GEMA zieht vors Patentamt gegen Google

„Dieses Video ist in Ihrem Land nicht verfügbar“ erfahren Musikfans, wenn sie sich auf YouTube einen bestimmten Videoclip anschauen wollen, dieser aber wegen des Streits mit der Verwertungsgesellschaft GEMA hierzulande gesperrt ist. Dieser Hinweis soll nun nach dem Willen der GEMA verschwinden, andernfalls werde sie Unterlassungsklage einreichen. «Durch den eingeblendeten Text wird der falsche Eindruck erweckt, dass die Gema die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere», erklärte sie. Da sie die Verhandlungen mit YouTube über eine angemessene Vergütung an die per GEMA vertretenen MusikerInnen für gescheitert erklärt hat, zieht sie nun vor das Deutsche Patent- und Markenamt, um dort eine von ihr geforderte Mindestvergütung von 0,375 Cent pro Abruf neutral prüfen zu lassen. Die Gema betrachtet YouTube als einen werbefinanzierten Streaming-Dienst und verlangt deshalb einen festen Betrag für jeden Song, der von den Nutzern dieser Abonnement-Dienste angehört wird. Mehr dazu unter: http://www.fr-online.de/digital/youtube-gegen-gema–gema-mahnt-google-ab,1472406,21434248.html

13.01.2013