GEMA mit Tarifreform gescheitert – Schiedsstelle sieht Verstoß gegen Urheber- und Kartellrecht

Die urheberrechtliche Schiedsstelle erteilt der ursprünglich für 2013 geplanten GEMA-Tarifreform nun eine klare Absage und macht in ihrer Entscheidung deutlich, dass dringender, gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, wie es in einer Pressemitteilung des Dehoga (Deutschen Hotel- und Gaststättenverband) heißt. Die Tarifreform stelle „einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot dar“, da Nutzungsart, Nutzungsintensität und Nutzungsumfang bei der Tarifgestaltung nicht berücksichtigt und keine sachgerechte Differenzierung vorgenommen wurden. Damit sah die Schiedsstelle in der Tarifreform einen Verstoß gegen urheber- und kartellrechtliche Vorschriften. Die von der GEMA geforderten Tariferhöhungen bezeichnete die Schiedsstelle als „nicht angemessen“ und „überhöht“. Die GEMA hatte Anfang 2012 eine umfassende Tarifreform angekündigt, nach der aus elf bestehenden Tarifen nur noch zwei neue Tarife übrig bleiben sollten. Hiernach drohten vielen tausend Musikveranstaltern deutliche, zum Teil existenzgefährdende Erhöhungen, z.B. Discotheken durchschnittlich 500 Prozent, Musikkneipen sogar bis zu 2.000 Prozent. Auch diesen „Mondtarifen“ hat die Schiedsstelle eine klare Absage erteilt. Allerdings sieht die Entscheidung der Schiedsstelle selbst Erhöhungen vor, die die Bundesvereinigung der Musikveranstalter wiederum für nicht nachvollziehbar und unangemessen hält: „So sehr wir uns über die Beibehaltung der bisherigen Strukturen, über sieben völlig unangetastete Tarife und über Entlastungen kleiner Veranstaltungen freuen, sind wir doch sehr verwundert über die zum Teil sehr deutlichen Erhöhungen in den Tarifen für Einzelveranstaltungen sowie für Musikkneipen, Clubs und Discotheken“, erklärt Ernst Fischer, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes und Vorsitzender der Bundesvereinigung der Musikveranstalter. Die vorgeschlagenen Erhöhungen beträfen vor allem hochpreisige Veranstaltungen in großen Räumen ab 1000 qm und Musikkneipen ab einem Eintrittsgeld von über 3.-€ und Discos ab 6.-€, zuzüglich möglicher „Eintrittsgeldzuschläge“.
Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter wird jetzt den Einigungsvorschlag der Schiedsstelle sehr sorgfältig analysieren und prüfen, ob der weitere Rechtsweg zum OLG München und zum Bundesgerichtshof beschritten werden sollte. Ausschlaggebend werden hierbei sicherlich auch die in Kürze beginnenden Tarifverhandlungen mit der GEMA sein, in denen im Lichte der Schiedsstellenentscheidung eine gemeinsame vertragliche Lösung für die Zeit ab dem 1. Januar 2014 gesucht wird. Die mit der GEMA für das Jahr 2013 getroffene Übergangsregelung bleibt weiterhin bestehen.

23.04.2013