Bei der 60. Förderrunde der Initiative Musik mit einer Fördersumme von rund 2 Mio. Euro können sich jetzt 203 Musiker*innen und Bands aus ganz Deutschland über eine finanzielle Untestützung für ihre Projekte freuen: Holler My Dear (Foto), Kira Linn’s Linntett, jupiter flynn, lùisa, MAIKA, Mareike Wiening, MARYAM.fyi, Mia Knop Jacobsen, PAULA PAULA, Ronja Maltzahn, Stina Holmquist, Wolf & Moon u.v.m. Nach den erhöhten Mitteln aus den Neustart-Kultur-Fördertöpfen aus den vergangenen zweieinhalb Jahren muss die Künstler*innenförderung wieder mit einem deutlich geringeren Budget auskommen. Mit insgesamt 886 gestellten Anträgen bleibt die Nachfrage aber auf einem hohen Niveau. Programmanpassungen aus den intensiven Pandemie-Jahren zugunsten der Antragsstellenden konnten zum Teil übernommen werden, etwa die weiterhin mögliche Förderung von Werkkreation und Proben. Für die aktuelle Runde konnten professionelle selbstvermarktende Künstler*innen erstmalig auch Anträge ohne ein Partnerunternehmen stellen, von den geförderten Projekten stammt etwas mehr als ein Drittel von diesen Bewerber*innen. Anträge für die 61. Förderrunde können noch bis 12. April 2023 gestellt werden, eine dreitägige Infotour durch München, Hamburg & Bremen informiert Interessierte kostenlos, mehr dazu hier.
60. Förderrunde der Intiative Musik fördert 203 Projekte
Bayern fördert über 70 kulturelle Projekte
Bayernweit erhalten 70 Kunst- und Kulturprojekte eine Förderung aus Mitteln des Kulturfonds in Höhe von maximal 25.000 Euro. Das gab Kunstminister Markus Blume kürzlich in München bekannt: „Wir bringen Kultur zu den Menschen: Mit dem Kulturfonds fördern wir das kreative Potenzial in allen Landesteilen. Ich freue mich, dass wir so mit 734.300 Euro dem kulturellen Leben in den Regionen zusätzliche Impulse geben können“. Die in dieser Runde bewilligten Fördermittel aus dem Kulturfonds bewegen sich in einem Rahmen bis maximal 25.000 Euro und unterstützen u.a. das „Wild Tunes Festival 2023“ in Bamberg. Weitere Anträge mit einer höheren Fördersumme werden im April auf Vorschlag von Kunstminister Blume durch den Ministerrat mit Billigung des Haushaltsausschusses beschlossen. Eine detaillierte Liste der im Kulturfonds Bayern 2023 mit bis zu 25.000 Euro geförderten Projekte findet ihr hier.
61. Runde Künstler*innenförderung Initiative Musik: Infocalls & mehr
Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen, Bands und Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour. Am 22. März 2023 startet die Antragsphase der 61. Förderrunde, Anträge können bis 12. April 2023, 12:00 Uhr eingereicht werden. In einem Infocall am 20. März 2023 um 18:00 Uhr werden die wichtigsten Bestandteile des Antrags vorgestellt, die Erstellung des Finanzplans sowie Begrifflichkeiten erkärt und einzureichende Unterlagen angesprochen. Anmeldung
Bald gibt es in Hamburg, München und Bremen die Gelegenheit, sich bei der Infotour einen Überblick zu den Fördermöglichkeiten zu verschaffen und sich mit anderen Akteur*innen & Interessierten aus der Region auszutauschen: Am 28. März 2023 um 19:00 Uhr im Orangehouse (Feierwerkgelände), München (Anmeldung), am 30. März 2023 um 17:00 Uhr im Sommersalon, Hamburg und hybrid (Anmeldung) und am 31. März 2023 um 17:00 Uhr bei Klub Dialog e.V., Bremen (Anmeldung). Die Teilnahme ist kostenlos.
Musikstadtfonds fördert freie Musikszene Hamburgs
Hamburg ist Musikstadt. Zu dieser Tradition gehören neben kulturellen Leuchttürmen vor allem die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene. Um auch diese weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, stellen Senat und Bürgerschaft im Zusammenhang mit der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie mit dem Musikstadtfonds 2024 jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr bereit. Gefördert werden Projekte wie Konzerte, Reihen und kleine Festivals, die im Jahr 2024 in Hamburg stattfinden. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Bewerbungsschluss: 15.06.2023
2. Antragsrunde des Musikfonds & Sonderprogramm ländliche Regionen
Mit dem Musikfonds unterstützt der Bund herausragende Musikprojekte aller Sparten mit bis zu 50.000 Euro. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell–kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Er fördert avantgardistische Musik aller Sparten wie u.a. Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio–Installationen und Klangkunst. Antragsfrist: 31.05.2023.
Für die Förderung aktueller Musikprojekte in ländlichen Regionen Deutschlands schreibt der Musikfonds ein Sonderprogramm für das laufende Jahr 2023 aus. Gefördert werden Projekte mit einer experimentellen, zeitgenössischen und nicht-kommerziellen Zielsetzung im Sinne der Fördergrundsätze des Musikfonds. Damit sollen die Produktion und die Präsentation, die Vermittlung und die Rezeption aktueller Musikformate in ländlichen Regionen unterstützt werden. Das Antragsverfahren für das Sonderprogramm muh[sic] gliedert sich in zwei Antragsphasen. In der ersten Antragsphase (20.03. bis 02.04.2023) ist eine Projektskizze einzureichen. In der zweiten Antragsphase (29.04. bis 07.05.2023) wird – nach Aufforderung durch die für das Sonderprogramm berufene Jury – ein zweiter, detaillierter Antrag eingereicht.
Künstlerische Regelförderung von der Rudolf-Augstein-Stiftung
Um die Stimme von Künstler*innen in der Gesellschaft zu stärken, unterstützt die Rudolf Augstein Stiftung zeitgenössische Projekte aller Sparten mit bis zu 10.000 Euro. Antragsberechtigt für die künstlerische Regelförderung der Rudolf Augstein Stiftung sind sowohl Einzelkünstler*innen als auch gemeinnützige Organisationen, gefördert werden etablierte Kulturschaffende und Nachwuchstalente. Einen besonderen Fokus legt die Stiftung auf Vorhaben, die Grenzen überschreiten, d.h. einerseits Projekte, die Grenzen zwischen einzelnen künstlerischen Gattungen oder zwischen der Kunst und anderen Disziplinen überwinden. Andererseits meint es Initiativen, die das Verhältnis von Publikum und Kunst neu befragen oder künstlerische Akteur*innen vernetzen und in Austausch bringen. Zwischen der Abgabefrist und dem Beginn des Projektes sollten mindestens vier Monate liegen, maximal 10.000 Euro können beantragt werden. Antragsschluss: 1. April 2023.
Infotour zur Künstler*innenförderung der Initiative Musik im März
Die Initiative Musik geht wieder auf Infotour! Gemeinsam mit den regionalen Partnern Feierwerk e.V. / Fachstelle Pop, Rock City Hamburg, Wacken Foundation und dem Pop-Office Bremen veranstaltet sie erneut Infosessions zur Künstler*innenförderung. Rund um den Start der neuen Antragsphase will sie einen Überblick zu den Fördermöglichkeiten geben und in den Dialog mit den Geförderten und Interessierten aus der Region treten. Kommt vorbei! Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung vorab ist aber notwendig!
28. März 2023, 19:00 Uhr Orangehouse (Feierwerkgelände), München, Anmeldung
30. März 2023, 17:00 Uhr, Sommersalon, Hamburg und hybrid, Anmeldung
31. März 2023, 17:00 Uhr, Klub Dialog e.V., Bremen, Anmeldung
Die nächste Antragsphase der Künstler*innenförderung startet am 22. März 2023. Anträge können bis 12. April 2023, 12:00 Uhr eingereicht werden.
Allianz Foundation: Förderprogramm
Mit dem Förderprogramm der Allianz Foundation werden Projekte von Initiativen mit zivilgesellschaftlichem, ökologischem, kulturellem und künstlerischem Hintergrund unterstützt, die damit einen systematischen Wandel und eine Transformation anstoßen. Anträge können bis zum 15.02. eines Jahres für Projekte, die frühestens am 01.08. desselben Jahres beginnen, eingereicht werden.
Innovationsfonds Pop stärkt Popularmusik in Brandenburg
Die popularmusikalische Szene Brandenburgs stärken und weiterentwickeln – das ist das Ziel des Innovationsfonds Pop. Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg jedes Jahr popularmusikalische Projekte, Veranstaltungen und Präsentationen. Noch bis 1. März 2023 können entsprechende Förderanträge beim Kulturministerium eingereicht werden. Die Förderhöhe je Projektantrag beträgt maximal 10.000 Euro. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, die künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten und der Gemeinnützigkeit unterliegen. Der Projektschwerpunkt muss in Brandenburg sein. Ein besonderes Augenmerk liegt in diesem Jahr auf Formaten, die Brandenburger Nachwuchsmusiker*innen unterstützen und auf die Bühne bringen. Außerdem werden popularmusikalische Workshop-Programme und interdisziplinäre Formate, Formate in den Bereichen Nachwuchsförderung, Nachhaltigkeit, Diversität oder Gender Equality, neue Modellprojekte oder Kampagnen zum Zugang zur Livemusik, der Auf- oder Ausbau popularmusikalischer Netzwerke und mehr gefördert.
„Musik für alle!“ fördert außerschulische Projekte für Kinder & Jugendliche in schwierigen Lebenslagen
Mit „Musik für alle!“ werden außerschulische Projekte gefördert, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Musik ermöglichen. Sei es das Singen im Chor, ein Beatbox Workshop, das Kennenlernen verschiedenster Instrumente, gemeinsames Musizieren in der Gruppe, ein Konzertbesuch oder eine Ferienfreizeit, bei der die Kinder und Jugendlichen ein Musical erarbeiten und aufführen – das Förderprogramm „Musik für alle!“ bietet vielfältige Möglichkeiten für die Umsetzung der Projektideen. Das Programm des Bundesverbands Chor & Orchester ist Teil des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ins Leben gerufenen Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“, das vor allem Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zugute kommen soll, die in Deutschland in einer schwierigen sozialen Situation aufwachsen. Seit 2018 wurden im Rahmen von „Musik für alle!“ über 600 Einzelprojekte gefördert, an denen insgesamt über 8.000 Kinder und Jugendliche teilgenommen haben. Durchgeführt werden die einzelnen Projekte von professionellen Fachkräften mit Kompetenzen aus den Bereichen Musik, Theater, Tanz und Pädagogik, die durch Ehrenamtliche unterstützt werden. Eine 24-seitige Broschüre gibt einen Überblick über das Förderprogramm, außerdem gibt es einen Flyer, der die Möglichkeiten aufzeigt, wie Chöre am Programm teilnehmen können. Für die nächste Förderphase „Kultur macht stark“ von 2023-2027 können interessierte Chöre, Orchester, Kirchengemeinden, Musikvereine, Kulturzentren oder Gemeinden jetzt Ideen für Musikprojekte einreichen (Antragsfristen: 15. Januar 2023, 1. Mai 2023, 1. September 2023).
Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung fördert 18 Musikprojekte für junge Menschen
Mit ihrer Ideeninitiative „Kulturelle Vielfalt mit Musik“ hat die Stiftung auch in diesem Jahr deutschlandweit nach vorbildlichen Projekten zur Förderung der kulturellen und gesellschaftlichen Teilhabe junger Menschen gesucht. Die 18 ausgewählten Initiativen reichen von kreativen Begegnungen im Stadtteil über eigene Kompositionen zur Umweltwahrnehmung und -erforschung bis hin zu einer musikalisch untermalten Ausstellung durch Kita-Kinder mit und ohne Behinderung. Die Musik als verbindende Kraft nutzen, um das Miteinander junger Menschen über kulturelle und sprachliche Grenzen hinweg zu fördern – diesem Auftrag hat sich die Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung verschrieben. Mit der Ideeninitiative „Kulturelle Vielfalt mit Musik“ unterstützt die von Liz Mohn gegründete Stiftung nun bereits zum 15. Mal Projekte für Kinder und Jugendliche in ganz Deutschland aus den Bereichen Musik, Tanz, Theater, Kunst und Literatur. In diesem Jahr fiel die Wahl auf 18 Initiativen, die eine finanzielle Unterstützung von jeweils bis zu 7.500 Euro erhalten. Insgesamt beläuft sich die Fördersumme auf 101.175 Euro. Die Kultur- und Musikprojekte werden von Vereinen, Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie sozialen Trägern organisiert.
Musikfonds Projektförderung
Ziel des 2016 gegründeten Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Er umfasst Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst. Die nächste Antragsfristen für Anträge auf Projektförderung (Antragssumme von 2.001 bis 50.000 EUR) ist der 31.01.2023. Wer bei der letzten Förderrunde gewonnen hat, seht ihr hier.

