Stipendienprogramm stART.up der Claussen-Simon-Stiftung
Du bist 25–35 Jahre alt, hast einen künstlerischen Bachelor- oder Masterabschluss und möchtest in dem Bereich arbeiten oder eine freiberufliche künstlerische Existenz aufbauen? Dann bewirb dich auf das einjährige Stipendium der Claussen-Simon-Stiftung und werde mit bis zu 1.400 € pro Monat, Workshops und Seminaren gefördert. Das Stipendium fördert Kunstschaffende aller Sparten. Im März werden aus den schriftlichen Bewerbungen 24 ausgesuchten Kandidat*innen per E-Mail zu einem Auswahltag mit dem Beirat eingeladen. Der Auswahltag findet am 3. April in Präsenz in den Räumlichkeiten der Claussen-Simon-Stiftung statt. Die persönliche Anwesenheit durch die Kandidat*innen ist verpflichtend. Bewerbungsschluss: 15.02.2025
Bewerbungsphase für das Frankfurter Jazzstipendium verlängert
Das Frankfurter Arbeitsstipendium Jazz wurde erstmals im Jahr 1991 vergeben, um die künstlerische Weiterentwicklung der lokalen Jazzszene zu fördern. In diesem Jahr sind insbesondere Bewerbungen mit Projektvorschlägen erwünscht, die sich auf künstlerische Weise mit dem Werk des Frankfurter Jazzposaunisten Albert Mangelsdorff (1928-2005) auseinandersetzen. Hierbei legt die Jury ein offenes, an den aktuellen Strömungen und Tendenzen der Gattung Jazz orientiertes Verständnis zu Grunde.
Mögliche Formate könnten u.a. sein:
– Eigenkompositionen, die sich als „Hommage an Albert“ mit einer Abstraktion von dessen Spielweise / dessen Individualsounds beschäftigen oder
– Neuinterpretation seiner Kompositionen (auf der Basis von bestehendem Material)
Für die Ausarbeitung können auch technisch-kreative Herangehensweisen wie Sampling oder die Verwendung von bereitgestellten O-Tönen eingesetzt werden. Zu diesem Zweck stellt das Musikreferat in Zusammenarbeit mit dem Institut für Stadtgeschichte Materialien (Noten, Tonaufnahmen, O-Töne) aus dem Albert-Mangelsdorff-Archiv zur Verfügung und unterstützt den/die ausgewählte*n Stipendiat*in auch bei der Nutzung des übrigen Nachlasses (Bestellung, Einsicht der Materialien im Lesesaal des Instituts usw.).
Die Bewerbung für das Frankfurter Jazzstipendium ist bis 14.02.2025 möglich und erfolgt in zwei Stufen. Sendet zunächst den ausgefüllten Bewerbungsbogen und drei ausgewählte Referenzaufnahmen aus dem bisherigen künstlerischen Schaffen an das Musikreferat im Kulturamt. Hiermit erklärt ihr das Interesse an einer Bewerbung. Nach Eingang des Bewerbungsbogens erhaltet ihr Zugang zu ausgewählten Materialien aus dem Albert-Mangelsdorff-Archiv, die für die Ausarbeitung der Ideenskizze genutzt werden können. Die Einsendefrist für die einzureichende Projektskizze endet am 31.03.2025. Diese muss auf digitalem Wege über einen bereitgestellten Uploadlink fristgerecht an das Kulturamt übermittelt werden.
Voraussetzungen für eine Bewerbung sind
• eine musikalische Ausbildung / entsprechende Qualifikation(en) im Bereich des Jazz,
• der Nachweis einer entsprechenden musikalischen Praxis,
• eine künstlerisch erkennbare und an den musikalischen Spielarten des Jazz orientierte Ausdrucksweise,
• die Dokumentation des Arbeitsschwerpunktes in Frankfurt (Wohnort / Probenort, Referenzen zu Kooperationen mit der Frankfurter Jazzszene, Nachweis entsprechender Konzerte u.ä.)
• die unter „Zur Projekteinreichung“ genannten Materialien
Für das Stipendium können sich Einzelpersonen und Gruppen bewerben, eine Altersbegrenzung ist nicht vorgesehen. Die Stadt Frankfurt strebt eine Erhöhung des Frauenanteils bei den geförderten Stipendiatinnen und Stipendiaten an und fordert deshalb Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Auch bisherige Stipendiat*innen können sich erneut für das Frankfurter Jazzstipendiums bewerben.
Für weitere Informationen und Fragen steht der Musikreferent Sascha Wild unter der Telefonnummer 069 – 212 3 84 24 oder per E-Mail unter: [email]ed.tr1739975326ufkna1739975326rf-td1739975326ats@z1739975326zaj.m1739975326uidne1739975326pitss1739975326tiebr1739975326a1739975326[/email] zur Verfügung.
Goethe Institut fördert Arbeitsaufenthalte im Ausland
Künstler*innenresidenz “Earth Month 2025 – Cultures of Action” (bis 23.02. bewerben)
In ihrem Programm “Earth Month 2025 – Cultures of Action” schreiben das Goethe-Institut Glasgow, das Institut Français d’Écosse, und ClimateCulture zum 23. Februar eine dreiwöchige Residenz für je eine*n Künstler*in aus Deutschland und Frankreich aus. Die Ausschreibung möchte einen nachhaltigkeitsorientierten Kulturaustausch fördern und richtet sich an Künstler*innen, die sich in ihrer Arbeit mit dem Klimawandel und ökologischen Fragen beschäftigen. Bewerbungsschluss: 23.02.2025
Akademie Musiktheater heute vergibt Stipendien
Die Akademie Musiktheater heute (AMH) der Deutsche Bank Stiftung ist ein zweijähriges Leadership-Programm – speziell zugeschnitten auf junge Talente aus dem Musiktheater. Die AMH ermöglicht in Workshops den Zugang zu renommierten Opernhäusern, Festivals, ausgewählten Inszenierungen und Hintergrundgesprächen mit Künstlerinnen, Künstlern und Leitungsteams. Im Fokus des Programms stehen Dialog und interdisziplinäres Verständnis, zeitgemäße Arbeitsmethoden und die Auseinandersetzung mit der Vielfalt der zeitgenössischen Musiktheaterszene. Ein besonderer Höhepunkt des Stipendiums ist der jährliche Festakt, bei dem in Zusammenarbeit mit dem Ensemble Modern und der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt gemeinsam erarbeitete Musiktheaterminiaturen präsentiert werden. Die AMH ist seit vielen Jahren ein etabliertes Netzwerk und eine feste Größe in der zeitgenössischen Musiktheaterszene. Viele Ehemalige sind mittlerweile in leitenden Positionen an internationalen Opernhäusern und Festivals tätig. Für die 15 Stipendienplätze können sich Studierende und junge Berufstätige aus den Sparten Bühnen- und Kostümbild, Dirigieren, Dramaturgie, Komposition, Kulturmanagement, Libretto/Text und Regie bewerben, die nicht älter als 32 Jahre sind (Jahrgang 1993). Zu Ausnahmeregelungen lest die Rahmenbedingungen. Bewerbungsphase: 31.01.-01.05.2025
Forschungszentrum Musik und Gender bietet Stipendien an
Das Forschungszentrum Musik und Gender an der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover bietet Promotions- (12 Monate) und Anschubstipendien (6 Monate). Bewerbungen können noch bis 31. Januar 2025 als zusammenhängende PDF per Mail eingereicht werden. Weitere Details zu den Stipendien bzw. zur Bewerbung findet ihr hier. Bei weiteren Fragen wendet euch bitte per E-Mail an das FMG.
Forschungszentrum Musik und Gender vergibt Promotions- / Anschubstipendium
Wie in jedem Jahr ist die Bewerbung um ein Promotions- (12 Monate, 1200 Euro monatlich) bzw. Anschubstipendium (6 Monate, 750 Euro monatlich) des Forschungszentrum Musik und Gender möglich. Bewerbungen sind bitte bis zum 31. Januar 2025 als eine zusammenhängende PDF per Mail zu richten.
Popbüro schreibt Pop-Stipendium aus (ab 14.10.)
Das Popbüro Region Stuttgart hat wieder Produktionsstipendien in Höhe von jeweils 5.000 Euro ausgeschrieben! Mit den Popstipendien sollen aus allen Genres der Popmusik anspruchsvolle und aufwändige Musikproduktionen, die zur Veröffentlichung (in analogen, digitalen oder auch Video-Formaten)
gedacht sind, gefördert werden. Auch die Produktion eines Musikvideos kann gefördert werden. Die Ausschreibung richtet sich vorwiegend an noch nicht etablierte Künstler*innen im Bereich der Popmusik. Sie müssen ihren Hauptwohnsitz sowie ihren Arbeitsschwerpunkt in der Region Stuttgart haben (mehr dazu hier). Neben den neun Stipendien gibt es vier lobende Erwähnungen, die mit 2.000 Euro dotiert sind. Die Teilnahmebedingungen findet ihr hier. Bewerbungsschluss: 15.12.2024
Stipendien der Hans und Eugenia Jütting Stiftung für begabte Nachwuchsmusiker*innen
Einmal im Jahr vergibt die Stiftung Förderungen an begabte deutsche und polnische Nachwuchsmusiker*innen aus den Bereichen Jazz, Rock / Pop, Rap / Hip Hop, Singer & Songwriter (inklusive Folk-Rock). Es können Stipendien im Gesamtwert von 30.000 € für hervorragende Musiker*innen vergeben werden, die sich bereits in öffentlichen Konzerten und/oder in Wettbewerben profilieren konnten, nämlich je 5.000 € für eine*n Solist*in und je 3.000 € für Mitglieder einer Band, maximal jedoch 10.000 € für eine Band. Bewerber*innen um ein Stipendium müssen die deutsche bzw. die polnische Staatsbürgerschaft nachweisen. Zum Stichtag 31.08.2024 dürfen Einzelbewerber*innen im Fach Gesang (auch wenn sie sich instrumental selbst begleiten oder begleiten lassen) das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben, sämtliche Mitglieder einer Band nicht das 25. Lebensjahr und Instrumentalsolist*innen nicht das 23. Lebensjahr. Mit der Annahme eines Stipendiums verpflichten sich die Stipendiat*innen, auf dem Rolandfest in Stendal (13.-15. Juni 2025) aufzutreten, hilfsweise in einem anderen Rahmen (z.B. Theater der Altmark oder Musikforum Katharinenkirche) sowie für ein weiteres kostenloses Konzert zur Verfügung zu stehen.
EFCF/JEN Jazzforschungs-Stipendium
Die Ella Fitzgerald Charitable Trust Foundation bietet in Zusammenarbeit mit dem Jazz Education Network ein Jazz Research Fellowship an. Das EFCF/JEN-Jazz-Forschungsstipendium soll Pädagog*innen, Student*innen und Musikhistoriker*innen (z.B. leitende Forscher*innen, (Post-)doktorand*innen) die Möglichkeit bieten, ein gezieltes Forschungsprojekt in einem beliebigen Bereich der Jazzwissenschaft durchzuführen. Die Ella Fitzgerald Charitable Foundation in Los Angeles, Kalifornien ist bereit, einen Geldzuschuss in Höhe von 1000-5000 Dollar zu gewähren. Weitere 1000 Dollar können für Reise- und Unterkunftskosten gewährt werden, wenn die Stiftung dies für notwendig erachtet. Die endgültige Fertigstellung des Projekts kann bis zu zwei Jahre dauern, andernfalls muss das Stipendiengeld vollständig zurückerstattet werden. Die Abschlusspräsentation des Projekts findet im Smithsonian Institute sowie auf der Jazz Education Network (JEN)-Konferenz statt. Ein schriftliches Dokument/Zusammenfassung (nicht ausschließlich), die über JEN veröffentlicht wird, muss außerdem spätestens sechs Monate nach der Abschlusspräsentation fertiggestellt werden. Bewerbungen sind bis zum 15. Oktober 2024 möglich.
Neue Förderprogramm beim Musikfonds: Stipendium KI & Ensembleförderung
Im Rahmen des Netzwerktreffens hat der Musikfonds bereits seine beiden neuen Förderprogramme angekündigt. Ab dem 12.06.2024, beginnt die Antragsphase für das Stipendienprogramm des Musikfonds zur Künstlichen Intelligenz STIP-4. Es richtet sich an etablierte Komponist*innen in Deutschland, die sich mit KI-basierter Musikproduktion beschäftigen. Ziel ist es, das Potenzial von KI als Werkzeug zur Inspiration und zur Kreation unbekannter Klangwelten zu erforschen und innovative kompositorische Strategien im Umgang mit KI zu entwickeln. Das Stipendium wird für zwölf Monate gewährt und umfasst auch eine selbst gewählte Residenzphase. Bewerber*innen müssen Erfahrungen im Bereich Technologie/Neue Medien nachweisen. Das FEB-4 Förderprogramm richtet sich an professionelle freie Ensembles und Bands in Deutschland, die zur Vielfalt und künstlerischen Qualität der experimentellen Musikszene beitragen. Ziel ist u.a. die Unterstützung von Ensembles und Bands bei der Professionalisierung des Managements, der Entwicklung neuer künstlerischer Modelle und der Vermittlung ihrer musikalischen Formate. Gefördert werden langfristige Projekte, die bundesweit präsentiert werden und innovative Kollaborationen sowie nachhaltige Formen der Ensemble- und Bandarbeit umfassen. Antragsberechtigt sind professionelle Ensembles mit mindestens fünf Mitgliedern, die seit Januar 2022 ihren Sitz in Deutschland haben. Die Förderung beträgt bis zu 50.000 Euro jährlich für maximal zwei Jahre. Eine Bewerbung ist bei beiden Programmen bis zum 12. Juli 2024 möglich.
Aufenthaltsstipendium im Studio für Elektroakustische Musik (Berlin)
Das Aufenthaltsprogramm des Studios für Elektroakustische Musik der Akademie der Künste, Berlin fördert neue Initiativen und inspirierende Ideen auf dem Gebiet der zeitbasierten, performativen, digitalen Künste an der Schnittstelle von Klang, Musik und Technik.
Das Aufenthaltsprogramm wird an 8-10 Stipendiat*innen für 1-2 Wochen vergeben und steht allen Kunstschaffenden offen, sich mit Einzel- oder Gruppenprojekten zu bewerben. Pro Jahr gibt es zwei Zeiträume, in denen ein Aufenthalt für maximal 2 Wochen stattfinden kann. Der erste Zeitraum ist vom 01. April bis zum 30. Juni und der Zeitraum ist vom 01. September bis zum 30. November. Die Förderung ist prinzipiell nicht mit einer Unterkunft verbunden, in Einzelfällen ist eine Übernahme der Reise- und Aufenthaltskosten möglich. Die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und bestehenden Programmen wird ausdrücklich begrüßt.