Finalist*innen der „creole NRW“ stehen fest
Das Festival creole NRW hat bereits zum siebten Mal Bands, die im Bereich populärer Musik spielen und sich mit der kulturellen Vielfalt im Musikleben auseinandersetzen, zu diesem Weltmusik-Wettbewerb eingeladen. Eine Vorjury wählte aus den 35 Bewerbern zehn Finalist*innen aus, die am 13. und 14. September in Dortmund gegeneinander antreten. Mit dabei sind u.a. das Ayça Miraç Quartett und Margaux & die BANDiten.
Die beiden besten Bands erhalten ein Preisgeld in Höhe von je 1.500 Euro, und werden für eine Saison in den Förderkatalog „Musikkulturen“ der NRW Kultursekretariate aufgenommen, aus dem die Mitgliedsstädte die Bands für Konzerte buchen können.
Ausschreibung Musikkulturen 2020/21
Das Netzwerk „Musikkulturen” der beiden NRW Kultursekretariate unterstützt Musiker*innen durch eine Auftrittsförderung für den Zeitraum Juli 2020 bis Juni 2021. Die Ausschreibung richtet sich an Bands und Künstler*innen mit einem klaren Schwerpunkt und Konzept für europäische und außereuropäische Musiktraditionen oder einer Fusion ethnischer Musiken mit westlichen Stilen und Richtungen. Dabei spielt die Herkunft der Bands und der Künstler*innen grundsätzlich keine Rolle.
Aus den vorliegenden Einsendungen werden Ende Juni 2019 durch einen Expertenbeirat etwa zehn Ensembles bzw. Künstler*innen ausgewählt, die dann für den Zeitraum Juli 2020 bis Juni 2021 durch eine Auftrittsförderung unterstützt werden. Neben den Musiker*innen sind auch Agenturen, Veranstalter und Multiplikatoren aufgerufen, Ensembles und Künstler*innen vorzuschlagen.
NRW startet Bildungspartnerschaft „Bühne und Schule“
Ab sofort unterstützt die neue Initiative „Bühne und Schule“ Kooperationen von Schulen mit Häusern und Ensembles aus dem Bereich der darstellenden Künste. In den nächsten Jahren soll die Qualitätsentwicklung an Bühnen in Nordrhein-Westfalen weiter intensiviert werden. Dafür stellt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft weitere Fördermittel bereit – für die kommunalen, Freien und Landestheater wie auch für Orchester und Programme wie „Neue Wege“. Damit können die Kultureinrichtungen noch stärker als außerschulische Bildungsorte fungieren und ihre Angebote als Partner der Schulen bereitstellen. Um über die Schule eine umfassende kulturelle Teilhabe zu erreichen, werden auch die umfassenden Vermittlungsangebote weiter ausgebaut. Darüber hinaus investiert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft bereits jetzt in erheblichem Maß in die kulturelle Bildung. Jährlichen fließen insgesamt rund 30 Millionen Euro in Programme und Projekte der kulturellen Bildung.
In einer gemeinsamen Erklärung hatten sich das Land und die kommunalen Spitzenverbände im Herbst 2018 darauf verständigt, im Rahmen der landesweiten Initiative „Bildungspartner NRW – Bühne und Schule“ gemeinsam zukünftig auch die systematische Zusammenarbeit von Schulen und Bühnen sowie Akteuren der freien Szene zu fördern. Die Einrichtungen und Ensembles leisten mit ihren Lernangeboten einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung.
NRW vergibt erstmals systematische Ensembleförderung
Mit rund 1,1 Millionen Euro zusätzlichen Mitteln im Jahr 2019 fördert das Land im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur den Bereich der Freien Musik: Die in diesem Jahr bereits mit 500.000 Euro dotierte und bis 2022 auf jährlich 2,65 Mio. Euro anwachsende systematische Ensembleförderung Musik stellt einen Paradigmenwechsel in der Förderlandschaft der Freien Musikszene dar: Erstmals können professionelle Ensembles in diesem Jahr bis zum 15. April Anträge auf eine kontinuierliche dreijährige Förderung stellen. Weitere Besonderheit ist dabei, dass die Förderung unabhängig von konkreten Einzelprojekten vergeben wird und nicht nur künstlerische, sondern auch administrative Kosten umfasst. Insbesondere für jüngere Ensembles bietet das Programm wertvolle Starthilfe in einem auch international umkämpften Markt. Förderfähig sind professionelle, bereits in Nordrhein-Westfalen tätige Freie Ensembles aller Musikgenres.
Mit einer Exzellenzförderung Jazz wird ab Sommer 2019 die Karriere vielversprechender, junger Musiker*innen im Bereich Jazz und improvisierte Musik unterstützt: Das in Deutschland einzigartige Programm startet in diesem Jahr mit 120.000 Euro für einen ersten Jahrgang von zunächst vier Stipendiat*innen. In 2022 stehen insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung, mit denen dann zwölf Stipendien ermöglicht werden. Das auf jeweils dreijährige Stipendien angelegte, jährlich neu ausgeschriebene Programm begleitet die Künstler*innen in der kritischen Phase nach der Ausbildung. Im Zentrum steht die Förderung von Auftrittsmöglichkeiten, Netzwerkbildung und künstlerischer Entwicklung. Die Koordination des Programms erfolgt durch das Europäische Zentrum für Jazz und Aktuelle Musik Stadtgarten Köln.
„Wir Musikerinnen und Musiker können es natürlich nur begrüßen, dass die Bedeutung der Freien Szene in unserer Kulturlandschaft erkannt wurde und dass das Land NRW seine Förderung für den Jazz ausdehnt“, sagte die freie Jazzmusikerin Ulla Oster. „Der jetzt neue Aspekt ist die kontinuierlichere Förderung von Ensembles und einzelnen Künstlerinnen und Künstlern – für diese bedeutet das freiere Gestaltungsmöglichkeiten und mehr Planungssicherheit für ein paar Jahre, mehr Zeit für musikalische Arbeit, Forschung und Proben und damit auch mehr künstlerische Qualität. Alle zukünftig Beteiligten stehen vor der Aufgabe, die Formen einer sinn- und wertvollen Förderung konkret auszugestalten – hier können richtungsweisende Modelle entstehen.“
Freie Spielstätten sind existentieller Bestandteil der Infrastruktur der Freien Musikszene. Die bereits Ende 2018 um 100.000 Euro auf insgesamt 140.000 Euro aufgestockte Spielstättenprogrammprämie unterstützt freie Einrichtungen, die oft unter großem wirtschaftlichem Druck arbeiten und dabei Auftrittsmöglichkeiten für die Freie Szene gewährleisten. Diese sind insbesondere für Nachwuchsmusikerinnen und -musiker entscheidend, um Netzwerke aufzubauen und Bühnenerfahrungen zu sammeln. Bis 2022 steigen die jährlichen Mittel hierfür auf etwa 200.000 Euro. Um 400.000 Euro in diesem Jahr, die bis 2022 auf eine Million Euro aufwachsen, erhöht das Land darüber hinaus die Förderung für herausragende Musikfestivals.
(Quelle: http://miz.org)
„Jazz@Undesigned 2019“ sucht Nachwuchs-Ensembles aus NRW
„Jazz@Undesigned 2019“ heißt der Wettbewerb der „Werner Richard – Dr. Carl Dörken Stiftung“, bei dem man sich noch bis zum 31. Januar 2019 bewerben kann. Zielgruppe sind Ensembles ab drei Musiker*innen mit dem Höchstalter von 27 Jahren, deren Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen sein muss. Zugelassen sind alle Jazzstile, Eigenkompositionen erwünscht. Den drei Preisträgerbands winken drei bis vier Auftritte in renommierten Jazzclubs und Konzerthäusern, die von der Stiftung vermittelt und betreut werden, jeder Auftritt wird mit 1.500.-€ gefördert. Jede Band muss über ein Programm von ca. 45 Minuten verfügen, beim Vorspiel am 30. März vor einer fachkundigen Jury in Herdecke spielt jede Band 20 Minuten. Näheres zur schriftlichen Bewerbung und zu den Teilnahmebedingungen findet sich auf der Stiftungs-Site im Netz.
WDR Jazzpreis ruft Musiker*innen aus NRW zur Bewerbung auf
Seit 2004 verleiht der Westdeutsche Rundfunk seinen WDR Jazzpreis in mittlerweile fünf Kategorien: „Komposition“, „Improvisation“, „Musikkulturen“, „Nachwuchs“ und „Ehrenpreis“. Für die ersten vier Kategorien des WDR Jazzpreises 2019 können sich Musiker*innen mit Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen noch bis 26. Oktober bewerben, kurz darauf entscheidet die Jury über die Gewinner*innen, die Mitte November bekannt gegeben werden. Der „Ehrenpreis“ wird 2019 für herausragende Programmprojekte von Jazzclubs, Spielstätten oder Initiativen in Nordrhein-Westfalen verliehen. Die Preisverleihungen und Preisträgerkonzerte finden am 1. Februar wieder im Rahmen des WDR 3 Jazzfestes (31. Januar bis 2. Februar) in Gütersloh statt, Infos zur Bewerbung gibt es auf der WDR-3-Site im Internet.
Landesmusikrat NRW schreibt Fördermittel für Projekte der kulturellen Vielfalt aus
Auch im Jahr 2019 fördert der Landesmusikrat NRW Projekte der kulturellen Vielfalt in der Breitenkultur. Gefördert werden Festivals, Veranstaltungsreihen, einzelne Veranstaltungen und Workshops mit interkultureller Laienmusik bzw. brückenbildenden musikalischen Inhalten. Bis zum 15. Oktober können Anträge für Projekte gestellt werden, die im Zeitraum 01. Januar bis 30. November 2019 stattfinden.
40 Jahre NRW-Landeswettbewerb „Jugend jazzt“
Der nächste NRW-Landeswettbewerb “Jugend jazzt” findet statt am 17. November 2018 in der Musikschule Dortmund und ist ausgeschrieben in der Kategorie “Combo”. Mit dieser Veranstaltung begeht der Wettbewerb sein 40-jähriges Jubiläum. Zugelassen sind Instrumental-, Vokal- und gemischte Ensembles mit zwei bis zu 10 Mitwirkenden. Teilnehmen können Jugendliche bis einschließlich 24 Jahren (Stichtag ist der Wettbewerbstag) mit Erstwohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Auf Antrag können ältere Aushilfen zugelassen werden. Bewerber*innen die in einer musikalischen Ausbildung (Vollstudium) oder in der musikalischen Berufspraxis stehen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Es werden erste, zweite und dritte Preise in Höhe von 50.- bis zu 250.- € je Ensemble vergeben. Die besten Solist*innen der Combos können mit Sonderpreisen ausgezeichnet werden. Die „Werner Richard – Dr. Carl Dörken Stiftung“ stellt Förderpreise für herausragende Leistungen in Höhe von je 300.- € für die beste Band sowie 100.- € für die/den besten Solist*in der jeweiligen Altersgruppe. Die Combo, die von der Jury als beste Formation des Wettbewerbs bestimmt wird, erhält die Empfehlung zur Bundesbegegnung „Jugend jazzt“ 2019“ in Dortmund. Die Preisträger*innen werden im Jubiläumskonzert „40 Jahre Jugend jazzt“ zusammen mit namhaften Gastsolist*innen am 9. Dezember 2018 ab 11:00 Uhr im Dortmunder Opernhaus vorgestellt.
Anmeldeschluss ist der 29. Oktober 2018.
Tickets unter: www.theaterdo.de, Tel.: (0231) 50-27222. Infos
Kultursekretariat NRW Gütersloh sucht Geschäftsführung
Bei der Stadt Gütersloh ist zum 01.01.2019 im Kultursekretariat die Aufgabe als Geschäftsführung für das Kultursekretariat NRW Gütersloh (EG 15 TVöD) zu besetzen. Bewerbungsschluss: 05.08.2018.
Innovative Kulturprojekte für ältere Menschen – Landesregierung NRW stellt Fördermittel bereit
Mit dem Förderfonds „Kultur & Alter“ unterstützt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft auch im kommenden Jahr Projekte, die innovative Formen der Kulturarbeit mit älteren Menschen erproben. Im Jahr 2019 stehen dafür – vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über den Haushalt – rund 140.000.- € zur Verfügung. Der neue Förderschwerpunkt lautet: „Kultur inklusive – mehr Zugänge und Teilhabe schaffen“. Gefördert werden Projekte mit besonderer künstlerischer Qualität, die älteren Menschen den aktiven Zugang zu Kunst und Kultur erleichtern. Die Stärkung ihrer Teilhabe im ländlichen Raum, die Entwicklung inklusiver Konzepte und die Einbeziehung älterer Menschen mit Migrationshintergrund gehören zu den Förderkriterien. Bewerben können sich nordrhein-westfälische Kulturschaffende, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit, die in Zusammenarbeit mit Künstler*innen oder Kultureinrichtungen ein künstlerisches Projekt mit älteren Menschen in Nordrhein-Westfalen umsetzen. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 21. September 2018.
create music NRW fördert junge Bands
Lehrgang Musikpädagogik für Zugewanderte startet
Wie können zugewanderte Musiker*innen musikpädagogisch tätig sein? Woher können Sie eine Anerkennung bekommen? Ein neuer Lehrgang, der von der Landesmusikakademie NRW und der Hochschule für Musik und Tanz Köln verantwortet wird, verschafft hier Abhilfe. Hier werden pädagogische Fähigkeiten, Einblick in musikpädagogische Strukturen in Deutschland und Selbstmanagement-Kenntnisse vermittelt. Eingeladen sind in Deutschland lebende künstlerisch aktive Musiker*innen aus dem afrikanischen, asiatischen, lateinamerikanischen und orientalischen Kulturraum, unabhängig von dem jeweiligen Instrument. Sowohl kürzlich geflüchtete als auch schon lange hier lebende Menschen mit Migrationshintergrund sind angesprochen.
Der Lehrgang dauert vom 28. September 2018 bis Juli 2019 und findet alle zwei Wochen am Freitagnachmittag an der Kölner Musikhochschule sowie an zwei Wochenenden an der Landesmusikakademie NRW in Heek (Münsterland) statt. Im Vordergrund stehen die Fächer Musikpädagogik, Musiklehre und Selbstmanagement. Voraussetzung für die Teilnahme sind eine langjährige Praxis auf professionellem künstlerischen Niveau, pädagogische Vorerfahrung und gute Deutschkenntnisse. Es entstehen nur Kosten für Unterkunft/Verpflegung für die beiden Intensivwochenenden, ansonsten ist der Lehrgang kostenlos. Auf Antrag können auch diese Kosten erlassen werden, ebenso kann in Einzelfällen Unterstützung für die Fahrtkosten zu den Veranstaltungen organisiert werden. Anmeldungen sind bis 15.07.18 bei der Landesmusikakademie NRW möglich.

