Gerichtsurteil: GEMA darf keine Tantiemen an Musikverlage ausschütten

Musikverlagen in Deutschland drohen Einnahmeverluste in Millionenhöhe. Nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts haben die Verlage kein Recht, ohne weiteres an den Einnahmen aus Urheberrechten von Komponisten und Textern beteiligt zu werden. Im Streit mit der Gema gab das Gericht am Montag dem ehemaligen Piratenpolitiker und Musiker Bruno Gert Kramm und seinem Bandkollegen Stefan Ackermann überwiegend Recht (AZ 24 U 96/14). Die Verwertungsgesellschaft dürfe im vorliegenden Fall nicht mehr einen Teil der Tantiemen an die Verlage ausschütten, sagte eine Gerichtssprecherin.

Das Urteil erfolgte in letzter Instanz. Ob ein Revisionsantrag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zulässig ist, soll aus der schriftlichen Urteilsbegründung hervorgehen. Wieviel Geld die Gema rückwirkend bis zum Jahr 2010 an die Kreativen zurückzahlen muss, ist offen. Zunächst müsse sie Auskunft über ihre Einkünfte vorlegen. Laut Piraten handelt es sich um einen Millionenbetrag. Mit dem Urteil werde für die Musikbranche das BGH-Urteil zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) vom April fortgeschrieben, sagte die Gerichtssprecherin weiter. Die Musikverlage erhalten laut Piraten bisher etwa 40 Prozent der Gema-Einnahmen.

Die Kläger hatten argumentiert, eine pauschale Vergütung für die Verlage sei im digitalen Zeitalter obsolet. Die Gema sei nicht berechtigt, von den Ausschüttungen an die Kreativen die Verlegeranteile abzuziehen. Die Rolle der Verlage habe sich grundlegend verändert, viele druckten heute weder Noten noch Texte. Was ursprünglich als Investitionsschutz gedacht gewesen sei, habe sich zu einem Relikt aus alten Zeiten entwickelt. Den Urhebern gingen dabei wesentliche Erlöse verloren.

Der BGH hatte im einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Einnahmen der VG Wort ausschließlich den Autoren zustehen. Für eine Ausschüttung an die Buchverlage gebe es keine rechtliche Grundlage. Die Gema nimmt Geld für die öffentliche Nutzung von Musik ein. Abgaben werden auch pauschal auf Wiedergabegeräte über den Kaufpreis erhoben. Die Gema vertritt nach eigenen Angaben in Deutschland die Urheberrechte von rund 70 000 Mitgliedern sowie von mehr als zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. (dpa)

14.11.2016

YouTube und GEMA schließen Lizenzvertrag

Gute Nachrichten für deutsche Musikfans: Heute haben die GEMA und die Online-Plattform YouTube einen Lizenzvertrag unterzeichnet, der auch den vertragslosen Zeitraum seit 2009 abbildet. Damit erhalten die von der GEMA vertretenen 70.000 Musikurheber und Verleger wieder eine Vergütung für die Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Musikwerke. Über die Summe, die YouTube pro Videoabruf an die GEMA zahlt, wurde jedoch Stillschweigen vereinbart.

Nach jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen und langwierigen Verhandlungen konnte sich die GEMA mit YouTube auf einen Lizenzvertrag einigen. Durch diesen Abschluss werden die Mitglieder der GEMA auch für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken auf der weltweit reichweitestärksten Online-Video-Plattform vergütet. Auch die Öffentlichkeit profitiert von der Einigung. Ab sofort entfallen die sogenannten Sperrtafeln. YouTube wird diese nicht mehr vor Musikvideos schalten, die urheberrechtlich geschütztes Repertoire der GEMA enthalten.

Infos: www.gema.de

31.10.2016

GEMA ruft zu Nominierungen für den FRED JAY PREIS 2017 auf

Die GEMA ruft ihre Mitglieder dazu auf, Textdichterinnen und Textdichter für den FRED JAY PREIS 2017 vorzuschlagen. Wichtigstes Kriterium für eine Nominierung ist der Beitrag zur Entwicklung der deutschsprachigen Musikkultur und des deutschen Liedguts im Besonderen. Nominierungsvorschläge können mit den folgenden Unterlagen per Post oder E-Mail bis zum 10. Oktober 2016 eingereicht werden:

– Begründung für die Nominierung
– Kurzbiografie und/oder Website bzw. Social Media Referenzen des Vorgeschlagenen
– Angabe des musikalischen Genres des Vorgeschlagenen
– Hör- bzw. Textbeispiele mit Veröffentlichungsvermerk

Kontakt: GEMA – FRED JAY PREIS, Matthias Dengg, Direktion Kommunikation, Rosenheimer Str. 11, 81667 München
oder per Mail an ed.ameg@noitakinummok" target="_blank">ed.ameg@noitakinummok

30.08.2016

Reeperbahn-Festival: GEMA-MusikerInnen & Bands gesucht (Bewerbungsschluss: 22.06.2016)

Erstmals ist die GEMA mit einem eigenen Showcase auf dem Reeperbahn Festival vertreten, das vom 21. bis 24. September 2016 im Hamburg stattfindet. Rund 3.500 internationale BesucherInnen werden erwartet – ein ideales Sprungbrett für die Musikkarriere. Interessierte Bands und SolokünstlerInnen können bis 22. Juni 2016 ihr Demo bei der GEMA einreichen – die Auswahl der vier Live-Acts erfolgt durch die Veranstalter des Reeperbahn Festivals. Einzige Voraussetzung für die Bewerbung ist die Mitgliedschaft bei der GEMA.

Die Showcase-Partnerschaft ist ein Bestandteil des Mitgliederprogramms der GEMA, mit dem die rund 70.000 Mitglieder der Verwertungsgesellschaft Zusatzangebote, wie etwa Workshops, reduzierte Eintrittspreise bei Fachmessen, Branchenveranstaltungen oder Musikfestivals erhalten. „Insbesondere Newcommer benötigen die Chance, ihre Musikwerke einem breiten Publikum zu präsentieren. Showcases sind dafür eine erstklassige Plattform. Und so freut es mich, dass wir unseren Mitgliedern künftig die Teilnahme an Showcases auf großen Musikfestivals und Conventions ermöglichen,“ unterstreicht Silvia Moisig, Direktorin Mitglieder- und Repertoiremanagement bei der GEMA die Zielsetzung des neuen Angebots.

(Quelle: www.miz.org)

19.06.2016

Dokumentation “Rechtssichere Musiknutzung in der Jugendmedienarbeit” erschienen

Am 9. September 2015 führten Landesmusikrat NRW, LAG Lokale Medienarbeit NRW und Forschungsstelle für Medienrecht der Fachhochschule Köln in Kooperation mit der GEMA, dem VUT West und dem Verband mediamusic eine Tagung zur „Rechtssicheren Musiknutzung in der Jugendmedienarbeit“ durch. Die LAG Lokale Medienarbeit NRW hat nun in einer Ausgabe ihrer Zeitschrift „interaktiv“ (02/2015) einige der Beiträge sowie Antworten von ExpertInnen auf Nachfragen als Teildokumentation vorgelegt.

Akteure der freien Kinder- und Jugendhilfe, Vertreter von Musikverbänden, Medienjuristen und Vertreter der GEMA diskutierten über die rechtlichen Bedingungen der Musiknutzung in der Jugendmedienarbeit. Denn Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe, die etwa mit ihren Schützlingen Dokumentarfilme über ihren Stadtteil drehen und dabei Pophits einspielen, mit denen sich die Jugendlichen identifizieren, stehen der Rechtslage oft ratlos gegenüber. Eine Fülle von rechtlichen Ansprüchen muss erfüllt werden.

Die Ausgabe von „interaktiv“ bringt Beiträge von Dr. Christine Ketzer (LAG Lokale Medienarbeit), Matthias Hornschuh (Landesmusikrat NRW und mediamusic), Meik Michalke (Cultural Commons Collectins Society), Michael Duderstädt (GEMA), Dr. Christian-Henner Hentsch und Prof. Dr. Rolf Schwartmann (beide Forschungsstelle für Medienrecht der Fachhochschule Köln).

(Quelle: www.miz.org)

13.01.2016

Neues von der GEMA: Voranmeldungspflicht für Veranstalter im Vertragsverhältnis

Wie bereits in der Mitgliederinformation der Bundesvereinigung Soziokultur zu lesen war, gibt es bei der GEMA neue, verschärfte Bedingungen. Dass Veranstaltungen vorab bei der GEMA anzumelden sind, ist ja nicht neu, sondern war schon immer verpflichtend gegeben. Nun aber müssen auch die Veranstalter, die Verträge mit der GEMA haben und laufend Veranstaltungen darüber abrechnen, die Veranstaltung im Vorfeld anmelden. Eine fristgemäße nachträgliche Abrechnung eines Konzerts über den Tarif U-K ist nicht ausreichend. Die nicht getätigte Voranmeldung soll lt. GEMA den 20% Rabatt (Gesamtvertragsnachlass/Bundesvereinigung/für alle Mitglieder der LAGS) gefährden.
Was ist zu tun, wie soll die Anmeldung technisch ablaufen? Auf Nachfrage teilte die GEMA mit, dass auch für Vertragspartner eine Vorabmeldung nötig sei. Die Mitteilung über geplante Veranstaltungen kann vorher zu jeder Zeit – aber mindestens 3 Tage vorher, falls es keine Spontanveranstaltung ist – und auf jedem Wege ( z.B.: als Liste per Mail, oder durch Postversand eines Programmfolders) erfolgen. Verpflichtend war schon immer die nachträgliche Abgabe des „Musikfolgebogens“ (Liste der gespielten Musikwerke), auch hier achtet die GEMA verschärft auf den Eingang. Im Klassikbereich ist bereits vorab eine Liste der Werke einzureichen.

Quelle: Klaus Thorwesten, LAGS-Regionalberatung West, http://soziokultur-niedersachsen.de/artikel/items/neues-von-der-gema-ein-fortsetzungsroman.html)

26.05.2014

Buch-Tipp: „Survival Kit“ für KünstlerInnen erschienen

„Survival Kit – Für Künstlerinnen und Publizisten, Werkzeug für die tägliche und nicht-alltägliche Bürokratie“ heißt ein Handbuchs des Künstlerberaters Stefan Kuntz über alles, was für freiberufliche KünstlerInnen beim Einstieg wichtig ist: Solotätigkeit, Gesellschafter in einer GbR, Vor- und Nachteile eines Vereins, Buchführung, EÜR, Steuern, Umsatzsteuerbefreiung, Gemeinnützigkeit, die Rolle als Auftrag- und Arbeitgeber, KSK-Abgabe, Künstlersozialversicherung (wie komm ich rein, wie bleib ich drin?), die Künstlerin und ihre Urheberrechte, Förderungen, Finanzierungen und vieles mehr. Mit diesen Themen für die Bereiche Publizistik und Kunst ist das Handbuch unerlässlich für jeden Profi und alle, die es werden wollen. Die Konzeption wurde auf Grund des „biblischen“ Umfangs der letzten Ausgabe komplett geändert. „Survival Kit“ gibt es jetzt in 2 Versionen: die „Basics“ stehen in der gedruckten Ausgabe auf 208 Seiten, in der nur digital erhältlichen Version „digital plus“ finden sich ergänzend für KünstlerInnen, die schon länger im Geschäft sind, Details, weitere Kapitel und viele Musterverträge zum Kopieren auf jetzt 580 Seiten.

(Quelle: Newsletter Freie Szene Rheinland-Pfalz Nr. 123, April 2014)

07.04.2014

Landgericht München urteilt: GEMA-Sperrtafeln auf YouTube sind rechtswidrig

Das Landgericht München hat gestern ein Urteil im Rechtsstreit der GEMA gegen YouTube um die Verwendung der sogenannten GEMA-Sperrtafeln verkündet. Die Sperrtafeln auf YouTube sind illegale Anschwärzung und Herabwürdigung, so das Landgericht München. Bei der Suche nach zahlreichen Musikvideos, Livestreams u.ä. auf der Internetplattform YouTube findet der User statt Musik folgende oder ähnliche Hinweise: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.“ Das Landgericht München urteilte heute, dass diese oder ähnliche von YouTube verwendeten Sperrtafel-Texte eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA“ sei. Durch die Verwendung der Sperrtafeln würde die GEMA herabgewürdigt und angeschwärzt, begründet das Gericht weiter. Der Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl YouTube die Sperrungen selbst vornimmt. Hintergrund des Streits: YouTube zahlt keine Vergütung für die Nutzung von Musik auf ihrer Website, erwirtschaftet mit der Musik jedoch Werbeerlöse.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, über die Entscheidung des Gerichts: „Seit fast 3 Jahren führt YouTube die Öffentlichkeit mit diesen Sperrtafeln in die Irre und beeinflusst rechtswidrig die öffentliche Meinungsbildung einseitig zu Lasten der GEMA. YouTube stellt sich einerseits auf den Standpunkt, keine Lizenz und damit keine Rechte für die Videos zu benötigen. Andererseits sollen laut der Sperrtafel die Videos gerade aufgrund der unterbliebenen Rechteeinräumung nicht zu sehen sein. Diesen Widerspruch hat das Gericht erkannt und das Verhalten von YouTube als unzulässig eingestuft. Die Entscheidung ist ein wichtiges und positives Signal an die Musikurheber: Es ist nicht die GEMA, die den Musikgenuss im Internet verhindert. Sie will lediglich YouTube lizenzieren, so wie alle anderen Musikportale. Uns geht es darum, dass die Urheber an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke partizipieren und ihren Lebensunterhalt auch in Zukunft bestreiten können.“

Das Urteil des LG München ist noch nicht rechtskräftig. Weitere Informationen zur Urteilsverkündung sowie Hintergründe zum Konflikt zwischen der GEMA und YouTube finden Sie hier: www.gema.de/youtube.

26.02.2014

Stellungnahme von kultur-retten zur „Tarifeinigung“ zwischen GEMA und Clubs

„Die Tagespresse schrieb am 12.12.2013 ganz euphorisch von einem „beigelegtem Streit“ zwischen Clubbetreibern und der GEMA. Die Tarife wurden gar als „angemessen“ bezeichnet und die Proteste von 2012 sollten angeblich wirkungsvoll gewesen sein. Zitiert wurde in der Presse vor allem aus der Pressemeldung der Bundesvereinigung der Musikveranstalter, welche dem DEHOGA zuzuordnen ist. Die Berichterstattung war so positiv und in zahlreichen sehr namhaften Magazinen zu finden, dass auch openPetition die Erfolgsmeldungen übernahm. Das Bündnis kultur-retten, das sich mit der Petition gegen die Pläne der GEMA stark gemacht hatte, kommt allerdings zu einer anderen Bewertung der „Einigung“ als der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA). Insbesondere der Blick auf die Konsequenzen für Clubs und Diskos zeigen, dass die positive Einschätzung der Tarifeinigung nicht für alle Betroffenen gilt. Da die Webseite von kultur-retten.de seit längerer Zeit nicht mehr online ist und damit auch die ursprünglichen E-Mail-Adressen des Bündnisses verloren gingen, konnte openPetition zunächst keine alternative Stellungnahme von kultur-retten ausfindig machen. Das holen wir hiermit nach.

Nachgerechnet – Mathematische Fakten des Tarifs M-CD: (…)
Club 200-300qm Veranstaltungsfläche, 6 Euro Eintritt, 2 Tage die Woche geöffnet
Tarif 2012: 497,62 Euro/Monat / Tarifvorschlag DPMA: 744,00 Euro/Monat / Tarif M-CD ab 2014: 827,04 Euro/Monat. Somit eine Preissteigerung von 66% und somit 11% über dem DPMA-Vorschlag

Club 77qm Fläche, 4 Euro Eintritt, 7 Tage die Woche geöffnet
Tarif 2012: 2.761,80 Euro/Jahr / Tarifvorschlag DPMA: 4.526,16 Euro/Jahr / Tarif M-CD ab 2014: 7.235,64 Euro/Jahr
Somit eine Preissteigerung von 162% und somit 60% über dem DPMA-Vorschlag

Club 305qm, 8 Euro Eintritt, 6 Tage die Woche
Tarif Stand 2012: 7.040,40 Euro / Tarifvorschlag DPMA: 21.725,57 Euro / Tarif M-CD ab 2014: 43.250,40 Euro
Somit eine Preissteigerung von 514% und somit 99% über dem DPMA-Vorschlag
(…) Fakt ist also, dass die GEMA sich nicht an die Empfehlung des DPMA hält, wobei die Beispiele zeigen, dass der Vorschlag des DPMA zum Teil sehr deutlich überschritten wird“.

Einführungsrabatte – Die schleichende Vergiftung der Kultur Richtig ist, dass die GEMA eine 8-jährige Phase mit Rabatten für die Markteinführung gewährt, aber am Ende stehen die Clubs den Kostensteigerungen der tatsächlich geplanten Tarife gegenüber und müssen mit diesen schon heute ihre Zukunft planen. Diese Einführungsrabatte können mit einer schleichenden Vergiftung der Kultur verglichen werden, kulturell wertvolle aber wirtschaftlich nicht immer sinnvolle Nischen werden als erstes darunter zerbrechen, die kulturelle Vielfalt ist gefährdet. Die Kultur wird zunehmend kommerzialisiert.

Härtefallregelung bietet keine Planungssicherheit Die nun umbenannte ehemalige Härtefallregelung (maximal 10% der Eintrittsgelder inklusive der darin enthaltenen Mehrwertsteuer) wurde in der Vergangenheit Veranstaltern von der GEMA auch verwehrt. Man kann sich daher also nicht auf diese Regelung verlassen und so hat ein Veranstalter nur dann Planungssicherheit, wenn er nach den tatsächlichen Tarifen kalkuliert ob eine Veranstaltung durchgeführt werden kann oder nicht.

Paartanz? – Für die GEMA unbekannt Es wird in den Tarifen kein Unterschied gemacht ob z.B. ein Tango-Argentino oder Salsa- Abend oder eine rauschende Clubnacht veranstaltet wird. In den letzten 10 Jahren hat gerade Salsa Jung und Alt dazu bewegt, über religiöse und kulturelle Grenzen hinweg, gemeinsam auszugehen und eine Tanzkultur zu adoptieren. Ein solcher Abend benötigt für die Tänzer schlicht deutlich mehr Platz als ein Clubabend und es können auf Grund des Tanzes nicht viele alkoholische Getränke konsumiert werden. Diese Szene steht nun endgültig vor dem Aus, da die benötigten Flächen die Zahlungen an die GEMA weiter in die Höhe treiben (…)“.

Die vollständige Stellungnahme und weitere Infos findet Ihr hier: https://de-de.facebook.com/kulturretten.de

07.01.2014

Crowdfunding-Aktion der GEMA-Alternative C3S erfolgreich – in Kürze könnt Ihr Mitglied werden!

Am 30.09.2013 beendete die Cultural Commons Collecting Society (C3S) ihre Crowdfunding-Aktion zur Finanzierung des Starts der vor wenigen Tagen gegründeten Genossenschaft, die eine Alternative zur GEMA darstellen soll. Innerhalb von nur 78 Tagen wurden in einer der erfolgreichsten Crowdfunding-Aktionen Deutschlands von 1.822 Unterstützern 118.922 € zusammengetragen. Am 14. Juli hatte die C3S die Aktion mit dem Ziel gestartet, eine möglichst große Mitgliederschaft und die Finanzierung des technischen Aufbaus zu gewinnen. Am 1. August wurde das erste Crowdfunding-Ziel von 50.000 € erreicht – und nach nur 18 Tagen die Auszahlung der Summe bereits gesichert. 200.000 € war das zweite erklärte Ziel, um die Festanstellung von Personal und die erforderliche Finanzierung zu ermöglichen. 200.000 € finanzielle Eigenmittel hätten gleichzeitig die Bewilligung von weiteren Fördergeldern des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 200.000 € bewirkt. Wie bei der Pressekonferenz am 27.09.2013 bekannt gegeben, hält das Land NRW das Angebot der Förderung unter gleichen Bedingungen jedoch noch bis 31.12.2013 aufrecht. Nach derzeitiger Kalkulation beläuft sich die gesamte von Unterstützern der C3S zur Verfügung gestellte Summe auf 118.922 € aus dem Crowdfunding zzgl. 31.150 € Startkapital, nach Abzug der Gebühren für die Crowdfunding-Plattform Startnext und die zur Verfügung gestellten “Dankeschöns” rechnet die C3S mit einem Kapital von 130.000 €. Die C3S wird so nach offizieller Eintragung voraussichtlich mit ca. 2.000 gezeichneten Anteilen und 700 Mitgliedern starten können. Zur Finanzierungslücke meint Wolfgang Senges, ebenfalls Geschäftsführer und zuständig für die Geschäftsentwicklung: “Jetzt, nachdem wir von NRW das Signal zur ‘Verlängerung’ erhalten haben, habe ich nicht den geringsten Zweifel, dass die C3S bis Jahresende die fehlenden 70.000 € erhält. (…) Bereits während des Oktobers wird man direkt über die Homepage Mitglied werden können. 2014 startet die C3S mit 400.000 € in die Realisierung.”

01.10.2013

Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gibt DRMV Recht

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat kürzlich sein Beschlussergebnis zu einer Petition veröffentlicht, die der Deutsche Rock und Popmusikerverband (DRMV) 2009 an den Deutschen Bundestag in Sachen GEMA eingereicht hatte. Darin stimmt der Petitionsausschuss den in der Petition vorgebrachten Kritikpunkten und Reformvorschlägen an die Adresse der GEMA in fast allen Punkten zu und legt die Beschlussvorlage dem Bundesministerium der Justiz sowie den Fraktionen des Deutschen Bundestages vor, soweit es um gesetzgeberische 8 Verbesserungen in Bezug auf die GEMA geht. Außerdem wird dieses Beschlussergebnis dem Europäischen Parlament zugeleitet, um auch auf EU-Ebene auf die GEMA aufmerksam zu machen. Hauptforderungen des DRMV sind, dass die Inkasso- und Ausschüttungsmodalitäten für bestimmte urheberrechtliche Bereiche überprüft und die nichtordentlichen Mitglieder der GEMA in Zukunft in angemessener Weise vertreten werden.

08.09.2013

C3S möchte faire Alternative zur GEMA gründen: jetzt unterstützen!

Die Initiative der Cultural Commons Collecting Society (C3S) möchte eine faire und flexible Alternative zur GEMA gründen und wirbt deshalb auf der Crowdfunding Plattform Startnext um Unterstützung. Die C3S will mit Kreativen und Musikliebenden gemeinsam MusikerInnen zu einem besseren Auskommen verhelfen – ohne Drohgebärden. Die IntiatorInnen möchten eine Europäische Genossenschaft gründen, die jeder/m MusikerIn volles Stimmrecht bietet; nicht nur Spitzenverdienern wie in der GEMA. Um als Verwertungsgesellschaft zugelassen zu werden, müssen u.a. zwei Anforderungen erfüllt werden:

– Die C3S muss Mitglieder gewinnen: mit einem oder mehreren Genossenschaftsanteilen werdet Ihr Teilhaber der C3S – ob als MusikerIn, die/der die C3S nutzt; oder als Förderer/in, der/die die C3S unterstützt und beraten kann. Mit ca. 3.000 Mitgliedern und vor allem wirtschaftlich relevantem Repertoire sind die Anforderungen des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) voraussichtlich erfüllbar.

– Die C3S muss die Voraussetzungen erbringen, um Abrechnungen und Verwaltung abwickeln zu können. Dazu benötigen sie finanzielle Mittel, um Entwickler anzustellen. Einen großen Teil könnt Ihr durch das Crowdfunding einbringen. Gleichzeitig können Anträge auf Fördermittel gestellt werden – die sind aber nur dann erfolgreich, wenn man bereits andere Mittel vorweisen kann: eben durch das Crowdfunding.

Hier könnt Ihr die MacherInnen unterstützen: http://www.startnext.de/c3s.

05.09.2013