Project Butterfly EU: Komponist*innen für nachhaltige Oper gesucht!
Der neue Call des Europäischen Kooperationsprojekts „Project Butterfly EU“ adressiert Musikkomponist*innen, die sich an der Gestaltung einer neuen nachhaltigen Oper beteiligen möchten. Die ausgewählten Komponist*innen werden eine Oper in drei Akten komponieren, die dem Thema der ökologischen Nachhaltigkeit gewidmet ist. Die einzelnen Akte sollen dreißig Minuten dauern und eines der drei folgenden Themen fokussieren: Wasser, Erde oder Luft. Im Mai 2025 wird die Premiere der neu geschaffenen Oper in den Partnertheatern und im Internet stattfinden. Die Endproduktion wird sich stark auf fortschrittliche digitale Technologien stützen und Wege für eine nachhaltigere Opernproduktion aufzeigen. Bewerbungsfrist: 17. September 2023
„Länger fit durch Musik!“ fördert musikalische Projekte für Menschen mit Demenz
Das vom Bundesseniorenministerium geförderte Programm “Länger fit durch Musik!“ des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO) richtet sich an Chöre, Orchester, Musikvereine, Kirchenmusikensembles und alle Musikensembles aus dem Amateurmusikbereich. Gefördert werden musikalische Projekte, die Menschen mit Demenz und/oder pflegende Angehörige aktiv einbinden, zum Beispiel bei regelmäßigen gemeinsamen Proben, Workshop- oder Konzertreihen. In der ersten Förderrunde werden 20 Modellprojekte für das Jahr 2024 ausgewählt. Interessierte Ensembles können sich auf eine Förderung von bis zu 9.500 € bewerben. Einsendeschluss: 30. September 2023
Künstler*innenförderung der Initiative Musik: Infocall 18.09.2023
Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen, Bands und Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour. Wer sich bei der nächsten Förderrunde (Bewerbungsphase: 20.09. – 11.10.2023) bewerben möchte, kann sich in einem Infocall am 18.9.2023 um 18 Uhr über die wichtigsten Bestandteile des Antrags informieren. In diesem Infocall bekommt Tipps zur Erstellung des Finanzplans, es werden Begrifflichkeiten erklärt und einiges mehr. Die Teilnahme am Infocall ist kostenlos, die Zahl der Plätze jedoch begrenzt. Hier geht es zur Anmeldung. Wer noch auf einen Bescheid in der aktuellen, 62. Förderrunde der Künstler*innenförderung wartet: voraussichtlich werden die Zu- und Absagen am 08.09.2023 verschickt.
Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung vergibt 120.000 Euro für Musik- und Kunstprojekte mit jungen Menschen
Bereits zum 16. Mal bekommen musikalische und künstlerische Initiativen für Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen die Chance auf eine Förderung durch die Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung. Ab sofort können sich Projekte aus ganz Deutschland für die bundesweite „Ideeninitiative ‚Kulturelle Vielfalt mit Musik‘“ bewerben. Die Initiative sucht nach Projekten, die durch Musik, bildende und darstellende Kunst oder Literatur das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener kultureller Herkunft stärken möchten. Dabei sind insbesondere die Verantwortlichen in Schulen und Kindergärten, in Jugendeinrichtungen sowie in Vereinen und Verbänden eingeladen, sich mit ihren Ideen zu bewerben. Genauso können einzelne Akteur*innen mit gemeinnützigen Projektpartner*innen ihre Vorschläge einreichen. Ebenfalls sehr willkommen sind Initiativen, die sich in der kulturellen Arbeit mit Geflüchteten einsetzen, oder die den Zugang zu Musik und den Künsten über digitale Formate ermöglichen. Die Kinder und Jugendlichen sollten möglichst an allen Phasen des Projektes aktiv beteiligt sein. Die Projekte dürfen erst ab Januar 2024 starten und ihre Laufzeit sollte zunächst auf sechs Monate begrenzt sein. Eine Förderung kann nur neuen Projekten oder ergänzenden Bausteinen bereits bestehender Projekte zugutekommen. Bewerbungssschluss: 31.10.2023.
Open Call: Bauhaus-Residenz für Newcomer-Artists 2024
Die Stiftung Bauhaus Dessau, das Kurt Weill Fest in Dessau und das Newcomernetzwerk „local heroes“ (Aktion Musik / local heroes e.V.) schreiben zum zweiten Mal ein gemeinsames Residenz-Programm für insgesamt zwei Nachwuchs-Projekte der populären Musik aus. Mit dem Residenz-Programm ermöglichen es die Partner*innen Talenten aller Sparten der populären Musik (Solist*innen und DJs, Duos oder Trios), vom 12. Februar bis 11. März 2024 im Meisterhaus Schlemmer in Dessau zu wohnen und zu arbeiten. Darüber hinaus stehen den Residenz-Künstler*innen mehrere Mentorings (u.a. mit Schauspielerin Prof. Lea Marlen Woitack) sowie eine finanzielle Vergütung für den Aufenthalt in Dessau zu. Interessierte Musiker*innen aus ganz Deutschland können sich bis 15. September 2023 bewerben. Highlight der Residenz ist ein öffentliches Konzert am 09. März 2024 im Meisterhaus Moholy-Nagy, in dem die während des Aufenthaltes in Dessau entstandenen Werke präsentiert werden sollen. Diese sollen sich künstlerisch mit dem Leitthema des Kurt Weill Festes 2024 „Leuchten im Schatten“ und der Idee und Thematik „Bauhaus“ popmusikalisch auseinandersetzen. Einen der entstandenen Songs erhalten die Musiker*innen im Anschluss an die Residenz in einer gemixten und gemasterten Live-Version zur freien Nutzung.
Förderfonds Begegnung und Zusammenhalt
Ziel des Förderfonds „Begegnung und Zusammenhalt“ ist es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt mit Hilfe von fantasievollen Begegnungsformaten zu stärken. Im Mittelpunkt stehen öffentliche Orte, an denen sich Menschen im Alltag unkompliziert begegnen können. Gesucht werden zivilgesellschaftliche Organisationen, die den jeweiligen Alltagsort mit klugen und innovativen Ideen in einen ungewohnten Ort für spontane, gezielte, aber auch längerfristige und wiederholte Begegnungen verwandeln und dabei mit den jeweiligen »Ortebetreibern« zusammenarbeiten. Sie erproben, wie sich diese Orte mit leicht zugänglichen Mitmach- und Austauschformaten für Begegnung nutzen lassen. Ausgewählte Begegnungsprojekte werden jeweils mit insgesamt bis zu 70.000 € für Sach- und/oder Personalkosten gefördert.
Fonds Zero fördert klimaneutrale Produktionen
Mit dem antragsoffenen „Fonds Zero“ will die Kulturstiftung Kultureinrichtungen darin unterstützen, klimaneutrale Produktionsformen und neue Ästhetiken einer ökologischen Nachhaltigkeit zu erproben und gemeinsam zu lernen, wie künstlerische Arbeiten mit geringstmöglicher Klimawirkung realisiert werden können. Die Entwicklung und Umsetzung von künstlerisch innovativen und zugleich klimaneutralen Kunst- und Kulturprojekten in den Jahren 2023 – 2024 soll Kultureinrichtungen und Künstler*innen für ökologisch nachhaltiges Produzieren sensibilisieren und Veränderungen für einen aktiven Klimaschutz erwirken. Damit soll modellhaft ein Beitrag zu einer Neuorientierung in der deutschen Kulturlandschaft geleistet werden, um deren Ausstoß an Treibhausgasen langfristig zu reduzieren. Der „Fonds Zero“ richtet sich an Einrichtungen und Akteur*innen, die mit der Praxis ökologischer Nachhaltigkeit bereits vertraut und zugleich bereit sind, ebenso engagiert wie neugierig an klimafreundlichen Alternativen der kulturellen Produktion mitzuwirken. Die erste Antragsphase ist beendet. Der Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes hat kürzlich aber einer Verlängerung des Programms Zero zugestimmt: In den Jahren 2023 bis 2027 stehen weitere 4 Millionen Euro zur Realisierung von bis zu 20 neuen klimaneutralen Kunst- und Kulturprojekten zur Verfügung. Details zur neuen Antragsrunde werden in Kürze veröffentlicht.
Projektförderung des Landes Hessen
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst stellt Fördermittel zur Förderung von
Jazzprojekten von Vereinen, Jazzinitiativen und Institutionen, die kontinuierlich, aber nicht
gewinnorientiert arbeiten, zur Verfügung. Einzelne Bands sind nicht antragsberechtigt.
Es können Konzertreihen und Workshops gefördert werden. Es wird eine angemessene finanzielle Beteiligung der Kommunen erwartet. Veranstaltungen ohne Eintritt oder Teilnehmerbeiträge sind nicht förderungswürdig. Den Anträgen ist eine ausführliche Projektbeschreibung mit einer Dokumentation der
vorangegangenen Aktivitäten sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Die Antragsfrist für das Förderjahr 2024 endet am 5. November 2023. Das Projekt sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen, d.h. es sollten noch keine projektbezogenen Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen worden sein. Sollte es zeitlich einmal knapp werden, könnt ihr frühzeitig und vor dem eigentlichen Förderantrag einen Antrag auf Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns stellen. Die Bewerbung muss vollständige Antragsunterlagen (Kosten-Finanzierungsplan und eine detaillierte Projektbeschreibung) enthalten und via Online-Antragsformular eingereicht werden. In diesem Jahr werden aus Kulanz auch Anträge auf dem Postweg und per E-Mail akzeptiert. Ansprechpartner für Rückfragen ist Nicholas Henne, Telefon 0611 32 164204, Mail. Die Kulturberatung Hessen bietet für alle Kulturschaffenden Informationen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfestellungen.
EMAP: Residenz für Künstler*innen
Europäische Künstler*innen oder Kollektive können sich mit einem Projektvorschlag für eine zweimonatige Residenz im Jahr 2024 bewerben. Zu den wichtigsten Werten der European Media Art Platform (EMAP) gehören Kollaboration und Vernetzung. Deswegen wurde als neues Merkmal des EMAP-Residenzprogramms die Komponente „Zusammenarbeit“ eingeführt. Die ausgewählten Künstler*innen werden für ihr EMAP Projekt mit einer Person ihrer Wahl oder einer Person aus der gastgebenden Einrichtung zusammenarbeiten. Der inhaltliche Schwerpunkt der Residenzen liegt dabei auf den Sparten Digitalkunst, Medienkunst, Robotic Art und Bio Art. EMAP ist eine durch Kreatives Europa KULTUR geförderte Plattform. Bewerbungsschluss: 12.09.2023, 13 Uhr
Musikfonds: Projektförderung
Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musikbetriebs. Der Musikfonds fördert avantgardistische Musik aller Sparten wie u.a. Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst.
Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 € nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 2.000 € gestellt werden. Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu sechs festgelegten Fristen im Jahr (28.02., 30.04., 30.06., 31.08., 31.10. und 29./30.12.) eingereicht werden. Anträge auf reine Tonträger- oder Videoproduktionen haben wenig Chancen. Ein Mindesthonorar von 250 €pro Künstler*in und Konzert sollte auch bei den Anträgen nicht unterschritten werden. Nächster Antragsschluss: 31.08.2023.
Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 2.001 und max. 50.000 € können zu drei festgelegten Fristen im Jahr (31.01., 31.05. und 30.09.) eingereicht werden. Bei Antragssummen ab 25.000 € ist eine Kofinanzierung zwingend erforderlich. Für die Projektförderung von 2.001-50.000 € muss bis 30.09.2023 ein Antrag vorliegen.
Förderprogramm „Musik für alle!“
Das Förderprogramm „Musik für alle!“ des Bundesverbandes Chor & Orchester richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren, die in verschiedenen Risikolagen aufwachsen und bisher keinen oder nur geringen Zugang zur Musik haben. Das Förderprogramm soll Teilhabe und Entwicklungsmöglichkeiten in musikalischen Angeboten für alle ermöglichen. Die Risikolage muss nicht für die einzelnen Teilnehmenden nachgewiesen werden. Vielmehr soll das Bündnis im Antrag nachvollziehbar darstellen, wie die Zielgruppe im Sozialraum anhand der drei Risikolagen erreicht werden kann. Es ist möglich und erwünscht, dass auch Kinder und Jugendliche teilnehmen, die nicht von den Risikolagen betroffen sind. Eine Stigmatisierung soll bewusst vermieden werden. Antragsschluss: 1. September 2023
Kultursommer 2024: „Kompass Europa: Sterne des Südens“
Der Kultursommer fördert Kulturprojekte aller Sparten, die zwischen 1. Mai und 31. Oktober 2023 in Rheinland-Pfalz stattfinden. Jedes Jahr steht unter einem Motto, 2024 lautet es „Kompass Europa: Sterne des Südens“. Nachdem in den letzten Jahren bereits der Norden, Osten und Westen betrachtet wurden, ist der Fokus jetzt auf den Kulturen der Länder Europas südlich von Rheinland-Pfalz. Ein Bezug des Projekts zu diesem Motto ist willkommen, aber das Kultursommer-Team freut sich auch über andere kreative Ideen und steht gerne zur Beratung zur Verfügung. Insbesondere neue Konzepte mit einem Zuschussbedarf über 5.000 € sollten spätestens im September 2023 vorgestellt werden. Einsendeschluss: 31. Oktober 2023