Neue Verordnung in Rheinland-Pfalz bringt Lockerungen für Kulturszene
Vor einigen Tagen hat der rheinland-pfälzische Ministerrat über die 11. Corona-Bekämpfungsverordnung beraten. Die Verordnung, die ab dem 16. September in Kraft tritt, bringt weitere Lockerungen für die Kulturszene und die Veranstaltungsbranche in Rheinland-Pfalz. So wird der Mindestabstand in Räumen mit fester Bestuhlung oder mit Sitzplan auf einen Sitzplatz gesenkt. Die Publikumsbegrenzungen werden bei weiterhin geltenden Hygiene- und Abstandsregeln auf 250 Personen in Innenräumen und 500 im Freien erhöht. Zusätzlich wurde in Abstimmung mit dem Landesmusikrat Rheinland-Pfalz ein umfassendes Hygienekonzept für den Musikbereich auf den Weg gebracht. „Die Lockerungen sind ein wichtiger Schritt für die rheinland-pfälzische Kulturszene. Uns ist bewusst, dass die Einrichtungen stark unter den notwendigen Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung leiden. Mit dem Herbst werden Veranstaltungen in Innenräumen zunehmen. Durch angepasste Abstandsgebote wollen wir ermöglichen, dass mehr Menschen als bisher in den Genuss von Kultur kommen können und dabei gleichzeitig geschützt sind. Auch den Musikbereich stärken wir durch eine Abstandverringerung und machen Proben sowie Auftritte einfacher“, spricht sich Kulturminister Wolf für die Anpassungen aus.
Petition wirbt für Rettungsschirm für Veranstaltungsbranche
Pandemiebedingte Einschränkungen: Hygiene- und 1,50 Meter-Abstandsregelungen, Reisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen machen die Produktion von großen und auch kleinen Veranstaltungen kaum noch möglich. Die komplette Veranstaltungsbranche befindet sich anderthalb Meter vor dem wirtschaftlichen Abgrund. Viele Unternehmen und Soloselbständige hatten Anfang des Jahres volle Auftragsbücher und kämpfen heute mit der drohenden Insolvenz und großen Finanzierungslücken. Unverschuldet. Die politischen Entscheider auf Bundes- und Länderebene sehen diese katastrophale Entwicklung noch nicht in der Summe ihrer Teile. Das muss sich ändern, findet der Initiator der Petition „Anderthalb Meter bis zum Abgrund. Für einen bundesweiten Rettungsschirm der Veranstaltungsbranche“ Carsten Müller. Die gesamte Veranstaltungsbranche müsse „in den Fokus eines wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Strategiewechsels wie ihn das R.I.F.L.E Research Institute for Exhibition and Live-Communication beschreibt und wie er von FAMAB, EVVC und anderen Branchenverbänden mitgetragen wird“. Kreditprogramme müssten umgestaltet, die Bedingungen für Kurzarbeit angepasst, Nothilfefonds für die Fixkostenstützung angelegt und ein Anleiheprogramm entwickelt werden. Die Petition fordert, die Veranstaltungsbranche müsse genauso stark gehört werden wie Gastronomie, Einzelhandel oder die Tourismuswirtschaft. Dazu hat die Thüringer Veranstaltungsbranche ein Positionspapier erarbeitet.
Keine Künstlersozialabgabe bei Ausfallhonoraren
Derzeit gewähren einige Veranstalter*innen Künstler*innen bei Corona-bedingten Absagen von Veranstaltungen oder Kursen Ausfallhonorare. Es stellte sich für sie die Frage, ob diese Ausfallhonorare künstlersozialabgabepflichtig sind. Bei einer Anfrage des Kulturbüros Rheinland-Pfalz bei der Künstlersozialversicherung, verneinte sie dies und verwies auf folgenden Passus:
„Künstlersozialabgabe ist nur zu zahlen, wenn eine künstlerische oder publizistische Leistung tatsächlich erbracht wurde. Wird eine Leistung nicht erbracht, fällt keine Künstlersozialabgabe an. Deshalb gehören Schadenersatzansprüche und Vertragsstrafen nicht zum meldepflichtigen Entgelt. Werden Ausfallhonorare gezahlt, obwohl eine Leistung nicht erbracht wurde, sind sie wie Vertragsstrafen zu behandeln und daher nicht meldepflichtig. Ausfallhonorare für bereits erbrachte Leistungen, die nur nicht verwertet bzw. genutzt werden, müssen der KSK dagegen gemeldet werden.“ Mehr hier (Punkt Nr. 26).
Quelle: Newsletter Freie Szene Rheinland-Pfalz Nr. 191, Mai 2020
Frankfurter Brotfabrik jetzt unterstützen!
Zwar werden die Veranstaltungsverbote jetzt zunehmend gelockert, doch auch für die Brotfabrik in Frankfurt ist eine Öffnung noch keine Option – zu gering sind die Einnahmen, wenn bei den bestehenden Abstandsgeboten nur 20-30 Leute in den Saal dürfen. Außerdem bleiben größere Konzerte und Clubnächte – mit denen die Brotfabrik die geringen Einnahmen der kleineren Konzerte ausgleichen könnte – mindestens bis Ende August untersagt. Deshalb hat das Veranstaltungsteam neben dem Stellen von Anträgen auf Förderung auch eine Crowdfunding-Kampagne gestartet, über die ihr sie unterstützen könnt. Denn die Situation der Brotfabrik ist weiterhin heikel, die Zukunft ungewiss und das Überstehen der Schließung ein finanzieller Kraftakt. Ihr könnt eure Spende natürlich auch weiterhin direkt auf ihr Konto überweisen:
Triodos Bank | IBAN DE90 5003 1000 1074 4470 03 | Kontoinhaber: Kulturprojekt 21 e.V. | Bitte im Betreff „Spende“ angeben und, falls ihr eine Spendenbescheinigung haben wollt, eure Adresse (das ist erst ab 200 Euro relevant, ansonsten gilt der Kontoauszug als Nachweis)
STUMME KÜNSTLER – die Jazztage Dresden demonstrieren
Das Festival Jazztage Dresden – eines der längsten, umfangreichsten und vielfältigsten in Deutschland – kämpft wie so viele andere derzeit ums nackte Überleben: Mit zuletzt rund 40.000 Besuchern jährlich steht das Festival vor dem Schicksal, nach aktuellem Insolvenzrecht ab September 2020 „einfach so“ von der Bildfläche zu verschwinden. Damit wollen sich die Veranstalter*innen nicht abfinden, und haben die Initiative STUMME KÜNSTLER – AKTION FÜR FREIE KÜNSTLER UND DIE VERANSTALTUNGSWIRTSCHAFT ins Leben gerufen.
Damit wollen sie die Sensibilität für die großen Probleme der freien Kulturwirtschaft mit all ihren Beteiligten erhöhen. Sie fordern eine sofortige Weichenstellung und politische Rahmensetzung für allgemeine, bei Bedarf auch maßgeschneiderte Hilfsangebote in den Dimensionen, die die freie Veranstaltungsbranche und die Künstler zum Überleben benötigen. Die Forderungen für Künstler*innen und Veranstalter*innen stehen am Beginn eines kreativen Ideenaustausches. Das Ziel der Aktion STUMME KÜNSTLER ist die tatsächliche Substanzsicherung der freien Veranstalter*innen, der Veranstaltungswirtschaft und der freien Künstler*innen mit allen zugehörigen Berufsgruppen. Die erste Demonstration wird, natürlich unter Einhaltung der Hygienevorschriften, am Mittwoch, 13. Mai, um 11 Uhr auf dem Gelände der Filmnächte am Elbufer stattfinden. Die 50 genehmigten Teilnehmer*innen der Demonstration, unter ihnen Dresdner Veranstalter*innen und Künstler*innen, werden mit 40 überlebensgroßen Jazztage-Konzertfotos vor der Silhouette der Altstadt Stellung beziehen.
EJN sucht Beiträge und Ideen für Jazzahead 2020
Das European Jazz Network sucht für die nächste Ausgabe 2020 Ideen und Beiträge zum Thema Veranstalter*innen. Nachdem es 2019 mehr um die Künstler*innen ging, wollen sich die Organisator*innen im nächsten Jahr mit Jazzclubs, Festivals und anderen Programmmacher*innen im Jazz beschäftigen. Das Veranstaltungsteam möchte die dringendsten, relevantesten und brisantesten Themen zusammentragen. Bis 15.01.2020 könnt ihr eure Ideen an ed.da1760726022ehazz1760726022aj@hc1760726022sub1760726022 mailen.
Verein Leipziger Liederszene e.V. gegründet
Maria Schüritz und weitere Liederschreibende verschiedenster Generationen haben den Verein Leipziger Liederszene e.V. gegründet. Der Ausgangspunkt war eine Sammlung von Musik und Texten von und über die Leipziger Liederszene der 1980er Jahre (hier erhältlich). Daraus entstand ein Festivalabend, den die Macher*innen 2020 auf mehrere Tage erweitern wollen, sowie eine vierteljährliche Konzertreihe. Geplant sind außerdem Workshops, ein Archiv, Radiosendungen u.v.m. Als Vorsitzender ist Uli Doberenz (Rudolstadt-Festival, Creole-Festival, Löwenzahn-Verlag, RUM-Records), als seine Stellvertreterin Maria Schüritz gewählt worden.
Kulturfloß der Villa Eden startet Crowdfunding
Das Kulturfloß der Villa Eden in Gützkow schippert auf der Peene und bringt Kultur aufs Land. Engagiert werden vorrangig Künstler*innen, die ohne großes technisches Equipment und max. mit einer Vierer-Besetzung auskommen. Künstler*innen verschiedenster Genres befahren im Sommer jeden Jahres die Peene mit dem Kulturfloß und geben abends an öffentlichen Plätzen wie Wasserwanderrastplätzen, Kulturvereinen, Hotels oder Pensionen o.ä. Vorstellungen. Die Villa Eden Peene stellt den Künstler*innen das „Kulturfloß“ jeweils bis zu 5 Tage mietfrei zur Verfügung, um ihren Urlaub auf der Peene genießen zu können. Dafür treten sie abends auf o.g. Plätzen auf und gehen im Anschluss Ihrer Auftritte mit „Hut“ rum.
Jetzt soll ein weiteres Kulturfloß an den Start gebracht werden und dafür brauchen die Macher*innen jetzt Eure Hilfe! Ab sofort ist das Projekt bei der Crowdfunding Plattform Startnext in der Finanzierungsphase und kann HIER unterstützt werden. Nach Ende der Finanzierungszeit wird das Kulturfloß nach den Vorgaben der Macher*innen gebaut, damit es ab Juli 2020 vom Stapel gelassen werden kann.
Mitarbeiter*in für Organisation von Kulturveranstaltungen gesucht
Der Bahnhof Langendreer e.V. in NRW sucht zum 1. Februar 2019 ein*e Mitarbeiter*in für die Organisation von Kulturveranstaltungen. Die Arbeitszeit beträgt 29 Stunden pro Woche. Die Vergütung erfolgt nach Haustarif. Der Bahnhof Langendreer ist ein soziokulturelles Zentrum in Selbstverwaltung und verbindet Kultur mit gesellschaftspolitischen Inhalten. Mit seinen über 30 Jahren gehört es zu den ältesten soziokulturellen Zentren in NRW. Der/die Mitarbeiter*in sollte sich durch Organisationstalent, Kommunikationsfähigkeit, interkulturelle Kompetenz, Kreativität und Verhandlungsgeschick auszeichnen und sowohl im Team als auch im Kontakt mit den Partner*innen und Gästen Freude an seiner/ihrer Profession haben. Wochenendarbeit und Abenddienste sind selbstverständlicher Bestandteil der Arbeitszeitplanung. Bewerbungsschluss: 07.09.2018.
APPLAUS 2018: jetzt bewerben
Mit dem Musikpreis „APPLAUS – Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten“ würdigt Kulturstaatsministerin Monika Grütters gemeinsam mit der Initiative Musik einmal pro Jahr Clubbetreiber*innen und Veranstalter*innen für ihre herausragenden Livemusikprogramme von Pop bis Jazz. Die Bewerbungsphase für APPLAUS 2018 endet am 22. Juni 2018.
Der Förderpreis schafft seit 2013 mehr öffentliche Aufmerksamkeit für diese Kulturorte und Livemusikprogramme, verbunden mit einer konkreten finanziellen Förderung. Bewerben können sich Clubbetreiber*innen und Veranstalter*innen aus allen Genres der Popularmusik, wie zum Beispiel Rock, HipHop, elektronischer Musik, experimenteller Popmusik oder Jazz. Kulturell herausragende Livemusikprogramme zeichnen sich beispielweise durch qualitativ anspruchsvolle, trendsetzende und kreative Konzertangebote aus. Antragsberechtigt sind Clubbetreiber*innen von Konzerträumen mit einer Besucherkapazität von bis zu 1.000 Gästen sowie Veranstalter*innen von Konzertreihen. Unternehmen der öffentlichen Hand sowie Spielstätten, an denen die öffentliche Hand unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist, sind nicht antragsberechtigt.
ROXY gGmbH Ulm sucht Geschäftsführung
Mit vier bespielbaren Hallen, jährlich rund 80.000 Besucher*innen und 220 Veranstaltungen in den Bereichen Musik, Kabarett, Comedy, Literatur, Theater, Tanz und Bildende Kunst sowie den interaktiven Formaten, Partys und privaten Events gehört das ROXY zu den größten soziokulturellen Zentren in Süddeutschland. Besonders wichtig für die Arbeit des Zentrums sind Kooperationen mit unterschiedlichen Akteur*innen aus dem künstlerischen, sozialen und pädagogischen Bereich, mit denen es in Form von Projekten zusammenarbeitet. Die ROXY gGmbH wird gefördert durch die Stadt Ulm und das Land Baden-Württemberg. Aktuell arbeiten insgesamt 70 bis 80 Menschen regelmäßig im ROXY, darunter 12 Hauptamtliche, 25 Ehrenamtliche und 35 geringfügig Beschäftigte (überwiegend in der Gastronomiem die in Eigenregie betrieben wird). Die ROXY gGmbH sucht zum 01.09.2018 (oder nach Vereinbarung) eine*n Geschäftsführer*in. Bewerbungsschluss ist der 01.06.2018.
2. Förderrunde des Digitalisierungsprogramms für Musikclubs (jetzt bewerben!)
Das Förderprogramm der Initiative Musik „Digitalisierung der Aufführungstechnik in Livemusikspielstätten in Deutschland“ geht am 15. Januar 2018 in die zweite Förderrunde. BetreiberInnen von Musikclubs können für ihre Umrüstungen von analoger auf digitale Aufführungstechnik eine Förderung beantragen. Hierfür stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) 1 Mio. Euro bereit. Eine zeitgemäße technische Grundausstattung der Clubs ermöglicht innovative Konzerterlebnisse und unterstützt somit die kulturelle Vielfalt. Insbesondere für Newcomerbands ist es unentbehrlich, dass sie diese neuen Präsentationsmöglichkeiten gerade auch in kleineren Clubs austesten können, denn der souveräne Umgang mit diesen Technologien wird in vielen Genres immer wichtiger. Diese Konzerterfahrungen sind essentiell für die weitere künstlerische Entwicklung. In der zweiten Förderrunde wird erstmals auch sogenanntes „peripheres digitales Equipment“ gefördert. Darunter fallen zum Beispiel Audionetzwerke, die Soundingenieuren einen Netzwerkzugriff auf alle Komponenten der Beschallungstechnik ermöglichen. Antragsberechtigt sind BetreiberInnen von Musikclubs mit einem festen Sitz in Deutschland, einer maximalen Kapazität von 2.000 Personen und mindestens 24 Live-Musikkonzerten pro Jahr. Das Antragsverfahren startet am 15. Januar 2018, 10 Uhr. „First come, first serve“ – solange die Mittel reichen.