NRW Kultursekretariat vergibt neue Fördermöglichkeiten

Künstler*innen, Kulturschaffende und Kulturinstitutionen in unseren Mitgliedsstädten haben die Möglichkeit, sich kurzfristig auf eine Förderung von Projekten aller Genres und Sparten zu bewerben (außer Film), wie Musik, Theater, bildende Kunst, Literatur und insbesondere Kooperationen. Die maximale Förderhöchstsumme pro Projekt liegt bei 8.000 Euro. Förderfähig sind nur solche Projekte, die in einer oder mehreren Mitgliedsstädten des NRW KULTURsekretariats durchgeführt werden, dabei erst nach Zugang eines Zuwendungsbescheids begonnen werden und bis zum 31.12.2017 beendet sind. Vor Antragstellung können Anträge zur unverbindlichen Vorprüfung eingereicht werden: an Frau Judith Wollstädter per E-Mail unter ed.ru1731444206tluk-1731444206wrn@r1731444206etdea1731444206tsllo1731444206w1731444206 (Tel: 0202 / 698 27 201). Vorzulegen sind dabei eine kurze Projektbeschreibung und ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie weiterführende Angaben zu den beteiligten Künstler*innen respektive Kulturschaffenden.

(Quelle: www.miz.org)

25.09.2017