es für Spielstätten aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen eine große Herausforderung, Konzertprogramme zu organisieren. Eine Fachjury u.a. mit der Bassistin Ulla Oster hat für die Spielzeit 2022/23 insgesamt 15 Spielstätten ausgewählt. Eine Prämie in Höhe von 15.000 € erhalten das Loft 2nd Floor (Köln), die Klangbücke (Aachen) und das Loch (Wuppertal). Je 10.000 € erhalten Bandfabrik – Kultur am Rand e.V. (Wuppertal), ZAKK (Düsseldorf), Black Box im Cuba (Münster), Bunker Ulmenwall (Bielefeld), Goldkante (Bochum) und das Domicil (Dortmund). 5.000 € gehen jeweils an In Situ Arts Society (Bonn), Jazz Initiative Dinslaken, Jazzkeller Krefeld, Jazzschmiede Düsseldorf, King Georg (Köln) sowie an den Ort (Wuppertal).

26.01.2023

Allianz Foundation: Förderprogramm

Mit dem Förderprogramm der Allianz Foundation werden Projekte von Initiativen mit zivilgesellschaftlichem, ökologischem, kulturellem und künstlerischem Hintergrund unterstützt, die damit einen systematischen Wandel und eine Transformation anstoßen. Anträge können bis zum 15.02. eines Jahres für Projekte, die frühestens am 01.08. desselben Jahres beginnen, eingereicht werden.

25.01.2023

Fjarill sammeln via Crowdfunding für 10. Album

Das neue, 10.(!) Album von Fjarill soll den Titel ”Walden” tragen. Es wird bunt, es wird ein lebendiges, rhythmisches Wesen, es soll das Temperament der südafrikanischen Steppe und die schwedisch-verträumte Leichtigkeit haben, die natürlich durch Aino Löwenmarks wunderbare Stimme und Hanmari Spiegels ätherisch-folkige Geigenklänge hervorgebracht wird. Als Gastmusiker werden der Schlagzeuger Jürgen Spiegel und der Bassist Omar Rodriguez Calvo mit ins Studio eingeladen. Um alle Kosten stemmen zu können, hat das Duo ein Crowdfunding gestartet, das ihr noch bis 27.02.2023 unterstützen könnt. Das Geld fließt zu 100% in die Produktion des neuen Albums (Studiokosten, Gagen, Foto, Grafik, PR usw.). Diverse tolle Goodies warten als Dankeschön: Karten für das CD-Releasekonzert am 29.08.23 in der Elbphilharmonie in den ersten vier Reihen und zusätzlich zum Konzert-Ticket bekommt jeder noch ein Wunsch-Album von uns auf den Platz gelegt! Außerdem Tickets für die beiden Konzerte in der Kleinen Fleth-Philharmonie in Buxtehude am 25. und 26. Mai 2023, wo alle Lieder zum ersten Mal live vor einem ganz kleinen Publikum gespielt werden. Die Getränke gehen an beiden Abenden aufs Haus! Oder Ihr bestellt einfach jetzt schon das neue Album auf CD oder auf Vinyl, bucht ein Wohnzimmerkonzert, einen Singer-/Songwriterworkshop o.ä.

24.01.2023

Innovationsfonds Pop stärkt Popularmusik in Brandenburg

Die popularmusikalische Szene Brandenburgs stärken und weiterentwickeln – das ist das Ziel des Innovationsfonds Pop. Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg jedes Jahr popularmusikalische Projekte, Veranstaltungen und Präsentationen. Noch bis 1. März 2023 können entsprechende Förderanträge beim Kulturministerium eingereicht werden. Die Förderhöhe je Projektantrag beträgt maximal 10.000 Euro. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, die künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten und der Gemeinnützigkeit unterliegen. Der Projektschwerpunkt muss in Brandenburg sein. Ein besonderes Augenmerk liegt in diesem Jahr auf Formaten, die Brandenburger Nachwuchsmusiker*innen unterstützen und auf die Bühne bringen. Außerdem werden popularmusikalische Workshop-Programme und interdisziplinäre Formate, Formate in den Bereichen Nachwuchsförderung, Nachhaltigkeit, Diversität oder Gender Equality, neue Modellprojekte oder Kampagnen zum Zugang zur Livemusik, der Auf- oder Ausbau popularmusikalischer Netzwerke und mehr gefördert.

17.01.2023