Kulturland Brandenburg sucht Projektideen (bis 3.0.06.)
Unter dem vorläufigen Arbeitstitel „Land von morgen“ ruft Kulturland Brandenburg 2026/2027 dazu auf, sich künstlerisch und kulturell mit den Frei- und Möglichkeitsräumen Brandenburgs auseinanderzusetzen, Leerstellen und Zwischenräume kreativ zu füllen und zur aktiven Mitgestaltung zu inspirieren. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen, darunter Vereine, Galerien, Museen, kleine Initiativen und Netzwerke. Auch kommunale Träger können Projektideen einreichen. Kulturakteur*innen, Wissenschaftler*innen und Künstler*innen benötigen für die Antragstellung eine gemeinnützige Trägerorganisation. Gesucht werden innovative und kooperative Projektideen, die neue künstlerische und kulturelle Ansätze verfolgen und verschiedene soziale sowie kulturelle Perspektiven verknüpfen. Bewerbungsschluss: 30.06.2025
Projektförderung in Hamburg: Musikstadtfonds
Zu der musikalischen Tradition Hamburgs gehören neben kulturellen Leuchttürmen vor allem die Angebote der Freien Musikszene. Um auch diese weiter auszubauen, stellen Senat und Bürgerschaft jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr bereit. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles aus Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop, und Jazz die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Bewerbungsschluss: 15.04.2025
Musikfonds: Große Förderrunde 2025
Die Antragsphase für Projekte mit einer Fördersumme zwischen 3.001 Euro und 50.000 Euro endet am 31. März 2025. Es können Projekte beantragt werden, die noch in diesem Jahr oder auch in 2026 realisiert werden. Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung sind die künstlerisch-musikalische Qualität und die Innovationskraft des Projekts. Unabhängig vom musikalischen Genre stehen avantgardistische Konzepte im Fokus der Förderung. Mainstream kann beim Musikfonds nicht gefördert werden. Die Förderprogramme des Musikfonds richten sich an professionelle in Deutschland ansässige Musiker*innen, Komponist*innen und Klangkünstler*innen. Internationale Kooperationen sind möglich. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über unser Antragsportal. Wichtig: Der Musikfonds hat die Anzahl der Förderrunden reduziert. Es gibt nur noch zwei große Förderrunden pro Jahr. Die Antragsphase für die zweite und damit letzte Runde des Jahres beginnt am 1. September 2025.
Fonds Soziokultur: Antragsportal ab 2. April geöffnet
Die finanzielle Förderung von zeitlich begrenzten Vorhaben und Projekten ist der Schwerpunkt der Arbeit des Fonds Soziokultur als einer von sechs Bundeskulturfonds. Im Mittelpunkt steht die aktive Beteiligung von Menschen am Kulturmachen. Über verschiedene Förderprogramme gibt der Fonds Mittel der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) an soziokulturelle Einrichtungen und Initiativen in ganz Deutschland weiter. Beantragt werden können soziokulturelle Projektvorhaben, Projekte von Menschen unter 25 Jahren, Prozesse der Organisationsentwicklung sowie internationale Kooperationen mit Organisationen aus dem Vereinigten Königreich. Anträge können vom 2. April bis 2. Mai 2025 eingereicht werden. In dieser Zeit werden digitale Infoveranstaltungen für die verschiedenen Förderprogramme angeboten.
„Kunst & KI“ der Kulturstiftung des Bundes
Fonds Soziokultur: Allgemeine Projektförderung und U25 (bis 02.05.25)
Die finanzielle Förderung von zeitlich begrenzten Vorhaben und Projekten ist der Schwerpunkt der Arbeit des Fonds Soziokultur. Im Mittelpunkt steht die aktive Beteiligung von Menschen am Kulturmachen. Aktuell sind zwei Förderprogramme ausgeschrieben, für die ihr vom 2. April – 2. Mai 2025 Anträge einreichen könnt:
Bei der allgemeinen Projektförderung werden partizipative soziokulturelle Projekte mit Modellcharakter gefördert, die gesellschaftliche oder soziale Themen mit kulturellen Methoden bearbeiten. Projekte müssen zeitlich befristet sein und Menschen vor Ort einbeziehen. Freie soziokulturelle Träger, darunter Vereine, Initiativen und Netzwerke können einen Antrag stellen, besonders willkommen sind Anträge von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachlerinnen und Nicht-Akademikerinnen. Förderhöhe: 5.000–30.000 € (max. 80 % des Gesamtbudgets), Schwerpunkte: Innovationsförderung, Impulsförderung, Strukturförderung, Kooperationsförderung.
Die Mikroprojektförderung des Fonds Soziokultur für junge Perspektiven U25 richtet sich an Personen zwischen 18 und 25 Jahren mit festem Wohnsitz in Deutschland. Die rechtliche Vertretung durch einen Verein, eine Initiative o.Ä. ist möglich. Allerdings muss die Projektleitung, Planung und Durchführung eindeutig bei den jungen Projektverantwortlichen liegen. Förderhöhe: bis 4.000,00 € (max. 80 % des Gesamtbudgets), Schwerpunkte: zeitlich befristete Projekte, die Menschen vor Ort mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten.
Förderrunde 2025 gestartet: Impuls Neue Musik
Stadt Frankfurt fördert Kulturprojekte zu Rassismus & Diskriminierung
Im Auftrag der Stadtregierung lobt das Kulturamt zum vierten Mal in Folge spartenübergreifend künstlerische Projekte aus, die sich mit Rassismus und Diskriminierung auseinandersetzen. Die Förderung soll unter anderem dazu beitragen, gleichberechtigte Zugangsmöglichkeiten zu Kunst und Kultur für alle Menschen zu schaffen und die kritische Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Ausgrenzungsmechanismen zu stärken. Die Projekte sollen die Diversitätsentwicklung des Frankfurter Kulturbetriebs spartenübergreifend fördern. Auch bereits bestehende Projekte und Formate können durch die hier bereitgestellten Mittel zur Auf- bzw. Durchführung gebracht werden. Als besonders förderungswürdig gelten partizipative künstlerische Projekte von und mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie kulturelle Angebote in allen Frankfurter Stadtteilen, die zum Ziel haben, Menschen zu erreichen, die von klassischen Kulturformaten sonst nicht angesprochen werden. Dabei werden Einsendungen von Personen oder Gruppen mit eigenen Rassismuserfahrungen ausdrücklich begrüßt. Die geförderten Projekte können ab September 2025 bis Februar 2026 beginnen. Für Kulturveranstaltungen und -projekte verschiedener Formate stehen insgesamt 70.000 Euro zur Verfügung. Die Förderung gibt es erst ab September, aber die Anträge müssen bis spätestens 15. Juni 2025 eingereicht werden.
Culture Moves Europe: 1.586 Künstler*innen erhalten Mobilitätsstipendien
Die Europäische Kommission hat im dritten Aufruf von Culture Moves Europe 1.586 Kulturschaffende aus 39 Ländern für Mobilitätsstipendien ausgewählt. Mit einem Gesamtbudget von 2,44 Mio. Euro werden die Projekte im Frühjahr 2025 in fast allen an „Kreatives Europa“ beteiligten Ländern umgesetzt. Besonders gestiegen ist die Beteiligung aus zuvor unterrepräsentierten Ländern wie Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Tunesien. Zudem erhalten 33 Kulturschaffende aus überseeischen Gebieten Förderung. Neben bildender Kunst, darstellender Kunst und Musik gewinnen Architektur, Kulturerbe und Design zunehmend an Bedeutung. Auch Inklusion wird gestärkt: 22 Projekte erhalten Förderung zur Unterstützung der Barrierefreiheit. Darüber hinaus berücksichtigen 111 Stipendien Familien mit kleinen Kindern. Hier findet ihr alle Calls aus dem Programm.
Europäische Kooperationsprojekte 2025: Hilfe bei der Antragstellung
Das EU-Kulturförderprogramm Kreatives Europa KULTUR unterstützt die europaweite Zusammenarbeit von kulturell arbeitenden Organisationen in Form von grenzüberschreitenden Projekten. Für ein Europäisches Kooperationsprojekt müssen sich mehrere Partnerorganisationen in einem Konsortium zusammenschließen: eine Einrichtung, die die Koordination übernimmt (auch lead partner genannt), und weitere Partnerorganisationen. Das Projekt muss sich einer gemeinsamen Idee oder Herausforderung widmen und darauf europäische Antworten finden. Es sollte zum Ziel haben, einen positiven Wandel im europäischen Kultur- und Kreativsektor auszulösen. Die Projekte brauchen somit eine Breitenwirkung und müssen Überlegungen zu Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit beinhalten.
Während die Antragsfrist zur nächsten Ausschreibungsrunde 2025 näher rückt – Antragsfrist ist der 13. Mai 2025, 17 Uhr MEZ – stellt Creative Europe Desk Kultur ein kommentiertes Antragsformular zur Verfügung, das euch detaillierte Erläuterungen zu jedem Abschnitt liefert. So erfahrt ihr, welche Anforderungen in den verschiedenen Bereichen gestellt werden und wie ihr diese optimal erfüllen könnt. Zusätzlich werden wertvolle Tipps für eine überzeugende Antragstellung geliefert, die euch helfen sollen, eure Projektidee klar und strukturiert zu präsentieren. Alle zwei Wochen gibt es Q&A Sessions, in denen ihr eure individuellen Fragen stellen könnt. Ihr plant, einen Antrag für ein Europäisches Kooperationsprojekt 2025 einzureichen, sucht aber noch nach passenden Partnerorganisationen? Oder ihr möchtet euch einem spannenden Projekt anschließen? Dann nehmt an der Matchmaking-Session am 13. März von 11 bis 13 Uhr teil (Anmeldung). Oder schaut mal in den aktuellen Gesuchen.
Initiative Musik: Künstler*innenförderung (Infocall 17.03.)
Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen, Bands und Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour. Über die eingereichten Projektanträge wird von einer vielseitigen Jury von zwölf Künstler*innen und Persönlichkeiten aus der Musikwirtschaft entschieden. Die Ernennung der Jurymitglieder erfolgt durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie die Gesellschafter der Initiative Musik. Bewerbungsfrist: 09.April 2025
In einem Infocall zur Künstler*innenförderung am 17.3.2024 um 18 Uhr wird das Förderprogramm und alles, was ihr rund um die Antragsstellung wissen solltet, erklärt. Anschließend ist noch Zeit für eure Fragen. Anmeldung
Musikfonds: Kleine Förderrunde 2025
Bis zum 28. Februar 2025 (18 Uhr) können wieder Anträge für das kleine Förderprogramm des Musikfonds mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden. Es können Projekte beantragt werden, die in den Monaten April, Mai und Juni 2025 stattfinden und deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten. Das Programm legt den Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen.

