Bewerbung für Live Music Fonds Stuttgart ab 22.03. möglich

Der Live Music Fonds Stuttgart ist ein Förderfonds für Veranstalter*innen in popkulturellen und popmusikalischen Bereichen. Mit der Förderung unterstützen das Kulturamt Stuttgart und das Pop-Büro Region Stuttgart Veranstalter*innen aus der Region, die jeweils im vergangenen Jahr Livemusik Veranstaltungen oder Events mit künstlerischen DJs in Stuttgarter Clubs, Musikspielstätten und auf Open Air Flächen durchgeführt haben. Zu diesem Zweck stellte das Kulturamt Stuttgart eine Fördersumme von jährlich € 80.000,- zur Verfügung. Ab dem 22.03.2023 könnt ihr euch wieder für den LMFS 2023 bewerben!

15.03.2023

Keychange präsentiert Pledge Action Plan

Jüngst gab Keychange, eine internationale Initiative für Geschlechtergerechtigkeit in der Musikindustrie, ein Update zu den bisherigen Fortschritten bekannt und enthüllte einen „Pledge Action Plan“, in dem die nächsten Schritte skizziert werden. Mit dem Feedback von mehr als 200 globalen Pledge-Unterzeichner*innen über 5 Jahre wurde der Pledge Action Plan von Keychange auf der Grundlage einer Datenanalyse der Erasmus-Universität Rotterdam erstellt. Der Aktionsplan hebt die erzielten Fortschritte, Herausforderungen und die nächsten Schritte hervor, die für Keychange erforderlich sind, um seine Arbeit zur Erreichung der Geschlechtergerechtigkeit in der Musikindustrie fortzusetzen. Zum einen setzt er einen
starken Fokus auf Intersektionalität bei der Erstellung von Versprechen und der Überwachung des Fortschritts, um die Vertretung und den direkten Beitrag von Frauen und non-binären Menschen aller Herkünfte, Behinderungen und sozialen Klassen bei allen Aktivitäten von Keychange sicherzustellen. Außerdem soll die globale Musikindustrie ermutigt werden, detaillierte, zeitbezogene, intersektionale Zusagen zu machen, um proaktiv branchenweite Veränderungen herbeizuführen. Mit der Schaffung von Roundtables, Workshops und Gesprächsräumen für verschiedene Sektoren der Musikindustrie will die Kampagne erreichen, dass Best Practices, Informationen und Tipps für Entwicklung und Fortschritt bestmöglich ausgetauscht werden. Keychange wird auch neue Richtlinien, Best Practices und Überwachungsunterstützung für einzelne Unterzeichner*innen entwickeln.

27.02.2023

Kulturfonds Energie unterstützt Kultureinrichtungen

Steigende Energiepreise gefährden den Erhalt von Kulturangeboten – aus diesem Grund haben Bund und Länder den Kulturfonds Energie des Bundes entwickelt. Insgesamt steht für den Förderzeitraum 01.01.2023 bis 30.04.2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung. Über den Kulturfonds Energie des Bundes können Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende eine Unterstützung zur Abfederung der durch die Energiekrise verursachten Härten beantragen. Wer ist antragsberechtigt?

  • Zu den Kulturorten zählen: inländische, öffentliche und private Kultureinrichtungen inklusive Clubs und Musikspielstätten, deren Kulturprogramm nachweislich mindestens 80% der möglichen Auslastung ausmacht. Zu den Kulturorten zählen auch soziokulturelle Einrichtungen sowie Orte kultureller Bildung, die nicht an eine Hochschule angeschlossen sind.
  • Kulturveranstaltende können Anträge für ihre Veranstaltungen stellen, wenn sie für diese Tickets verkaufen und die Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, die keine Kulturorte sind (d.h. Kulturveranstaltungen weniger als 80% ausmachen), stattfinden.

Festivals werden in dem Programm derzeit noch nicht berücksichtigt. Anträge für die erste Tranche (1. Januar bis 31. März 2023) müssen spätestens am 30. Juni 2023 eingereicht werden. Weitere Infos könnt ihr der Aufzeichung einer Online-Infosession hier entnehmen.

22.02.2023

Kulturfonds Energie kommt

Das Konzept für den Kulturfonds Energie wurde gebilligt und eine erste Tranche von 375 Mio. Euro freigegeben; der Kulturfonds Energie des Bundes kann nun Anfang Februar gestartet werden. Er soll Belastungen abfedern, denen Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende trotz Steuererleichterungen und Energiekosteneffekten ausgesetzt sind. Der Förderzeitraum des Kulturfonds Energie des Bundes erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Antragsberechtigt sind private und öffentlich-rechtliche Kultureinrichtungen wie auch Kulturveranstaltende, sofern sie ticketfinanzierte Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung förderfähig sind.

01.02.2023

Support Your Local Artist in Stuttgart

Das Förderangebot unterstützt kleine und mittlere Veranstalter*innen bei ihren Aktivitäten und dient als Impuls regionale Musiker*innen als Support Act für nationale und internationale Booking in Betracht zu ziehen. Art, Umfang und Höhe der Unterstützung: Bezuschusst werden Musiker*innen von Band in der Popmusik mit maximal 100,- Euro pro Bandmitglied, insgesamt maximal 500,- Euro. Ein formloser Antrag mit der Begründung ist an das Pop-Büro Region Stuttgart zu richten, das über die jeweilige Bewilligung entscheidet.

01.02.2023

15 Spielstätten des Jazz und der Popmusik in NRW ausgezeichnet

Mit der Spielstättenprogrammprämie zeichnet das Ministerium für Kultur und Wissenschaft gemeinsam mit dem Landesmusikrat NRW seit dem Jahr 2009 kleine und mittlere Foren für Jazz und Popmusik aus, die in Form ihrer Live-Programme Musikerinnen und Musikern regelmäßige Auftrittsmöglichkeiten bieten. Auch im vergangenen Jahr war es für Spielstätten aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen eine große Herausforderung, Konzertprogramme zu organisieren. Eine Fachjury u.a. mit der Bassistin Ulla Oster hat für die Spielzeit 2022/23 insgesamt 15 Spielstätten ausgewählt. Eine Prämie in Höhe von 15.000 € erhalten das Loft 2nd Floor (Köln), die Klangbücke (Aachen) und das Loch (Wuppertal). Je 10.000 € erhalten Bandfabrik – Kultur am Rand e.V. (Wuppertal), ZAKK (Düsseldorf), Black Box im Cuba (Münster), Bunker Ulmenwall (Bielefeld), Goldkante (Bochum) und das Domicil (Dortmund). 5.000 € gehen jeweils an In Situ Arts Society (Bonn), Jazz Initiative Dinslaken, Jazzkeller Krefeld, Jazzschmiede Düsseldorf, King Georg (Köln) sowie an den Ort (Wuppertal).

26.01.2023

Weiterbildung: KLIMAlogics. Denkmuster und Strategien des Klimamanagements

Was sind die Schritte auf dem Weg zu einer klimaverantwortlichen Kultureinrichtung und welche Wege führen nur scheinbar zum Ziel? Diese Fragen versuchen Ina Rüdenauer und Viviana López H. (Öko-Institut) im Seminar KLIMAlogics am 15.12. von 15-18 Uhr zu beantworten. Das Seminar beginnt mit der Frage, was Klimaverantwortung aus ökologischer Perspektive bedeutet und mit welchen Strategien sie umgesetzt werden kann. Neben einem glaubwürdigen Konzept der Klimaverantwortung von Einrichtungen geht es um das Lebenszyklus-Prinzip und schließlich um die Grundprinzipien der Erfassung von Treibhausgasemissionen als Grundlage für effektive und zielgenaue Maßnahmen zu ihrer Reduktion. Ziel des Webinars ist es, Grundlagenwissen zur Einhaltung des Versprechens der Klimaverantwortung zu vermitteln und die Hebel von Kulturorganisationen im Bereich Klimamanagement aufzuzeigen. Das Seminar findet im Rahmen des Weiterbildungsangebots der Initiative Culture4Climate „Klimaverantwortung in Kulturorganisationen“ statt und richtet sich insbesondere an aktuelle und künftige Entscheidungsträger*innen in Kulturorganisationen unterschiedlicher Kultursparten. Die Teilnahme an den Seminaren der Initiative Culture4Climate ist kostenlos. Die Seminare verbinden komprimierte Wissensvermittlung mit interaktiven Reflexions-, Austausch- und Transferkomponenten. Die Anzahl der Teilnehmer*innen ist daher auf 25 begrenzt. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach dem Datum des Eingangs der Anmeldungen. Für weitere Anmeldungen wird eine Warteliste geführt.

28.11.2022

Fluid Festival sucht Mitstreiter*innen

Das Veranstaltungskollektiv des Fluid Festivals und anderen Konzertformaten in Berlin, Leipzig und Hamburg sucht aktuell nach „Personen, die Lust haben gemeinsam mit uns wertschätzend zu arbeiten, voneinander zu lernen, um sicherere, schützende und stärkende Räume im Bereich der elektronischen Musik zu schaffen. (…) Wir sehen uns als Lern-, Verlern- und Erfahrungsraum, der einen niedrigschwelligen Zugang zur Veranstaltungsorganisation bietet, in dem alle Engagierten ihre Potentiale erkennen und entfalten können“. Die Mitwirkung ist auf verschiedenen „Commitment-Levels“ möglich.

12.09.2022

Förderung für Kultursommer 2023 in Rheinland-Pfalz bis Oktober beantragen

Kulturministerin Katharina Binz lädt ein zur Teilnahme am Kultursommer 2023 unter dem Motto „Kompass Europa: westwärts“, das Kunst und Kultur u.a. von Frankreich in den Blick nimmt. Die Förderung ist möglich für Projekte, die im Wesentlichen im zeitlichen Rahmen des Kultursommers (1. Mai bis 31. Oktober) in Rheinland-Pfalz durchgeführt werden. Die maximale Zuschusshöhe beträgt im Rahmen des Förderprogramms „Kultur vor Ort“ 5.000 €, in Ausnahmefällen kann nach vorheriger Absprache eine höhere Summe beantragt werden. Einsendeschluss: 31. Oktober 2022

22.08.2022

Infrastrukturförderung (Bewerbungsschluss: 20.06.22)

Bis 20.06.2022 können Anträge für die Infrastrukturförderung gestellt werden. Mit diesem Programm unterstützt die Initiative Musik Projekte, die nachhaltige Rahmenbedingungen schaffen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland. Im Fokus stehen zudem Aufbau und Stärkung von regionalen Fördereinrichtungen für die Popularmusik in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen. Frühestmöglicher Projektbeginn ist der 1. August 2022. Anträge für Projekte, die nach dem 31. Oktober 2022 starten, können erst in späteren Förderrunden eingereicht werden. Für die Neuauflage des Förderprogrammes wurde die Programmbeschreibung aktualisiert. Damit haben sich auch die Förderbedingungen geändert. Die Förderentscheidungen werden voraussichtlich Ende Juli / Anfang August 2022 bekannt gegeben. 

13.06.2022

9. APPLAUS-Preis ausgeschrieben

Zum neunten Mal schreibt Kulturstaatsministerin Claudia Roth die „Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten“, kurz: APPLAUS, aus, mit der die Clubbetreiber*innen und Veranstalter*innen für herausragende Livemusikprogramme und Arbeit gewürdigt werden. Mit ihren Konzertprogrammen sind die Clubs für aktuelle Musik ein wesentlicher Bestandteil einer vielseitigen Kulturlandschaft in Deutschland. 2,4 Millionen Euro stellt Roth für den APPLAUS zur Verfügung. Bis zum 25. Mai 2022 können sich Clubs und Spielstätten in drei Kategorien für den APPLAUS bewerben: „Beste Livemusikprogramme: bis zu 50.000 Euro pro Auszeichnung“, „Beste Livemusikspielstätten: bis zu 35.000 Euro pro Auszeichnung“ und „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen: bis zu 10.000 Euro pro Auszeichnung“, zudem gibt es noch Sonderpreise für „Awareness“, „Innovation“ und „Nachhaltigkeit“ mit bis zu 5.000 Euro pro Auszeichnung. Die Prämien sollen die Programmmacher*innen in ihrer Arbeit unterstützen und unter anderem dazu beitragen, die Bedingungen für die auftretenden Musiker*innen zu verbessern. Bewerben können sich Clubbetreiber*innen und Veranstalter*innen aus allen Bereichen von Popmusik und Jazz. Eingereicht werden können Livemusikprogramme, die 2021 durchgeführt wurden – sowohl Konzerte in den Musikspielstätten als auch alternative Formen wie Online-Streaming-Angebote, Konzerte in Ausweichlocations sowie Open-Air-Veranstaltungen. Die Preisverleihung findet im November statt.

16.05.2022

FLINTA* Artists wanted

Das Popbüro Stuttgart ist ständig auf der Suche nach FLINTA*-Artists und Ton- und Lichttechnikerinnen* aus der Region Stuttgart für Auftritte und mehr.

30.04.2022