Ein Pauschalvertrag zwischen der GEMA und dem Land Hessen macht es möglich: Die Landesregierung hat im Rahmen ihres 11+1 Programms für Hessen angekündigt, die Ehrenamtsvereine von den GEMA-Kosten zu befreien. Wenn Vereine in Hessen ihre Events musikalisch begleiten, wenn es öffentliche Veranstaltungen mit Musikdarbietungen gibt, müssen ab dem 1. Januar 2025 keine GEMA-Gebühren mehr bezahlt werden. Das Land Hessen stellt dafür bis zu 400.000 Euro im Jahr zur Verfügung, insgesamt 1,6 Millionen Euro bis Ende 2028. Mit dem Geld soll ein wesentlicher Beitrag zur Förderung des Ehrenamtes geleistet werden. Erfasst von der Regelung sind alle Vereine und alle Organisationen, die ihren Sitz in Hessen haben, die unabhängig von ihrer rechtlichen Organisationsform ehrenamtlich tätig sind oder vorwiegend gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Dabei sind vier Veranstaltungen pro Kalenderjahr mit einer Veranstaltungsfläche von max. 500m² umfasst, sofern kein Eintrittsgeld erhoben wird. Künftig wird es ausreichen, sich beim GEMA-Portal mit seiner Veranstaltung anzumelden. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Vereine dann eine Nachricht, dass das Land Hessen die Kosten übernimmt.
GEMA-Mitgliederversammlung lehnt Reform der Kulturförderung ab
Die geplante Reform der Kulturförderung bei der GEMA ist vorerst gescheitert: Bei der Mitgliederversammlung mit mehr als 1.000 Teilnehmer*innen erreichte der Reformantrag keine ausreichende Mehrheit. Kern der Reform war die Abschaffung der Unterscheidung zwischen E- und U-Musik in der Kulturförderung. Nur die Textdichter*innen stimmten mit über 99 % für den Antrag, während Komponist*innen (64,4 %) und Musikverlage (61,2 %) die nötige Zweidrittelmehrheit verfehlten. Alle weiteren damit verbundenen Anträge wurden ebenfalls abgelehnt. Das Thema bleibt dennoch auf der Agenda: 2026 wird die Reform erneut diskutiert. Die GEMA betont, dass bei den Mitgliedern ein breiter Konsens über den Reformbedarf besteht.
Offener Brief der deutschen Musikhochschulen zur geplanten GEMA-Reform
Die Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen in der HRK (RKM) drückt in einem Offenen Brief an den Vorstand und den Aufsichtsrat der deutschen GEMA ihre tiefe Besorgnis über die derzeit geplante GEMA-Reform aus. Sie würde vor allem junge Komponist*innen auf dem Weg in die Professionalität gravierend benachteiligen und könnte nicht absehbare Folgen für die Musikszene und die deutschen Musikhochschulen haben. Der Vorsitzende der RKM, Prof. Christian Fischer, meint dazu: „Wir lehnen die offenbar geplante Aufgabe des bisherigen Solidarprinzips zugunsten überwiegend kommerziell ausgerichteter Inkasso- erteilungsregeln entschieden ab. Als Verantwortliche für die deutschen Musikhochschulen, an denen durch die Reform die bisherigen Kompositionsstudiengänge und bestimmte Studienzweige gefährdet wären, appellieren wir aufgrund vieler ungeklärter Fragen an die GEMA, die Reform um mindestens ein Jahr zu verschieben. Nach den geplanten neuen Regeln würde heutzutage selbst ein so produktiver Komponist wie J.S. Bach, der ja fast ausschließlich für den inkassoarmen Bereich der Kirchenmusik komponiert hat, nicht mehr ordentliches Mitglied der GEMA werden können, mithin kaum Einnahmen durch sein kompositorisches Werk erhalten.“ Die Hochschulleitungen zeigen sich auch besorgt über die von der GEMA in ihrer Reform-Präsentation dargestellte Option der Reduktion des bisherigen 10%-Pauschalabzugs (auf nur noch 5% in 2030), der auch für ausländische Nutzer*innen von GEMA-geschützter Musik gilt und dessen Ertrag bislang für soziale und kulturelle Zwecke eingesetzt wurde. Zahlreiche Fragen seien noch zu klären, Alternativvorschläge noch nicht ausreichend diskutiert worden. Deshalb bittet die RKM die GEMA um einen einjährigen Aufschub, um die wichtigen Fragen unter Einbeziehung der unmittelbar Betroffenen klären zu können. „Die avisierte Reform ist für unsere Kulturlandschaft so tiefgreifend, dass unter Einbeziehung aller Berufsgruppen in der GEMA in Arbeitsgruppen Auswirkungen unterschiedlicher Reformmodelle durchdacht und reflektiert werden sollten“, heißt es im Offenen Brief.
PRO MUSIK begrüßt geplante GEMA Reform (Infoveranstaltung 30.04.25)
Als bundesweite Interessenvertretung freier Musikschaffender, die sich für faire Rahmenbedingungen, soziale Gerechtigkeit und kulturelle Vielfalt in der Musikbranche einsetzt, begrüßt der Verband PRO MUSIK ausdrücklich die angestrebte Reform der GEMA, die eine zukunftsfähige und gerechtere Verteilungspraxis ermöglichen soll. Zum einen unterstützt er die geplante Abschaffung der E- und U-Musik-Trennung, da sie die Benachteiligung von musikalischen Ausdrucksformen wie Jazz, Pop, Elektro oder Filmmusik beende. Zum anderen sei die Reform ein Bekenntnis zu einer solidarischen Kulturförderung, da es künftig eine neue Sparte für sogenannte Kultur-Konzerte geben soll, in denen künstlerisch anspruchsvolle Musik gespielt wird. Auch eine Übergangsregelung wird positiv hervorgehoben: Da die Reform insbesondere für Komponist*innen aus der bisherigen E-Musik-Sparte Herausforderungen mit sich bringen könne, soll ein Härtefall-Fonds durch die GEMA eingeführt werden. Zusätzlich sei eine Übergangs- und Kompensationsphase über vier Jahre geplant, um einen fairen Wandel zu gewährleisten.
Bei der GEMA Mitgliederversammlung (13.-15. Mai) soll die Reform beschlossen werden. Eine Übersicht zeigt, ob und wie du an der Mitgliederversammlung teilnehmen kannst. Am 30.04. um 14 Uhr bietet PRO MUSIK gemeinsam mit VERSO, Song e.V. und DEFKOM eine Infoveranstaltung zur Besprechung des Reformantrags an. Interessierte können sich per Mail melden. Auch die GEMA bietet am 06.05.2025 von 11 bis 13 Uhr eine Infoveranstaltung an, in der der finale Antrag vorgestellt wird. Die Anmeldung ist bis zum 05.05.2025 möglich.
Infoveranstaltung zur Reform der GEMA-Kulturförderung 06.05.2025
Die GEMA will ihre kulturelle Förderung grundlegend neu aufstellen und bringt hierzu einen Antrag in die kommende Mitgliederversammlung ein. Diese Reform legt den Grundstein für ein solidarisches Fördersystem, das in Zukunft für alle Mitglieder offenstehen soll. Die Fördermittel sollen künftig nach klar definierten und transparenten Kriterien vergeben werden und die Bereiche erreichen, in denen kreative und innovative Impulse entstehen und Unterstützung benötigt wird. Die historisch gewachsene Bevorzugung der so genannten „ernsten Musik“ soll durch ein genreunabhängiges, gerechteres Modell abgelöst werden. Die gesamten Mittel der GEMA für kulturelle und soziale Förderung kommen aus einem zehnprozentigen Abzug der Einnahmen aus dem Live-Geschäft. Mit der Reform der Kulturförderung soll dieser Abzug abgesichert werden. Ein weiterer zentraler Aspekt der Reform ist die Fokussierung auf das aktive Musikschaffen. Die bisherige Praxis, bei der auch Werke verstorbener Mitglieder in die Förderlogik einbezogen wurden, würde dem Anspruch an die zukunftsorientierte Kulturförderung nicht gerecht, schreibt die GEMA in einer Pressemeldung. Der Reformvorschlag ist das Ergebnis von intensiven Beratungen im Aufsichtsrat, die seit der Mitgliederversammlung 2024 geführt wurden. Im regelmäßigen Austausch sind darüber hinaus bereits Anregungen aus der Mitgliedschaft in die Ausgestaltung des Antrags eingeflossen. Am 06.05.2025 findet dazu von 11-13 Uhr eine Online-Infoveranstaltung statt, für die ihr euch bis 05.05.2025 hier anmelden könnt. Im Rahmen dieser Veranstaltung, die ausschließlich GEMA Mitgliedern vorbehalten ist, werden die Inhalte der Reform im Einzelnen vorgestellt und Fragen beantwortet.
Nominierte für den Deutschen Musikautor*innenpreis stehen fest
Die GEMA rückt mit dem Deutschen Musikautor*innenpreis 2025 erneut exzellente Musikschaffende ins Rampenlicht. Jetzt wurden die Nominierungen bekannt gegeben. 23 außergewöhnliche Komponist*innen und Textdichter*innen wurden von einer achtköpfigen Fachjury in sieben Kategorien ausgewählt. Dazu zählen u.a. Jessica de Rooij (Komposition & Audiovisuelle Medien), Annesley Black und Christina Kubisch (Komposition Elektronische Musik), LEA aka Lea-Marie Becker (Komposition Rock/Pop) und Paula Hartmann (Text Hip-Hop). Neben den oben genannten Preiskategorien gibt es weitere Auszeichnungen in den Kategorien „Nachwuchs“ (für „Ernste Musik“ und „Unterhaltungsmusik“, dotiert mit je 10.000 Euro), „Lebenswerk“ und „Erfolgreichstes Werk 2024“. Außerdem erfolgen Ehrungen mit Sonderpreisen in den Kategorien „Inspiration“ sowie „Musik und Engagement“. Die Preisverleihung findet am 27. Februar 2025 im Berliner Hotel Ritz-Carlton statt.
(Online-)Workshops für Nachwuchsmusiker*innen aus NRW
create music NRW möchte Bands und engagierte Menschen, also die Musikszene(n) in NRW sichtbar machen und besser vernetzen. Sie wollen Vernetzung und Austausch ermöglichen, weiterbilden und informieren. Das Förderprogramm steht unter Trägerschaft des Landesmusikrat NRW und wird in enger Kooperation mit der Landesmusikakademie NRW in Heek durchgeführt. Damit Musiker*innen aus NRW sich mit den alltäglichen Fragen des Musikerlebens nicht alleine herumschlagen müssen, hält create music NRW für sie eine großes Angebot an Workshops bereit. Die nächsten Themen werden als kostenlose Online-Workshops angeboten: 19.11. Grundlagen Merchandise | 20.11. Music & Gaming | 24.11. Künstler*in & Content Creator | 26.11. Merchandise Produktion | 2.12. Was macht die GEMA. In Präsenz sind folgende kostenlose Workshops: 6.12. Cooking Beats | 7.12. Stage-Performance.
Befragung zum Thema Vergütung im Musikstreamingmarkt
Die GEMA startet eine neue Studie zur Vergütung im Musikstreamingmarkt. Ziel der von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien geförderten Studie ist eine unabhängige, wissenschaftliche Prüfung bestehender und alternativer Vergütungsmodelle. In der Befragung, die vom Forschungsnetzwerk Digitale Kultur durchgeführt wird, geht es um deine Perspektive als Musikschaffende*r auf den Musikstreamingmarkt. Die Befragung kann jederzeit pausiert und später fortgesetzt werden. Alle Daten werden anonym erhoben, aggregiert ausgewertet und können deiner Person nicht zugeordnet werden.
Eine Studie der GEMA hatte bereits 2022 festgestellt, dass es ein gravierendes Ungleichgewicht bei der Einnahmenverteilung gibt: „Vor allem die Musikurheberinnen und -urheber stehen am Anfang der Wertschöpfungskette, aber am Ende der Einnahmenverteilung. Dies entspricht nicht den Prinzipien einer sozialen Marktwirtschaft, die Leistung belohnt und immer einen fairen Ausgleich zwischen allen Marktteilnehmenden anstrebt“, hatte GEMA Vorstandsvorsitzender Harald Heker erklärt. Auch die im Rahmen der Studie befragten GEMA Mitglieder sahen ein Ungleichgewicht bei der Erlösverteilung: 89 Prozent gaben an, dass sie die Vergütung der Musikschaffenden aus dem Musikstreaming als nicht angemessen sehen.
Studie zu Auswirkungen von „KI und Musik“
Generative Künstliche Intelligenz (KI) ist die größte technologische Veränderung für die Kreativbranche seit über 30 Jahren. Das Einsatzspektrum für KI in der Musik ist breit gefächert, von der Erstellung kompletter Musikstücke zur Bearbeitung und Nachbearbeitung von Musik zu ihrem Einsatz in Marketing, Promotion und Vertrieb. Die Nutzung von KI könnte in den nächsten Jahren für einen Umbruch in der Musik sorgen, der die Branche viel Geld kostet. Zu diesem Schluss kam eine Studie von Goldmedia im Auftrag der GEMA und dem französischen Pendant Sacem, die auf 16 Expert*innen-Interviews und einer Online-Befragung von Mitgliedern der beiden Verwertungsgesellschaften fußt. In konkreten Zahlen bedeutet das: 2,7 Milliarden Euro könnten der Industrie in Deutschland und Frankreich flöten gehen. Denn Urheber*innen und Kreativschaffende werden bislang nicht an bereits vorhandenen Umsätzen beteiligt, obwohl urheberrechtlich geschützte Werke als Trainingsdaten für generative KI-Modelle verwendet werden. Bis jetzt gibt es kein Vergütungssystem, welches die von KI generierte Einkommenslücke für Urheber*innen in der Musik deckt. Die überwältigende Mehrheit der befragten Musikurheber*innen und Kreativschaffenden in Deutschland und Frankreich fordert denn auch Transparenz sowie eine angemessene Vergütung. Außerdem fordern 90% der Befragten, um Erlaubnis gefragt werden, wenn ihre Werke im Zusammenhang mit generativer KI in der Musik genutzt werden.
Deutscher Musikautor*innenpreis ehrt Annette Humpe & Dariya Maminova
Beim 15. Deutschen Musikautor*innenpreis (DMAP) werden erstmalig zwei Sonderpreise verliehen: „Inspiration“ und „Musik & Engagement“. Mit diesen Auszeichnungen ehrt die GEMA anerkannte Persönlichkeiten, die durch ihre künstlerische Brillanz und ihr Engagement in der Musikbranche außerordentliche Maßstäbe gesetzt und zu einer vielfältigen Musikkultur beigetragen haben. Eine der Preisträger*innen ist die Komponistin, Produzentin, Textautorin und Interpretin Annette Humpe (Ideal, Ich+Ich) (Foto: Jim Rakete). „In einer Zeit, als Musikautorinnen und insbesondere Produzentinnen noch keine Lobby hatten und in
der Öffentlichkeit praktisch nicht vorkamen, war sie Vorbotin, Wegbereiterin und Vorbild. Das ist sie bis heute! Annette Humpe hat mindestens drei Generationen von Musikschaffenden geprägt und beeinflusst. Sie hat die qualitative Marke für Pop Made in Germany gesetzt und sich in über 40 Jahren an der Spitze nie verbogen. Der erste DMAP-Sonderpreis für Inspiration könnte keine bessere Trägerin finden,“ heißt es in der Begründung der Jury.
Der Preis „Musik & Engagement“ ging an Rolf Zuckowski. Außerdem wurden die Gewinner*innen in der Kategorie „Nachwuchs“ bekannt gegeben: u.a. wird die Komponistin Dariya Maminova (MAMI NOVA, #dariyasongs, centers_circles) mit einem Preisgeld von 10.000 Euro in ihrem kreativen Schaffen unterstützt. Die Preisverleihung findet am 8. Februar 2024 in Berlin statt.
GEMA gibt Nominierte für Musikautor*innenpreis 2024 bekannt
Für den Deutschen Musikautor*innenpreis 2024 sind in sieben Kategorien herausragende 26 Musikschaffende nominiert, die nun darauf hoffen, mit dem 15. Deutschen Musikautor*innenpreis ausgezeichnet zu werden. Unter anderem wurde die 25jährige Rapperin und Sängerin Nina Chuba (Foto: David Daub) nominiert, die im Februar mit „Glas“ ihr erstes Studioalbum veröffentlicht hat und in der Kategorie Rock/Pop ausgewählt wurde. In der gleichen Kategorie hat Paula Hartmann die Chance auf einen Preis; ihr Debüt „Nie verliebt“ erschien 2022. Ob es ein Zufall ist, dass beide auch als Schauspielerinnen arbeiten… Gewählt hat die Nominierten eine siebenköpfige Jury. Maßgeblich für eine Nominierung mit dem deutschen Musikautor*innenpreis ist, dass die Komponist*innen und Textdichter*innen durch Originalität und hohe handwerkliche Qualität ihr Genre prägen und mit innovativen Ansätzen die deutschsprachige Musikszene weiterentwickeln.
GEMA schreibt Musikautor*innenpreis aus
Mit dem 15. Deutschen Musikautor*innenpreis ehrt die GEMA im kommenden Jahr in zehn Preiskategorien Musikautor*innen für ihre herausragenden Kompositionen und Textdichtungen. Bis 15. August 2023 können alle rund 90.000 Mitglieder der GEMA Nominierungsvorschläge über das Online-Formular einreichen. Eine siebenköpfige Fachjury, bestehend aus erfahrenen Komponist*innen und Textdichter*innen, wählt aus den eingereichten Vorschlägen die Nominierten und Preisträger*innen für den Preis aus. Die Jury wird jährlich von der Akademie Deutscher Musikautor*innen ernannt. Die Preisträgerin oder der Preisträger in der Kategorie „Erfolgreichstes Werk“ wird nicht von der Jury, sondern durch die GfK Entertainment ermittelt.