Die 19 in der Allianz der Freien Künste organisierten Bundesverbände sind mit großer Sorge in das neue Jahr gestartet. Noch immer gebe es keine wirksamen Hilfen für soloselbstständige Künstler*innen in der Coronakrise – mit zum Teil irreversiblen Folgen für das kulturelle Leben in Deutschland. Die für Januar 2021 angekündigte Neustarthilfe für Soloselbstständige kann immer noch nicht beantragt werden! Zudem wird für die Mehrheit der soloselbstständigen Künstler*innen der in Aussicht gestellte pauschale Betriebskostenzuschuss aufgrund ihrer verhältnismäßig niedrigen Jahresumsätze deutlich unter 500 Euro pro Monat liegen. Bei den November- und Dezemberhilfen ist eine Vielzahl der freischaffenden Künstler*innen von der Antragstellung ausgeschlossen: Sie zählen bestenfalls zu den „indirekt Betroffenen“. Unter denjenigen, die diese Hilfen dennoch in Anspruch nehmen konnten, besteht die große Sorge, Gelder zurückzahlen zu müssen: Permanent werden die Rechtsgrundlagen und FAQ zu den Corona-Hilfen geändert – zum Teil mit dramatischen Folgen für die Antragstellenden. Die Allianz der Freien Künste macht sich seit Beginn der Pandemie für einen fiktiven Unternehmer*innenlohn für Soloselbstständige stark. Im Sinne eines erweiterten Betriebskostenzuschusses würde er auch soloselbstständigen Kunstschaffenden wirksam helfen. Unterstützt wird diese Forderung von den Fachminister*innen der Länder, dem Kulturausschuss des Bundesrates, dem Deutschen Kulturrat, allen Fachverbänden der Kulturbranchen und nicht zuletzt auch von der Kulturstaatsministerin.
Stellungnahmen zum geplanten Reformstaatsvertrag
Am 26. September 2024 wurde der Staatsvertragsentwurf zur Reform des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) zur öffentlichen Anhörung freigegeben, bis 11. Oktober 2024 konnten Verbände und Expert*innen Anregungen und Anmerkungen einreichen. Die Deutsche Jazzunion hat ihr Feedback in einer ausführlichen Stellungnahme abgegeben. Grundsätzlich begrüßt sie die Ausrichtung, die Programmgestaltung näher an den gesellschaftlichen Bedarfen auszurichten und niedrigschwelligere Zugänge zu schaffen. Das dürfe aber nicht zu Lasten einer fundierten journalistischen Expertise fallen, beispielsweise in Form von Abbau jazzspezifischer Redaktionen, oder indem weniger gefällige Inhalte reduziert oder gar ausgeschlossen würden. Der Abbildung von Vielfalt und pluralistischen Zugängen zu Kunstformen wie Jazz und Improvisierter Musik käme in Zeiten massiven Rechtsrucks in Deutschland ein nicht zu unterschätzender Wert zu. Insbesondere die geplante Zusammenlegung der bestehenden Angebote von 3sat und arte sieht der Verband äußerst kritisch, da dies zu Einschränkungen in der Diversität der produzierten und gezeigten Inhalte führen würde.
Auch der Deutsche Musikrat hatte Ende September eine Stellungnahme eingereicht und sich u.a. dafür ausgesprochen, dass der ÖRR weiterhin seinem Kernauftrag nachkommen müsse, sog. meritorischen Gütern eine Plattform und Aufmerksamkeit zu geben, also solchen, die der Markt nicht aus sich selbst heraus erzeugen kann, die aber dem Gemeinwohl dienen. Der geplante Vertrag könne zu einer drastischen Verarmung von Bildungs- und Kulturangeboten und zu einem Rückgang von Diskussions- und
Diskursräumen führen.
Der Reformstaatsvertrag sieht massive Kürzungen im Radio & TV vor: in allen neun Rundfunkanstalten zusammen sollen mindestens 16 Programme gestrichen werden, Spartenkanäle wie 3sat, Arte, Phoenix, ARD-alpha, Tagesschau24 oder ZDFinfo sollen neu organisiert und teilweise zusammengelegt werden. Außerdem sieht der Vertrag vor, dass Texte künftig erst online publiziert werden dürfen, wenn ihr Inhalt zuvor in einer Radio- oder Fernsehsendung gelaufen ist, erklärt die Tagesschau. Dies schwäche die Demokratie, wenn z.B. Hintergrundinfos nicht mehr veröffentlicht werden könnten, auch würde die Erreichbarkeit der jungen Zielgruppe deutlich erschwert, sagen Programmverantwortliche von ARD und hr.
Eine Petition spricht sich dagegen aus, den Sender 3sat einzustellen bzw. die Inhalte in den Sender arte zu überführen.
Stellungnahmen zum Haushaltsentwurf 2025 der Bundesregierung
Auch der Bundeskulturfonds zeigt sich in seiner Stellungnahme vom 18. Juli 2024 irritiert, „da gerade erst neue Förderlinien und Programme, teils auch im Zusammenspiel mit Ländern und Kommunen oder Akteuren des kulturellen Lebens, entwickelt und erstmalig ausgeschrieben wurden oder sogar aktuell noch erarbeitet werden. Auch helfen die Bundeskulturfonds aktiv und konstruktiv bei der Einführung und Durchsetzung in der Freien Szene von Honoraruntergrenzen, den Nachhaltigkeits- und Awareness-Empfehlungen der Kulturförderung der BKM bzw. haben daran mitgewirkt, diese zu entwickeln und auszugestalten“. Insbesondere mit der zum 1. Juli eingeführten verbindlichen Honoraruntergrenze für den Bereich Kultur und Medien auf Bundesebene hinterlasse dies einen bitteren Beigeschmack, schreibt die DJU. Sich soziale Absicherung und faire Vergütung auf die Fahne zu schreiben, ohne die Umsetzung zu ermöglichen, sei auch in Zeiten generell klammer Kassen die falsche Signalwirkung bei einem Haushalt, von dem die Bundesregierung verspricht, Deutschland sicher und wirtschaftlich stark aufzustellen. „Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, die Kürzungen rückgängig zu machen, die dramatische Situation der Musiker*innen anzuerkennen und die dringend notwendigen Erhöhungen im Haushalt zu verankern“, so Buscot. Auch der Deutsche Komponist*innenverband kritisiert den Entwurf: „Die Initiative NEUSTART KULTUR wird mit dem Haushaltsentwurf 2025 potenziell zu einem Fehlstart. Das finanzielle Überleben von freischaffenden Musikerinnen und Musikern wurde durch die Pandemie massiv erschwert, daher spielten die Förderprogramme des Bundes eine wichtige Rolle, um diese Härten auszugleichen. Diese Förderprogramme sollen nun um die Hälfte gekürzt werden, was die Situation besonders für die freie Szene verschärft“.
Statement des BDKV zur Forderung nach Mindesthonoraren für Künstler*innen
Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft BDKV e.V. begrüßt in einer kürzlichen Stellungnahme grundsätzlich das gemeinsame Bestreben der Kultusministerkonferenz, einer Arbeitsgruppe des Deutschen Musikrats, ver.di und des Deutschen Kulturrats, die Arbeitsbedingungen von selbstständigen Künstler*innen mit gesetzlich geregelten Mindesthonoraren zu verbessern. Die Debatte würde jedoch zu kurzsichtig geführt, weil sie (privat-)wirtschaftliche Wertschöpfungsprozesse ebenso wenig in den Blick nehme wie die Folgen für die Gesamtheit der Veranstaltungsbranche, für die Vielfalt der Kultur und die Teilhabe in der Gesellschaft. Mit den geplanten hohen Gagen seien viele Konzerte nicht mehr rentabel, sodass in Zukunft vor allem kleine und unbekanntere Acts, die keine Vollauslastung versprechen und ein finanzielles Risiko für Veranstalter*innen darstellten, nicht mehr engagiert würden. Ein Mindesthonorar müsste deshalb an den Überschüssen eines Konzerts bemessen sein, andernfalls müsste die öffentliche Hand das Definzit nach dem Vorbild des in Dänemark bestehenden Modells ausgleichen. Auch auf die kulturelle Vielfalt hätte es negative Auswirkungen, denn die geplanten Honorare sollen nur an „ausgebildete“ Künstler*innen gezahlt werden, was einen Großteil der (Freien) Musikszene diskriminieren würde. Auch der Anspruch, möglichst vielen Menschen kostengünstige und niedrigschwellige Kulturangebote zu machen, könne so nicht mehr eingehalten werden, sodass es zu einer Elitisierung und Konzentration des kulturellen Lebens kommen würde. Deshalb fordert der BDKV gemeinsam mit der LiveMusikKommission, dass an der geplanten Regelung Anpassungen vorgenommen werden, die mehr Flexibilität vor allem für kleinere und wenig geförderte Venues und Nachwuchs- und Vorbands einbringen. Außerdem seien noch viele Fragen offen. Mehr dazu in der ausführlichen Stellungnahme.
Initiative Aufstehen für die Kunst kritisiert Coronamaßnahmen in Bayern und Sachsen
In Bayern und Sachsen, die aktuell so starke Inzidenzen haben wie nie zuvor, sind neue Coronamaßnahmen in Kraft getreten, die Kulturveranstaltungen stark einschränken. In Bayern wird die Saalbelegung pauschal auf 25% begrenzt, in Sachsen bleiben die Vorhänge gleich ganz geschlossen. AUFSTEHEN FÜR DIE KUNST weißt auf die bekannten und aktuellen wissenschaftlichen Studien zur Risikoabwägung von Theaterbesuchen hin: Sowohl die Konzertstudie der Universität Halle, die Studie der Bayerischen Staatsoper/TU München zum Opernbetrieb, die Konzerthausstudie in Dortmund, ebenso diejenige im Konzertsaal des NDR, wie auch alle internationalen Studien (z. B. des Institut Pasteur) kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, daß bei hälftiger Belegung, Maskenpflicht und modernen Belüftungssystemen das Risiko von Virusübertragungen – selbst unter den Bedingungen der Delta-Variante –im Publikum nahezu auszuschließen ist. Studien, die zu gegenteiligen Ergebnissen kommen, existieren nach wie vor nicht. Vor allem die Entscheidung des Freistaates Sachsen ist aus Sicht der Initiative unverständlich: Erneut gibt es einen kompletten Lockdown für alle Kultureinrichtungen, gleichzeitig werden Gastronomie und der nicht lebensnotwendige Einzelhandel offen gehalten. Erst kürzlich haben die bundesweiten Auswertungen der Luca-App ergeben, daß alle Kultureinrichtungen zusammengenommen lediglich für 0,9 % der App-Warnungen den Ausschlag gaben, hingegen waren es bei den Restaurants knapp 11%. Auch in Sachsen war die Kultur zehn Monate länger untersagt als die Religion und sieben Monate länger als der Einzelhandel, selbst der Probenbetrieb war monatelang eingestellt. Dabei gilt natürlich auch hier: Die Kunstfreiheit ist im Grundgesetz auf der gleichen Stufe wie die Religionsfreiheit garantiert und sie hat eine viel stärkere grundrechtliche Verankerung als der nicht lebensnotwendige Einzelhandel oder etwa die Gastronomie. Zudem ist im neuen, von Sachsen gerade erst mitbeschlossenen Infektionsschutzgesetz, eine Komplettschließung der Kultur ausgeschlossen. In der vorherigen Version, auf welcher die jetzt beschlossenen Schließungen noch beruhen, war eine besondere Begründungspflicht im Kulturbereich vorgesehen, um der Kunstfreiheit Rechnung zu tragen. Diese seien aber hier nicht im Ansatz erfüllt.
Musiker*innen kritisieren mangelnde Diversität beim Deutschen Jazzpreis
Ein Zusammenschluss von Musiker*innen kritisiert am kürzlich zum erstem Mal verliehenen Deutschen Jazzpreis die Personalauswahl in Beirat, Jury und deutschlandweiten Nominierungen. Hier sei es versäumt worden, sich mit strukturellem Rassismus und Diskriminierung auseinanderzusetzen, so dass diese aufrechterhalten wird:
„Die erreichte Geschlechterparität beim diesjährigen Deutschen Jazzpreis ist ein sehr wichtiger Schritt für die Jazzszene, jedoch nur ein kleiner Aspekt von Diversität – und bei weitem nicht genug. Die Wahl eines mehrheitlich weißen und von Akademiker*innen geprägten Personals für das Gremium, die Jury und die deutschen Nominierungen spiegelt den institutionellen Rassismus, Transphobie, Ableismus und Klassismus wider, die den deutschen Förderstrukturen im Kulturbereich innewohnen. Damit wird der Preis genau jener kulturellen Pluralität der deutschen Jazzszene nicht gerecht, die in der Stellungnahme der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Prof. Monika Grütters MdB, hervorgehoben wird.“
Die Unterzeichner*innen fordern unter anderem:
- Eine Erklärung für das Nichtzustandekommen eine intersektionalen Besetzung von Beirat, Jury, und nationalen Nominierungsliste.
- Die Umsetzung der intersektionale Richtlinie, AGG §1 auf allen Ebenen der Organisation
- Die Einstellung von professionellen BIPOC-Pädagog*innen, die als Diversity- und Antirassismus-Berater*innen an allen Diskussionen zu diesen Themen teilnehmen, egal ob privat oder öffentlich.
NEUSTART KULTUR II – Stellungnahme der Allianz der Freien Künste
Die Allianz der Freien Künste begrüßt die Aufstockung des Programms Neustart Kultur um eine weitere Milliarde Euro und betont: Jetzt kommt es auf eine kluge Verteilung an. Die starke Überzeichnung vieler Teilprogramme sei ein Indiz dafür, dass die Programme passgenau sind, deshalb in der Kunst- und Kulturbranche angenommen werden und Wirkung entfalten können. Aber insbesondere beim Kleingedruckten bleiben viele offene Fragen, so der Verband.
Deutscher Kulturrat fordert Nachbesserungen bei Corona-Hilfen
In einer Stellungnahme vom 09.12. hat der Deutsche Kulturrat vor der Bundesregierung Nachbesserungen bei den Hilfen für Kulturschaffende gefordert. Er weist auf die Heterogenität der Kultur- und Kreativwirtschaft hin und darauf, dass hr Beitrag zur Bruttowertschöpfung ist größer als der der Finanzdienstleister, der Energieversorgung oder der Chemischen Industrie. Die bisherigen Maßnahmen heißt der Kulturrat gut, er fordert jedoch eine Nachjustierung: Bei den November- und Dezemberhilden fordert er, die mittelbar Betroffenen Unternehmen besser einzubeziehen sowie im Ausland erzielte Umsätze einzubeziehen. Für die Überbrückungshilfe fordert er eine größere Bemessungsgrundlage der Betriebskostenpauschale. Außerdem eine Verdoppelung des Budgets für das Programm Neustart Kultur. Ein weiterer Forderungskatalog bezieht sich auf die Perspektiven für das nächste Jahr.
Petitionen und Stellungnahmen zur Soloselbstständigen-Hilfe
Seit 21. Oktober 2020 läuft die zweite Runde der Überbrückungshilfen des Bundeswirtschaftsministeriums, zunächst bis Jahresende. Das Programm wendet sich explizit auch an soloselbstständige Kreativschaffende und Kulturunternehmen und beinhaltet einige Verbesserungen in der Antragstellung insbesondere für kleine Firmen. Doch auch in den neuen Überbrückungshilfen wird Soloselbstständigen kein Unternehmerlohn gewährt, der die Honorarausfälle kompensieren und auch für Lebenshaltungskosten eingesetzt werden kann. Darum fordern aktuell Branchenverbände und Künstler*innen erneut eine Verbesserung der Förderung.
Der Deutsche Musikrat appellierte noch am 16.Oktober an Wirtschaftsminister Peter Altmaier, die zweite Runde der Überbrückungshilfen endlich an die Lebensrealität und Nöte der soloselbstständigen Kreativschaffenden anzupassen. Soloselbstständige Kreativschaffende seien hochqualifizierte Unternehmer*innen, die Wesentliches beitragen zu einer funktionierenden und lebenswerten Gesellschaft. Auch der Deutsche Kulturrat forderte den fiktiven Unternehmerlohn kürzlich erneut in einer Videokonferenz von Minister Altmeier. Diese Forderung wird vom Deutschen Kulturrat schon lange erhoben. Auf die existenzgefährdende Situation von Teilen der Musikwirtschaft, darunter insbesondere vieler Soloselbstständiger, wird seit Ausbruch der Corona-Pandemie in politischen und zivilgesellschaftlichen Gremien wiederholt hingewiesen: So forderte der Bundesrat in einer Entschließung vom 05. Juni 2020 pauschale monatliche Zuschüsse für Soloselbstständige. An diesen Entschluss angelehnt läuft aktuell eine großangelegte Petition mit zahlreichen Unterstützer*innen, die hier hier nachlesen und unterzeichnen könnt. Zudem wird am 28. Oktober 2020 das Bündnis #AlarmstufeRot, ein Zusammenschluss aus Initiativen und Verbänden der deutschen Veranstaltungswirtschaft, erneut in Berlin für eine Sicherung der Veranstaltungswirtschaft mit ihren zahlreichen Soloselbstständigen demonstrieren.
Kulturministerkonferenz gibt Statement zu selbstständigen Kulturschaffenden ab
Die Kulturministerkonferenz geht davon aus, dass die Pandemie auch über das Jahr 2020 hinaus noch erhebliche Auswirkungen auf den Kulturbetrieb und Kulturschaffende haben wird. Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren appellieren daher gemeinsam erneut an den Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, eine Förderung für Soloselbständige unabhängig von anfallenden Betriebskosten vorzusehen. Sie bitten ferner, auch die Veranstaltungsbranche durch branchenspezifische Förderangebote dabei zu unterstützen, den Betrieb wieder aufzunehmen. Dabei ist ein Augenmerk auf die Absicherung der Planungen für Veranstaltungen im Jahr 2021 und den Folgejahren zu legen. In der Corona-Pandemie sind die sozialen Problemstellungen der Künstler*innen noch einmal besonders deutlich geworden. Die Pandemie zeigt, dass solchen Notlagen durch vorausschauende Maßnahmen vorgebeugt werden muss. Die Kulturministerkonferenz hat sich daher darauf verständigt, die soziale Absicherung der selbständigen Künstlerinnen und Künstler durch die Künstlersozialkasse (KSK) in den Blick zu nehmen und sich für eine Verbesserung einzusetzen. Kunst und Kultur sind ein zentrales Element unserer freiheitlich demokratischen Gesellschaft und Künstlerinnen und Künstler müssen angemessen abgesichert werden.
Kulturrat begrüßt Diskussion über Anpassung des Urheberrechts
Der Spitzenverband der Bundeskulturverbände begrüßt, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Diskussionsentwurf zur Anpassung des Urheberrecht an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts vorgelegt hat. Damit gibt das Ministerium dem Kulturrat bereits frühzeitig Gelegenheit, zu den beabsichtigten Regelungen Stellung zu nehmen. In seiner Stellungnahme bündelt der Deutsche Kulturrat die Positionen seiner Mitglieder aus verschiedenen künstlerischen Sparten – sowohl Verbände der Urheber und ausübenden Künstler als auch Verwerterverbände sowie Zusammenschlüsse von Bildungs- und Kulturinstitutionen.
Diskriminierung ist keine Kunst – Klägerin gibt Stellungnahme zu Knabenchor-Urteil
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am 16.08.2019 die Klage der Anwältin Susann Bräcklein abgewiesen, deren Tochter Aufnahme sich um die in einem Knabenchor beworben hatte. Nun hat sie in einer Stellungnahme das Urteil kritisiert.
Das Das Gericht verkenne ganz maßgeblich, dass die Ausbildungsmöglichkeiten von Mädchen und Jungen in Berlin gerade nicht gleich oder gleichwertig sind. Nur Jungen erhalten die intensive und kostenfreie Gesangsausbildung an der UdK. Fantastisch sei dabei die Interpretation der Richter, bei dem explizit auf „Jungen“ ausgerichteten Werbeangebot des Chores seien „Mädchen“ mitgemeint.
Sie kritisiert die Auffassung des Gerichts, die Ablehnung eines Mädchens beruhe bei einem zu 100 Prozent männlich besetzten Chor nicht unmittelbar auf dem weiblichen Geschlecht als lebensfremd. Kinder seien weder Instrumente, durch die sich ein Chorleiter in seiner künstlerischen Freiheit verwirkliche, noch Profis, die mit dem Singen ihren Lebensunerhalt verdienen. Daher stehe in staatlichen Chorschulen die Ausbildung und nicht wirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund. Zudem habe das Gericht von der Klägerin vorgelegte Studien nicht ausreichend berücksichtigt, nach denen bei gleichem Repertoire und gleichem Gesangstraining Zuhörer nur mit an Zufälligkeit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Klangunterschied zwischen Mädchen- und Jungenchören wahrnehmen (vgl. Howard, Independent vom 9.3.2003: “Girls‘ singing voices‚ are just as pure as boys”.). Die Aufnahme von Mädchen könne die Kunstfreiheit deshalb nur minimal berühren; der generelle Ausschluss von Mädchen führe dagegen zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Diskriminierungsfreiheit.
Die Klägerin schließt mit dieser Feststellung: „Das Gericht stellt tragend auf die subjektive Wahrnehmung des Chorleiters ab. Entscheiden sei, wie er allein Stimme und Motivation einer Bewerberin beurteile. Diese Rechtsauffassung eröffnet jedenfalls dann praktisch unbegrenzte Spielräume für individuelle Ablehnungsmöglichkeiten, wenn keine fairen und geschlechtergerechten Aufnahmeverfahren installiert sind (sog. blind auditions).
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