Kulturrat begrüßt Diskussion über Anpassung des Urheberrechts

Der Spitzenverband der Bundeskulturverbände begrüßt, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Diskussionsentwurf zur Anpassung des Urheberrecht an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts vorgelegt hat. Damit gibt das Ministerium dem Kulturrat bereits frühzeitig Gelegenheit, zu den beabsichtigten Regelungen Stellung zu nehmen. In seiner Stellungnahme bündelt der Deutsche Kulturrat die Positionen seiner Mitglieder aus verschiedenen künstlerischen Sparten – sowohl Verbände der Urheber und ausübenden Künstler als auch Verwerterverbände sowie Zusammenschlüsse von Bildungs- und Kulturinstitutionen.

05.02.2020

Diskriminierung ist keine Kunst – Klägerin gibt Stellungnahme zu Knabenchor-Urteil

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am 16.08.2019 die Klage der Anwältin Susann Bräcklein abgewiesen, deren Tochter Aufnahme sich um die in einem Knabenchor beworben hatte. Nun hat sie in einer Stellungnahme das Urteil kritisiert.

Das Das Gericht verkenne ganz maßgeblich, dass die Ausbildungsmöglichkeiten von Mädchen und Jungen in Berlin gerade nicht gleich oder gleichwertig sind. Nur Jungen erhalten die intensive und kostenfreie Gesangsausbildung an der UdK. Fantastisch sei dabei die Interpretation der Richter, bei dem explizit auf „Jungen“ ausgerichteten Werbeangebot des Chores seien „Mädchen“ mitgemeint.
Sie kritisiert die Auffassung des Gerichts, die Ablehnung eines Mädchens beruhe bei einem zu 100 Prozent männlich besetzten Chor nicht unmittelbar auf dem weiblichen Geschlecht als lebensfremd. Kinder seien weder Instrumente, durch die sich ein Chorleiter in seiner künstlerischen Freiheit verwirkliche, noch Profis, die mit dem Singen ihren Lebensunerhalt verdienen. Daher stehe in staatlichen Chorschulen die Ausbildung und nicht wirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund. Zudem habe das Gericht von der Klägerin vorgelegte Studien nicht ausreichend berücksichtigt, nach denen bei gleichem Repertoire und gleichem Gesangstraining Zuhörer nur mit an Zufälligkeit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Klangunterschied zwischen Mädchen- und Jungenchören wahrnehmen (vgl. Howard, Independent vom 9.3.2003: “Girls‘ singing voices‚ are just as pure as boys”.). Die Aufnahme von Mädchen könne die Kunstfreiheit deshalb nur minimal berühren; der generelle Ausschluss von Mädchen führe dagegen zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Diskriminierungsfreiheit.

Die Klägerin schließt mit dieser Feststellung: „Das Gericht stellt tragend auf die subjektive Wahrnehmung des Chorleiters ab. Entscheiden sei, wie er allein Stimme und Motivation einer Bewerberin beurteile. Diese Rechtsauffassung eröffnet jedenfalls dann praktisch unbegrenzte Spielräume für individuelle Ablehnungsmöglichkeiten, wenn keine fairen und geschlechtergerechten Aufnahmeverfahren installiert sind (sog. blind auditions).

30.09.2019

Offener Brief wehrt sich gegen ungerechte Stipendien-Vergabe des Berliner Senats

Ein offener Brief von Prof. Dr Zorka Wollny kritisiert das Ergebnis der aktuellen Auswahl der Arbeitsstipendien im Bereich Neue Musik/Klangkunst des Berliner Senats, die nur 3 von 20 Stipendien an Künstlerinnen vergeben hat, obwohl der Anteil der Bewerberinnen 39% betrug. Zwar gingen im Vorjahr 8 von 19 Stipendien an Frauen, jedoch sieht die Gesamtbilanz eher mau aus: Von 2007-2018 erhielten 180 Musiker, aber nur 60 Musikerinnen die Förderungen „Kompositionsstipendium“ und „Kulturaustauschstipendium“ des Berliner Senats (d.h. 75% Musiker, 25% Musikerinnen). Die Petition fordert deshalb, weitere Mittel für sieben Stipendien an weibliche Künstlerinnen und Kuratorinnen freizustellen und für zukünftige Ausschreibungen eine verbindliche Quote von 50 % festzulegen, um der großen Zahl der in Berlin lebenden und international anerkannten Künstlerinnen gerecht zu werden und eine Chancengleichheit herzustellen. Der offene Brief richtet sich an den Senator für Kultur und Europa Dr. Klaus Lederer und kann noch bis Mitte Juni hier unterzeichnet werden.

09.05.2018