Kampagne „Nachtsam“ für mehr Sicherheit im Nachtleben
Belästigungen, Übergriffe und Gewalt sind sehr präsent im Nachtleben. Wenn Grenzen nicht respektiert, sondern überschritten und Menschen sogar belästigt werden, kann das dazu führen, dass die Unbeschwertheit verschwindet und manche Menschen einfach seltener oder auch gar nicht mehr ausgehen, obwohl sie es gerne tun würden. Hier setzt die landesweite Kampagne „Nachtsam“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg an. Das Ziel: Beim Feiern sollen sich alle Besucher*innen sicher und wohl fühlen. Plakate in 17 Städten in Baden-Württemberg und an 330 Litfasssäulen rufen zur „Nachtsamkeit“ auf. Schulungen und Beratungsangebote sollen Mitarbeitenden des Nachtlebens mehr Handlungssicherheit geben und Wissen über die kommunalen und landesweiten Beratungs- und Hilfsangebote vermitteln. Jede*r Veranstalter*in / Clubbetreiber*in kann kostenlos mitmachen. Wer sich anmeldet, wird geschult und auf der Übersichtslandkarte Baden-Württembergs gelistet. Registier dich hier für die kostenlose Schulung.
Teilprogramm Musikclubs wird aufgestockt
Das Teilprogramm Musikclubs (NK2) für kleinere und mittlere Musikclubs der Initiative Musik wird aufgestockt: dieses erneut stark nachgefragte Programm wird von der BKM – mit 15 Millionen Euro – auf insgesamt bis zu 32 Millionen Euro aufgestockt. So sollen möglichst alle der 486 Antragstellenden, die sich bis 31.12.2021 beworben hatten und die Förderbedingungen erfüllen, unterstützt werden. Die Anträge werden aktuell nach Eingang geprüft. 179 Bewilligungen konnten bereits verschickt werden.
Neustart Kultur startet Förderprogramm für Festivals & bietet Infocalls an
Die Antragsphase für das Programm zum „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland für Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals“ startet am 7. Februar und endet am 31.03.2022. Das Programm mit einem Fördervolumen von bis zu 105 Millionen Euro richtet sich an Macher*innen von Musikfestivals und Veranstalter*innen von Konzerten. Kann ein regelmäßiger Spielbetrieb vor Pandemiebeginn nachgewiesen werden, können für die Wiederaufnahme der Konzertveranstaltungen Zuschüsse bis zu 800.000 Euro beantragt werden. Die maximale Fördersumme für sogenannte Umsonst & Draußen-Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung liegt bei 200.000 Euro. Zu folgenden Terminen bietet die Initiative Musik Infocalls an:
8. Februar 2022, 14-15:30 Uhr (Zoom-Link)
10. Februar 2022, 16-17:30 Uhr (Zoom-Link)
15. Februar 2022, 10-11:30 Uhr (Zoom-Link)
Allianz der Freien Künste fordert Anpassung des Sonderfonds
Die Allianz der Freien Künste (AKF), in der sich 19 Verbände zusammengeschlossen haben, hat heute eine Pressemitteilung herausgegeben, die wir hier gern teilen. Darin fordert sie die neue Bundesregierung und die Landesregierungen dringend zum sofortigen Handeln auf: „Der Veranstaltungs-Sonderfonds muss unverzüglich angepasst werden! Kulturveranstalter*innen sehen sich seit Wochen mit einem pandemiebedingten Publikumsrückgang und zusätzlichen Einschränkungen durch Hygiene-Auflagen konfrontiert, so dass Veranstaltungen sich wirtschaftlich nicht mehr tragen. Ein eigens zur Unterstützung der Kultur installierter ‚Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen‘ soll an dieser Stelle helfen, pandemiebedingte Einnahmeverluste bei Durchführung bzw. Absage von Veranstaltungen zu kompensieren. Dieser Sonderfonds greift in seiner derzeitigen Form jedoch für zahlreiche Veranstaltungen der Freien Szene nicht:
Die im Fonds vorgesehene Bagatellgrenze kann vielfach nicht erreicht werden, auch die angebotene Zwischenlösung über Sammelanträge funktioniert oft nicht, da der Förderzeitraum viel zu kurz bemessen ist. Eine Kompensation im Fall von Veranstaltungsabsagen ist regulär nur dann vorgesehen, wenn die Absagen behördlich angeordnet werden – was nach den neuen Beschlüssen in den meisten Fällen vorerst nicht zu erwarten ist.
Die Verantwortung zur Entscheidung über Absagen und Schließungen wird also weiterhin an die Veranstalter*innen delegiert: ‚Freiwillige‘ Absagen, um das Infektionsgeschehen möglichst zu reduzieren, führen – genauso wie die regelkonforme Durchführung der Veranstaltungen bei reduziertem Publikum – zu finanziellen Verlusten für die Veranstalter*innen. Diese Einnahmeausfälle werden in der Folge an die ausübenden Künstler*innen durchgereicht.
Im Namen der 19 in der Allianz der Freien Künste zusammengeschlossenen Bundesverbände fordern wir die neue Bundesregierung und die Länder auf, unverzüglich wirksame Maßnahmen zum Schutz der Veranstalter*innen und Künstler*innen der Freien Szene zu ergreifen:
- In der aktuellen Pandemielage müssen auch „freiwillige“ Absagen über die Ausfallabsicherung kompensiert werden.
- Die Laufzeit der Wirtschaftlichkeitshilfe muss umgehend verlängert werden.
- Die Bagatellgrenze innerhalb der Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds muss von 1000 Euro auf 500 Euro herabgesetzt werden.
- Eine „freiwillige“ Kapazitätsreduzierung um mehr als 75% muss – analog zur behördlich angeordneten Kapazitätsreduzierung – die Fördersumme verdoppeln“.
Musikland Niedersachsen Jahreskonferenz „Perspektiven“ 9.11.2021
Einmal im Jahr treffen sich die Gestalter*innen der niedersächsischen Musiklandschaft szenenübergreifend zu einer Jahreskonferenz. Das heißt: Gemeinsamer Austausch und Netzwerke knüpfen, Vorträge und Impulse, Debattieren und Lernen, Inspiration und Information. Die diesjährige Jahreskonferenz findet am Dienstag, den 9. November 2021 unter dem Titel „Perspektiven“ im Kulturzentrum Pavillon Hannover statt. Inhaltlich soll es nicht nur um Aussichten für die Musikszene nach der Coronazeit gehen, sondern insbesondere über unterschiedliche Blickwinkel und Bedarfe von Musiker*innen und Zuhörer*innen sowie Möglichkeiten des Barriereabbaus von der Ausbildung bis hin zu Veranstaltungen. Gemeinsam mit Expert*innen sollen Chancen und Herausforderungen von Teilhabe und Teilgabe in der Musikkultur erörtert werden. Eingeladen sind alle Musiker*innen, Veranstalter*innen, Projektträger*innen, Musikpädagog*innen mit und ohne Beeinträchtigungen, die sich für barrierearme und vielgestaltige Zugänge in der Musik interessieren. Die Konferenz bietet fachliche Impulse, Raum zum Austausch und Netzwerken. Es besteht ab sofort die Möglichkeit sich anzumelden. In Präsenz unter 2G-Bedingungen.
Awareness Leitfaden für Veranstaltende
Safe The Dance hat zusammen mit der Feierwerk Fachstelle Pop einen kostenlosen Awareness Leitfaden für Veranstaltende formuliert, der das Nachtleben zu einem sichereren Ort machen soll. Er zeigt Veranstalter*innen, warum Awareness-Arbeit wichtig ist und welche Schritte sie unternehmen können, damit sich alle Besucher*innen wohlfühlen. Lesenswert ist der Leitfaden aber für jede*n, der*die auf Veranstaltungen unterwegs ist. Denn er stärkt das Bewusstsein dafür, was getan werden muss, um allen eine gute Zeit zu ermöglichen. Spread the word!
Deutscher Kulturrat fordert Sonderfonds für Kulturveranstaltungen sofort
Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte Ende Januar angekündigt, einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen auf den Weg zu bringen. Er besteht nach dem, was bisher bekannt ist, aus zwei Teilen: einer Wirtschaftlichkeitshilfe und einer Ausfallabsicherung. Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe sollen Kulturveranstalter*innen finanziell unterstützt werden, wenn aufgrund der Corona-Bedingungen und der vorliegenden Hygienekonzepte weniger Besucher*innen als möglich zu den Kulturveranstaltungen zugelassen werden können. Die Ausfallabsicherung soll greifen, wenn aufgrund der Corona-Pandemie eine geplante und angekündigte Veranstaltung ganz oder teilweise abgesagt werden muss. Ausfallkosten wie z.B. Künstlerhonorare, Kosten für Dienstleister usw. sollen erstattet werden. Hierfür ist eine Billigkeitslösung vorgesehen. Das Volumen des Sonderfonds soll bis zu 2,5 Milliarden Euro betragen.
Damit der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen wirken kann, müsse er jetzt sofort auf den Weg gebracht werden, fordert der Deutsche Kulturrat. Außerdem solle er sich hauptsächlich an privatwirtschaftliche Kulturunternehmen richten und für alle künstlerischen Sparten und Bereiche offen sein. Wichtig sei ferner, dass der Sachverstand aus den Kulturverbänden eingebunden wird.
Hessen legt neues Förderprogramm „Ins Freie!“ auf
Die Pandemie lässt kaum Voraussagen für den Kulturbetrieb in Innenräumen zu, etwa in Theatern, Kinos und Konzertsälen. Freilichtveranstaltungen dagegen können im Sommer mit großer Wahrscheinlichkeit unter Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden. Mit dem von der Hessischen Landesregierung aufgelegten Programm „Ins Freie!“ sollen daher der Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Veranstaltungsformate sowie pandemie-kompatibler Pop-Up-Spielstätten unterstützt werden. Damit bekommen Künstler*innen Auftrittsmöglichkeiten, technisches Personal und Dienstleister erhalten Aufträge, und das Publikum bekommt endlich wieder kulturelle Angebote. „Ins Freie!“ hat drei Programmlinien: Förderlinie A richtet sich an geübte Veranstalter*innen mit größeren Projekten. Sie können bis zu 500.000 € beantragen (die aber natürlich nicht ausgeschöpft werden müssen). Damit können zu gleichen Teilen Kosten für die Infrastruktur (Bühnenelemente, Mietkosten, technisches Personal u.ä.) und für künstlerische Programme (Gagen, Reisekosten, Öffentlichkeitsarbeit u.ä.) unterstützt werden. Ein wichtiges Element der Programme sollten dabei Auftritte hessischer Künstler*innen sein. Weil der Aufwand für Einrichtung und Bewerbung solcher Projekte groß ist, wird ausdrücklich die Kooperation verschiedener Veranstalter und Gruppen ermutigt. Ein Antrag muss sich dabei nicht zwangsläufig auf einen festen Standort beziehen, sondern kann auch „wandern“ oder an mehreren Orten stattfinden. Ein so verstandenes Gesamtprojekt soll dabei eine Mindestdauer von einem Monat haben und pro Veranstaltungsmonat mindestens 15 Veranstaltungen umfassen. Die Förderlinie B unterstützt kleine, auch semiprofessionelle Veranstalter*innen mit Summen bis zu 40.000 €. Den Antrag können auch Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohner*innen stellen. Auch hier gilt die Idee, dass möglichst mehrere Akteur*innen zusammenarbeiten sollten. Hier gilt eine Mindestzahl von zehn Veranstaltungen pro Monat. Die dritte Programmlinie betrifft Open Air-Kinos. Die Anträge können ab 06.04.2021 gestellt werden.
Eilt: Initiative Musik sucht Projektbetreuung (Bewerbung bis 22.03.21)
Zur Unterstützung der gemeinnützigen Geschäftsstelle sucht die Initiative Musik zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitkraft für die Projektbetreuung in dem Förderprogramm „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur (Livemusik-Veranstaltungen und Musikfestivals)“ (m/w/d).
Ihre Aufgaben: Sie betreuen die Durchführung des monetären Förderprogramms für Veranstalter*innen und Festivals in Abstimmung mit der Projektleitung und den Projektpartnern der Regionalbüros. Dazu gehört u.a.:
- Betreuung und Beratung der Fördernehmer*innen in ihrer Projektlaufzeit
- Prüfung der Mittelabrufe und Verwendungsnachweise
- Erstellung von Dokumentationen, Gesprächsprotokollen, Auswertungen, sowie Prüfungs- und Sachberichten
Bewerbungsschluss: 22.03.2021!
Ella & Louis sucht Mitarbeiter*in für PR
Olaf Scholz plant Schutzschirm für Veranstaltungsbranche
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) plant einem Medienbericht zufolge eine staatliche Kosten-Übernahme für Veranstaltungen, die in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden müssten. Er wolle die Konzertveranstalter mit dieser Maßnahme ermutigen, jetzt wieder loszulegen, „sonst ist die Pandemie irgendwann vorbei, aber es finden keine Konzerte statt“, sagte Scholz in einem Interview mit dem „Tagesspiegel“. Die Bundesregierung wolle alle Aufwendungen abrechnungsfähig machen, „die in optimistischer Erwartung getätigt wurden und sich wegen Corona-Restriktionen nicht realisieren lassen“, sagte Scholz der Zeitung. „Wer jetzt solche Veranstaltungen in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 plant, die dann wider Erwarten doch abgesagt werden müssen, soll dafür Ersatz bekommen.“ Durch die Maßnahme solle „auch die ganze Maschinerie mit den vielen Soloselbstständigen und Musikern wieder in die Gänge“ kommen. Zudem arbeite er laut der Zeitung an einem Förderprogramm, das Kulturveranstaltungen unterstützen soll, die wegen der Corona-Restriktionen nur von einem beschränkten Publikum besucht werden können und daher nicht wirtschaftlich sind.
Porgy & Bess zeigt Streamkonzert-Serie „The Show must go on(line) again“
Das Porgy & Bess in Wien lässt sich die Stimmung vom zweiten Lockdown nicht vermiesen und lädt im November und Dezember in seinen virtuellen Club ein. Der bietet allen Ensembles, die engagiert wurden, auch weiterhin die Bühne im leeren Club und aktiviert seinen bereits erprobten und bewährten Jazzzustellservice „The show must go on(line)“, um eine gewisse musikalische Grundversorgung zu garantieren. An Tagen, an denen internationale Bands, die nun nicht reisen können, ein Gastspiel gehabt hätten, streamt das Porgy & Bess-Team aus dem Archiv, das dato über 150 Konzerte umfasst. Es zahlt auftretenden Musiker*innen ihr vereinbartes Honorar und engagiert Ton-, Licht- und Streamtechniker*innen. Klar, dass das Publikum das honoriert, indem es den Pay-as-you-wish-Button möglichst häufig drückt und ein Hutgeld hinterlässt. Die nächsten Konzerte kommen u.a. von österreichischen Acts wie dem Kollektiv Mamma Fatale feat Milly Groz (Foto), außerdem stehen Anna Anderluh, SWANtje, Johanna Orsini-Rosenberg sowie internationale Künstler*innen wie The International Gospel Society w/Big John Whitfield (A/USA) und Chanda Rule (USA/A/CZ) auf der Bühne. Am 11.12. präsentiert der Österreichische Komponistenbund die Composers’ Lounge #17 mit Ankathie Koi, Elis Noa, Kathi Kallauch, Momo’s Marrow, Sinikka Monte u.a. Das Publikum und die Fachjury entscheiden gemeinsam, wer an diesem Abend mit dem „ÖKB Songwriter Award“ ausgezeichnet wird.

