Förderprogramm „kulturstark“ unterstützt gemeinnützige Kulturorganisationen in Brandenburg
Mit dem neuen Förderprogramm „kulturstark“ unterstützt die Beisheim Stiftung gemeinnützige Kulturorganisationen in Brandenburg mit einem sehr vereinfachten Antrags- und Abrechnungsprocedere. Ihr bekommt die Möglichkeit, eure Arbeit weiterzuentwickeln, euch zu vernetzen und zukunftsfest aufzustellen. Besonders werden Organisationen zur Antragstellung ermutigt, die im ländlichen Raum tätig sind. Ob Festival, Soziokulturzentrum, Musikinitiative oder Kulturverein – jetzt ist eure Zeit, Strukturen zu stärken, neue Ideen anzustoßen und eure Organisation auf das nächste Level zu bringen. Ihr könnt Fördersummen zwischen 3.000-20.000 Euro beantragen (keine Eigenmittel nötig).
- Beratung & Qualifizierung (z.B. Organisationsentwicklung, Weiterbildung, Coaching)
- Vernetzung & Kooperation (z.B. Austausch, gemeinsame Projekte, Netzwerkarbeit)
- Strategische Weiterentwicklung (z.B. Zukunftsplanung, neue Konzepte, Digitalstrategien)
- Aktivierung & Einbindung von Engagierten (z.B. Freiwilligenarbeit, Community-Aufbau)
Zur Ausschreibung gibt es zwei Infocalls, bei denen ihr eure Fragen loswerden und euch Informieren könnt: 09.12.2025, 17 Uhr – via Teams & 08.01.2026, 17 Uhr – via Teams. Bewerbungsschluss: 19. Januar 2026
Mikropop: Mikroförderung für Projekte in Stuttgart & Umgebung
Aus vielen kleinen Fördertöpfen wird einer: Mit der “Mikropop!” unterstützt das Pop-Büro Region Stuttgart ab sofort schnell und unbürokratisch kleine Popmusik/-kultur-Vorhaben aus Stuttgart & Region – z.B. Single/EP-Produktionen, Videoclips/Live-Sessions, Studio-Sessions, Release-Rollouts, Konzerte mit regionalem Bandsupport, kleine Showcases und Touren (Export) außerhalb der Region Stuttgart sowie Veranstaltungen mit popkulturellem Charakter und popinfrastrukturelle Maßnahmen. Bis zu 1.000 Euro pro Projekt und Act/Jahr können vergeben werden für Kosten wie Honorare, Studio/Mix/Master, Grafik/Foto/Video, PR/Marketing, Touring/Reisekosten (ÖPNV/Bahn) und barrierearme Maßnahmen. Die Mikroförderung wird durch die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH | Pop-Büro Region Stuttgart vergeben und vom RegioNet der Popakademie Baden-Württemberg finanziert. Sie läuft als Testphase bis Ende des Jahres – Feedback und Anregungen sind willkommen. Bewerbungsschluss: 31. Dezember 2025 (first come, first served!)
Baden-Württemberg fördert mit „Perspektive Pop 2.0“ 25 Musikprojekte
Mit dem neuen Förderprogramm „Perspektive Pop 2.0“ unterstützt das Ministerium im Rahmen der POPLÄND-Initiative Popakteur*innen in ganz Baden-Württemberg. Die Förderauswahl 2025 umfasst 14 Projekte von Musiker*innen (Linie A) und 11 Livemusik-Veranstaltungen (Linie B) mit einem Fördervolumen von insgesamt 425.000 Euro. Die Projekte bilden die Vielfältigkeit der Popmusik in Baden-Württemberg ab und werden sowohl in urbanen Zentren, als auch im ländlich geprägten Raum bzw. in Gegenden ohne substanzielle Popinfrastruktur realisiert. Gefördert werden sowohl Newcomer*innen und neue Veranstaltungsformate freier Kollektive, als auch etablierte Artists und Livemusik-Spielstätten. Mit dabei sind in dieser Runde Musiker*innen wie Magdalena Ganter (Foto: Marcus Engler), Clara John, Kasia Kadłubowska, Ceycey, Siri Thiermann, Nana del gray und ok.danke.tschüss sowie Veranstalter*innen wie das Jazzhaus Freiburg, das im Herbst 2026 ein dreitägiges Festival mit etablierten Acts und regionalen Support-Acts aufführen will, die zu 50 % aus FLINTA-Personen bestehen sollen.
Landesmusikrat NRW fördert Amateurmusikprojekte
Der Landesmusikrat NRW informiert über seine Förderung von Amateurmusikprojekten 2026. Zum einen können Erwachsenenprojekte, zum anderen Kinder- und Jugendprojekte gefördert werden, die schwerpunktmäßig von März-Dezember 2026 durchgeführt werden. Der/Die Antragsteller*in muss den Wohn-/Geschäftssitz in NRW haben und das geplante Projekt muss in NRW stattfinden. Außerdem müssen die am Projekt Beteiligten mehrheitlich in NRW leben. Mehr als 50 % der am Projekt Beteiligten müssen Amateurmusiker*innen sein. Das Projekt darf vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Es können maximal zwei Anträge pro Person/Gruppe/Institution gestellt werden. Kostenrahmen: Es können mindestens 750,- € und maximal 10.000,- € beantragt werden (die Höchstgrenze gilt pro Antrag!), mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen von den Antragstellenden als Eigenanteil geleistet werden. Antragsschluss: 31.10.2025
Wer ist antragsberechtigt? Verbandsfreie Vereine, Ensembles und Bands; Vereine, Ensembles, Bands und Musikverbände in kirchlicher Trägerschaft; Einzelpersonen sowie Institutionen, die Projekte mit Amateurmusiker*innen durchführen.
EFFEA Call #4 (European Festivals Fund for Emerging Artists)
Die vierte Ausschreibung des European Festivals Fund for Emerging Artists (EFFEA) ist gestartet! Bis zum 3. November 2025 können Festivals Vorschläge für Residenzen einreichen. 2026 sollen 50 Residenzen stattfinden, bei denen Nachwuchskünstler*innen mit etwa 150 Festivals in ganz Europa zusammenarbeiten. Eine EFFEA Residency bietet Künstler*innen Zeit, Raum und Unterstützung, um neue Projekte zu entwickeln, internationale Kontakte zu knüpfen und ihre Arbeiten bei mehreren Festivals zu präsentieren. Jede Residenz wird von mindestens drei Festivals aus verschiedenen Ländern begleitet. Es gibt zwei Förderkategorien: EFFEA Discovery richtet sich an Nachwuchskünstler*innen und vergibt rund 40 Stipendien inklusive Präsentationen, Workshops und Seminaren. EFFEA Springboard fördert etablierte Künstler*innen mit 10 Förderungen, Auftritten bei mehreren Festivals, Masterclasses und intensiver Vernetzung.
De la Motte-Musikstiftung vergibt Stipendien für Neue Musik
Die De la Motte-Musikstiftung, ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die 2012 gegründet wurde. Zweck der Stiftung ist die Förderung neuer Musik und Klangkunst, neuen Musikdenkens und musikpädagogischer, der neuen Musik gewidmeten Projekten. Einzelne Projekte wurden bislang mit Beiträgen zwischen 200 und 2.500 € unterstützt. Bewerbungsfrist: 28.Februar 2026
Aventis Foundation: Digitalförderung
Mit der Förderreihe „Digitale Experimente“ unterstützt die Aventis Foundation Projekte von professionellen Kulturinstitutionen, die sich mit der Verbindung von Kultur und Digitalisierung beschäftigen. Innovative digitale Projekte in der Kultur zielen darauf ab, die Art und Weise, wie Kultur erlebt, geschaffen und weitergegeben wird, zu verändern und zu bereichern. Sie tragen dazu bei, den Kultursektor zukunftsfähig zu machen und neue Formen der kulturellen Partizipation zu ermöglichen. Gefördert werden Vorhaben, die digitale Technologien auf kreative und transformative Weise nutzen, um kulturelle Inhalte zu schaffen, zu vermitteln oder zu bewahren. Diese Projekte zeichnen sich durch ihren Neuheitswert, ihre Originalität und ihre Fähigkeit aus, bestehende kulturelle Praktiken zu erweitern oder zu verändern. Unterstützt werden auch Projekte, die nicht zwingend digitale Ansätze verfolgen, sondern sich auch kritisch mit dieser Entwicklung auseinandersetzen. Bewerbungsfrist: 30. November 2025
Bundeshaushalt 2026: Fonds Soziokultur bekommt weniger Mittel
Die neue Bundesregierung hat Anfang September 2025 den Haushalt des laufenden Jahres entschieden – mit einer erfreulichen Überraschung für die Bundeskulturfonds: Auf Beschluss der Parlamentarier*innen dürfen sie mit mehr als den geplanten Etats für dieses Jahr rechnen. Neben den erwarteten 3,9 Mio. Euro stehen dem Fonds Soziokultur zusätzlich 813.000 Euro zur Verfügung, sodass der Gesamtetat 2025 nun 4.713.000 Euro beträgt. Die zusätzlichen Mittel sollen in die nächste Ausschreibung der Allgemeinen Projektförderung fließen und gelangen damit direkt an die Basis kultureller Teilhabe. Diesem starken Signal steht jedoch der aktuelle Haushaltsentwurf 2026 der Bundesregierung gegenüber: Er entzieht dem Fonds Soziokultur mit 1 Mio. Euro mehr als ein Viertel seiner regulären Bundesförderung (die Erhöhung in 2025 ist hier noch nicht eingerechnet). Diese Kürzung sei um so unverständlicher, weil der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien noch im Juli in einer Pressemitteilung mit der „Stabilisierung der Bundeskulturfonds“ die Umsetzung der entsprechenden Koalitionsvereinbarung verlautbart hatte. Der Fonds Soziokultur, seine sieben Mitglieder und die Arbeitsgemeinschaft der Bundeskulturfonds haben den BKM deshalb um Gleichbehandlung und Korrektur gebeten und Gespräche mit Abgeordneten aufgenommen, die im November 2025 abschließend über den Bundeshaushalt 2026 entscheiden werden.
Durch seine Bundesförderung leistet der spartenübergreifende Fonds Soziokultur seit mehr als drei Jahrzehnten einen substanziellen Beitrag zu kultureller Teilhabe, Nachwuchsförderung und gesellschaftlichem Zusammenhalt. 2025 konnte der Fonds Soziokultur rund 170 Maßnahmen ermöglichen, das entspricht 13 Prozent aus 1.300 Anträgen mit einem Finanzierungsbedarf von 24 Mio. Euro. Die geplanten Kürzungen würden diese Förderquote auf ein dramatisches Niveau senken und damit die Breitenwirkung von Kultur in der Gesellschaft erheblich gefährden.
Fonds Soziokultur: Antragsportal für drei Förderlinien öffnet Anfang Oktober
Die finanzielle Förderung von zeitlich begrenzten Vorhaben und Projekten ist der Schwerpunkt der Arbeit des Fonds Soziokultur, einer von sechs Bundeskulturfonds. Im Mittelpunkt steht die aktive Beteiligung von Menschen am Kulturmachen. Über verschiedene Förderprogramme gibt er Mittel des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) an soziokulturelle Einrichtungen und Initiativen in ganz Deutschland weiter. Beantragt werden können soziokulturelle Projektvorhaben, Projekte von Menschen unter 25 Jahren, Prozesse der Organisationsentwicklung sowie internationale Kooperationen mit Organisationen aus dem Vereinigten Königreich.
U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen
Für alle zwischen 18 und 25 Jahren: bis zu 4.000 € für eigene Projekte, die vor Ort wirken und gesellschaftliche Themen aufgreifen.
Antragsschluss: 2.11.2025, Infosession: 22.10. (14 Uhr)
Allgemeine Projektförderung
Für alle, die partizipative Projekte mit kulturellen Methoden realisieren wollen: 5.000–30.000 € für mutige Ansätze und innovative Formate. Antragsschluss: 2.11.2025, Infosessions: 17.10. (11 Uhr), 22.10. (16 Uhr)
Cultural Bridge
Für Partnerschaften mit dem Vereinigten Königreich: von ersten Austauschtreffen bis zu gemeinsamen Projekten mit bestehenden Partnern. Antragsschluss: 12.11.2025 (13 Uhr)
Call for Concepts: Musicboard Projektförderung 2026
Ab sofort könnt ihr euch online für die Musicboard Projektförderung 2026 bewerben! In drei Förderprogrammen können Veranstalter*innen aus Berlin Anträge für Projekte im Jahr 2026 einreichen:
– Karrieresprungbrett Berlin: für Projekte, die den Nachwuchs aller Bereiche der Popmusik beim Karrieresprung unterstützen – zum Beispiel durch Konzertreihen, Workshop-Programme oder interdisziplinäre Formate
– Pop im Kiez: für Projekte, die die Akzeptanz von Live-Musik in einem speziellen Kiez Berlins erhöhen – zur Stärkung szenebasierter Musikakteur*innen und subkultureller Freiräume in der Nachbarschaft
– Festivalförderung: für Berliner Popmusik-Festivals – mit Fokus auf Festivals, die Nachwuchstalente aus Musik und Musikwirtschaft involvieren
Fragen zur Antragsstellung werden in einem Online Infocall am 14. Oktober 2025 beantwortet: um 15 Uhr auf Deutsch und um 17 Uhr auf Englisch. Der Infocall vermittelt Informationen zur Antragstellung und zur Durchführung und Abrechnung geförderter Projekte. Die Teilnahme ist ohne Anmeldung via Zoom über diesen Link möglich. Antragsfrist: 1. November 2025 um 18 Uhr.
Neue Förderrunde des Kulturfonds Bayern 2026
Noch bis 1. Oktober 2025 können sich nichtstaatliche Kultureinrichtungen und Kulturakteur*innen mit geeigneten Projekten für eine Förderung aus dem Kulturfonds Bayern bewerben. „Ich lade alle Künstlerinnen und Künstler herzlich ein: Nutzen Sie die Chance, bringen Sie Ihre innovativen Projekte auf die Bühne und gestalten Sie die Kulturlandschaft im ganzen Freistaat mit! Jeder Antrag ist ein Bekenntnis zur lebendigen Vielfalt unserer Gesellschaft – und genau diese kulturelle Vielfalt wollen wir stärken und sichtbar machen“, betonte Kunstminister Markus Blume zum Start der neuen Antragsrunde. „Mit dem Kulturfonds öffnen wir Türen, damit künstlerische Visionen nicht in Schubladen verschwinden, sondern auf die Bühnen, in die Ateliers und in die Köpfe der Menschen gelangen. Der Kulturfonds ist unser starkes Signal: Bayern investiert in künstlerische Ideen, Kreativität und kulturelle Vielfalt“. In der aktuellen Förderrunde 2025 wurden 131 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 4,5 Millionen Euro unterstützt. Gefördert wurden dabei neben Investitionsmaßnahmen an nichtstaatlichen Kultureinrichtungen zahlreiche Vorhaben aus den unterschiedlichsten Bereichen – von Musik- und Theaterprojekten über Bildende Kunst und Literatur bis hin zu interdisziplinären Formaten. Der Kulturfonds fördert Projekte in Bayern; Vorhaben in München und Nürnberg sind aber grundsätzlich ausgeschlossen.
Neue Antragsphase Künstler*innenförderung der Initiative Musik (Infocall 15.09.!)

