Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gibt DRMV Recht

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat kürzlich sein Beschlussergebnis zu einer Petition veröffentlicht, die der Deutsche Rock und Popmusikerverband (DRMV) 2009 an den Deutschen Bundestag in Sachen GEMA eingereicht hatte. Darin stimmt der Petitionsausschuss den in der Petition vorgebrachten Kritikpunkten und Reformvorschlägen an die Adresse der GEMA in fast allen Punkten zu und legt die Beschlussvorlage dem Bundesministerium der Justiz sowie den Fraktionen des Deutschen Bundestages vor, soweit es um gesetzgeberische 8 Verbesserungen in Bezug auf die GEMA geht. Außerdem wird dieses Beschlussergebnis dem Europäischen Parlament zugeleitet, um auch auf EU-Ebene auf die GEMA aufmerksam zu machen. Hauptforderungen des DRMV sind, dass die Inkasso- und Ausschüttungsmodalitäten für bestimmte urheberrechtliche Bereiche überprüft und die nichtordentlichen Mitglieder der GEMA in Zukunft in angemessener Weise vertreten werden.

08.09.2013