Einführung & Beratung zur Barrierefreien Veranstaltungsplanung & Inklusiven Kulturarbeit in NRW

Ihr möchtet Eure Veranstaltungen inklusiver und zugänglicher gestalten, wisst aber nicht, wo und wie Ihr anfangen sollt? Ihr möchtet Eure Pläne und die Umsetzung von Barrierefreiheits-Maßnahmen nochmal mit Expert*innen besprechen? Dann meldet Euch zur Einführungsveranstaltung sowie einem individuellen Beratungstermin beim Popboard NRW an. Die Online-Einführungsveranstaltung findet am Mittwoch, 30. Oktober von 17-19 Uhr statt. Die Expert*innen der Initiative Barrierefrei Feiern geben hier einen niederschwelligen und persönlichen Einstieg in die barrierefreie und inklusive Umsetzung von Kulturveranstaltungen. Warum sind Menschen mit Behinderung Expert*innen in eigener Sache? Was ist der Unterschied zwischen Inklusion und Barrierefreiheit? Wann genau ist eine Veranstaltung barrierefrei? Hier könnt ihr euch kostenlos anmelden.
Darüber hinaus habt Ihr die Möglichkeit, in einem persönlichen Online-Beratungsgespräch auf Eure eigenen Themen und Fragestellungen einzugehen. Hier werdet Ihr von den Expert*innen der Initiative Barrierefrei Feiern individuell beraten – ganz egal, wie weit Ihr schon seid, oder welches Vorwissen Ihr mitbringt. Am Dienstag, 26.11.24 und Dienstag, 03.12.24 finden die Beratungstermine jeweils zu folgenden Uhrzeiten statt: 10:00 – 11:30 Uhr | 12:00 – 13:30 Uhr | 15:00 – 16:30 Uhr | 17:00 – 18:30 Uhr. Meldet Euch gerne unter Angabe Eures Terminwunsches unter [email]wrn.d1730750061raobp1730750061op@li1730750061am1730750061[/email].

Alle Angebote sind kostenfrei und richten sich an Popkultur-Akteur*innen aus NRW. Barrierefreiheit: Bitte gebt bei der Anmeldung an, ob für Eure Teilnahme Barrierefreiheitsbedarfe bestehen. In diesem Fall nehmen die Veranstalter*innen Kontakt per Mail zu Euch auf.

23.10.2024

NRW legt als erstes Bundesland verbindliche Honoraruntergrenzen fest

Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen am 1. August eine verbindliche Honoraruntergrenze für Künstler*innen in allen Projekten eingeführt, die vom Land gefördert werden. Das Ziel ist, die oft prekäre Lage vieler Kulturschaffender zu verbessern, die trotz Vollzeitarbeit und abgeschlossenem Studium nicht von ihrer Kunst leben können. Die Einführung erfolgt in zwei Phasen: Zuerst gelten ab dem 1. August die Honoraruntergrenzen für selbstständige, hauptberufliche Künstler*innen in den landesgeförderten Programmen der kulturellen Bildung. Ab Januar 2026 werden die Untergrenzen auf alle Sparten ausgeweitet, bei denen das Land nicht Hauptförderer, aber an der Förderung beteiligt ist. „Im Musikbereich können Komponist*innen, Musiker*innen und Interpret*innen mit einer Mindestentlohnung für Auftritte, Workshops und Kompositionsaufträge rechnen“, heißt es. Die Festlegung der Honoraruntergrenzen sei unter Einbeziehung einer unabhängigen Fachkommission und relevanter Verbände erfolgt. Berücksichtigt wurden dabei Art und Dauer der Veranstaltung sowie die Größe des Publikums. „Hier bleibt die Frage, inwiefern dies relevant sein kann, wenn etwa ein Free-Jazz-Clubkonzert einem Klassik-Open Air Konzert gegenübergestellt wird. Ist die in den Auftritt investierte Arbeit, wie Komposition, Probe, Organisation, nur dann mehr „wert“, wenn vor einem größeren Publikum gespielt wird?“, fragt die Zeitung Jazz thing in einem Artikel. Um die Wirksamkeit des Pilotprojekts zu überprüfen, sind regelmäßige Evaluierungen geplant. Zuerst Ende 2025 und 2026, danach alle vier Jahre.

13.08.2024

Neue Studie über die Poplandschaft in NRW

Das PopBoard NRW veröffentlicht die Ergebnisse der Studie „Poplandschaft NRW – Situation und Perspektiven der Musikwirtschaft“, die in seinem Auftrag von der Goldmedia GmbH umgesetzt wurde. Das Ziel der Studie ist eine aktuelle Erhebung und Darstellung der Pop-Landschaft in Nordrhein-Westfalen. Neben Unternehmen, Umsätzen und Erwerbstätigen geht es auch um branchen-spezifische Kennzahlen, eine differenzierte Einschätzung der aktuellen Situation und mögliche Förder-und Unterstützungsmaßnahmen. Zu den Kernerkenntnissen der Untersuchung gehört, dass die Teilnehmenden NRW als vielseitigen Pop-Standort mit einem hohen Anteil regionaler Acts, einer Vielfalt an Subkulturen und einer großen Anzahl an Konzert-Venues sehen. Alle Wertschöpfungsebenen sind am Standort NRW vertreten, geprägt durch eine starke Independentstruktur. Jedoch schränken die Verdrängung von Clubs und bezahlbaren Proberäumen, eine mangelhafte Infrastruktur, u.a. im Förderbereich, sowie eine fehlende Aufbruchsstimmung das Entwicklungspotenzial ein. NRW muss hier sein Potential und seine Relevanz als zweitgrößter Musikwirtschaftsstandort in Deutschland und der größten Clubdichte bundesweit, stärker wahrnehmen und fördern. Daher wünscht sich die Popmusik-Branche NRW z. B. eine engere Vernetzung der Kreativwirtschaft, Initiativen für mehr Sichtbarkeit, den Schutz von Pop-Kulturräumen oder eine Stärkung des Ausbildungsstandorts.

24.05.2024

create music: Förderung von Musiker*innen & Veranstalter*innen aus NRW

Ihr plant ein Projekt, was euch als Band weiterbringt? Ihr wollt ins Studio gehen, ein Video drehen oder noch etwas ganz anderes machen? Dann könnt ihr euch bei create music für eine Förderung eures Vorhabens bewerben. Mehrmals im Jahr werden kleine finanzielle Zuschüsse in Höhe von bis zu 500 Euro direkt an einzelne Bands und Solomusiker*innen aus NRW vergeben. Nächste Antragsfristen: 01. April 2024 / 01. August 2024. Weitere Infos zu den Kriterien und dem Förderverfahren findet ihr hier.

Wenn ihr ein Projekt plant, dass das Netzwerk in eurer Nähe stärkt, jungen Bands und Musiker*innen eine Plattform bietet oder die Popmusikszene(n) in eurer Stadt ankurbelt, dann könnt ihr bei create music ebenfalls einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen. Im Projektförderprogramm werden Projekte mit bis zu 5.000 € gefördert. Nächste Antragsfristen: 01. April 2024 / 01. August 2024. Infos zu den Kriterien und dem Förderverfahren findet Ihr hier.

Beim Förderprogramm werden alle Arten von populärer Musik – außer Jazz & Chormusik – gefördert. create music NRW steht unter Trägerschaft des Landesmusikrat NRW und wird in enger Kooperation mit der Landesmusikakademie NRW in Heek durchgeführt. 

26.03.2024

Open Call: WELTKUNSTZIMMER Residency 2024

Kunst bricht Grenzen auf, hinterfragt das Bestehende, ermächtigt sich und gestaltet neue Freiräume. Eine weltoffene und diverse Gesellschaft ist durch vielfältige künstlerische Ausdrucksformen und kulturelle Praxen aus unterschiedlichsten Lebenswelten geprägt. Hierbei sollen insbesondere transkulturelle und grenzüberwindende Begegnungen mit den Mitteln der Kunst angeregt werden und sich im besten Falle langfristige künstlerische Netzwerke manifestieren. Bis 05.02.2024 können sich Künstler*innen aller Sparten mit Wohnsitz in NRW für einen Aufenthalt in Yerevan (Armenien) & Tbilisi (Georgien) von Mai – Juli 2024 bewerben. Die ausgewählten Künstler*innen können die Region kennenlernen wie auch den künstlerischen Akteur*innen vor Ort begegnen. Hierfür verbringt der/die Künstler*in jeweils einen Monat in einem der Länder und wird dort durch Kurator*innen und Künstler*innen betreut. Es bieten sich zahlreiche Momente des Austauschs, der Aufenthalt in den Studios ist jeweils für eine Person konzipiert. Das Residenzprogramm des WELTKUNSTZIMMERs sucht Teilnehmer*innen, die offen sind, über ihre eigenen künstlerischen Arbeitsprozesse zu reflektieren und die daran interessiert sind, ihre eigenen und andere Arbeitsstrategien zu diskutieren. Mehr dazu hier.

30.01.2024

Ensembleförderung Musik in NRW: Online Infoveranstaltung 10.01.2024

Das Förderprogramm „Ensembleförderung Musik“ schafft bewährten, professionellen freie Ensembles (Bands) und Orchestern Freiräume für künstlerische Entwicklung, indem es erstmals ein systematische dreijährige Förderung und zudem bis zu 30 Prozent der Förderung erstmals auch für allgemeine Kosten wie künstlerische Leitung, Buchhaltung, Organisation, Probenräume oder Akquise gewährt. Ziel der Förderung ist es, freie Ensembles in die Lage zu versetzen, ihre künstlerische Arbeit zu professionalisieren, neue innovative Wege auszuprobieren und damit ihr künstlerisches Profil zu schärfen. Langfristige Planungen sind für die Konstanz in der Ensemblestruktur wichtig und tragen zur künstlerischen Profilschärfung bei. Antragsfrist: Jeweils der 28.02. des Jahres des Projektbeginns.

Für alle Fragen rund um die Antragstellung bietet das PopBoard eine individuelle Onlineberatung für Popkulturakteur*innen an. Am 10.01.2024 bietet das PopBoard gemeinsam mit Vertreter*innen des @mkw.nrw und der Bezirksregierung Düsseldorf eine digitale Infoveranstaltung zum Förderprogramm „Ensembleförderung Musik“ an. Infos folgen! Auf dem Youtube-Kanal findet ihr Videos von Bands, die diese und weitere Förderungen beantragt und bewilligt bekommen haben, in denen sie von ihren Erfahrungen berichten.

12.12.2023

SICHTBAR – female* talk & music sucht Musiker*innen aus NRW (FLINTA*)

Ab Oktober veranstalten musicNRWwomen und das Theater @die_wohngemeinschaft in Köln insgesamt 3 Abende der „Sichtbar“-Reihe und ihr könnt euch ab sofort für einen Slot bewerben, sofern ihr FLINTA* und aus NRW seid! Die Abende werden mit Livemusik, Gesprächen und interaktiven Elementen auf der Bühne gestaltet, moderiert von @spielmannsland. Die Veranstaltung ist bestuhlt und soll bedingt durch die Räumlichkeit vor allem Singer-/Songwriter*innen und musikalisch leiseren Acts eine Bühne mit intimer Atmosphäre geben (daher bitte keine Bewerbungen mit Schlagzeug). Die Gage beträgt 250€ brutto pro Act.

Die Veranstalterinnen* legen Wert darauf, die Bewerber*innenauswahl so vielfältig wie möglich aufzustellen und freuen sich über Bewerbungen unterschiedlicher Geschlechteridentitäten, kultureller Hintergründe, Altersgruppen, sexueller Orientierungen, von Bi_PoCs und Menschen mit Behinderung. Der Bewerbungsaufruf richtet sich ausschließlich an FLINTA* aus NRW. Hier könnt ihr euch online bewerben. Bewerbungsschluss: 18.08.2023

14.08.2023

4. Runde des NICA Artist Development startet im September

Das Förderprogramm NICA artist development geht im September in die vierte Runde mit der Sängerin und Multiinstrumentalistin Ray Lozano, der Saxophonistin Theresia Philipp, der Pianistin Marlies Debacker und dem Bassisten Stefan Schönegg. Das Programm bietet herausragenden Musiker*innen aus NRW, die im Bereich Jazz und aktuelle Musik arbeiten, eine Plattform für künstlerische Profilierung und Professionalisierung ihrer Karrieren. Das vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen initiierte Künstler*innenförderprogramm ist im Herbst 2019 als Pilotprojekt im Europäischen Zentrum für Jazz und aktuelle Musik am Stadtgarten Köln gestartet. Innerhalb eines Förderzeitraums von bis zu maximal drei Jahren erhalten die von einer Fachjury ausgewählten NICA artists die Möglichkeit, in gleichen Teilen ihre künstlerischen als auch unternehmerischen Kompetenzen weiterzuentwickeln, um frei und unabhängig von ihrer Kunst leben zu können. Um dies zu erreichen, bietet NICA artist development Unterstützung in den Bereichen Masterclass, Konzerte und Residenzen. NICA artist development versteht Jazz und aktuelle Musik im zeitgenössischen Sinne als Musik/Klang und erfordert daher einen mutig erweiterten Musikbegriff in all seinen Maßnahmen.

10.08.2023

„Feuerwehrtopf“ für Live-Aktivitäten in NRW

Heute startet die Antragsphase für den Feuerwehrtopf für LIVE-Aktivitäten in NRW, den das Popboard NRW gemeinsam mit popNRW und create music NRW ins Leben gerufen hat. Der Feuerwehrtopf unterstützt Musiker*innen aus NRW, die sich der Popkultur zugehörig fühlen dabei, ihre Live-Vorhaben für 2023 in die Tat umzusetzen bzw. ermutigt sie dazu, solche zu planen. Ziel des Förderprogramms ist es, Musiker*innen aus NRW in einer post-pandemischen Zeit und vor dem Hintergrund der enormen Kostensteigerungen, dabei zu helfen, sich live präsentieren zu können. Die Fördersumme beträgt 1.000 Euro brutto pro Antrag und Musiker*in/Projekt/Band/Act und kann für das laufende Jahr einmalig über das digital zur Verfügung gestellte Formular beantragt werden. Die Vorgaben müssen bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein. Die Antragsphase läuft vom 01.-31.08.2023.

01.08.2023

NRW fördert Kultur: RKP & Diversitätsfonds

Mit dem Regionalen Kultur Programm NRW (RKP) stärkt die Landesregierung die kulturelle Vielfalt in ganz Nordrhein-Westfalen. Rund 6,3 Millionen Euro fließen in über 160 regionale Kulturprojekte. Das Programm stellt sicher, dass die Menschen auch in ländlichen Regionen ein reiches, vielfältiges Kulturangebot nutzen können. Zu den jetzt bewilligten 6,3 Millionen Euro zählen auch Mittel für 2024 und 2025, da die Projekte zum Teil über drei Jahre laufen. Mit dem Programm „Neue künstlerische Perspektiven – Der Diversitätsfonds NRW“ setzt sich das Land Nordrhein-Westfalen dafür ein, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zum Kunst- und Kulturbetrieb zu ermöglichen. Mit etwas mehr als 1,2 Millionen Euro fördert das Land in der aktuellen Ausschreibungsrunde 73 Kunst- und Kulturprojekte, die bislang unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven in Nordrhein-Westfalen sichtbarer machen – von Festivals der afrikanischen Diaspora, über Theaterproduktionen zu Themen wie Flucht und Vertreibung und Kommunikations- und Interaktionsformen älterer Menschen, über die Etablierung einer queer-feministischen Literaturplattform bis zu einem Lehrgang für Musiker*innen verschiedener Herkunft. Die Projekte erhalten in der Regel eine Zuwendung von bis zu 20.000 Euro pro Jahr. Zusätzlich gab es die Möglichkeit, über die vom Land zur Verfügung gestellten „Ergänzungsmittel Barrierefreiheit“ 5.000 Euro pro Projekt für barrierefreie Maßnahmen zu beantragen.

27.03.2023

Horst und Gretl Will Jazzstipendium für Nachwuchsmusiker*innen aus NRW

Die „Horst und Gretl Will-Stiftung“ hat erneut ihr Jazz-Stipendium ausgeschrieben. Das Stipendium, das mit 12.000 Euro dotiert ist, soll der Förderung der zeitgenössischen Musik und der freien künstlerischen Entfaltung junger Musiker*innen dienen. Bewerben können sich professionelle Musiker*innen im Bereich des Jazz und der Improvisierten Musik, die in Nordrhein-Westfalen leben und arbeiten und höchstens 30 Jahre alt sind. Erwartet wird, dass auswärtige Preisträgerinnen und Preisträger während der Dauer der Förderung Köln als ihren Lebensmittelpunkt ansehen. Dafür steht für einen Zeitraum von drei Monaten ein städtisches Gästeatelier zur Verfügung. Die Verleihung des Stipendiums wird am 10. August bekanntgegeben, ein Preisträgerkonzert findet am 15. August im Rahmen der Cologne Jazzweek im Stadtgarten statt. In der Vergangenheit haben Musikerinnen wie Luise Volkmann und Tamara Lukasheva das „Horst und Gretl Will Stipendium“ erhalten. Bewerbungsschluss: 28. Februar 2023

20.02.2023

15 Spielstätten des Jazz und der Popmusik in NRW ausgezeichnet

Mit der Spielstättenprogrammprämie zeichnet das Ministerium für Kultur und Wissenschaft gemeinsam mit dem Landesmusikrat NRW seit dem Jahr 2009 kleine und mittlere Foren für Jazz und Popmusik aus, die in Form ihrer Live-Programme Musikerinnen und Musikern regelmäßige Auftrittsmöglichkeiten bieten. Auch im vergangenen Jahr war es für Spielstätten aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen eine große Herausforderung, Konzertprogramme zu organisieren. Eine Fachjury u.a. mit der Bassistin Ulla Oster hat für die Spielzeit 2022/23 insgesamt 15 Spielstätten ausgewählt. Eine Prämie in Höhe von 15.000 € erhalten das Loft 2nd Floor (Köln), die Klangbücke (Aachen) und das Loch (Wuppertal). Je 10.000 € erhalten Bandfabrik – Kultur am Rand e.V. (Wuppertal), ZAKK (Düsseldorf), Black Box im Cuba (Münster), Bunker Ulmenwall (Bielefeld), Goldkante (Bochum) und das Domicil (Dortmund). 5.000 € gehen jeweils an In Situ Arts Society (Bonn), Jazz Initiative Dinslaken, Jazzkeller Krefeld, Jazzschmiede Düsseldorf, King Georg (Köln) sowie an den Ort (Wuppertal).

26.01.2023