Stipendien an drei Künstlerinnen mit Kindern vergeben
Drei nordrhein-westfälische Musikerinnen haben das „Stipendium für Künstlerinnen mit Kindern – Präsenz vor Ort“ bekommen: die Cellistin und Gambistin Evelyn Buyken (Köln), die Geigerin Sabine Akiko Ahrendt (Köln) und die Klarinettistin Eva Bolarinwa (Mönchengladbach). Sie erhalten für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2018 je eine Fördersumme in Höhe von 700 Euro pro Monat. Das bundesweit einmalige Stipendium wird zum 11. Mal vom Land Nordrhein-Westfalen und dem Frauenkulturbüro NRW vergeben. Das Stipendium wird alle zwei Jahre an herausragende Künstlerinnen vergeben.
Fachtagung „Musik und Spracherwerb“ 12.01.2018
Dem fördernden Zusammenspiel von Musik und Sprache widmet sich eine Fachtagung, die die Landesmusikakademie NRW in Heek am Freitag, 12. Januar 2018 veranstaltet. Sie lädt ErzieherInnen, (Musik-)PädagogInnen sowie Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit ein, sich bei der Tagung einen Überblick über unterschiedliche Methoden und Konzepte zu verschaffen. Es gibt zahlreiche Ansätze zur Verbindung von Musik und Sprachförderung, die zunehmend Relevanz entwickeln. Ob für Kinder ohne altersgemäße Sprachentwicklung, für Jugendliche, die zuhause kein oder nur wenig Deutsch sprechen, oder für Erwachsene, die als Geflüchtete oder Zugewanderte mit unterschiedlichem Bildungshintergrund nach Deutschland gekommen sind – musikalische und insbesondere sängerische Ansätze unterstützen hier neue Wege auf dem wichtigen Feld des Spracherwerbs. In Vorträgen, praktischen Workshops und Gesprächen werden Sprachförder-Konzepte aus Sicht des schulischen Musikunterrichts, aus Erfahrungen mit Flüchtlingsprojekten, in Kombination mit Musik und Bewegung sowie mit musiktherapeutischem Hintergrund vorgestellt. Die Fachtagung am Freitag, 12. Januar 2018, dauert von 10 bis 17 Uhr und findet im Musikzentrum der Landesmusikakademie NRW (Steinweg 2, 48619 Heek-Nienborg) statt. Teilnahmegebühr: 10.-€ inklusive Verpflegung.
Tagung „Refugee Citizen“ 23.11.2017 widmet sich Netzwerken der kulturellen Geflüchtetenarbeit
Nach über zwei intensiven Jahren und Hunderten gelungener Projekte mit Geflüchteten fragen sich viele Akteure, wie es jetzt weitergehen soll? Welche hilfreichen Strukturen und Netzwerke sind entstanden? Wie hält man sie lebendig und welche Ressourcen und Kenntnisse werden gebraucht, um ein künftiges gesellschaftliches Miteinander erfolgreich zu gestalten? Das wollen PraktikerInnen und ExpertInnen aus NRW am Donnerstag, 23. November 2017, von 10 bis 18 Uhr im Bergkamener Rathaus diskutieren. Die vierte Tagung „Refugee Citizen“, von den Kultursekretariaten in Nordrhein-Westfalen und der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW veranstaltet, lädt ein, über neue Kommunikationsplattformen und veränderte gesellschaftliche Bündnisse zu debattieren.
Kommunale Netzwerke und ländlicher Raum – unter diesem Titel bietet »Refugee Citizen« mit Vorträgen und Diskussionsforen Raum für Austausch und Perspektiven. Im Fokus stehen neue interdisziplinäre Bündnisse, kommunale und regionale Netzwerke sowie digitale Plattformen – nicht nur, aber auch im ländlichen Raum. Welche neuen Konzepte sind hier auch ohne die Ressourcen urbaner Zentren entstanden? Wie sehen nachhaltige Strukturen für ein gelungenes gesellschaftliches Miteinander aus und welche Rolle kommen dabei Kunst und Kultur zu? Über diese und weitere Fragen werden KünstlerInnen, PolitikerInnen und ExpertInnen aus verschiedenen Praxisfeldern der Geflüchtetenarbeit diskutieren. Sandra Hoch vom Landesmusikrat NRW referiert über „Neue Bündnisse gegen die Unübersichtlichkeit: Wege zu nachhaltigen Musikprojekten“. In einem Forum zum Thema „Das Netz der Netze: Was leisten digitale Portale?“ berichtet Anne Tüshaus, die das Projekt „Brückenklang“ des Landesmusikrats durchführt, von den Erfahrungen mit einem Brückenklang-Portal, das Akteure vernetzen soll. Die Ergebnisse dieser und viele weiterer Vorträge und Foren werden anschließend veröffentlicht.
(Quelle: miz.org)
NRW Kultursekretariat vergibt neue Fördermöglichkeiten
Künstler*innen, Kulturschaffende und Kulturinstitutionen in unseren Mitgliedsstädten haben die Möglichkeit, sich kurzfristig auf eine Förderung von Projekten aller Genres und Sparten zu bewerben (außer Film), wie Musik, Theater, bildende Kunst, Literatur und insbesondere Kooperationen. Die maximale Förderhöchstsumme pro Projekt liegt bei 8.000 Euro. Förderfähig sind nur solche Projekte, die in einer oder mehreren Mitgliedsstädten des NRW KULTURsekretariats durchgeführt werden, dabei erst nach Zugang eines Zuwendungsbescheids begonnen werden und bis zum 31.12.2017 beendet sind. Vor Antragstellung können Anträge zur unverbindlichen Vorprüfung eingereicht werden: an Frau Judith Wollstädter per E-Mail unter ed.ru1772713529tluk-1772713529wrn@r1772713529etdea1772713529tsllo1772713529w1772713529 (Tel: 0202 / 698 27 201). Vorzulegen sind dabei eine kurze Projektbeschreibung und ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie weiterführende Angaben zu den beteiligten Künstler*innen respektive Kulturschaffenden.
(Quelle: www.miz.org)
Landesmusikrat NRW schreibt Fördermittel für Musikprojekte mit geflüchteten Menschen aus
Nordrhein-Westfalen ist in verstärktem Maße Aufnahmeland von geflüchteten Menschen geworden. Zur erfolgreichen Integration in die Gesellschaft des Landes ist auch eine kontinuierliche kulturell ausgerichtete Arbeit mit den Flüchtlingen erforderlich. Der Landesmusikrat NRW unterstützt Kulturprojekte aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft und schreibt die Förderung von Projekten von LaienmusikerInnen aus, die mit Flüchtlingen musikalisch arbeiten. Die zur Förderung beantragten Projekte können bis Ende 2018 dauern. Ziel ist es, Flüchtlinge durch die Projekte in das nordrhein-westfälische Kulturleben zu begleiten, Ensemble-Bildungen zu unterstützen, Sprachförderung durch Musik zu ermöglichen und Plattformen der individuellen Artikulationen zu schaffen.
Gefördert werden Projekte, die in einem Zeitraum zwischen 01.01.2018 und 31.12.2018 stattfinden. Gefördert wird mittels einer Festbetragsförderung. Ein Eigenanteil von 10 % der Gesamtkosten ist wünschenswert. Dieser kann auch in Form von bürgerschaftlichem Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten erbracht werden. Antragsfrist ist der 31. Oktober 2017.
Weitere Infos zur Förderung: Sandra Hoch, Tel. 0211/862064-13, ed.wr1772713529n-rml1772713529@hcoh1772713529.s1772713529, http://www.lmr-nrw.de/foerderung
Bewerbungsfrist für Stipendium „Präsenz vor Ort – für Musikerinnen mit Kind“ endet bald!
Der Countdown läuft… nur noch 3 Tage bis zum Ende der Bewerbungsfrist des Stipendiums „Präsenz vor Ort – für Musikerinnen mit Kind“. Nordrhein-westfälische Musikerinnen mit mindestens einem Kind bis zu 14 Jahren können sich bis 31.08.2017 beim Frauenkulturbüro für das Stipendium Präsenz vor Ort 2018 bewerben. Drei Musikerinnen erhalten von Januar bis Dezember 2018 eine monatliche Förderung in Höhe von 700.- €, ohne ihren Lebensmittelpunkt verlassen zu müssen. Ziel des bundesweit einmaligen Stipendiums ist die Vereinbarkeit von künstlerischem Schaffen und familiären Verpflichtungen mit Kindern vor Ort zu unterstützen. Es werden ausschließlich Online-Bewerbungen mit einer PDF-Datei akzeptiert.
Förderfonds Kultur & Alter fördert Projekte mit RentnerInnen in NRW
Der neue Förderschwerpunkt für das Jahr 2018 lautet: „Kultur für Männer nach der Berufsphase“. Vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über den Haushalt werden künstlerisch-kulturelle Projekte bevorzugt gefördert, die nachhaltige Formate entwickeln. Ein Förderschwerpunkt ist die stärkere Kulturteilhabe älterer Menschen im ländlichen Raum und die Entwicklung inklusiver Projektkonzepte. Bewerben können sich ab sofort nordrhein-westfälische Kulturschaffende, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit, die in Zusammenarbeit mit einer Künstlerin oder einem Künstler bzw. einer Kultureinrichtung ein Projekt mit älteren Menschen umsetzen. Die Projekte müssen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 05.10.2017.
LAG Soziokultureller Zentren NRW sucht neue Mitarbeiter*innen
Die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren (LAG NW), der Zusammenschluss von 63 Soziokulturellen Zentren und Initiativen in freier Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei neue Mitarbeiter*innen (Teilzeit) für
a) den Bereich Projektmittelvergabe,
b) für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Bewerbungsschluss für beide Stellen ist der 2. April 2017.
Landes-Chorwettbewerb NRW 2017
Zum zehnten Mal veranstalten der Landesmusikrat und seine Arbeitsgemeinschaft Laienmusik im kommenden Jahr den Landes-Chorwettbewerb Nordrhein-Westfalen. Wie schon 2013 wird das laienmusikalische Großereignis am 30. September und 1. Oktober 2017 in Dortmund stattfinden. Neu und exklusiv in NRW ist der Wettbewerb für Interkulturelle Chöre. Aufgeteilt in zwei Sparten – Volksmusikchöre und Kunstmusikchöre – wird er eine Gesamtschau vokaler Musik aus aller Frauen Länder bieten. Bewerbungsschluss: 31.03.2017.
Landesmusikrat NRW schreibt Förderung „Brückenklang“ für 2017 aus
Auch für das Jahr 2017 schreibt der Landesmusikrat Fördermittel im Rahmen des Programms „Brückenklang“ zur Unterstützung von Festivals, Veranstaltungsreihen, einzelnen Veranstaltungen und Workshops mit interkultureller Laienmusik bzw. brückenbildenden musikalischen Inhalten aus. Denn Nordrhein-Westfalen ist ein Land mit aktiven Einwanderungskulturen. Vor allem in den Ballungsgebieten sind viele Kulturformen präsent. Vieles findet separiert statt, oft lebt die Musik verschiedener Herkunftskulturen nur wenige Straßenzüge voneinander entfernt, ohne dass die Akteure einen Bezug zueinander finden. Deshalb sollen durch die Projekte Brücken zwischen den Musikkulturen entstehen. Ideelle Grundlage ist die UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung kultureller Vielfalt. Anträge für Projekte, die ab Januar 2017 stattfinden, können bis zum 15. Oktober 2016 eingereicht werden.
Kursreihe für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingshilfe NRW
Musik bietet einen alternativen Verständigungsweg und kann damit Sprachbarrieren überwinden – das vermittelt die Landesmusikakademie NRW durch eine neue Kursreihe ab 31. August 2016.Wie kann durch elementares Musizieren und Singen ein alternativer Verständigungsweg geschaffen werden? Eine kostenfreie Kursreihe für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingshilfe, Interessierte sowie Geflüchtete kann dies beantworten.
Die Sprachbarriere ist eines der schwierigsten Probleme in der deutschen Flüchtlingssituation. Durch dieses Kursangebot soll in der Landesmusikakademie vermittelt werden, wie Musik als universelle Sprache einen Beitrag zur gesellschaftlichen Partizipation von Flüchtlingen leisten kann und damit die Sprachbarriere ein Stück weit überwunden werden kann. Dabei geht es um leichte, für jeden Teilnehmenden realisierbare Ansätze. Unter anderem werden Tipps gegeben, wie elementare Instrumente hergestellt und zum Einsatz gebracht werden können. Im Mittelpunkt steht eine andere Form der Integrationsarbeit, die über die Freude am Musizieren und das kulturelle Erleben neue Wege der Begegnung und des Austauschs ermöglicht.
Im Rahmen der Kursreihe „Verstehen durch Musik“ werden abwechselnd jeden Mittwoch von 17:00 bis 20:00 Uhr zwei Schwerpunkte geboten: „Singen“ und „Elementares Musizieren“. Es besteht die Möglichkeit, an beiden Kursschwerpunkten teilzunehmen oder auch nur an einem. Beginn der Kursreihe ist am 31. August, sie dauert bis zum 5. Oktober 2016 und findet an der Landesmusikakademie NRW in Heek-Nienborg statt. Musikalische Voraussetzungen werden nicht erwartet! Anmeldeschluss ist der 30. August.
(Quelle: www.miz.org)
Infos: http://www.lmr-nrw.de
Interkulturelle Chor-Fachtagung NRW 11.02.2017
Der Anteil der in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund steigt stetig, dies zeigt sich auch an der demographischen Entwicklung NRW’s, insbesondere in den Ballungszentren. Die gemeinsame Gestaltung der reichen Tradition des chorischen Musizierens in all seinen Ausprägungen und Chancen der Persönlichkeitsentwicklung ist daher erstrebenswert. Doch derzeit scheinen Menschen mit Migrationshintergrund, jedenfalls aus außereuropäischen Kulturkreisen, in der herkömmlich organisierten Chorszene NRWs deutlich unterrepräsentiert. Trifft dies zu? Wenn ja, woran liegt das? Der Landesmusikrat NRW veranstaltet dazu eine Interkulturelle Chor-Fachtagung am 11.02.2017 und möchte Hintergründe durchleuchten und mögliche Perspektiven des gemeinsamen Musizierens aufzeigen. Forschungsergebnisse des Arbeitskreises Musik in der Jugend zum Thema „Chormusik in der Migrationsgesellschaft“ sollen neben einem Überblick zum türkischen Chorleben in NRW Anregungen zum Miteinander geben.
Zeit: 10:00-16:30 Uhr (mit Mittagspause von 12:30 bis 13:30 Uhr)
Referenten: Dr. Karl Ermert, Dr. Ali Sak, mit dem Türkisch-Deutschen Projektchor
Veranstaltungsort: Landesmusikakademie Heek, Orchestersaal, Steinweg 2, 48619 Heek-Nienborg
(Quelle: www.miz.org)
Infos: http://www.lmr-nrw.de

