Initiative Aufstehen für die Kunst kritisiert Coronamaßnahmen in Bayern und Sachsen

In Bayern und Sachsen, die aktuell so starke Inzidenzen haben wie nie zuvor, sind neue Coronamaßnahmen in Kraft getreten, die Kulturveranstaltungen stark einschränken. In Bayern wird die Saalbelegung pauschal auf 25% begrenzt, in Sachsen bleiben die Vorhänge gleich ganz geschlossen. AUFSTEHEN FÜR DIE KUNST weißt auf die bekannten und aktuellen wissenschaftlichen Studien zur Risikoabwägung von Theaterbesuchen hin: Sowohl die Konzertstudie der Universität Halle, die Studie der Bayerischen Staatsoper/TU München zum Opernbetrieb, die Konzerthausstudie in Dortmund, ebenso diejenige im Konzertsaal des NDR, wie auch alle internationalen Studien (z. B. des Institut Pasteur) kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, daß bei hälftiger Belegung, Maskenpflicht und modernen Belüftungssystemen das Risiko von Virusübertragungen – selbst unter den Bedingungen der Delta-Variante –im Publikum nahezu auszuschließen ist. Studien, die zu gegenteiligen Ergebnissen kommen, existieren nach wie vor nicht. Vor allem die Entscheidung des Freistaates Sachsen ist aus Sicht der Initiative unverständlich: Erneut gibt es einen kompletten Lockdown für alle Kultureinrichtungen, gleichzeitig werden Gastronomie und der nicht lebensnotwendige Einzelhandel offen gehalten. Erst kürzlich haben die bundesweiten Auswertungen der Luca-App ergeben, daß alle Kultureinrichtungen zusammengenommen lediglich für 0,9 % der App-Warnungen den Ausschlag gaben, hingegen waren es bei den Restaurants knapp 11%. Auch in Sachsen war die Kultur zehn Monate länger untersagt als die Religion und sieben Monate länger als der Einzelhandel, selbst der Probenbetrieb war monatelang eingestellt. Dabei gilt natürlich auch hier: Die Kunstfreiheit ist im Grundgesetz auf der gleichen Stufe wie die Religionsfreiheit garantiert und sie hat eine viel stärkere grundrechtliche Verankerung als der nicht lebensnotwendige Einzelhandel oder etwa die Gastronomie. Zudem ist im neuen, von Sachsen gerade erst mitbeschlossenen Infektionsschutzgesetz, eine Komplettschließung der Kultur ausgeschlossen. In der vorherigen Version, auf welcher die jetzt beschlossenen Schließungen noch beruhen, war eine besondere Begründungspflicht im Kulturbereich vorgesehen, um der Kunstfreiheit Rechnung zu tragen. Diese seien aber hier nicht im Ansatz erfüllt.

25.11.2021