Statement des BDKV zur Forderung nach Mindesthonoraren für Künstler*innen

Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft BDKV e.V. begrüßt in einer kürzlichen Stellungnahme  grundsätzlich das gemeinsame Bestreben der Kultusministerkonferenz, einer Arbeitsgruppe des Deutschen Musikrats, ver.di und des Deutschen Kulturrats, die Arbeitsbedingungen von selbstständigen Künstler*innen mit gesetzlich geregelten Mindesthonoraren zu verbessern. Die Debatte würde jedoch zu kurzsichtig geführt, weil sie (privat-)wirtschaftliche Wertschöpfungsprozesse ebenso wenig in den Blick nehme wie die Folgen für die Gesamtheit der Veranstaltungsbranche, für die Vielfalt der Kultur und die Teilhabe in der Gesellschaft. Mit den geplanten hohen Gagen seien viele Konzerte nicht mehr rentabel, sodass in Zukunft vor allem kleine und unbekanntere Acts, die keine Vollauslastung versprechen und ein finanzielles Risiko für Veranstalter*innen darstellten, nicht mehr engagiert würden. Ein Mindesthonorar müsste deshalb an den Überschüssen eines Konzerts bemessen sein, andernfalls müsste die öffentliche Hand das Definzit nach dem Vorbild des in Dänemark bestehenden Modells ausgleichen. Auch auf die kulturelle Vielfalt hätte es negative Auswirkungen, denn die geplanten Honorare sollen nur an „ausgebildete“ Künstler*innen gezahlt werden, was einen Großteil der (Freien) Musikszene diskriminieren würde. Auch der Anspruch, möglichst vielen Menschen kostengünstige und niedrigschwellige Kulturangebote zu machen, könne so nicht mehr eingehalten werden, sodass es zu einer Elitisierung und Konzentration des kulturellen Lebens kommen würde. Deshalb fordert der BDKV gemeinsam mit der LiveMusikKommission, dass an der geplanten Regelung Anpassungen vorgenommen werden, die mehr Flexibilität vor allem für kleinere und wenig geförderte Venues und Nachwuchs- und Vorbands einbringen. Außerdem seien noch viele Fragen offen. Mehr dazu in der ausführlichen Stellungnahme.

04.04.2024