Berlin schreibt Jazzförderung 2019 aus

Für das Jahr 2019 bietet die Berliner Kulturverwaltung wieder diverse Förderungen für Berliner Musikgruppen bzw. Musiker*innen aller Stilrichtungen und Veranstalter*innen im Bereich Jazz an. Das Förderungsangebot umfasst mehrere Förderprogramme:

Projektförderungen können direkt oder indirekt erfolgen, das heißt Anträge können sowohl von den Musiker*innen selbst für in eigener Verantwortung organisierte Projekte gestellt werden, aber auch von Dritten (z. B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen, Agenturen u. a.). Alle übrigen Förderungen dienen ausschließlich der direkten Förderung von Berliner Musikgruppen bzw. Musiker*innen und können nur von diesen selbst beantragt werden. Die nicht projektbezogene Basisförderung soll Großformationen im Bereich Jazz eine kontinuierliche künstlerische Weiterentwicklung, eine Stärkung ihres Profils sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit etc. ermöglichen. Sie dient der Finanzierung von Kosten (inklusive von Probenhonoraren), die bei der laufenden künstlerischen Arbeit in Vorbereitung von Konzerten, Tourneen und Audioproduktionen ganzjährig entstehen. Stipendien werden für zeitlich begrenzte musikalische Vorhaben, die der persönlichen künstlerischen Weiterentwicklung bzw. Vervollkommnung dienen, gewährt, wie z.B. Kompositionsvorhaben größeren Umfangs, Audioproduktionen oder selbst organisierte Auslandsaufenthalte. Im Rahmen der Tourneeförderung werden für die Durchführung von Inlandstourneen Reisekostenzuschüsse in Höhe von 80.- € pro Musiker*in und Konzert als Stipendium vergeben.

Bewerbungsschluss: 17. Oktober 2018, 18 Uhr

24.09.2018

Martin Roth-Initiative zum Schutz verfolgter Kulturschaffender im Ausland gegründet

Weltweit nehmen die Risiken für Künstler*innen zu. Einschränkungen in ihrer Arbeit, aber auch persönliche Angriffe bis hin zu Inhaftierungen treten immer häufiger auf. Ein vom Auswärtigen Amt gefördertes Gemeinschaftsprojekt des ifa (Institut für Auslandsbeziehungen) und des Goethe-Instituts reagiert hierauf. Das weltweite Schutzprogramm gibt gefährdeten Akteur*innen aus dem Kulturbereich die Möglichkeit, sich aus der Gefährdung hinaus in ein sicheres Land ihrer Heimatregion oder nach Deutschland zu begeben, um dort weiterzuleben und zu arbeiten. Während des Förderzeitraums erhalten die Stipendiat*innen eine angemessene persönliche Begleitung sowie die Möglichkeit, ihre berufliche Tätigkeit fortzusetzen. Die Martin Roth-Initiative arbeitet eng zusammen mit einem Netzwerk aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und Kulturinstitutionen im In- und Ausland. Auf diese Weise soll das Fundament für eine erfolgreiche Eingliederung in die künstlerische Szene des Aufnahmelands sowie eine spätere Rückkehr mit nachhaltiger beruflicher Perspektive in die heimische Zivilgesellschaft gelegt werden.

Namensgeber der Initiative ist Martin Roth, einer der prominentesten Kulturmanager*innen der vergangenen Jahre. Martin Roth verstarb am 6. August 2017 nach kurzer schwerer Krankheit in Berlin. Er war langjähriges Mitglied des Goethe-Instituts und zuletzt Präsident des ifa. Kunst und Kultur stellten für den Kulturwissenschaftler und Museumsdirektor Martin Roth (Hygienemuseum Dresden, Staatliche Kunstsammlungen Dresden und Victoria and Albert Museum London) die unverzichtbare Grundlage im demokratischen und friedlichen Zusammenleben dar. Gerade deshalb hielt er den Austausch mit Kolleg*innen in Ländern mit repressiven Regimen für unbedingt notwendig. In Zeiten, in denen immer mehr Menschen aufgrund ihrer kritischen Arbeit Zensur und Verfolgung erfahren, war es für Roth wichtig, Verantwortung zu übernehmen und „Farbe zu bekennen“. 

28.08.2018

Künstler*innenhaus Villa Waldberta vergibt Stipendien

Die Villa Waldberta ist das internationale Künstler*innenhaus der Stadt München in Feldafing am Starnberger See. Etwa 30 bis 40 Gäste aus allen Kunstsparten erhalten hier jedes Jahr eine Heimat auf Zeit. Sie können während ihres Stipendiums an Projekten arbeiten, die sie mit Münchner Kunstschaffenden und Kulturinstitutionen realisieren. Im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen wird regelmäßig über die Ergebnisse dieser Zusammenarbeit informiert.

Fünf Appartments stehen für die Stipendiat*innen zur Verfügung, in denen sie wohnen und arbeiten können. Der Aufenthalt kann bis zu drei Monate dauern, das Stipendium beträgt 1200 Euro monatlich. Die Gäste der Villa Waldberta sind immer eingebunden in ein Projekt der Stadt München, daher sind Eigenbewerbungen nicht möglich. Die Einbindung kann entweder über eine Kooperation mit einer Münchner Kulturinstitution geschehen oder durch Mitwirkung an einem städtisch geförderten Kulturprojekt. Nach Vorlage der Projektvorschläge bei dem Kuratorium der Villa Waldberta und dem Münchner Stadtrat erfolgt die Auswahl der Künstler*innen über die Projektverantwortlichen. Künstler*innen aus allen Ländern und Kunstsparten sowie den kulturnahen Wissenschaften kommen in Betracht, sofern sie nicht in Bayern wohnen. Mit den Stipendien fördert die Stadt München die internationale und interkulturelle Vernetzung.

Kontakt: Kulturreferat der Landeshauptstadt München, Abteilung 3 / Villa Waldberta, Karin Sommer, Burgstraße 4, 80331 München, Telefon 0049 (+89) 233-28718, ed.ne1751440892hcneu1751440892m@atr1751440892ebdla1751440892walli1751440892v1751440892

21.08.2018

Artist Residence in Paris: jetzt bewerben

Die Cité internationale des arts in Paris hat seit ihrer Gründung 1965 über 22.000 Künstler*innen willkommen geheißen und bietet für das kommende Frühjahr wieder Künstlerresidenzen an. Jedes Jahr bietet es über 1.000 Künstler*innen aus den Bereichen Visual Arts, Writings, Music & Performing Arts eine Residenz in den 300 Studios im Zentrum von Paris an und verfügt über eine Galerie, ein Auditorium und mehr. Die Mieten der Studios variieren je nach Größe von 587.-€ (25 qm) bis 861.-€ (60 qm). Start der Residenz: 01.01.2019, Dauer 2-12 Monate. Bewerbungsschluss: 01.09.2018.

24.07.2018

Tamara Lukasheva bekommt Stipendium der Stadt Köln

(Foto: Tanja Evers)

Ein toller Erfolg für die ukrainische Sängerin Tamara Lukasheva: sie erhielt am 16. Juli ein Stipendium der Stadt Köln, das mit 10.000 Euro dotiert ist. „Tamara Lukasheva, geboren 1988 in Odessa, Ukraine, ist unter den Bewerberinnen und Bewerbern dieses Jahres durch die überragende Qualität und die erstaunliche stilistische Weite der eingereichten Arbeitsproben aufgefallen“, schreibt der Jury-Vorsitzende Hans-Jürgen Linke des „Horst & Gretl Will Stipendiums für Jazz/Improvisierte Musik“ in seiner Begründung. „Lukasheva ist also eine außergewöhnlich variable und ideenreiche Musikerin und eine überaus sorgfältig und präzise arbeitende Komponistin. Als Sängerin verfügt sie über ein intensiv ausgearbeitetes Repertoire von Klängen, Geräuschen, Artikulationsweisen zwischen klassischem Jazz-Gesang und dadaistisch pointierter Vokalkunst. (…) sie schreibt einen großen Teil ihrer Stücke selbst, hat bestechende melodische Einfälle, interpretiert eindringlich und verfremdend eigene Liedtexte. Kurz: Es gibt praktisch keine Spielart der fortgeschrittenen, kreativen und improvisierten Bühnenmusik, in der sie nicht auf außerordentlich souveräne Art zu Hause ist.“ 

Lukasheva hat mit ihrem Quartett Anfang 2016 ihr Debüt „Patchwork Of Time“ (Double Moon/in-akustik) veröffentlicht und ist mit ihrem Ensemble 2017 mit dem Neuen Deutschen Jazzpreis Mannheim ausgezeichnet worden. Sie selbst konnte im Jahr zuvor den BuJazzO-Kompositionswettbewerb für sich entscheiden. Mit dem Schlagzeuger ihres Quartetts, dem wie Lukasheva gleichfalls in Köln lebenden Schweizer Dominik Mahnig, spielt sie zurzeit auch erfolgreich als Duo Lit zusammen.

Das Preisträgerkonzert findet am 25. September im Stadtgarten statt.

23.07.2018

DHI Rom schreibt musikwissenschaftliche Forschungsstipendien aus

Das Deutsche Historische Institut in Rom, eine Einrichtung der Max Weber Stiftung – Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, fördert Forschungen zur deutschen und europäischen Geschichte einschließlich der Musikgeschichte. An der Musikgeschichtlichen Abteilung des Instituts werden schwerpunktmäßig Untersuchungen zur italienischen Musikgeschichte und ihren Beziehungen zur deutschen Musikgeschichte durchgeführt. Das Deutsche Historische Institut in Rom vergibt für 2019 mehrmonatige Forschungsstipendien an Doktorand*innen zur Förderung von Promotionsvorhaben im Fach Musikwissenschaft.
Der Antrag besteht aus einem kurzen Schreiben mit Angabe der erforderlichen Monate (z. B. April – Juni), einem Curriculum, der Projektbeschreibung (ohne Umfangsbegrenzung, mit Kennzeichnung der Quellenlage, die den Aufenthalt in Italien bzw. in Rom begründet), der Stellungnahme eines Hochschullehrers/einer Hochschullehrerin und einer Kopie des Masterzeugnisses bzw. des Zeugnisses eines entsprechenden Hochschulabschlusses. Der Antrag ist bis zum 29. Juli 2018 per E-Mail und in einem PDF zu richten an: Prof. Dr. Martin Baumeister, Deutsches Historisches Institut in Rom, Mailadresse: ti.am1751440892or-ih1751440892d@esu1751440892rk1751440892,
Kennwort: Forschungsstipendien Musikwissenschaft

26.06.2018

YouTube fördert Nachwuchs der Popakademie Baden-Württemberg

Die Google-Tochtergesellschaft YouTube unterstützt ab sofort junge Bachelor- und Masterstudierende der Popakademie Baden-Württemberg mit dem Deutschlandstipendium und weiteren Fördermaßnahmen. In Mannheim hat sich YouTube mit den beiden Popakademie-Geschäftsführern Prof. Udo Dahmen und Prof. Hubert Wandjo auf einen Kooperationsvertrag über drei Jahre geeinigt. Die vertragliche Zusammenarbeit mit der Mannheimer Hochschuleinrichtung ist die weltweit bislang erste ihrer Art des Konzerns und unterstreicht die Leuchtturmfunktion der Popakademie im internationalen Kontext.

Ein wichtiger Aspekt für YouTube bei der Partnerschaft ist, dass die zur Verfügung gestellten Mittel unmittelbar den Studierenden der beiden Fachbereiche Musik- und Kreativwirtschaft sowie Populäre Musik zugutekommen. Im Fokus der Fördermaßnahmen steht die Vergabe von studienbegleitenden Unterstützungen und Start-up-Support für Alumni. Neben herausragenden Leistungen oder innovativer Ideen spielen für die Vergabe auch soziale Faktoren eine entscheidende Rolle. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt durch eine Experten-Jury aus Vertretern der Popakademie, von YouTube, der Musikwirtschaft und der Kulturszene.

16.03.2018

Arbeitsstipendien für Neue Musik und Klangkunst in Berlin ausgeschrieben

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt auch im Jahr 2018 Arbeitsstipendien für Neue Musik und Klangkunst. Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von herausragenden, professionell arbeitenden KünstlerInnen bestimmt, die im Bereich der Neuen Musik oder Klangkunst tätig sind (Komposition, Klangkunst, Interpretation, Kuratieren). Die Arbeitsstipendien sollen die Vielfalt und Qualität in Berlin produzierter Arbeiten im Bereich Neue Musik oder Klangkunst fördern, indem neue Ideen und Ansätze unterstützt werden. Gefördert werden z.B. Recherchen oder Vorarbeiten an einem bestimmten Thema, die Entwicklung von Projekten oder Entwürfen, Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten oder der Vermittlung, Dokumentation und Publikation etc. Es stehen ca. 210.000.-€ zur Verfügung. Im Normalfall beträgt die Stipendienhöhe 12.000.-€.

Bewerbungsvoraussetzungen: der/die AntragstellerIn muss ihren/seinen 1. Wohnsitz in Berlin haben (auch für die Dauer des Stipendiums) und eine mehrjährige künstlerische Tätigkeit auf dem Gebiet der Neuen Musik oder Klangkunst in Berlin nachweisen können. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie Qualität, Gestaltungskraft und Kontinuität. Die AntragstellerInnen dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung an keiner Hochschule immatrikuliert sein und im Vorjahr (2017) kein Stipendium des Landes Berlin erhalten haben.  Die Bewerbungsfrist endet am 5. Februar 2018 um 18.00 Uhr.

22.01.2018

Land Mecklenburg schreibt Künstlerstipendien für 2018 aus

Das Land Mecklenburg vergibt im kommenden Jahr wieder Aufenthalts-, Arbeits- und Reisestipendien in den Bereichen Bildende Kunst/Fotografie, Darstellende Kunst/Tanzperformance, Musik/Komposition, Literatur und spartenübergreifende Vorhaben. Bewerbungen müssen bis zum 15. Januar 2018 (Poststempel) im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Schwerin eingehen. Im kommenden Jahr stehen insgesamt 60.000 Euro für die Künstlerstipendien bereit. Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass die KünstlerInnen ihren Sitz und Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern haben.

31.12.2017

Stipendien an drei Künstlerinnen mit Kindern vergeben

Drei nordrhein-westfälische Musikerinnen haben das „Stipendium für Künstlerinnen mit Kindern – Präsenz vor Ort“ bekommen: die Cellistin und Gambistin Evelyn Buyken (Köln), die Geigerin Sabine Akiko Ahrendt (Köln) und die Klarinettistin Eva Bolarinwa (Mönchengladbach). Sie erhalten für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2018 je eine Fördersumme in Höhe von 700 Euro pro Monat. Das bundesweit einmalige Stipendium wird zum 11. Mal vom Land Nordrhein-Westfalen und dem Frauenkulturbüro NRW vergeben. Das Stipendium wird alle zwei Jahre an herausragende Künstlerinnen vergeben.

31.12.2017

Jazz@Undesigned 2018: Auftritts-Stipendium für junge NRW-MusikerInnen

Trotz der allgegenwärtigen Präsenz kommerzieller Pop- und Rockmusik ist Jazz nach wie vor ein wichtiger künstlerischer und experimenteller Gegenentwurf zum Mainstream. Seine instrumentale, kompositorische und improvisatorische Umsetzung erfordert ein hohes Maß an Kreativität. Jazz ist neben der Wahrung traditioneller Stile innovativ und nicht immer kompatibel mit dem medialen Massengeschmack. Oftmals mangelt es an öffentlicher Aufmerksamkeit, was junge enthusiastische Talente anbelangt, die mit hohem Idealismus diesen innermusikalisch motivierten Weg beschreiten. Das möchte die Werner Richard – Dr. Carl Dörken Stiftung ändern. Um den Idealismus der JazzmusikerInnen zu honorieren, durch die Schaffung von Auftrittsmöglichkeiten zu konsolidieren und ins Bewusstsein eines breiteren Publikums zu rufen, ruft sie bereits zum dritten Mal den Wettbewerb Jazz@Undesigned 2018 aus. Dieser fördert einmal im Jahr junge JazzmusikerInnen mit einem Auftritts-Stipendium. Es werden 3 Preisträgerbands ausgewählt, denen 3-4 Auftritte in renommierten Jazzclubs und Konzerthäusern vermittelt werden. Bei der Durchführung dieser Auftritte ist die Stiftung Ansprechpartner für die MusikerInnen. Jeder Auftritt wird mit 1500.- € pro Band von ihr gefördert. Ensembles ab drei MusikerInnen, die höchstens 27 Jahre alt sind und deren Lebensmittelpunkt in NRW ist, können sich noch bis 31.01.2018 für ein nicht öffentliches Vorspiel im Frühjahr 2018 anmelden. Zugelassen sind alle Stile des Jazz, Eigenkompositionen sind erwünscht.

05.12.2017

Berliner Jazzförderung 2018 ausgeschrieben, auch für Bigbands

Für das Jahr 2018 bietet die Berliner Kulturverwaltung wieder diverse Förderungen für Berliner Musikgruppen bzw. Musiker/innen aller Stilrichtungen im Bereich Jazz an. Erstmalig wird eine gezielte Förderung von Großformationen (Jazzorchestern, Big Bands etc.) ausgeschrieben, deren Stammbesetzung 10 MusikerInnen oder mehr umfasst. Eine nicht projektbezogene „Basisförderung“ soll diesen Großformationen eine kontinuierliche künstlerische Weiterentwicklung, eine Stärkung ihres Profils sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit etc. ermöglichen. Die „Basisförderung“ kann im Einzelfall bis zu 50.000,00 € für ein Jahr, d.h. den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 betragen und dient der Finanzierung von Kosten (inklusive von Probenhonoraren), die bei der laufenden künstlerischen Arbeit in Vorbereitung von Konzerten, Tourneen und Audioproduktionen ganzjährig entstehen.
Stipendien werden für zeitlich begrenzte musikalische Vorhaben, die der persönlichen künstlerischen Weiterentwicklung bzw. Vervollkommnung dienen, gewährt. In Betracht kommen hier beispielsweise Kompositionsvorhaben größeren Umfangs, selbst organisierte Auslandsaufenthalte zum Zwecke des Einzelunterrichtes bei international anerkannten Musikerinnen und Musikern, der Besuch von renommierten Lehrgängen, die Durchführung von Studienreisen und ähnliches. Darüber hinaus werden Stipendien auch für Audioproduktionen in einem Tonstudio eigener Wahl sowie für die Produktion von Video-Clips vergeben. Eine Kombination von beidem, z.B. die Erarbeitung einer Komposition mit anschließender Audioproduktion, ist möglich. Stipendien können für die genannten Vorhaben in Höhe von jeweils pauschal 2.000,00 €, 4.000,00 €, 6.000,00 € oder 8.000,00 € beantragt werden. Im Rahmen der Tourneeförderung werden für die Durchführung von Inlandstourneen Reisekostenzuschüsse in Höhe von 80,00 € pro Musiker/in und Konzert als Stipendium vergeben.

Alle fristgerecht eingehenden Anträge werden einem unabhängigen Fachbeirat zur Beurteilung vorgelegt. Der aktuelle Jazzbeirat wurde für die Jahre 2016 bis 2018 berufen. Ihm gehören an: Bettina Bohle (Journalistin), Julia Hülsmann (Pianistin, Komponistin), Ulf Drechsel (RBB Kulturradio), Bert Noglik (Journalist, Veranstalter) sowie Tobias Richtsteig (freier Journalist). (Änderungen vorbehalten!) Die Antrags- bzw. Bewerbungsfrist für alle oben genannten Förderungsangebote endet am 17. Oktober 2017 um 18.00 Uhr.

27.09.2017