Ideeninitiative Kulturelle Vielfalt mit Musik
Du hast eine interessante, neue Projektidee, die das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener kultureller Herkunft fördert? Dann bewirb dich bei der „Ideeninitiative ‚Kulturelle Vielfalt mit Musik‘“! Die Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung unterstützt mit ihrer bundesweiten, jährlichen Initiative die Entwicklung und Umsetzung neuer Projektideen. Hierfür stellt sie jedes Jahr Fördermittel zur Verfügung und verdoppeln diese 2018 auf 100.000.-€. Gefördert werden Projektideen von Bildungseinrichtungen, Vereinen und individuellen Akteur*innen mit gemeinnützigen Partnern gleichermaßen. Es werden auch gezielt Projektinitiativen berücksichtigt, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren. Förderanträge können bis zum 5. Oktober eingereicht werden.
Innovative Kulturprojekte für ältere Menschen – Landesregierung NRW stellt Fördermittel bereit
Mit dem Förderfonds „Kultur & Alter“ unterstützt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft auch im kommenden Jahr Projekte, die innovative Formen der Kulturarbeit mit älteren Menschen erproben. Im Jahr 2019 stehen dafür – vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über den Haushalt – rund 140.000.- € zur Verfügung. Der neue Förderschwerpunkt lautet: „Kultur inklusive – mehr Zugänge und Teilhabe schaffen“. Gefördert werden Projekte mit besonderer künstlerischer Qualität, die älteren Menschen den aktiven Zugang zu Kunst und Kultur erleichtern. Die Stärkung ihrer Teilhabe im ländlichen Raum, die Entwicklung inklusiver Konzepte und die Einbeziehung älterer Menschen mit Migrationshintergrund gehören zu den Förderkriterien. Bewerben können sich nordrhein-westfälische Kulturschaffende, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit, die in Zusammenarbeit mit Künstler*innen oder Kultureinrichtungen ein künstlerisches Projekt mit älteren Menschen in Nordrhein-Westfalen umsetzen. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 21. September 2018.
„Jazz mit Kick“-Schülermitmachkonzert sammelt Spenden für Technik
Open Call: The Power of the Arts
Die von der Philip Morris GmbH gegründete Initiative The Power of the Arts geht in diesem Jahr in die zweite Runde. Ausgezeichnet werden vier Projekte mit jeweils 50.000.- €. The Power of the Arts richtet sich an gemeinnützige Initiativen und Institutionen, die sich für eine offene Gesellschaft einsetzen und die Fragen nach sozialer Anerkennung, Inklusion, Integration und Chancengleichheit in den Vordergrund stellen. Bewerben können sich Projekte, die sich mittels der Kultur für soziale und kulturelle Gleichberechtigung einsetzen und Barrieren abbauen, um die Verständigung aller Menschen zu fördern. Die Sparten des letzten Jahres – Musik, Kunst, Theater und Tanz – werden um die Bereiche Literatur, Film und Design erweitert. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2018.
Stadt Hamburg schreibt Musikstadtfonds 2019 aus
Hamburgs vielfältige und kreative Freie Musikszene ist eine wichtige Facette der lebendigen Kultur der Stadt. Um die Vielfalt des Hamburger Musiklebens genreübergreifend zu stärken, hatten Senat und Bürgerschaft 2016 im Rahmen der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie beschlossen, mit dem Musikstadtfonds zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro für Musikprojekte bereit zu stellen. Hinzu kommen Mittel in Höhe von 100.000 Euro aus der vorherigen E-Musik- und Jazz-Förderung, die vorher jedes Jahr vergeben wurden, so dass insgesamt 600.000 Euro zur Verfügung stehen. Für den Musikstadtfonds 2019 können sich Interessierte mit ihren Projekten bis zum 15. Juni 2018 bewerben.
Mit dem Musikstadtfonds wird die Freie Musikszene genreübergreifend bei Konzeptionen und Projekten unterstützt, die sich durch einen professionellen künstlerischen Standard und hohe programmatische Qualität auszeichnen. Die Künstler*innen erhalten durch die Förderung die Möglichkeit, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Behörde für Kultur und Medien vergibt die Fördergelder einmal im Kalenderjahr jeweils für den Förderzeitraum 1. Januar bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Jeder Antragsteller darf für den jeweiligen Förderzeitraum nur einen Antrag einreichen. Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen der Freien Musikszene. Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte bedient sich die Behörde für Kultur und Medien der Fachkompetenz einer Jury. Interessierte können sich (unter dem Stichwort Musikstadtfonds) ab sofort online hier bewerben.
Initiative The Power of the Arts geht in die zweite Runde
Die von der Philip Morris GmbH gegründete Initiative „The Power of the Arts“ geht in diesem Jahr in die zweite Runde. Ausgezeichnet werden vier Projekte mit jeweils 50.000 Euro. Der Wettbewerb richtet sich an gemeinnützige Initiativen und Institutionen, die sich für eine offene Gesellschaft einsetzen und die Fragen nach sozialer Anerkennung, Inklusion, Integration und Chancengleichheit in den Vordergrund stellen. Bewerben können sich Projekte, die sich mittels der Kultur für soziale und kulturelle Gleichberechtigung einsetzen und Barrieren abbauen, um die Verständigung aller Menschen zu fördern. Die Sparten des letzten Jahres – Musik, Kunst, Theater und Tanz – werden um die Bereiche Literatur, Film und Design erweitert. „Die Vielzahl an Bewerbungen im letzten Jahr hat gezeigt, wie viele Initiativen an unserer pluralistischen Gesellschaft mitwirken wollen. Um diese neuen Narrative zu stärken und damit ein „neues Wir“ zu fördern, haben wir uns entschlossen, die Ausschreibung breiter aufzustellen,“ so Elfriede Buben, Leiterin Corporate Social Responsibility Philip Morris GmbH. Eine unabhängige Jury, bestehend aus Expert*innen aus dem Kunst- und Kulturumfeld und der Wissenschaft wählt die Projekte aus.
2017 wurden aus 150 Bewerbungen die Hochschulinitiative *foundationClass (Berlin), das Bandprojekt Banda Internationale (Dresden), das Jugendkulturprojekt label m (Saarbrücken) und die inklusive Performance Company Un-Label (Köln) ausgezeichnet. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2018. (Quelle)
Reisezuschüsse für herausragende Auslandsprojekte Berliner Künstler*innen
Die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt Zuschüsse für Reise- und Transportkosten, die in Zusammenhang mit herausragenden Auslandsprojekten entstehen. Gefördert werden Vorhaben von Künstler*innen bzw. Gruppen, Ensembles und gemeinnützigen Institutionen aller Kunstsparten in Kooperation mit geeigneten ausländischen Partnern des internationalen Kulturaustauschs. Die Förderung ist bestimmt für zeitlich begrenzte Projekte, z.B. Ausstellungen, Konzerte, Gastspiele. Die Bewerber*innen leben und arbeiten in Berlin, Künstler*innen außereuropäischer Nationalität können sich nur bewerben, wenn ihr Pass einen Vermerk der Ausländerbehörde enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt. Ausgeschlossen sind Künstlerresidenzen, Arbeits- und Studienaufenthalte und Auslandsprojekte ohne lokale Kooperationspartner.
Einreichfrist für Projekte in 2018: 2. Mai 2018
Einreichfrist für Projekte in 2018/19: 1. November 2018
Internationaler Koproduktionsfonds des Goethe-Instituts
Das Goethe-Institut will mit einem neu aufgelegten Koproduktionsfonds neue kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch anregen, um die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen zu unterstützen und um neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit zu erproben. Zielgruppe sind professionell arbeitende Künstler*innen bzw. Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um ihr Vorhaben einer Koproduktion zu verwirklichen. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2018.
Kultursommer Rheinland-Pfalz fördert Kulturprojekte zum Thema „Heimat(en)“
Das Motto des rheinland-pfälzischen Kultursommers im Jahr 2019 wird „Heimat(en)“ lauten. Das gab Kulturminister Konrad Wolf in Mainz bekannt. „Inzwischen wird wieder über Heimat gesprochen, geschrieben und gestritten. Höchste Zeit, dass wir die Kulturszene des Landes fragen, was ihr zu Heimat einfällt. Was sagt uns das noch: Heimat(en)?„, so Minister Wolf.
„Heimat, aus der Perspektive von Kunst und Kultur betrachtet, hat viele Aspekte und Facetten und bedeutet für Menschen heute zum Teil anderes, als für Menschen früher. Um hier verschiedene Blickwinkel auszuleuchten, mehr Freiheit zu geben und Raum für Kreativität zu ermöglichen, wollen wir den Begriff in den Plural setzen„, so Kultursommer- Geschäftsführer Jürgen Hardeck.
Förderanträge für Kulturprojekte im Zeitraum 1. Mai bis 31. Oktober 2019 können von Juni bis Ende Oktober 2018 an die Kultursommer-Geschäftsstelle in Mainz gerichtet werden. Die Antragsunterlagen zum Kultursommer 2019 werden im Juni 2018 hier zur Verfügung gestellt.
kulturMut belohnt mutige Crowdfunding-Projekte
Pill Mayer Stiftung schreibt Förderpreis für interkulturellen Dialog aus
Die Pill Mayer Stiftung schreibt wieder einen Förderpreis für interkulturellen Dialog aus. Damit zeichnet sie ein beispielhaftes interkulturelles Kulturprojekt für Kinder und Jugendliche aus. Die mit 1000.-€ dotierte Prämierung richtet sich an regionale, überregionale und internationale Kulturengagierte. Angesprochen sind alle künstlerischen Ausdrucksformen wie Musik, Literatur, Theater, Tanz, Film oder Bildende Kunst, aber auch Museen und AusstellungsmacherInnen. Innovative Ideen oder bereits bewährte Konzepte können eingereicht werden. Der Einsendeschluss der Bewerbungen per E-Mail mit Projektskizze ist der 1. Mai 2018.
Brandenburg startet Ausschreibung des Landesförderprogramms Kulturelle Bildung
Das Kulturministerium fördert auch 2018 wieder Vorhaben und Projekte in der Kulturellen Bildung. Für das Förderprogramm stehen 200.000.- € zur Verfügung; ab sofort können Anträge gestellt werden. Das Förderprogramm Kulturelle Bildung des Landes Brandenburg richtet sich gleichermaßen an Kitas, Grundschulen, Kommunen, Kultureinrichtungen, Vereine, Verbände sowie Künstlerinnen und Künstler. Die Projekte sollen dabei im Land Brandenburg lebende Menschen aller Generationen ansprechen und Zugänge zu Angeboten kultureller Bildung eröffnen. Anträge können bis zum 5. Januar 2018 direkt an die Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg gerichtet werden. Zudem besteht auch die Möglichkeit, bis 15. Juni 2018 einen Antrag für die zweite Förderrunde 2018 einzureichen.
Im laufenden Jahr werden insgesamt 37 lokale Projekte sowie 4 landesweite Modellprojekte mit insgesamt ebenfalls 200.000.-€ gefördert. Vertreten sind die Genres Theater, bildende Kunst, Musik, Literatur, Medien, Film, Museumspädagogik, Baukultur, Archäologie, Zirkus und Fotografie.

