Neues von der GEMA: Voranmeldungspflicht für Veranstalter im Vertragsverhältnis

Wie bereits in der Mitgliederinformation der Bundesvereinigung Soziokultur zu lesen war, gibt es bei der GEMA neue, verschärfte Bedingungen. Dass Veranstaltungen vorab bei der GEMA anzumelden sind, ist ja nicht neu, sondern war schon immer verpflichtend gegeben. Nun aber müssen auch die Veranstalter, die Verträge mit der GEMA haben und laufend Veranstaltungen darüber abrechnen, die Veranstaltung im Vorfeld anmelden. Eine fristgemäße nachträgliche Abrechnung eines Konzerts über den Tarif U-K ist nicht ausreichend. Die nicht getätigte Voranmeldung soll lt. GEMA den 20% Rabatt (Gesamtvertragsnachlass/Bundesvereinigung/für alle Mitglieder der LAGS) gefährden.
Was ist zu tun, wie soll die Anmeldung technisch ablaufen? Auf Nachfrage teilte die GEMA mit, dass auch für Vertragspartner eine Vorabmeldung nötig sei. Die Mitteilung über geplante Veranstaltungen kann vorher zu jeder Zeit – aber mindestens 3 Tage vorher, falls es keine Spontanveranstaltung ist – und auf jedem Wege ( z.B.: als Liste per Mail, oder durch Postversand eines Programmfolders) erfolgen. Verpflichtend war schon immer die nachträgliche Abgabe des „Musikfolgebogens“ (Liste der gespielten Musikwerke), auch hier achtet die GEMA verschärft auf den Eingang. Im Klassikbereich ist bereits vorab eine Liste der Werke einzureichen.

Quelle: Klaus Thorwesten, LAGS-Regionalberatung West, http://soziokultur-niedersachsen.de/artikel/items/neues-von-der-gema-ein-fortsetzungsroman.html)

26.05.2014

Buch-Tipp: „Survival Kit“ für KünstlerInnen erschienen

„Survival Kit – Für Künstlerinnen und Publizisten, Werkzeug für die tägliche und nicht-alltägliche Bürokratie“ heißt ein Handbuchs des Künstlerberaters Stefan Kuntz über alles, was für freiberufliche KünstlerInnen beim Einstieg wichtig ist: Solotätigkeit, Gesellschafter in einer GbR, Vor- und Nachteile eines Vereins, Buchführung, EÜR, Steuern, Umsatzsteuerbefreiung, Gemeinnützigkeit, die Rolle als Auftrag- und Arbeitgeber, KSK-Abgabe, Künstlersozialversicherung (wie komm ich rein, wie bleib ich drin?), die Künstlerin und ihre Urheberrechte, Förderungen, Finanzierungen und vieles mehr. Mit diesen Themen für die Bereiche Publizistik und Kunst ist das Handbuch unerlässlich für jeden Profi und alle, die es werden wollen. Die Konzeption wurde auf Grund des „biblischen“ Umfangs der letzten Ausgabe komplett geändert. „Survival Kit“ gibt es jetzt in 2 Versionen: die „Basics“ stehen in der gedruckten Ausgabe auf 208 Seiten, in der nur digital erhältlichen Version „digital plus“ finden sich ergänzend für KünstlerInnen, die schon länger im Geschäft sind, Details, weitere Kapitel und viele Musterverträge zum Kopieren auf jetzt 580 Seiten.

(Quelle: Newsletter Freie Szene Rheinland-Pfalz Nr. 123, April 2014)

07.04.2014

Landgericht München urteilt: GEMA-Sperrtafeln auf YouTube sind rechtswidrig

Das Landgericht München hat gestern ein Urteil im Rechtsstreit der GEMA gegen YouTube um die Verwendung der sogenannten GEMA-Sperrtafeln verkündet. Die Sperrtafeln auf YouTube sind illegale Anschwärzung und Herabwürdigung, so das Landgericht München. Bei der Suche nach zahlreichen Musikvideos, Livestreams u.ä. auf der Internetplattform YouTube findet der User statt Musik folgende oder ähnliche Hinweise: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.“ Das Landgericht München urteilte heute, dass diese oder ähnliche von YouTube verwendeten Sperrtafel-Texte eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA“ sei. Durch die Verwendung der Sperrtafeln würde die GEMA herabgewürdigt und angeschwärzt, begründet das Gericht weiter. Der Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl YouTube die Sperrungen selbst vornimmt. Hintergrund des Streits: YouTube zahlt keine Vergütung für die Nutzung von Musik auf ihrer Website, erwirtschaftet mit der Musik jedoch Werbeerlöse.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, über die Entscheidung des Gerichts: „Seit fast 3 Jahren führt YouTube die Öffentlichkeit mit diesen Sperrtafeln in die Irre und beeinflusst rechtswidrig die öffentliche Meinungsbildung einseitig zu Lasten der GEMA. YouTube stellt sich einerseits auf den Standpunkt, keine Lizenz und damit keine Rechte für die Videos zu benötigen. Andererseits sollen laut der Sperrtafel die Videos gerade aufgrund der unterbliebenen Rechteeinräumung nicht zu sehen sein. Diesen Widerspruch hat das Gericht erkannt und das Verhalten von YouTube als unzulässig eingestuft. Die Entscheidung ist ein wichtiges und positives Signal an die Musikurheber: Es ist nicht die GEMA, die den Musikgenuss im Internet verhindert. Sie will lediglich YouTube lizenzieren, so wie alle anderen Musikportale. Uns geht es darum, dass die Urheber an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke partizipieren und ihren Lebensunterhalt auch in Zukunft bestreiten können.“

Das Urteil des LG München ist noch nicht rechtskräftig. Weitere Informationen zur Urteilsverkündung sowie Hintergründe zum Konflikt zwischen der GEMA und YouTube finden Sie hier: www.gema.de/youtube.

26.02.2014

Stellungnahme von kultur-retten zur „Tarifeinigung“ zwischen GEMA und Clubs

„Die Tagespresse schrieb am 12.12.2013 ganz euphorisch von einem „beigelegtem Streit“ zwischen Clubbetreibern und der GEMA. Die Tarife wurden gar als „angemessen“ bezeichnet und die Proteste von 2012 sollten angeblich wirkungsvoll gewesen sein. Zitiert wurde in der Presse vor allem aus der Pressemeldung der Bundesvereinigung der Musikveranstalter, welche dem DEHOGA zuzuordnen ist. Die Berichterstattung war so positiv und in zahlreichen sehr namhaften Magazinen zu finden, dass auch openPetition die Erfolgsmeldungen übernahm. Das Bündnis kultur-retten, das sich mit der Petition gegen die Pläne der GEMA stark gemacht hatte, kommt allerdings zu einer anderen Bewertung der „Einigung“ als der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA). Insbesondere der Blick auf die Konsequenzen für Clubs und Diskos zeigen, dass die positive Einschätzung der Tarifeinigung nicht für alle Betroffenen gilt. Da die Webseite von kultur-retten.de seit längerer Zeit nicht mehr online ist und damit auch die ursprünglichen E-Mail-Adressen des Bündnisses verloren gingen, konnte openPetition zunächst keine alternative Stellungnahme von kultur-retten ausfindig machen. Das holen wir hiermit nach.

Nachgerechnet – Mathematische Fakten des Tarifs M-CD: (…)
Club 200-300qm Veranstaltungsfläche, 6 Euro Eintritt, 2 Tage die Woche geöffnet
Tarif 2012: 497,62 Euro/Monat / Tarifvorschlag DPMA: 744,00 Euro/Monat / Tarif M-CD ab 2014: 827,04 Euro/Monat. Somit eine Preissteigerung von 66% und somit 11% über dem DPMA-Vorschlag

Club 77qm Fläche, 4 Euro Eintritt, 7 Tage die Woche geöffnet
Tarif 2012: 2.761,80 Euro/Jahr / Tarifvorschlag DPMA: 4.526,16 Euro/Jahr / Tarif M-CD ab 2014: 7.235,64 Euro/Jahr
Somit eine Preissteigerung von 162% und somit 60% über dem DPMA-Vorschlag

Club 305qm, 8 Euro Eintritt, 6 Tage die Woche
Tarif Stand 2012: 7.040,40 Euro / Tarifvorschlag DPMA: 21.725,57 Euro / Tarif M-CD ab 2014: 43.250,40 Euro
Somit eine Preissteigerung von 514% und somit 99% über dem DPMA-Vorschlag
(…) Fakt ist also, dass die GEMA sich nicht an die Empfehlung des DPMA hält, wobei die Beispiele zeigen, dass der Vorschlag des DPMA zum Teil sehr deutlich überschritten wird“.

Einführungsrabatte – Die schleichende Vergiftung der Kultur Richtig ist, dass die GEMA eine 8-jährige Phase mit Rabatten für die Markteinführung gewährt, aber am Ende stehen die Clubs den Kostensteigerungen der tatsächlich geplanten Tarife gegenüber und müssen mit diesen schon heute ihre Zukunft planen. Diese Einführungsrabatte können mit einer schleichenden Vergiftung der Kultur verglichen werden, kulturell wertvolle aber wirtschaftlich nicht immer sinnvolle Nischen werden als erstes darunter zerbrechen, die kulturelle Vielfalt ist gefährdet. Die Kultur wird zunehmend kommerzialisiert.

Härtefallregelung bietet keine Planungssicherheit Die nun umbenannte ehemalige Härtefallregelung (maximal 10% der Eintrittsgelder inklusive der darin enthaltenen Mehrwertsteuer) wurde in der Vergangenheit Veranstaltern von der GEMA auch verwehrt. Man kann sich daher also nicht auf diese Regelung verlassen und so hat ein Veranstalter nur dann Planungssicherheit, wenn er nach den tatsächlichen Tarifen kalkuliert ob eine Veranstaltung durchgeführt werden kann oder nicht.

Paartanz? – Für die GEMA unbekannt Es wird in den Tarifen kein Unterschied gemacht ob z.B. ein Tango-Argentino oder Salsa- Abend oder eine rauschende Clubnacht veranstaltet wird. In den letzten 10 Jahren hat gerade Salsa Jung und Alt dazu bewegt, über religiöse und kulturelle Grenzen hinweg, gemeinsam auszugehen und eine Tanzkultur zu adoptieren. Ein solcher Abend benötigt für die Tänzer schlicht deutlich mehr Platz als ein Clubabend und es können auf Grund des Tanzes nicht viele alkoholische Getränke konsumiert werden. Diese Szene steht nun endgültig vor dem Aus, da die benötigten Flächen die Zahlungen an die GEMA weiter in die Höhe treiben (…)“.

Die vollständige Stellungnahme und weitere Infos findet Ihr hier: https://de-de.facebook.com/kulturretten.de

07.01.2014

Crowdfunding-Aktion der GEMA-Alternative C3S erfolgreich – in Kürze könnt Ihr Mitglied werden!

Am 30.09.2013 beendete die Cultural Commons Collecting Society (C3S) ihre Crowdfunding-Aktion zur Finanzierung des Starts der vor wenigen Tagen gegründeten Genossenschaft, die eine Alternative zur GEMA darstellen soll. Innerhalb von nur 78 Tagen wurden in einer der erfolgreichsten Crowdfunding-Aktionen Deutschlands von 1.822 Unterstützern 118.922 € zusammengetragen. Am 14. Juli hatte die C3S die Aktion mit dem Ziel gestartet, eine möglichst große Mitgliederschaft und die Finanzierung des technischen Aufbaus zu gewinnen. Am 1. August wurde das erste Crowdfunding-Ziel von 50.000 € erreicht – und nach nur 18 Tagen die Auszahlung der Summe bereits gesichert. 200.000 € war das zweite erklärte Ziel, um die Festanstellung von Personal und die erforderliche Finanzierung zu ermöglichen. 200.000 € finanzielle Eigenmittel hätten gleichzeitig die Bewilligung von weiteren Fördergeldern des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 200.000 € bewirkt. Wie bei der Pressekonferenz am 27.09.2013 bekannt gegeben, hält das Land NRW das Angebot der Förderung unter gleichen Bedingungen jedoch noch bis 31.12.2013 aufrecht. Nach derzeitiger Kalkulation beläuft sich die gesamte von Unterstützern der C3S zur Verfügung gestellte Summe auf 118.922 € aus dem Crowdfunding zzgl. 31.150 € Startkapital, nach Abzug der Gebühren für die Crowdfunding-Plattform Startnext und die zur Verfügung gestellten “Dankeschöns” rechnet die C3S mit einem Kapital von 130.000 €. Die C3S wird so nach offizieller Eintragung voraussichtlich mit ca. 2.000 gezeichneten Anteilen und 700 Mitgliedern starten können. Zur Finanzierungslücke meint Wolfgang Senges, ebenfalls Geschäftsführer und zuständig für die Geschäftsentwicklung: “Jetzt, nachdem wir von NRW das Signal zur ‘Verlängerung’ erhalten haben, habe ich nicht den geringsten Zweifel, dass die C3S bis Jahresende die fehlenden 70.000 € erhält. (…) Bereits während des Oktobers wird man direkt über die Homepage Mitglied werden können. 2014 startet die C3S mit 400.000 € in die Realisierung.”

01.10.2013

Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gibt DRMV Recht

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat kürzlich sein Beschlussergebnis zu einer Petition veröffentlicht, die der Deutsche Rock und Popmusikerverband (DRMV) 2009 an den Deutschen Bundestag in Sachen GEMA eingereicht hatte. Darin stimmt der Petitionsausschuss den in der Petition vorgebrachten Kritikpunkten und Reformvorschlägen an die Adresse der GEMA in fast allen Punkten zu und legt die Beschlussvorlage dem Bundesministerium der Justiz sowie den Fraktionen des Deutschen Bundestages vor, soweit es um gesetzgeberische 8 Verbesserungen in Bezug auf die GEMA geht. Außerdem wird dieses Beschlussergebnis dem Europäischen Parlament zugeleitet, um auch auf EU-Ebene auf die GEMA aufmerksam zu machen. Hauptforderungen des DRMV sind, dass die Inkasso- und Ausschüttungsmodalitäten für bestimmte urheberrechtliche Bereiche überprüft und die nichtordentlichen Mitglieder der GEMA in Zukunft in angemessener Weise vertreten werden.

08.09.2013

C3S möchte faire Alternative zur GEMA gründen: jetzt unterstützen!

Die Initiative der Cultural Commons Collecting Society (C3S) möchte eine faire und flexible Alternative zur GEMA gründen und wirbt deshalb auf der Crowdfunding Plattform Startnext um Unterstützung. Die C3S will mit Kreativen und Musikliebenden gemeinsam MusikerInnen zu einem besseren Auskommen verhelfen – ohne Drohgebärden. Die IntiatorInnen möchten eine Europäische Genossenschaft gründen, die jeder/m MusikerIn volles Stimmrecht bietet; nicht nur Spitzenverdienern wie in der GEMA. Um als Verwertungsgesellschaft zugelassen zu werden, müssen u.a. zwei Anforderungen erfüllt werden:

– Die C3S muss Mitglieder gewinnen: mit einem oder mehreren Genossenschaftsanteilen werdet Ihr Teilhaber der C3S – ob als MusikerIn, die/der die C3S nutzt; oder als Förderer/in, der/die die C3S unterstützt und beraten kann. Mit ca. 3.000 Mitgliedern und vor allem wirtschaftlich relevantem Repertoire sind die Anforderungen des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) voraussichtlich erfüllbar.

– Die C3S muss die Voraussetzungen erbringen, um Abrechnungen und Verwaltung abwickeln zu können. Dazu benötigen sie finanzielle Mittel, um Entwickler anzustellen. Einen großen Teil könnt Ihr durch das Crowdfunding einbringen. Gleichzeitig können Anträge auf Fördermittel gestellt werden – die sind aber nur dann erfolgreich, wenn man bereits andere Mittel vorweisen kann: eben durch das Crowdfunding.

Hier könnt Ihr die MacherInnen unterstützen: http://www.startnext.de/c3s.

05.09.2013

Aufruf zur Einreichung von Nominierungen zum Deutschen Musikautorenpreis 2014 der GEMA

Im Frühjahr 2014 wird in Berlin zum sechsten Mal der Deutsche Musikautorenpreis verliehen. Mit diesem Preis werden KomponistInnen und TextdichterInnen, die der GEMA angehören, für Ihr Werk ausgezeichnet und geehrt. Wie bereits in den vergangenen Jahren möchte die GEMA Nominierungsvorschläge ihrer Mitglieder in die Entscheidungen der Jury einfließen lassen und alle KomponistInnen, TextdichterInnen und MusikverlegerInnen dazu aufrufen, der GEMA ihre Nominierungswünsche zukommen zu lassen. Der Preis wird in insgesamt zehn Kategorien vergeben, davon sind fünf Preise für die Auszeichnung von Komponisten und zwei für die Auszeichnung von Textdichtern vorgesehen. Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine aus Musikautoren zusammengesetzte Jury, die dabei die Nominierungen – ergänzt um eigene Benennungen – als Grundlage nehmen wird. Da die Jury bereits im Oktober zu ihrer Auswahlsitzung zusammenkommen wird, bitten die OrganisatorInnen, Vorschläge bis spätestens 27. September 2013 einzureichen. Neben biographischen Angaben und dem musikalischen Genre, auf das der Nominierte spezialisiert ist, sollten eine kurze Begründung für die Nominierten sowie Referenzen – gerne auch in Form von Links zu Webseiten – enthalten sein. Vorschläge für die Nominierungen bitte an: GEMA – Deutscher Musikautorenpreis, Rosenheimer Str. 11, 81667 München, E-Mail: ed.si1775727693erpne1775727693rotua1775727693kisum1775727693@ofni1775727693
In zwei weiteren Kategorien (Lebenswerk, Nachwuchsförderung) des Deutschen Musikautorenpreises können GEMA-Mitglieder Nominierungsvorschläge einreichen bzw. sich selbst bewerben. In der Kategorie Erfolgreichstes Werk wird der Preisträger auf Grundlage der GEMA-Verkaufszahlen der letzten zwölf Monate ermittelt.

29.08.2013

GEMA mit Tarifreform gescheitert – Schiedsstelle sieht Verstoß gegen Urheber- und Kartellrecht

Die urheberrechtliche Schiedsstelle erteilt der ursprünglich für 2013 geplanten GEMA-Tarifreform nun eine klare Absage und macht in ihrer Entscheidung deutlich, dass dringender, gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, wie es in einer Pressemitteilung des Dehoga (Deutschen Hotel- und Gaststättenverband) heißt. Die Tarifreform stelle „einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot dar“, da Nutzungsart, Nutzungsintensität und Nutzungsumfang bei der Tarifgestaltung nicht berücksichtigt und keine sachgerechte Differenzierung vorgenommen wurden. Damit sah die Schiedsstelle in der Tarifreform einen Verstoß gegen urheber- und kartellrechtliche Vorschriften. Die von der GEMA geforderten Tariferhöhungen bezeichnete die Schiedsstelle als „nicht angemessen“ und „überhöht“. Die GEMA hatte Anfang 2012 eine umfassende Tarifreform angekündigt, nach der aus elf bestehenden Tarifen nur noch zwei neue Tarife übrig bleiben sollten. Hiernach drohten vielen tausend Musikveranstaltern deutliche, zum Teil existenzgefährdende Erhöhungen, z.B. Discotheken durchschnittlich 500 Prozent, Musikkneipen sogar bis zu 2.000 Prozent. Auch diesen „Mondtarifen“ hat die Schiedsstelle eine klare Absage erteilt. Allerdings sieht die Entscheidung der Schiedsstelle selbst Erhöhungen vor, die die Bundesvereinigung der Musikveranstalter wiederum für nicht nachvollziehbar und unangemessen hält: „So sehr wir uns über die Beibehaltung der bisherigen Strukturen, über sieben völlig unangetastete Tarife und über Entlastungen kleiner Veranstaltungen freuen, sind wir doch sehr verwundert über die zum Teil sehr deutlichen Erhöhungen in den Tarifen für Einzelveranstaltungen sowie für Musikkneipen, Clubs und Discotheken“, erklärt Ernst Fischer, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes und Vorsitzender der Bundesvereinigung der Musikveranstalter. Die vorgeschlagenen Erhöhungen beträfen vor allem hochpreisige Veranstaltungen in großen Räumen ab 1000 qm und Musikkneipen ab einem Eintrittsgeld von über 3.-€ und Discos ab 6.-€, zuzüglich möglicher „Eintrittsgeldzuschläge“.
Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter wird jetzt den Einigungsvorschlag der Schiedsstelle sehr sorgfältig analysieren und prüfen, ob der weitere Rechtsweg zum OLG München und zum Bundesgerichtshof beschritten werden sollte. Ausschlaggebend werden hierbei sicherlich auch die in Kürze beginnenden Tarifverhandlungen mit der GEMA sein, in denen im Lichte der Schiedsstellenentscheidung eine gemeinsame vertragliche Lösung für die Zeit ab dem 1. Januar 2014 gesucht wird. Die mit der GEMA für das Jahr 2013 getroffene Übergangsregelung bleibt weiterhin bestehen.

23.04.2013

Gema verschiebt Tariferhöhung

Die Verwertergesellschaft Gema verschiebt die geplante Erhöhung der Tarife für Musikveranstalter. Mindestens bis Juni 2013 sollen die bisherigen Vergütungssätze jetzt erst einmal weiter gelten. Im Juni 2013 wird die Entscheidung der Schiedsstelle des Patent- und Markenamtes erwartet, die über die Angemessenheit der im April 2012 einseitig von der Gema verkündeten strittigen Tarife befinden soll. Bislang hatte die Gema darauf beharrt, die neuen Tarife auch ohne die Billigung der Schiedsstelle einzuführen, nachdem sie die Einführung nach großem öffentlichem Druck schon von Januar auf April 2013 verschoben hatte. Die Verschiebung der Tarife bis zum Schiedsspruch war zuletzt Anfang Dezember vom Wirtschaftsminister Schleswig-Holsteins gefordert worden.

(Quelle: Newsletter Freie Szene Rheinland-Pfalz Nr. 109, Januar 2013)

24.01.2013

GEMA zieht vors Patentamt gegen Google

„Dieses Video ist in Ihrem Land nicht verfügbar“ erfahren Musikfans, wenn sie sich auf YouTube einen bestimmten Videoclip anschauen wollen, dieser aber wegen des Streits mit der Verwertungsgesellschaft GEMA hierzulande gesperrt ist. Dieser Hinweis soll nun nach dem Willen der GEMA verschwinden, andernfalls werde sie Unterlassungsklage einreichen. «Durch den eingeblendeten Text wird der falsche Eindruck erweckt, dass die Gema die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere», erklärte sie. Da sie die Verhandlungen mit YouTube über eine angemessene Vergütung an die per GEMA vertretenen MusikerInnen für gescheitert erklärt hat, zieht sie nun vor das Deutsche Patent- und Markenamt, um dort eine von ihr geforderte Mindestvergütung von 0,375 Cent pro Abruf neutral prüfen zu lassen. Die Gema betrachtet YouTube als einen werbefinanzierten Streaming-Dienst und verlangt deshalb einen festen Betrag für jeden Song, der von den Nutzern dieser Abonnement-Dienste angehört wird. Mehr dazu unter: http://www.fr-online.de/digital/youtube-gegen-gema–gema-mahnt-google-ab,1472406,21434248.html

13.01.2013

GEMA verzichtet auf Erhöhung der Tarife für Clubbetreiber

Die Gema verzichtet 2013 auf eine Erhöhung der Tarife. Das gab die Bundesvereinigung der Musikveranstalter am Donnerstag bekannt. Dabei handele es sich allerdings nur um eine Übergangslösung. Damit ist es Veranstaltern von Clubs, Discotheken, Musikkneipen, Hotels- und Gaststätten, Tanzschulen, Varietébetrieben sowie von Stadt-und-Straßenfesten möglich, für 2013 auf der Basis der bewährten Alttarife weiterzuarbeiten. „Mit dieser Lösung ist zumindest für 2013 die Zeit der existenziellen Ängste vieler Veranstalter beendet“, erklärte Ernst Fischer, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Musikveranstalter. Die Vereinigung muss dafür einen Zuschlag für alle Veranstaltungen in Höhe von 5 Prozent für 2013 an die Gema zahlen. Für Discotheken und Clubs wird ab dem 1. April nochmals ein Zuschlag von zehn Prozent fällig. Allerdings werden insbesondere Clubs und Discotheken durch den Wegfall des Zuschlags für den Einsatz eine PCs beziehungsweise selbst gebrannter CDs ab dem 1. April entlastet. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Gema Nachforderungen geltend machen wird, warnen die Musikveranstalter. Am Donnerstag wurde bekannt gegeben, dass voraussichtlich im April 2013 mit einem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle zu rechnen ist. Dann werden die Parteien die Möglichkeit haben, eine tarifliche Neuregelung für 2014 auszuhandeln.
(Quelle: http://www.journal-frankfurt.de/journal_news/Panorama-2/Clubbetreiber-koennen-aufatmen-Keine-Gema-Tariferhoehungen-fuer-2013-17573.html)

09.01.2013